EN 13001-3-8:2020 Anforderungen an das Fahrwerk von Brückenkranen

EN 13001-3-8:2020 – Anforderungen an Kranfahrwerke ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Normenreihe für Krankonstruktion und wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) veröffentlicht. Die Norm legt die Konstruktion und Berechnung von Kranbrücken- und Katzfahrwerken für Brückenkrane fest und umfasst Kernkomponenten wie Antriebseinheit, Schienensystem, Puffer und Kollisionsschutz. Sie gilt für Fahrwerke allgemeiner Brücken- und Portalkrane mit einer Nenntragfähigkeit über 0,5 t.

Die Umsetzung dieser Norm ist für die internationale Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Hebezeuge von großer Bedeutung und stellt eine verbindliche technische Anforderung für den Export in den europäischen Markt dar. Das technische Team von Kelude hat sich eingehend mit dem Normensystem befasst und setzt die Anforderungen konsequent in der Produktkonstruktion um, um ein hohes Maß an intrinsischer Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.


Anwendungsbereich und Einordnung der Norm

EN 13001-3-8:2020 definiert die technischen Anforderungen und Sicherheitskennwerte für Kranfahrwerke von Brückenkranen und gilt für alle Hebezeuge mit einer Nenntragfähigkeit von mindestens 0,5 t. Die Norm erstreckt sich nicht nur auf Konstruktion und Fertigung neuer Anlagen, sondern gibt auch konkrete technische Anleitungen für Inspektion, Wartung und Umbau bestehender Einrichtungen. Als wesentlicher Bestandteil des EN-Normensystems ist sie mit den übrigen Teilen der EN-13001-Reihe abgestimmt und bildet gemeinsam ein vollständiges Regelwerk für die sichere Krankonstruktion. Die darin festgelegten technischen Parameter und Sicherheitsfaktoren bieten Konstrukteuren eine klare Bemessungsgrundlage und dienen Prüfstellen zugleich als quantifizierbare Beurteilungskriterien für Typprüfung und Werksabnahme.


Schematische Darstellung der Anforderungen an Brückenkranfahrwerke


Zentrale technische Kennwerte im Überblick

Gemäß den technischen Festlegungen der EN 13001-3-8:2020 müssen Konstruktion und Fertigung von Brückenkranfahrwerken eine Reihe strenger technischer Parameter erfüllen. Diese Kennwerte basieren auf umfangreichen Prüfdaten und sicherheitstechnischen Grundlagen und decken den gesamten Prozess von der Materialauswahl bis zur Konstruktion ab. Die in der Norm festgelegten Sicherheitsfaktoren berücksichtigen die Ermüdungslebensdauer und Grenzlastbedingungen von Hebezeugen unter anspruchsvollen Betriebsbedingungen. In der Ingenieurpraxis wählen Konstrukteure geeignete Parameterkombinationen in Abhängigkeit von Triebwerksgruppe, Lastkollektiv und Einsatzumgebung. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen technischen Kennwerte der Norm:

Antriebsräder
≥ 50 % der Gesamträder
Laufflächenhärte
HB300–380
Bremsweg
≤ 1/15 der Fahrgeschwindigkeit
Abstand der Klemmplatten
≤ 500 mm
Pufferhub
≥ Gesamtaufnahme der kinetischen Energie
Kollisionsschutzabstand
≥ 0,5 m

Vergleichsanalyse der technischen Kennwerte

Um Konstrukteuren und Prüfpersonal ein besseres Verständnis der technischen Anforderungen der EN 13001-3-8:2020 zu ermöglichen, werden in der folgenden Vergleichstabelle die normativen Kennwerte systematisch den Erfahrungswerten aus der allgemeinen Ingenieurpraxis gegenübergestellt. Die aufgeführten Daten entsprechen den verbindlichen bzw. empfohlenen Werten der Norm und sollten bei Konstruktion und Auswahl sowie bei der Werksabnahme streng eingehalten werden. Positionen, die in der Tabelle als „verhandelbar“ gekennzeichnet sind, können zwischen Hersteller und Betreiber vertraglich vereinbart werden, dürfen jedoch die in der Norm festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen nicht unterschreiten.

Technische ParameterNormAnforderungEmpfehlungswert/Erläuterung
AntriebsradMengenverhältnis≥Antriebsrad/Gesamtradzahl≥50%bei Vierradanordnung mindestens2StückAntriebsrad
RadlaufflächeHärteHB300~380Einhärtetiefe≥20mm,SpurkranzVerschleiß<Originaldicke50%
BremswegAnforderung≤Nenn-Geschwindigkeit(m/min)/15Bremsmomenteinstellbar,stufenlosEinstellungBereich50%~100%
SchienenmontagegenauigkeitGeradheit≤2mm/2mSchieneHöhenunterschied der Oberseite≤2mm,Stoßspalt≤3mm
PufferHubnach kinetischer Energieaufnahme berechnetPolyurethan/hydraulischer Puffer,maximalHub≥300mm
KollisionsschutzInfrarot-/Laser-/Maschinen-artigAbstand zwischen zwei Kranen≥0.5mwennFrühwarnung,≥0.3mStillstand bei

Prüfanforderungen und Prüfintervalle

Die Norm EN 13001-3-8:2020 definiert verbindliche Anforderungen an die Werksabnahme, Typprüfung und regelmäßige Inspektion von Brückenkranen. Die Werksabnahme erfolgt bei jedem einzelnen Kran durch die Qualitätssicherungsabteilung im Herstellerwerk; konforme Geräte werden mit einem ausführlichen Prüfbericht und einer Konformitätsbescheinigung ausgeliefert. Die Typprüfung ist bei Erstinbetriebnahme neuer Produkte, bei Verlagerung der Fertigung oder bei wesentlichen konstruktiven Änderungen erforderlich. Das regelmäßige Prüfintervall für bestehende Anlagen richtet sich nach der Triebwerksgruppe und der Einsatzumgebung und beträgt in der Regel höchstens 12 Monate. Die folgende Tabelle fasst die konkreten Anforderungen an Inspektion und Wartung zusammen:

Inspektion/WartungspunktPrüfverfahren/NormZyklus/Beurteilungskriterium
Räder und SchienenPrüfungLaufflächeVerschleiß,SpurkranzDicke,Geradheit der Schienemonatlich einmal,SpurkranzVerschleiß>50%oderLaufflächeAustausch bei Ablösung
BremseFunktionstestBremsmoment,Bremsweg,Reaktionszeitwöchentlich einmal,Bremswegbei Überschreitung des BereichsEinstellung
PufferZustandsprüfungäußere Erscheinung,Rückfederungsfähigkeit,HydraulikölPositionvierteljährlich einmal,Alterungund bei Leckage sofortiger Austausch
AntikollisionssystemTestenSensorEmpfindlichkeit,Alarmfunktion,BremsungVerriegelungmonatlich einmal,ReinigungSensorOberfläche undKalibrierung

Anforderungen an sicheren Betrieb und Management

Bei der Umsetzung der EN 13001-3-8:2020 spielen der sichere Betrieb und die tägliche Verwaltung eine ebenso wichtige Rolle. Die Norm legt besonderen Wert auf die Qualifikation des Bedieners und dessen Schulung. Sämtliches Bedienpersonal muss eine Fachschulung absolvieren und die entsprechende Qualifikation nachweisen, bevor es eingesetzt werden darf. Der Betreiber ist verpflichtet, ein Aktenverwaltungssystem für Anlagen einzurichten, das den gesamten Prozess von Montage, Nutzung, Wartung und Prüfung lückenlos dokumentiert. Festgestellte Sicherheitsrisiken sind gemäß dem in der Norm vorgegebenen Korrekturverfahren zu behandeln, damit die Anlage jederzeit sicher und kontrollierbar bleibt. Darüber hinaus enthält die Norm einschränkende Vorgaben für den Betrieb unter extremen Wetterbedingungen – so ist beispielsweise ein Hubevorgang bei Überschreitung der zulässigen Windgeschwindigkeit untersagt.

Häufige Fragen zur EN 13001-3-8

F: Welche Anforderungen stellt die EN 13001-3-8 an die Antriebsräder des Fahrwerks?

A: Die Norm verlangt, dass der Anteil der Antriebsräder am Fahrwerk mindestens 50 % der Gesamtzahl der Laufräder beträgt, um auch bei unebener Schiene oder außermittiger Last ausreichende Traktion sicherzustellen. Bei einer Laufkatze mit vier Rädern sind demnach mindestens zwei Antriebsräder erforderlich, bei einer Kranbrücke mit acht Rädern entsprechend mindestens vier. Die Laufflächenhärte der Antriebsräder muss HB300–380 betragen, die Einhärtetiefe mindestens 20 mm. Der Verschleiß des Spurkranzes darf 50 % der ursprünglichen Dicke nicht überschreiten, da sonst die Führungseigenschaften beeinträchtigt werden und die Gefahr von Spurkranzreiben steigt. Kelude optimiert bei der Konstruktion des Fahrwerks den Anordnungsplan der Antriebe und behandelt Radwerkstoff sowie Wärmebehandlungsverfahren als zentrale Punkte der Qualitätskontrolle.

F: Welche konkreten Anforderungen gelten für die Schienenmontagegenauigkeit?

A: Die Norm stellt strenge Anforderungen an die Montagegenauigkeit der Schienen: Die Geradheit der Schiene darf eine Abweichung von höchstens 2 mm/2 m aufweisen, der Höhenunterschied der Schienenoberkante maximal 2 mm betragen. Der Spalt am Schienenstoß ist auf 3 mm zu begrenzen, die Höhendifferenz am Stoß auf 1 mm. Der Abstand der Schienenklemmen darf 500 mm nicht überschreiten, damit die Schiene beim Kranfahren keine Querverschiebung erfährt. Auch die Durchbiegung des Kranbahnträgers in der Werkshalle muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen: Bei Volllast darf die Durchbiegung in Feldmitte 1/1000 der Spannweite nicht überschreiten. Diese Genauigkeitsvorgaben wirken sich unmittelbar auf die Laufruhe des Fahrwerks und die Lebensdauer der Laufräder aus.

F: Welche technischen Kennwerte gelten für die Fahrwerksbremse?

A: Die Norm legt fest, dass der Bremsweg des Fahrwerks 1/15 der Nenn-Fahrgeschwindigkeit nicht überschreiten darf. Bei einer Kranfahrgeschwindigkeit von 30 m/min bedeutet dies beispielsweise einen Bremsweg von höchstens 2 m. Das Bremsmoment muss einstellbar sein, wobei der Einstellbereich zwischen 50 % und 100 % des Nennlastmoments liegt. Als Bremsprinzip wird eine Ruhestrombremse als elektromagnetische Bremse empfohlen, die bei Stromausfall automatisch bremst. Bei langen Verfahrwegen großer Krane kann zusätzlich eine Verzögerungseinrichtung zur Reduzierung der thermischen Belastung der Bremse vorgesehen werden. Die Restdicke des Bremsbelags ist regelmäßig zu prüfen; bei einem Verschleiß von mehr als 50 % der ursprünglichen Dicke muss der Belag ausgetauscht werden.

F: Welche Punkte sind bei der wiederkehrenden Prüfung des Fahrwerks zu beachten?

A: Die wiederkehrende Prüfung des Fahrwerks umfasst folgende Maßnahmen: Wöchentlich sind Bremsmoment und Bremszeit der Bremse zu testen. Monatlich sind der Verschleißzustand der Laufflächen und die Dicke der Spurkränze zu kontrollieren. Ebenfalls monatlich sind die Sensor-Empfindlichkeit und die Alarmschwelle des Antikollisionssystems zu kalibrieren. Vierteljährlich ist der Zustand der Puffer zu prüfen, einschließlich Rückstellvermögen und Ölstand bei hydraulischen Puffern. Die Verbindungselemente der Schiene (Klemmplatten, Schrauben) sind monatlich zu kontrollieren; bei Lockerung ist sofort nachzuziehen. Kelude bietet seinen Kunden einen regelmäßigen Inspektionsservice für das Fahrwerk an und erstellt dabei einen detaillierten Prüfbericht mit Wartungsempfehlungen.


Kelude – Ihr Spezialist für Konstruktion und Fertigung von Kranen. Unsere Produkte entsprechen dem Normensystem der EN 13001-3-8:2020 und werden über den gesamten Lebenszyklus begleitet – von der Konzeptplanung bis zum Kundendienst und Wartung. Bei Fragen zur konkreten Anwendung der Norm in unseren Produkten kontaktieren Sie uns gerne – unser technisches Team stellt Ihnen die ausführliche technische Dokumentation zur Verfügung.

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