DIN 15020: Sicherheitsanforderungen für Hubwerke

DIN 15020 – Sicherheitsanforderungen an Hubwerke ist eine zentrale technische Spezifikation im Kranbereich. Die Norm wurde vom Deutschen Institut für Normung definiert und legt die Sicherheitsanforderungen für Hubwerke fest.

Sie bietet Konstrukteuren, Prüfstellen und Betreibern eine einheitliche technische Grundlage. Kelude Schwerindustrie beachtet die technischen Anforderungen dieser Norm konsequent in Produktentwicklung und Fertigungsprozess.


Anwendungsbereich und Einordnung der Norm

Die DIN 15020 regelt die sicherheitsrelevanten technischen Anforderungen an Hubwerke von Kranen und gilt für alle Hebezeuge mit einer Nenntragfähigkeit über 0,5 t. Die Norm deckt nicht nur Konstruktion und Fertigung neuer Anlagen ab, sondern gibt auch klare technische Richtlinien für Inspektion, Wartung und Umbau bestehender Geräte. Sie ist mit den Normen der EN-13001-Serie sowie der ISO 4309 abgestimmt und bildet gemeinsam mit ihnen ein vollständiges Normensystem. Die definierten technischen Parameter und Sicherheitsfaktoren liefern Konstrukteuren eine präzise Bemessungsgrundlage und bieten Fremdprüfstellen quantifizierbare Beurteilungskriterien für Typprüfung und Werksabnahme. Als wesentlicher Bestandteil des Krannormensystems ist die DIN 15020 mit den Serien EN 13001 und ISO 4309 harmonisiert und trägt so zu einem geschlossenen technischen Regelwerk bei.


Sicherheitsanforderungen an das Hubwerk – Schema


Kernparameter der Technik im Überblick

Gemäß den technischen Festlegungen der DIN 15020 müssen Konstruktion und Fertigung von Hubwerken eine Reihe strenger technischer Parameter erfüllen. Diese Parameter basieren auf umfangreichen Prüfdaten und sicherheitstechnischen Berechnungen und decken den gesamten Prozess von der Materialauswahl bis zur Konstruktion ab.

Sicherheitsfaktor Seil
≥5,0
Doppelbremse
≥1,5-fach pro Bremse
D/d
≥20
Dp/d
≥18
Motor
Konischer Rotor, selbsthemmend
Schutzart
IP54

Vergleichsanalyse zentraler technischer Parameter

Positiontechnische AnforderungenBeschreibung
Seil Sicherheitsfaktor≥5.0,6×19oder6×37Kreuzschlag1770N/mm²Zugfestigkeit
Bremsepro Kran≥1.5fach, unabhängig Bremsung1.0fachDoppelbremsegeschlossen (Ruhestromprinzip)
D/d≥20(Trommel/Seil)Seilrille R=0.53~0.56d
Dp/d≥18(Rolle/Seil)Seilrille HRC40~50
MotorKonischer Rotorab Bremsung FKlasse IP54Schaltspiele≥300Spiele/h
SchutzartIP54(Innenaufstellung)/IP55(Außenaufstellung)Isolation FKlasseÜbertemperatur≤105K

Prüfanforderungen und Prüfintervalle

Die Werksabnahme erfolgt bei jedem einzelnen Gerät im Herstellerwerk durch die Qualitätssicherungsabteilung. Nach bestandener Prüfung wird das Gerät mit einem ausführlichen Prüfbericht und einer Konformitätsbescheinigung ausgeliefert. Für in Betrieb befindliche Anlagen beträgt das Prüfintervall für die regelmäßige Inspektion in der Regel höchstens 12 Monate.

Positiontechnische AnforderungenBeschreibung
SeilDurchmesser+Drahtbruchmonatlich+Schrumpfung>7%oder Bruch>10%Aussonderung
BremseDrehmoment+Reibbelag+Spielmonatlich+≥1.5fach
TrommelWanddicke Verschleißvierteljährlich+> Original20%Aussonderung
Lastprüfungstatisch1.25fach+dynamisch1.1fachWerksabnahme+jährlich

Sicherer Betrieb und Managementanforderungen

Die Norm legt besonderen Wert auf die Qualifikation des Bedienpersonals und die Bedeutung der Schulung. Sämtliches Bedienpersonal muss eine spezielle Ausbildung absolvieren und die entsprechende Qualifikation nachweisen, bevor es eingesetzt werden darf.

Häufige Fragen

F: Welche Mindestanforderungen stellt DIN 15020 an den Seilsicherheitsfaktor des Hubwerks?

A: ≥5,0. Verwendet wird ein Drahtseil in Kreuzschlag, Ausführung 6×19 oder 6×37, mit einer Nennfestigkeit von 1770 N/mm².

F: Welche Vorgaben macht DIN 15020 zur Auslegung der Doppelbremse und zum Bremsmoment am Hubwerk?

A: Jede Bremse muss mindestens das 1,5-fache des erforderlichen Bremsmoments aufbringen. Fällt eine Bremse aus, muss die andere die Nennlast unabhängig sicher halten können.

F: Welche Verhältnisse von Trommel- bzw. Seilrollendurchmesser zum Drahtseildurchmesser fordert DIN 15020?

A: Das Verhältnis Trommeldurchmesser zu Seildurchmesser (D/d) muss ≥20 betragen, das Verhältnis Rollendurchmesser zu Seildurchmesser (Dp/d) ≥18. Der Seilrille ist mit R = 0,53 bis 0,56 d auszuführen.

F: Welche Prüfungen sind am Hubwerk gemäß DIN 15020 im Rahmen der regelmäßigen Inspektion vorgesehen?

A: Monatliche Kontrolle von Drahtseil und Bremse. Vierteljährliche Prüfung der Trommelwanddicke. Jährliche Lastprüfung.


Kelude Schwerindustrie – Spezialist für Konstruktion und Fertigung von Kranen.

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