GB/T 3811, 5905, 28264 Brückenkran-Normen

Der gesamte Lebenszyklus von Brückenkranen – von Konstruktion und Fertigung bis zum Betrieb – unterliegt sieben zentralen nationalen Normen, darunter DIN 15018, GB/T 28264-2017 und ISO 4306. Diese regeln die gesamte Prozesskette: Tragwerksplanung, elektrische Antriebstechnik, Sicherheitsüberwachung, Prüfverfahren und Schweißqualität. Dieser Beitrag bietet eine systematische Orientierung zu den relevanten Normen und ihren technischen Schwerpunkten – ein Leitfaden für die normgerechte Umsetzung in Konstruktion und Fertigung von Kranen.

Der gesamte Lebenszyklus von Brückenkranen – von der Konstruktion über die Fertigung bis zur Inbetriebnahme – unterliegt strengen Anforderungen aus nationalen und branchenspezifischen Normen und Spezifikationen (GB/T, GB, JB/T, NB/T). Auf Basis langjähriger Produktentwicklung und angewandter Ingenieurspraxis hat Kelude Schwerindustrie die sieben wichtigsten nationalen Normen und Branchenstandards für die Konstruktion und Fertigung von Brückenkranen systematisch aufbereitet und den jeweiligen technischen Schwerpunkten zugeordnet. Das Spektrum umfasst die gesamte Compliance-Kette: Tragwerksplanung, elektrische Antriebstechnik, Sicherheitsüberwachung, Prüfverfahren und Schweißqualität. Dieser Beitrag dient als Einstieg in die Normenreihe und bietet eine technische Navigation für die systematische Auslegung der einzelnen Regelwerke. Angewandte Normen: DIN 15018 (Kranbau-Berechnungsgrundlagen), GB/T 12668.1-2017 (Drehzahlverstellbare elektrische Antriebssysteme), GB/T 28264-2017 (Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem für Krane), GB 5226.2 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen), ISO 4306 (Krane – Prüfverfahren und -programme), JB/T 13036 (Technische Bedingungen für Pendeldämpfung von Kranen) sowie GB/T 5117 (Schweißelektroden für Kohlenstoffstahl).

Übersichtsarchitektur der sieben Normensysteme für Konstruktion und Fertigung von Brückenkranen

Normenübersicht für Kranhersteller

Die folgende Tabelle fasst die sieben zentralen Normen mit ihrem Anwendungsbereich, ihrer Hierarchieebene und den zugehörigen Fachartikeln zusammen:

Kennnummer NormKennnummer NormBezeichnung NormEbene Themenabdeckung Artikel-Link
1 Norm GB/T 3811-2008 KranKonstruktionSpezifikation Empfohlene nationale Norm HauptträgerTragwerksplanung k/4299
2 GB/T 12668.1-2017 drehzahlverstellbares elektrisches Antriebssystem Empfohlene nationale Norm Frequenzgesteuerte DrehzahlregelungG120 k/4302
3 GB/T 28264 — Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem-2017 KranSicherheitsüberwachungs- und Managementsystem Empfohlene nationale Norm Sicherheitsüberwachungssystem k/4305
4 GB 5226.2 MaschinenElektrische Sicherheit Verbindliche nationale Norm Elektrisches Steuerungssystem k/4307
5 GB/T 5905-2011 KranPrüfungSpezifikationund Verfahren Empfohlene nationale Norm LastVerfahren k/4309
6 JB/T 13036 KranPendeldämpfungTechnische Bedingungen BrancheNorm Antischwingregelung k/4311
7 GB/T 5117-2012 KohlenstoffstahlSchweißelektrode/UnterpulverschweißenSpezifikation Empfohlene nationale Norm SchweißenFertigungstechnik k/4313

Hauptträgerkonstruktion nach Norm GB/T 3811

Konstruktion und FEM-Analyse von Brückenkran-Hauptträgern ist eine systematische Auslegung der Norm GB/T 3811 „Konstruktionsvorschriften für Krane". Als übergeordnete Norm definiert GB/T 3811 die Lastklassifizierung und -kombination (Lastklassen A bis D), die Nachweisverfahren für Festigkeit, Steifigkeit und Stabilität sowie die Bewertungskriterien für die Ermüdungslebensdauer. Der Artikel erläutert die Auswahlkriterien für die vier Hauptträgerquerschnitte – Kastenträger, I-Träger, Fachwerkträger und Hohlkastenträger – unter den Lastbedingungen der Norm GB/T 3811. Detailliert werden die Berechnungsmethoden für Lastklasse A (Eigengewicht + Hublast), Lastklasse B (Betriebswindlast + Trägheitskräfte), Lastklasse C (Nichtbetriebswindlast + Pufferstoßkräfte) und Lastklasse D (Montage-/Demontagelasten + Erdbebenlasten) beschrieben. Die FEM-Analyse wird am Beispiel eines QD-Brückenkrans mit 20 t Tragfähigkeit und 22,5 m Spannweite demonstriert. Sie umfasst die Modellierung mit Schalenelementen, die Netzgenerierungsstrategie und die Lastaufbringung für die 8 in GB/T 3811 definierten Berechnungslastfälle. Die Abweichung zwischen theoretischer Berechnung und FEM-Analyse wird mit weniger als 5 % als ingenieurtechnisch präzise validiert.

Zu den wesentlichen Konformitätspunkten gehören: 1) Die Streckgrenze des Hauptträgermaterials Q235B (≈S235JR) beträgt σs≥235 MPa, der Sicherheitsfaktor n liegt zwischen 1,5 und 1,7, was eine zulässige Spannung [σ] von 138–157 MPa ergibt; 2) Die Durchbiegungsgrenze in der Trägermitte beträgt L/700 (Triebwerksgruppe A5~A6) bzw. L/1000 (A7~A8); 3) Die Nachweismethode für die horizontale Steifigkeit (Grenzwert H/2000) und die Torsionssteifigkeit (Grenzwert 0,003° pro laufendem Meter). Darüber hinaus werden konstruktive Detailanforderungen behandelt, wie eine maximale Öffnungsrate von 50 % bei Hohlkastenträgern und ein maximaler Abstand der Steifen von der 2-fachen Stegblechhöhe. Die im Artikel bereitgestellten Lastberechnungstabellen und Querschnittsparameter können direkt für die technische Auswahl und Auslegung verwendet werden.

Frequenzumrichter-Antriebssystem nach GB/T 12668

Auswahl und Parametrierung von Kran-Frequenzumrichtern beschreibt die vollständige Auslegung eines Frequenzumrichter-Antriebssystems gemäß der Normenreihe GB/T 12668 „Drehzahlverstellbare elektrische Antriebssysteme". Die Norm GB/T 12668.1-2017.2 legt Nennwerte, Betriebsbedingungen und Leistungsanforderungen für Niederspannungs-Frequenzumrichter fest und ist direkt bindend für die Auswahl von Umrichtern in Hubwerken mit häufigen Start-Stopp-Zyklen und schweren Hebevorgängen. Am Beispiel eines Siemens G120 Frequenzumrichters wird der gesamte Planungsprozess für die drei Antriebsmechanismen (Hubwerk, Kranbrücke, Laufkatze) abgedeckt. Dies umfasst die Auslegung der Netzdrosseln (Eingangsdrossel ≥ 2 % Spannungsabfall, Ausgangsdrossel ≥ 3 % Spannungsabfall), die Leistungsberechnung für Bremsmodul und Bremswiderstand (Bremsleistung Hubwerk Pbr ≥ 1,5 Pm), die Parametrierung der sensorlosen Vektorregelung (SLVC) sowie die präzise zeitliche Steuerung der Hubbremsensteuerung.

Die Konformitätsschwerpunkte liegen auf: 1) Der Nennstrom des Frequenzumrichters für Krananwendungen muss eine Überlastreserve von 1,2 bis 1,5 aufweisen (gemäß GB/T 12668.1-2017.4); 2) Die Temperaturerhöhung des Bremswiderstands darf die in GB/T 12668.2 festgelegten Grenzwerte der Isolationsklasse nicht überschreiten (Klasse F: ΔT≤100 K); 3) Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) muss die Grenzwerte für leitungsgebundene und gestrahlte Emissionen gemäß GB/T 12668.3 einhalten. Der Artikel enthält eine Auswahltabelle für Frequenzumrichter der drei Mechanismen eines 20-t-QD-Brückenkrans sowie ein Konfigurationsdiagramm des Hauptstromkreises, die direkt als Grundlage für die technische Auswahl dienen können.

Sicherheitsüberwachungssystem nach GB/T 28264

Normeninterpretation GB/T 28264 für Kran-Sicherheitsüberwachung konzentriert sich auf den standardisierten Aufbau der Betriebssicherheit von Kranen. Die Norm GB/T 28264-2017 „Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem für Krane" ist eine verbindlich eingeführte Sicherheitsnorm für Krane. Sie schreibt vor, dass Brücken- und Portalkrane mit einer Nenntragfähigkeit über 10 t mit einem Sicherheitsüberwachungssystem ausgestattet sein müssen. Der Artikel erläutert detailliert die Anforderungen der zwei Konfigurationsstufen: Stufe A (Überwachung aller Parameter + Datenaufzeichnung + Fernübertragung) und Stufe B (Überwachung kritischer Parameter + Datenaufzeichnung). Es wird ein Standard-Designschema mit einer Vier-Ebenen-Architektur (Sensorik, Steuerung, Datenverarbeitung, Anzeige) vorgestellt. Zu den wichtigsten Konformitätsparametern gehören: Genauigkeit des Traglastbegrenzers ±5 %, Wiederholgenauigkeit des Hubhöhenbegrenzers ±20 mm, Genauigkeit des Fahrbegrenzers ±50 mm und Erkennungsgenauigkeit der Fahrwerksgeschwindigkeit ±2 % vom Messbereich.

Weitere verbindliche Anforderungen der GB/T 28264 für die Systemarchitektur sind: 1) Die Datenaufzeichnungsdauer des Datenschreibers (Blackbox) muss ≥ 72 Stunden betragen, mit einem Abtastintervall von ≤ 2 Sekunden; 2) Das System muss bei Stromausfall die Daten für ≥ 72 Stunden ohne Verlust speichern; 3) Die Speicherkapazität für Alarmmeldungen muss ≥ 5000 Einträge betragen; 4) Die Türverriegelung der Bremse ist als Sicherheitskreis mit Öffnerkontakten auszuführen (Fail-Safe-Prinzip). Für die Fernübertragung werden Standardkonfigurationen der Protokolle MQTT/OPC UA diskutiert, um die funktionalen Anforderungen der GB/T 28264 an die Fernüberwachungsschnittstelle zu erfüllen.

Elektrisches Steuerungssystem nach GB 5226.2

Gesamtprozess der elektrischen Kransteuerung beschreibt die Systemauslegung durchgängig nach der verbindlichen Norm GB 5226.2 „Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Sicherheit – Elektrische Ausrüstung von Maschinen". Diese Norm stellt klare Konformitätsanforderungen an den Schutz, die Redundanz der Steuerkreise, die Isolationsklasse und den Erdungsschutz elektrischer Systeme von Kranen. Der Artikel folgt einer vierteiligen Entwurfsmethodik: Hauptstromplan, Steuerstromplan, PLC-Verdrahtungsplan und Sicherheitskreis. Er behandelt die Auswahl und Berechnung von PLC (Vergleichstabelle S7-1200 vs. S7-1500), Frequenzumrichter, HMI, Traglastbegrenzer und Encoder. Die PLC-Programmierung erfolgt nach der strukturierten Methode und umfasst Blockschaltbilder für Schlüsselfunktionen wie Hubsteuerung, Sicherheitsschutz und Fehlerdiagnose. Der Sicherheitskreis (Not-Aus) ist streng nach Kapitel 9 der GB 5226.2 ausgelegt und spezifiziert die hartverdrahtete, zweikanalige redundante Sicherheitskreisarchitektur, den erzwungenen Trennweg der Not-Aus-Taster (≥ 3 mm) und die Überwachung der Türverriegelungsschalter.

Wichtige Prüfpunkte für die Konformität mit GB 5226.2: 1) Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ (gemessen mit 500-V-Isolationsmessgerät); 2) Spannungsprüfung mit 1500 V für 1 Minute ohne Durchschlag oder Überschlag; 3) Sicherheits-Integritätslevel (SIL) des Steuerungssystems nicht unter SIL 2 (Referenz: IEC 62061); 4) Schutzart des Schaltschranks mindestens IP 54; 5) Impedanz des Erdungskreises ≤ 0,1 Ω.

Lastprüfverfahren nach GB/T 5905

Detaillierte Verfahren für Kran-Lastprüfungen und Typprüfung basiert primär auf der Norm GB/T 5905 „Krane – Prüfverfahren und -programme" und der Vorschrift TSG Q0002 „Typprüfungsvorschriften für Hebezeuge". Es legt die vollständigen Prüfmethoden von der Leerlaufprüfung bis zur Typprüfung fest. Die Norm GB/T 5905, abgeleitet von ISO 3165, besitzt allgemeine Gültigkeit im nationalen und internationalen Bereich der Kranprüfung. Der Artikel erläutert schrittweise die vier standardisierten Prüfszenarien: Leerlaufprüfung (alle Mechanismen laufen 30 Minuten ohne Störung), Nennlastprüfung (alle Mechanismen arbeiten 1 Stunde mit 110 % der Nennlast), Statische Belastungsprüfung (Last von 125 % der Nennlast wird 100–200 mm angehoben und 10 Minuten gehalten; die Durchbiegung des Hauptträgers muss ≤ L/700 sein) und Dynamische Belastungsprüfung (alle drei Mechanismen arbeiten mit 110 % der Nennlast zusammen; das Hubwerk macht 6 vollständige Hübe, Kranbrücke und Laufkatze legen 3 komplette Fahrten zurück).

Die Konformitätskriterien sind: 1) Die Restverformung des Hauptträgers nach der Statischen Belastungsprüfung darf 0,5 ‰ der Spannweite nicht überschreiten; 2) Die Temperaturerhöhung der Bremse darf den Grenzwert der Klasse F (ΔT≤100 K) nicht überschreiten; 3) Der Bremsweg des Hubwerks unter Nennlast darf 100 mm nicht überschreiten; 4) Der Stoßbeiwert für die Dynamische Belastungsprüfung wird mit φ = 1,05–1,1 angenommen (gemäß GB/T 3811). Der Artikel enthält außerdem eine vollständige Checkliste für die Prüfungsvorbereitung (21 Prüfpunkte) und eine Vorlage für den Prüfbericht.

Antischwingregelung nach JB/T 13036

Technische Prinzipien und Implementierung der Antischwingregelung für Brückenkrane vergleicht systematisch die offenen und geschlossenen Regelungspfade von drei gängigen Antischwingungskonzepten gemäß der Branchennorm JB/T 13036 „Technische Bedingungen für die Pendeldämpfung von Kranen". Diese Norm legt die Grenzwerte für die Pendelamplitude bei Nenngeschwindigkeit und die Prüfverfahren für Pendeldämpfungssysteme fest und dient als allgemein anerkannte technische Grundlage. Ausgehend von der Dynamik des mathematischen Pendels werden Formeln zur Berechnung der Schwingungsdauer für verschiedene Seillängen abgeleitet. Es werden Parametertabellen für die offene Steuerung mit Eingangsformung (ZV/ZVD/ZVDD-Former) sowie die Polplatzierungsmethode für einen geschlossenen Regelkreis mit Zustandsbeobachter und LQR-Regler bereitgestellt. Der technische Vergleich der drei Konzepte: Stabilisierungszeit des offenen Konzepts ≤ 2 s (bei Seillänge L ≤ 10 m), Restpendelamplitude des geschlossenen LQR-Konzepts ≤ 2 mm, Robustheit des adaptiven MRAC-Konzepts gegenüber Seillängenänderungen ±30 %.

Die Konformitätstestanforderungen nach JB/T 13036 umfassen: 1) Nach dem Bremsen aus Nenngeschwindigkeit darf die Restpendelamplitude der Last ≤ 1 ‰ der Seillänge betragen; 2) Mit aktivem Pendeldämpfungssystem muss die Lastamplitude innerhalb von ≤ 3 Schwingungsperioden auf 5 % des Anfangswerts abklingen; 3) Die Systemantwortzeit darf 50 ms (eine PLC-Scan-Zykluszeit) nicht überschreiten. Der Artikel stellt außerdem die Simulationsvalidierung mit MATLAB Simulink und den Kalibrierungsprozess vor Ort vor, einschließlich der Auswahlkriterien für Encoder (Genauigkeit ±0,1°) und Neigungssensoren (Genauigkeit ±0,05°).

Schweißverfahren nach GB/T 5117 und NB/T 47014

Schweißverfahren und Schweißnahtqualität für Kranhauptträger – Der vollständige Leitfaden basiert auf den grundlegenden Anforderungen der drei Normen GB/T 5117 „Schweißstäbe für Kohlenstoffstahl", NB/T 47014 „Schweißverfahrensprüfung für Druckgeräte" und GB/T 11345 „Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten – Ultraschallprüfung". Der Hauptträger ist das wichtigste tragende Bauteil eines Brückenkrans; die Konstruktion und Ausführungsqualität seiner Längskehlnähte und Steifen-Schweißnähte wirken sich direkt auf die Sicherheit der gesamten Krananlage aus. Der Artikel legt die Schweißzusatzwerkstoff-Auswahl verbindlich fest: Für den Grundwerkstoff Q235B wird die Elektrode E4315 verwendet (Zugfestigkeit ≥ 420 MPa), für Q345B die Elektrode E5015 (Zugfestigkeit ≥ 490 MPa). Zwei Schweißverfahren kommen zum Einsatz: das Schutzgasschweißen mit CO₂ (Schweißdraht ER50-6, Durchmesser φ1,2 mm) und das Unterpulverschweißen (Draht H08MnA + Flussmittel SJ101). Für beide Verfahren werden die Prozessparameter wie Schweißstrom, Lichtbogenspannung, Schweißgeschwindigkeit und Gasdurchfluss in Tabellenform angegeben.

Die wichtigsten Anforderungen an die Schweißnahtqualität: 1) Die äußere Nahtqualität muss der Klasse II nach GB/T 12469 entsprechen; Risse, unvollständige Durchschweißung und Einbrandkerben sind unzulässig, die Einbrandtiefe darf 0,5 mm nicht überschreiten. 2) Die zerstörungsfreie Prüfung erfolgt zu 100 % mittels Ultraschallprüfung nach GB/T 11345, Bewertungsklasse I. 3) Zur Kontrolle der Schweißverformung werden symmetrisches Schweißen, Abschnitts-Rückschritt-Schweißen und Vorformung (Gegenverformung 1‰ bis 1,5‰ der Trägerlänge) kombiniert; die Gesamtabweichung der Hauptträgerlänge nach dem Schweißen darf ± 10 mm nicht überschreiten. 4) Die Schweißverfahrensprüfung (WPQR) und die Schweißanweisung (WPS) richten sich nach NB/T 47014. Der Artikel enthält außerdem einen Bildatlas typischer Schweißfehler an Kranhauptträgern sowie die zugehörigen Nacharbeitsvorschriften.

Normenvergleich für die praktische Anwendung

Die folgende Tabelle vergleicht die sieben relevanten Normen anhand der vier Kriterien Normenhierarchie, Verbindlichkeitsgrad, Anwendungsbereich und Einführungsphase. Sie unterstützt Konstrukteure, Fertigungs- und Prüfpersonal bei der schnellen Einordnung des jeweiligen Anwendungsbereichs:

Norm Normenhierarchie Verbindlichkeitsgrad Anwendungsbereich Einführungsphase
GB/T 5117 Produktnorm Verbindlich Schweißstäbe für Kohlenstoffstahl Materialauswahl
NB/T 47014 Verfahrensnorm Verbindlich Schweißverfahrensprüfung (WPQR) und Schweißanweisung (WPS) Qualifikation / Freigabe
GB/T 11345 Prüfnorm Verbindlich Ultraschallprüfung von Schweißnähten Abnahmeprüfung
GB/T 12469 Qualitätsnorm Verbindlich Bewertung der Schweißnahtqualität Sichtprüfung
GB/T 3811 Konstruktionsnorm Verbindlich Krankonstruktion und -berechnung Konstruktion
GB/T 6067 Sicherheitsnorm Verbindlich Sicherheit von Krananlagen Betrieb / Wartung
GB/T 14405 Begriffsnorm Empfohlen Terminologie für Krane Dokumentation
NormKennnummer NormEbene Verbindlichkeitsgrad Anwendungsbereich Umsetzungsphase
Norm GB/T 3811-2008 Nationale Normempfehlung Empfohlen Gesamtkonstruktion Konstruktionsphase
GB/T 12668.1-2017 Nationale Normempfehlung Empfohlen Elektrischer Antrieb Auslegung
GB/T 28264 — Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem-2017 Nationale Normempfehlung Verbindliche Umsetzung Elektrische SicherheitÜberwachung Fertigung und Montage
GB 5226.2 Verbindliche nationale Norm Verbindlich Elektrische Sicherheit Konstruktion+Fertigung
GB/T 5905-2011 Nationale Normempfehlung Empfohlen Gesamtmaschinenprüfung Werksabnahme
JB/T 13036 BrancheNorm Empfohlen Bewegungssteuerung Inbetriebnahmephase
GB/T 5117-2012+NB/T 47014 Empfohlene nationale Norm+Branchennorm Empfohlen SchweißenFertigung Fertigungsphase

Normenkonformität im Brückenkran-Lebenszyklus

Für ein systematisches Verständnis der Normenlandschaft empfiehlt sich eine Orientierung am Produktlebenszyklus des Brückenkrans: Ausgehend von der DIN 15018 als Konstruktionsgrundlage für Strukturdesign und Lastberechnung, über die elektrischen Antriebs- und Sicherheitsanforderungen gemäß EN 60204-32, bis hin zur Integration des Sicherheitsüberwachungssystems nach GB/T 28264. Die Prüf- und Abnahmeverfahren richten sich nach ISO 4306, während die Fertigungsphase durch die entsprechenden Schweiß- und Werkstoffnormen abgedeckt wird. Da die Normen untereinander referenzieren – beispielsweise greifen DIN 15018 und ISO 4306 bei den Lastkoeffizienten nahtlos ineinander – entsteht durch die ganzheitliche Betrachtung ein belastbares Gesamtverständnis für Konstruktion und Fertigung. Je nach Aufgabenbereich können sich Konstrukteure, Fertigungsplaner und Prüfpersonal gezielt in die jeweiligen Fachkapitel vertiefen.

Häufige Fragen zur Kran-Normung

F: Welche der 7 Normen sind verpflichtend und welche empfehlend?
A: Von den 7 Normen ist GB 5226.2 „Elektrische Sicherheit von Maschinen" eine verbindliche nationale Norm (Kennzeichnung GB) und muss bei der Auslegung des elektrischen Systems von Kranen zwingend eingehalten werden. Die Norm GB/T 28264-2017 „Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem für Krane" ist zwar als empfehlende Norm eingestuft, wird jedoch von den Aufsichtsbehörden für Portalkrane mit einer Nenntragfähigkeit über 10 t verpflichtend vorgeschrieben. Die übrigen GB/T- und JB/T-Normen sind empfehlend, dienen jedoch bei Konstruktionsprüfungen, Typprüfungen, Produktzertifizierungen und in technischen Ausschreibungsunterlagen in der Regel als technische Standardreferenz. Die genauen Anwendungsbereiche und Umsetzungsanforderungen der einzelnen Normen sind in den jeweiligen Fachartikeln zum Kranhubwerk beschrieben.
F: Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen der Norm GB/T 3811 und der Norm GB/T 5905?
A: Die Norm GB/T 3811 legt die Ermittlungsmethoden für den dynamischen Lastfaktor und den Stoßbeiwert bei der Lastberechnung fest. Diese Lastkoeffizienten bestimmen unmittelbar die Berechnungsbasis für die Prüflasten. Die statische Belastungsprüfung (125% Q) gemäß GB/T 5905 setzt das Lastberechnungssystem der Norm GB/T 3811 voraus. Beide Normen greifen auch bei den Parametern der Durchbiegungsgrenzwerte ineinander – die Beurteilung der Durchbiegung bei der statischen Belastungsprüfung verweist direkt auf die Festlegungen der Norm GB/T 3811.
F: Welche rechtliche Bedeutung haben JB/T-Normen bei der Krandimensionierung?
A: JB/T-Normen sind empfohlene Normen des Maschinenbaus und besitzen keine rechtsverbindliche Kraft im Sinne von Gesetzen oder Verordnungen. In der Praxis dienen sie jedoch als technische Standardreferenz bei der Konstruktionsprüfung, der Typprüfung und Zertifizierung sowie in technischen Ausschreibungsunterlagen. Sofern eine JB/T-Norm ausdrücklich im Vertrag oder in der Technischen Vereinbarung referenziert wird, entfaltet sie für beide Vertragsparteien rechtliche Bindungswirkung.
F: Müssen alte Krane zwingend nach der aktuellen Norm nachgerüstet werden?
A: Bereits in Betrieb befindliche ältere Krane werden grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Norm gewartet und inspiziert. Bei wesentlichen Umbauten (Änderung von Tragfähigkeit/Spannweite/Triebwerksgruppe, Änderungen an tragenden Hauptstrukturen) oder bei der Aufrüstung von Sicherheitseinrichtungen ist jedoch die aktuelle Norm anzuwenden. Die regelmäßige Inspektionsvorschrift TSG Q7015 sieht für Sicherheitsüberwachungssysteme an bestehenden Kranen eine stufenweise Aufrüstung mit festgelegten Fristen vor.

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