Kranbremsen nach GB/T 33079-2016: Leistungsstufen für LXD/DXT

DIN 15018 ist die allgemeine Produktnorm für Krane und deren Bremsen. Die Norm führt erstmals die Leistungsklassen S1/S2/S3 für Bremsen ein und legt für jede Klasse den Sicherheitsfaktor des Bremsmoments, die Wärmekapazitätsprüfung sowie die Ermüdungslebensdauer als Zuverlässigkeitsanforderungen fest.

DIN 15018 definiert die Leistungsklassen und Zuverlässigkeitskennwerte von Kranbremsen und regelt systematisch die Leistungseinstufung, Zuverlässigkeitskennwerte und Prüfverfahren. Die Bremse ist das sicherheitskritischste Bauteil eines Krans.

DIN 15018 Kranbremsen


Normenposition und Leistungsklassen

DIN 15018 baut auf der Normenreihe JB/T 7687 auf und führt erstmals eine Klassifizierung der Bremsen nach Leistungsstufen ein. Stufe S1 (Standard) – gilt für Krane der Triebwerksgruppe A1 bis A4, Sicherheitsfaktor des Bremsmoments ≥ 1,5, dynamische Bremsprüfung ≥ 100.000 Zyklen. Stufe S2 (Verstärkt) – gilt für Krane der Triebwerksgruppe A5 bis A6, Sicherheitsfaktor des Bremsmoments ≥ 2,0, dynamische Bremsprüfung ≥ 500.000 Zyklen. Stufe S3 (Höchste Anforderungen) – gilt für Krane der Triebwerksgruppe A7 bis A8 sowie für Metallurgiekrane, Sicherheitsfaktor des Bremsmoments ≥ 2,5, dynamische Bremsprüfung ≥ 1.000.000 Zyklen. Krane zum Heben und Transportieren von flüssigem Metall müssen zwingend mit Bremsen der Stufe S3 ausgerüstet sein. Bei der Auswahl ist die Bremse entsprechend der Triebwerksgruppe des Krans zu wählen.

Technische Leistungsanforderungen

Die Norm stellt folgende technische Leistungsanforderungen an Bremsen: Abweichung des Bremsmoments – die Abweichung zwischen tatsächlichem und Nennbremsmoment muss im Bereich von −5 % bis +15 % liegen (das Bremsmoment darf größer, aber nicht kleiner ausfallen). Bremsansprechzeit – bei Elektromagnetbremsen darf die Zeit vom Abschalten bis zum vollständigen Aufbau des Bremsmoments 0,2 s nicht überschreiten, bei Hydraulik-Stoßbremsen gilt ein Grenzwert von 0,5 s. Wärmekapazitätsprüfung – Bremsen der Stufe S2 und darüber müssen den Wärmekapazitätsnachweis erbringen: Nach 10 aufeinanderfolgenden Notbremsungen darf die Oberflächentemperatur der Bremsscheibe 250 °C nicht überschreiten, der Reibungskoeffizient muss mindestens 0,30 betragen. Verschleißlebensdauer des Bremsbelags – Stufe S1 ≥ 100.000 Zyklen, Stufe S2 ≥ 300.000 Zyklen, Stufe S3 ≥ 500.000 Zyklen. Isolationswiderstand – der Isolationswiderstand der Elektromagnetspule gegen Erde muss ≥ 20 MΩ betragen (nach der Feuchteprüfung ≥ 5 MΩ).

S1 Standard
Triebwerksgruppe A1–A4 Sicherheitsfaktor ≥ 1,5
S2 Verstärkt
Triebwerksgruppe A5–A6 Sicherheitsfaktor ≥ 2,0
S3 Höchste Anforderungen
Triebwerksgruppe A7–A8 + Metallurgie Sicherheitsfaktor ≥ 2,5
Abweichung Bremsmoment
−5 % bis +15 % größer ja, kleiner nein
Reaktionszeit
Elektromagnet ≤ 0,2 s Hydraulik ≤ 0,5 s
Wärmekapazitätsprüfung
Nach 10 Bremsungen Scheibentemperatur ≤ 250 °C

Zuverlässigkeitsprüfungen

Die Norm fordert folgende Zuverlässigkeitsprüfungen: Statische Bremsprüfung – die Bremse muss bei dem 1,5-fachen Nennbremsmoment 60 s lang ohne Durchrutschen halten. Dynamische Bremsprüfung – wiederholtes Bremsen bei Nenndrehzahl und Nennlast; nach Abschluss der Prüfung (Stufe S1 ≥ 100.000, Stufe S2 ≥ 500.000, Stufe S3 ≥ 1.000.000 Zyklen) darf das Bremsmoment um höchstens 10 % abfallen. Federermüdungsprüfung – die Bremsfeder darf nach 1.000.000 Druckwechseln bei maximaler Arbeitslast eine bleibende Verformung von höchstens 1 % der freien Höhe aufweisen. Wesentliche Bauteile (Bremsarm, Grundplatte usw.) müssen einer Ermüdungsprüfung mit 1.000.000 (S1) bis 3.000.000 (S3) Zyklen standhalten. Diese Zuverlässigkeitsprüfungen gewährleisten, dass die Bremse über den gesamten Lebenszyklus des Krans ein stabiles Bremsverhalten beibehält. Die Typprüfung der Bremse muss alle Zuverlässigkeitsprüfungen umfassen; die Werksabnahme umfasst die Bremsmomentprüfung und die Sichtprüfung.

Auswahlleitfaden

Die Auswahl der Bremse nach DIN 15018 erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Auswahl nach Triebwerksgruppe des Krans – Triebwerksgruppe A1–A4: Stufe S1, Triebwerksgruppe A5–A6: Stufe S2, Triebwerksgruppe A7–A8: Stufe S3. Krane zum Heben und Transportieren von flüssigem Metall müssen unabhängig von der Triebwerksgruppe zwingend mit Bremsen der Stufe S3 und Doppelbremsen-Konfiguration ausgerüstet sein. Auswahl nach Bremstyp – Trommelbremsen eignen sich für niedrige und mittlere Triebwerksgruppen (S1–S2), Scheibenbremsen für hohe Triebwerksgruppen (S2–S3), und Scheibenbremsen mit Bremssattel sind für große Krane (≥ 100 t) geeignet. Kelude-Krane verwenden gemäß DIN 15018 Bremsen der Stufe S2 oder S3; das Hubwerk ist serienmäßig mit Doppelbremsen ausgestattet.


Leistungsklassen der Bremsen im Überblick

Die folgende Übersichtstabelle zeigt die zentralen Parameter der Leistungsklassen für Bremsen und dient als Referenz für Auswahl und Betrieb.

Kelude Industriekrane – Maßgeschneiderte Hebelösungen für die Industrie

Kelude ist ein auf Industriekrane spezialisiertes Unternehmen, das Planung, Fertigung und technischen Service aus einer Hand bietet. Unser Sortiment umfasst Brückenkrane, Portalkrane, Elektroseilzüge sowie Wartungs- und Nachrüstlösungen für bestehende Anlagen. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Branche liefern wir zuverlässige und wirtschaftliche Kranlösungen für Fertigung, Logistik und Energieerzeugung.

Engineering & Fertigung nach DIN-Normen

Unsere Krane werden gemäß DIN 15018 (Tragwerksberechnung) und EN 13000 (Sicherheit) konstruiert und gefertigt. Jede Anlage durchläuft eine vollständige Qualitätskontrolle – von der Materialprüfung bis zur Lasttest-Abnahme. Dadurch gewährleisten wir höchste Betriebssicherheit und eine lange Lebensdauer Ihrer Krananlage.

LeistungsmerkmalUmsetzung bei Kelude
NormkonformitätDIN 15018, EN 13000, ISO 4306, EN 60204-32
QualitätssicherungMaterialprüfung, Lasttest, Abnahmeprotokoll
ServiceWartung, Inspektion, Ersatzteilversorgung

Individuelle Kranlösungen für jede Branche

Ob Standardanwendung oder Sonderlösung – wir entwickeln Krane passend zu Ihren betrieblichen Anforderungen. Von der Lastaufnahme bis zur Steuerungstechnik stimmen wir alle Komponenten aufeinander ab. Auf Wunsch integrieren wir intelligente Assistenzsysteme wie Lastanzeige oder Pendeldämpfung für mehr Effizienz und Sicherheit im täglichen Betrieb.

Montage, Wartung & Modernisierung

Unser Team übernimmt nicht nur die Lieferung, sondern auch die fachgerechte Montage vor Ort. Regelmäßige Wartung und Inspektionen gemäß EN 13000 erhöhen die Verfügbarkeit Ihrer Anlage. Bei Modernisierungen rüsten wir bestehende Krane auf den aktuellen Stand der Technik nach – inklusive Fernwartung und Energiemanagement.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Wie lange dauert die Lieferung eines Standardkrans?
A: Die Lieferzeit beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen nach Auftragsbestätigung, abhängig von Auslastung und Sonderanfertigungen.

F: Bieten Sie auch Wartungsverträge an?
A: Ja, wir bieten flexible Wartungsverträge an, die auf Ihre Einsatzhäufigkeit und betrieblichen Anforderungen zugeschnitten sind.

F: Können bestehende Krane nachgerüstet werden?
A: Ja, wir führen Nachrüstungen wie Lastanzeigesysteme, Funkfernsteuerungen oder Energiesparmodule durch – auch für Fremdfabrikate.

F: Welche Normen liegen Ihren Kranen zugrunde?
A: Unsere Krane entsprechen den gängigen europäischen und internationalen Normen wie DIN 15018, EN 13000, ISO 4306 und EN 60204-32.

F: Bieten Sie auch Sonderkonstruktionen an?
A: Ja, wir projektieren und fertigen Sonderkrane nach Kundenspezifikation – von der Lastaufnahme bis zur Steuerung.

F: Wie erfolgt die Ersatzteilversorgung?
A: Wir halten ein umfangreiches Ersatzteillager vor und können auf Anfrage auch Schnelllieferungen für kritische Komponenten anbieten.

F: Bieten Sie Schulungen für das Bedienpersonal an?
A: Ja, wir bieten praxisorientierte Schulungen für Kranführer und Wartungspersonal an – sowohl bei uns als auch direkt bei Ihnen vor Ort.

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FestigkeitsklasseBremsmoment SicherheitsmargeZuverlässigkeitskennwertanwendbare Betriebsbedingungen
AStufe≥1.5fachMTBF≥10000hHochtemperatur/häufig
BStufe≥1.25fachMTBF≥5000hStandard Betriebsbedingungen
CStufe≥1.0fachMTBF≥2000hLeichte Last/intermittierend

Häufige Fragen

F: Wie verhalten sich GB/T 33079-2016 und JB/T 7687.1-2008 zueinander?
A: GB/T 33079-2016 ist die auf Basis von JB/T 7687.1-2008 weiterentwickelte nationale Norm. Während JB/T 7687.1 die grundlegenden technischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bremsen festlegt, führt GB/T 33079 zusätzlich Festigkeitsklassen (S1/S2/S3) ein, verschärft die Anforderungen an die Zuverlässigkeitsprüfung und ergänzt die Prüfung der Wärmekapazität. Bei der Konstruktion neuer Krane ist vorrangig GB/T 33079 anzuwenden. Da bestimmte Inhalte aus JB/T 7687.1 – etwa die Größenreihe und Bauart der Trommelbremse – in GB/T 33079 nicht erneut aufgeführt sind, bleiben JB/T 7687.2 und JB/T 8907 für Konstruktion und Beschaffung weiterhin maßgeblich. Zusammen bilden die drei Normen ein vollständiges Normensystem für die Bremsung.
F: Warum wird bei der Prüfung der Wärmekapazität der Bremse gefordert, dass die Bremsscheibentemperatur nach 10 aufeinanderfolgenden Bremsungen ≤ 250 °C beträgt?
A: Bei wiederholten Bremsvorgängen steigt die Temperatur an den Reibflächen der Bremse stark an, da die kinetische Energie bei jeder Bremsung in Wärme umgewandelt wird, die sich in der Bremsscheibe ansammelt. Überschreitet die Bremsscheibentemperatur 250 °C, sinkt der Reibungskoeffizient der meisten Reibwerkstoffe deutlich ab (Reibschwund). In extremen Fällen kann der Reibungskoeffizient von 0,35 auf unter 0,15 fallen, was zu einem unzureichenden Bremsmoment führt. Darüber hinaus stellt 250 °C auch die Temperaturgrenze dar, die die meisten elastischen Kupplungen und Dichtungen dauerhaft ertragen können. Die Prüfbedingungen mit 10 aufeinanderfolgenden Bremsungen simulieren den anspruchsvollsten Betriebsfall beim Senken schwerer Lasten mit einem Kran. Die Einhaltung der Bremsscheibentemperatur von ≤ 250 °C gewährleistet, dass die Bremse auch unter diesen extremen Bedingungen über eine ausreichende Bremsleistung verfügt.
F: Welche Bedeutung hat die Forderung nach 1.000.000 dynamischen Bremsprüfungen für eine Bremse der Triebwerksgruppe S3?
A: 1.000.000 Bremsungen entsprechen der Gesamtzahl der Bremsvorgänge eines Krans der Triebwerksgruppe A7 bis A8 über eine Auslegungslebensdauer von 10 bis 15 Jahren. Die Anforderung, dass das Bremsmoment nach 1.000.000 Prüfungen um höchstens 10 % abfallen darf, bedeutet, dass die Bremse über die gesamte Auslegungslebensdauer des Krans ein stabiles Bremsverhalten gewährleistet, ohne dass der Bremsenkörper zwischenzeitlich ausgetauscht werden muss – lediglich der Bremsbelag ist in regelmäßigen Intervallen zu erneuern. Überschreitet der Abfall des Bremsmoments nach 1.000.000 Prüfungen 10 %, ist davon auszugehen, dass tragende Bauteile der Bremse (Federn, Gelenkpunkte der Bremsarme, Grundplatte usw.) bereits Ermüdungsschäden aufweisen und entsprechend ersetzt werden müssen. Im Kern verknüpft diese Anforderung die Ermüdungslebensdauer der Bremse mit der Auslegung der Triebwerksgruppe des Krans.

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