JB/T 5316-2017 Elektrokettenzug Normen und Anforderungen
Die Norm JB/T 5317-2016 „Elektrokettenzug“ ist die Produktnorm für Elektrokettenzüge. Sie legt Typparameter, technische Anforderungen, Prüfverfahren und Prüfregeln fest und gilt für Elektrokettenzüge mit einer Tragfähigkeit ≤ 5 t.
Produktklassifizierung und technische Parameter
Kelude Schwerindustrie fertigt Elektrokettenzüge in verschiedenen Ausführungen und hält sich dabei streng an die nationalen Normen. Elektrokettenzüge verwenden anstelle von Drahtseilen Rundstahlketten der Güteklasse 80 oder 100. Diese Ketten zeichnen sich durch einen kleinen Biegedurchmesser, Flexibilität in alle Richtungen und ein geringes Eigengewicht aus. Die Norm definiert sieben Tragfähigkeitsstufen: 0,125 t, 0,25 t, 0,5 t, 1 t, 2 t, 3 t und 5 t. Der Sicherheitsfaktor der Kette beträgt mindestens 4 (bezogen auf die Mindestbruchkraft der Kette). Ketten der Güteklasse 80 haben eine Zugfestigkeit von ≥ 800 MPa, Güteklasse 100 von ≥ 1000 MPa. Bei einem Verschleiß der Kette von mehr als 10 % des ursprünglichen Durchmessers oder einer Teilungsdehnung über 5 % ist die Kette zu verschrotten. Während des Betriebs ist die Kette regelmäßig zu schmieren.
Der Hauptunterschied zwischen Elektrokettenzug und Elektroseilzug liegt im Hubwerk: Der Kettenzug nutzt ein Kettenrad, das die Kette antreibt und so das Heben ermöglicht. Die Kette ist in alle Richtungen biegsam und dadurch besonders flexibel. Die Norm verlangt, dass Elektrokettenzüge mit einer Überlastschutzeinrichtung ausgestattet sind – entweder als Sperrrad-Reibungskupplung oder als elektronischer Überlastschutz. Überschreitet die Last 110 % der Nennlast, rutscht die Kupplung durch bzw. wird ein Alarm ausgelöst und der Antrieb gestoppt. Die Reibungskupplung wird vor Auslieferung werkseitig auf den Sollwert eingestellt; eine Veränderung während des Betriebs ist nicht zulässig.
Die Norm enthält detaillierte Vorgaben für die Kette des Elektrokettenzugs: Es sind ausschließlich Hochleistungsketten der Güteklasse 80 oder 100 gemäß GB/T 24814 zu verwenden. Die Zähnezahl des Kettenrads muss auf die Kettenspezifikation abgestimmt sein, um einen ruhigen Eingriff ohne Zahnüberspringen zu gewährleisten. Der Kettenkasten muss gut abgedichtet sein, um das Eindringen von Staub zu verhindern. Die maximale Hubhöhe eines Elektrokettenzugs ist in der Regel auf 12 m begrenzt (Sonderkonstruktionen bis 30 m möglich), bedingt durch das hohe Eigengewicht der Kette. Die Norm schreibt für Elektrokettenzüge eine Prüflast von 1,5-facher Nennlast vor (höher als die 1,25-fache Nennlast beim Seilzug), da das Bruchverhalten der Kette spröde ist und nicht das allmähliche Versagen eines Drahtseils aufweist.
Die Bremse des Elektrokettenzugs arbeitet mit einer Sperrrad-Reibungskupplung als Überlastschutzeinrichtung: Überschreitet die Last 110 % des eingestellten Werts, rutscht die Reibungskupplung durch und verhindert so einen Kettenbruch durch Überlast. Das Rutschmoment der Reibungskupplung wird vor Auslieferung werkseitig mit einem Spezial-Drehmomentschlüssel präzise eingestellt; eine Veränderung während des Betriebs ist nicht zulässig. Die Einstellmutter muss gegen Lösen gesichert und abgedichtet sein. Darüber hinaus schreibt die Norm obere und untere Endschalter vor, um ein Auffahren des Hakens auf den Kettenkasten bzw. ein übermäßiges Ablassen der Kette zu verhindern.
Bremsen und Sicherheitsanforderungen
Die Anforderungen der Norm an die Bremse: Das Bremsmoment muss mindestens das 1,5-fache des Nennlastmoments betragen, und die Bremse muss eine Last von 1,25-facher Nennlast zuverlässig halten können. Der Bremsweg bei Nennlast darf 100 mm nicht überschreiten. Bei Scheibenbremsen ist der Bremsring auszutauschen, wenn der Verschleiß 50 % der ursprünglichen Dicke übersteigt. Für die Bremsbeläge sind umweltfreundliche Reibwerkstoffe zu verwenden; Asbest ist verboten. Der Verschleißzustand des Bremsrings ist wöchentlich zu prüfen.
Die Norm schreibt vor, dass der Haken des Elektrokettenzugs mit einer Hakensicherung ausgestattet sein muss, um ein Austreten des Anschlagmittels aus der Hakenöffnung zu verhindern. Der Haken muss über eine Produktzertifikat und einen Prüfbericht verfügen. Bei einem Verschleiß des gefährdeten Querschnitts von mehr als 10 % der ursprünglichen Abmessungen oder einer Zunahme der Maulweite um mehr als 15 % ist der Haken zu verschrotten. Die Steuerspannung ist als Schutzkleinspannung von 36 V oder 48 V ausgeführt. Die Schutzart des Steuerkastens muss mindestens IP54 betragen. Die Stromzuführung erfolgt über Schleifleitungen vom Typ C oder H.
0,125–5 t sieben Stufen
Klasse 80/100 Zugfestigkeit ≥ 800 MPa
Kette ≥ 4 Haken ≥ 4
≤ 100 mm bei 1,25-facher Last
Rutschen bei 110 % werkseitig eingestellt
≤ 48 V Schutzart IP54
| Tragfähigkeit(kg) | KetteDurchmesser(mm) | Geschwindigkeit(m/min) | Leistung(kW) | Eigengewicht (kg) |
|---|---|---|---|---|
| 125 | 6.3 | 8 | 0.8 | 42 |
| 250 | 7.1 | 8 | 1.5 | 50 |
| 500 | 8.0 | 8 | 2.2 | 65 |
| 1000 | 10.0 | 8 | 3.0 | 85 |
| 2000 | 11.2 | 8 | 5.0 | 120 |
Prüfanforderungen für Werksabnahme und Typprüfung
Die Stückprüfung umfasst die Leerlaufprüfung (mindestens 5 vollständige Hübe), die Nennlastprüfung (3 Hub- und Senkzyklen mit Messung der Lastabsenkung ≤ 100 mm), die statische Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast (Haltezeit 10 Minuten) sowie die Isolationsprüfung (≥ 1 MΩ). Die Typprüfung wird alle 2 Jahre durchgeführt und beinhaltet neben allen Stückprüfungsprüfungen zusätzlich eine Feuchtigkeitsprüfung, Schwingungsprüfung und Dauerprüfung der Kette. Im laufenden Betrieb sind alle 500 Betriebsstunden der Kettenverschleiß und die Schmierung zu kontrollieren; alle 1.000 Betriebsstunden ist das Getriebeöl zu wechseln.
| Prüfpositionen | technische Anforderungen | Zyklus | Beurteilung |
|---|---|---|---|
| Leerlaufprüfung | Gesamthub≥5Mal | Werksabnahme | ruckfreiUngewöhnliches Geräusch |
| Nennlast | Heben und Senken3Mal | Werksabnahme | Absinken≤100mm |
| Statische Belastungsprüfung | 1.25fach×10min | jährlich | ruckfreibleibende Verformung |
| KettePrüfung | Verschleiß≤10% | 500h | ≤Ausgangsdurchmesser10% |
| Isolationsprüfung | ≥1MΩ | halbjährlich | in Ordnung |
Die Norm stellt klare Anforderungen an die Schmierung der Kette von Elektrokettenzügen: Während des Betriebs ist die Kette ausreichend zu schmieren, empfohlen wird ein spezielles Kettenschmieröl. Bei starkem Verschleiß des Kettenrades sollte dieses zusammen mit der Kette ausgetauscht werden – eine neue Kette auf einem abgenutzten Kettenrad beschleunigt den Kettenverschleiß erheblich. Für Verbindungsglieder der Kette sind ausschließlich Kettenglieder gleicher Festigkeitsklasse zu verwenden; handelsübliche Stahlringe sind nicht zulässig. Der Kettenkasten des Kettenzugs muss staubdicht abgedichtet sein.
Häufige Fragen zu Elektrokettenzügen
F: Was unterscheidet einen Elektrokettenzug von einem Elektroseilzug?
A: Der Elektrokettenzug verwendet eine Rundstahlkette aus legiertem Stahl (Güteklasse 80 oder 100) anstelle eines Drahtseils. Die Kette zeichnet sich durch einen kleinen Biegedurchmesser aus, ist in mehrere Richtungen biegsam und hat ein geringes Eigengewicht. Sie eignet sich daher besonders für Anwendungen mit geringerer Tragfähigkeit (≤5t) und begrenzter Hubhöhe. Der Seilzug bietet dagegen größere Hubhöhen, einen ruhigen Lauf und hohe Betriebssicherheit – ideal für allgemeine Anschlagaufgaben.
F: Wie hoch ist der Sicherheitsfaktor der Kette eines Elektrokettenzugs?
A: Die Norm fordert einen Sicherheitsfaktor von ≥4, bezogen auf die Mindestbruchkraft der Kette. Ketten der Güteklasse 80 haben eine Zugfestigkeit von ≥800MPa, solche der Güteklasse 100 von ≥1000MPa. Eine Kette ist zu verschrotten, wenn der Verschleißbetrag 10% des ursprünglichen Durchmessers überschreitet oder die Teilung um mehr als 5% gedehnt ist. Während des Betriebs ist die Kette stets zu schmieren; bei starkem Verschleiß des Kettenrades sind Kette und Kettenrad gemeinsam auszutauschen.
F: Welche Besonderheiten weist die Bremse eines Elektrokettenzugs auf?
A: Elektrokettenzüge sind üblicherweise mit einer Scheibenbremse ausgestattet, deren Bremsmoment mindestens das 1,5-fache des Nennlast-Drehmoments beträgt. Der Bremsweg bei Nennlast darf 100mm nicht überschreiten. Ein Bremsring ist auszutauschen, sobald der Verschleißbetrag 50% der ursprünglichen Dicke erreicht. Der Verschleiß des Bremsrings ist wöchentlich zu prüfen.
F: Wie funktioniert der Überlastschutz eines Elektrokettenzugs?
A: Es ist eine Überlastschutzeinrichtung vorzusehen – entweder als Sperrrad-Reibungskupplung oder als elektronischer Überlastschutz. Bei einer Überlast von 110% rutscht die Kupplung durch bzw. wird der Hubvorgang gestoppt und ein Alarm ausgelöst. Reibungskupplungen werden vor Auslieferung werksseitig eingestellt und dürfen im Betrieb nicht verändert werden. Die Überlastschutzeinrichtung ist monatlich zu verifizieren, um die Genauigkeit des Auslösewerts sicherzustellen.