Explosionsgeschützter Kran JB/T 5899-2015 Normeninterpretation

JB/T 5899-2015 „Explosionsgeschützte Krane – Technische Anforderungen an den Explosionsschutz“ ist die spezifische Explosionsschutznorm für explosionsgeschützte Krane. Die Norm legt verbindliche technische Anforderungen an den Explosionsschutz fest – darunter Parameter der Zünddurchschlagsicherung, Kabeleinführung sowie Schutz vor elektrostatischer Aufladung.


Technische Anforderungen an den Explosionsschutz

Kelude Schwerindustrie fertigt streng nach den nationalen Explosionsschutznormen. JB/T 5899 ergänzt JB/T 5898 als spezifische Fachnorm und definiert ausschließlich die technischen Anforderungen an den Explosionsschutz. Parameter der Zünddurchschlagsicherung: Breite ≥ 25 mm (Klasse I) bzw. ≥ 15 mm (Klasse II), Rauheit Ra ≤ 3,2 μm. Die Zünddurchschlagsicherung muss frei von Korrosion und Kratzern sein; vor der Montage ist sie mit Rostschutzöl zu behandeln. Die Schrauben der Zünddurchschlagsicherung benötigen eine Sicherung gegen Lösen; der Spalt der Zünddurchschlagsicherung beträgt ≤ 0,2 mm (Klasse I) bzw. ≤ 0,3 mm (Klasse II). Die Bearbeitungsgenauigkeit der Zünddurchschlagsicherung wirkt sich unmittelbar auf die Explosionsschutzleistung aus und zählt zu den kritischsten Fertigungsparametern eines explosionsgeschützten Krans.

Die Kabeleinführung muss mit explosionsgeschützten Kabelverschraubungen der Bauart Exd ausgeführt werden. Das Kabel wird durch den Dichtring geführt und anschließend verpresst. Das Dichtringmaterial muss alterungsbeständig sein; Kabel mit unterschiedlichen Außendurchmessern dürfen nicht durch dieselbe Einführungsöffnung geführt werden. Reserve-Einführungsöffnungen sind mit metallischen Blindplatten dicht zu verschließen. Die Norm fordert zudem ein detailliertes Erdungssystem: Erdungswiderstand ≤ 4 Ω, alle metallischen Bauteile sind zuverlässig zu erden, der Querschnitt des Erdungsleiters beträgt ≥ 4 mm² (Kupfer).


Schema der technischen Anforderungen an den Explosionsschutz


Die Norm stellt umfassende Anforderungen an Montage und Betrieb explosionsgeschützter Krane. Vor der Montage ist zu prüfen, ob die explosionsgefährdete Zone am Aufstellungsort den Konstruktionsanforderungen entspricht und die Explosionsschutzklasse mit dem Einsatzbereich übereinstimmt. Nach Abschluss der Montage ist eine Prüfung der Explosionsschutzleistung durchzuführen – einschließlich Kontrolle der Zünddurchschlagsicherung, Dichtheitsprüfung der Kabeleinführung sowie Messung von Erdungs- und Isolationswiderstand. Ein geprüfter explosionsgeschützter Kran muss ein Schild mit der Explosionsschutz-Zertifikat tragen, auf dem Explosionsschutzklasse, Zertifikatsnummer und Gültigkeitsdauer angegeben sind.

Im Betrieb ist ein separates Wartungsunterlagen-System für den explosionsgeschützten Kran anzulegen. Alle sechs Monate ist eine Überprüfung der Explosionsschutzleistung durchzuführen und zu dokumentieren. Reparaturen an der explosionsgeschützten Elektrik dürfen nur von Fachkräften mit entsprechender Schulung zum Explosionsschutz vorgenommen werden; nach dem Eingriff muss die ursprüngliche Explosionsschutzleistung wiederhergestellt sein. Die Norm betont ausdrücklich: Jeder Umbau eines explosionsgeschützten Krans – etwa Motorwechsel, Umbau des Steuerkastens oder Änderung der Kabeleinführung – erfordert eine erneute Explosionsschutzzertifizierung. Die Instandsetzung der Zünddurchschlagsicherung ist ausschließlich nach den vom Hersteller vorgegebenen Verfahren durchzuführen; eigenmächtiges Schleifen oder Auffüllen ist untersagt.

Schutz vor elektrostatischer Aufladung und Inspektion

Anforderungen der Norm an den Schutz vor elektrostatischer Aufladung: Die Reibung zwischen beweglichen Teilen ist so zu begrenzen, dass keine gefährlichen Funken entstehen können. Kupferlegierungsräder oder explosionsgeschützte Laufräder reduzieren Reibungsfunken. Die Bremse verwendet funkenfreie Bremsbeläge. Der Haken besteht aus Berylliumbronze oder Aluminiumbronze in explosionsgeschützter Ausführung. Bei Riemenantrieben sind antistatische Riemen einzusetzen. Das Erdungssystem muss einen durchgängigen Pfad zur Ableitung elektrostatischer Ladungen bilden.

Breite der Zünddurchschlagsicherung

Ⅰ ≥ 25 mm Ⅱ ≥ 15 mm
Rauheit

Ra ≤ 3,2 μm ohne Korrosion und Kratzer
Spalt der Zünddurchschlagsicherung

Ⅰ ≤ 0,2 mm Ⅱ ≤ 0,3 mm
Erdungswiderstand

≤ 4 Ω Kupfer ≥ 4 mm²
Schutz vor elektrostatischer Aufladung

Kupferlegierungsrad Berylliumbronze-Haken
Prüfintervall

Zünddurchschlagsicherung halbjährlich Erdung halbjährlich
explosionsgeschütztAnforderungenTechnische ParameterPrüfverfahrenZyklus
ZünddurchschlagsicherungBreite≥25mm(Ⅰ)/15mm(Ⅱ)MessschieberHalbjährlich
ZünddurchschlagsicherungRauheitRa≤3.2μmRauheitMessgerätJährlich
Erdungswiderstand≤4ΩErdungswiderstandsmessgerätHalbjährlich
Isolationswiderstand≥1MΩ500VIsolationsmessgerätHalbjährlich

Prüfanforderungen für explosionsgeschützte Krane

Die Zünddurchschlagsicherung ist halbjährlich zu inspizieren – sie darf keine Korrosion, Kratzer oder Stoßschäden aufweisen. Vor der Montage ist ein Korrosionsschutzöl vom Typ 204-1 aufzutragen. Der Isolationswiderstand ist halbjährlich zu messen und muss ≥1 MΩ betragen. Der Erdungswiderstand ist ebenfalls halbjährlich zu prüfen und muss ≤4 Ω betragen. Das Explosionsschutz-Zertifikat ist alle 5 Jahre neu zu erwerben. Bei Bauteilwechsel sind ausschließlich Originalteile derselben Explosionsschutzklasse zu verwenden – Ersatzteile anderer Hersteller können zum Versagen der Explosionsschutzwirkung führen.

BauteilexplosionsgeschütztMaßnahmePrüfpositionenZyklus
LaufradKupferbasislegierungVerschleiß500h
BremseFunkensicheres MaterialBremsungTestenMonatlich
HakenBerylliumbronzeFehlerprüfungJährlich
KabelEinführungExdAbdichtungVerbindungAbdichtungEigenschaftPro Schicht

Die Norm legt außerdem die Wartungsanforderungen für explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung fest – bei der Inspektion explosionsgeschützter elektrischer Ausrüstung dürfen Bauteile nicht ohne Weiteres durch andere Typen oder Spezifikationen ersetzt werden. Die Instandsetzung der Zünddurchschlagsicherung ist gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Verfahren durchzuführen. Nach einer Generalüberholung explosionsgeschützter elektrischer Ausrüstung ist eine erneute Prüfung der Explosionsschutzeigenschaften erforderlich, um sicherzustellen, dass die ursprüngliche Explosionsschutzklasse weiterhin erfüllt wird. Die Explosionsschutzkennzeichnung darf weder verändert noch überdeckt werden.


Häufige Fragen

F: Welches Verhältnis besteht zwischen JB/T 5899 und JB/T 5898?

A: JB/T 5898 „Explosionsgeschützter Kran“ ist die Produktnorm und legt Klassifizierung, Parameter und technische Anforderungen für explosionsgeschützte Krane fest. JB/T 5899 „Explosionsgeschützter Kran – Technische Anforderungen an den Explosionsschutz“ ist eine spezielle Norm, die ausschließlich explosionsschutzbezogene technische Anforderungen definiert – Parameter der Zünddurchschlagsicherung, Kabeleinführung, Schutz gegen elektrostatische Aufladung usw. Beide Normen werden ergänzend angewendet.

F: Welche Anforderungen stellt der Explosionsschutz an die Zünddurchschlagsicherung?

A: Die Breite der Zünddurchschlagsicherung muss ≥ 25 mm (Klasse I) bzw. ≥ 15 mm (Klasse II) betragen, die Rauheit Ra ≤ 3,2 μm. Die Zünddurchschlagsicherung darf keine Korrosion oder Kratzer aufweisen; vor der Montage ist Rostschutzöl aufzutragen. Die Schrauben der Zünddurchschlagsicherung müssen mit einer Sicherungseinrichtung versehen sein. Der Spalt der Zünddurchschlagsicherung darf ≤ 0,2 mm (Klasse I) bzw. ≤ 0,3 mm (Klasse II) betragen.

F: Welche Anforderungen gelten für die Erdung explosionsgeschützter Krane?

A: Explosionsgeschützte Krane müssen über ein zuverlässiges Erdungssystem verfügen, der Erdungswiderstand darf ≤ 4 Ω betragen. Alle metallischen Bauteile (Schiene, Kranstruktur, Elektroschrank) sind zuverlässig zu erden. Der Querschnitt des Erdungsleiters muss ≥ 4 mm² (Kupfer) betragen. Die Schleifleitung verfügt über eine eigene Erdungsschiene.

F: Welche Anforderungen gelten für die Kabeleinführung bei explosionsgeschützten Kranen?

A: Die Kabeleinführung muss über eine explosionsgeschützte Kabelverschraubung vom Typ Exd erfolgen. Das Kabel wird durch den Dichtring geführt und anschließend festgezogen. Das Dichtringmaterial muss alterungsbeständig sein. Reserveöffnungen sind mit metallischen Blindstopfen abzudichten. Kabel mit unterschiedlichen Außendurchmessern dürfen nicht durch dieselbe Einführungsöffnung geführt werden.

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