Erneuerte Herstellerlizenz: Brücken- und Portalkrane bis 50t

Verlängerung der Herstellerlizenz für Sonderausrüstung der Klasse A – Abdeckung der kompletten Baureihe an Brücken- und Portalkranen bis 50 t. Kelude Schwerindustrie hat die Verlängerung der Herstellerlizenz für Sonderausrüstung der Klasse A erhalten. Die Lizenz umfasst die komplette Baureihe an Brückenkranen und Portalkranen bis 50 t. Die Klasse A ist die höchste Fertigungslizenz-Stufe in der Kranbranche.

Die Herstellerlizenz für Sonderausrüstung ist die gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für Hersteller von Brückenkranen. Die Stringenz des Verlängerungsverfahrens spiegelt direkt die kontinuierliche Konformität des Unternehmens im Produktqualitätsmanagementsystem wider. Kelude Schwerindustrie hat kürzlich die von der nationalen Marktaufsichtsbehörde autorisierte Überwachungsprüfung zur Verlängerung der Herstellerlizenz für Sonderausrüstung erfolgreich bestanden und die Fertigungslizenz der Klasse A erhalten. Die Lizenz deckt die komplette Baureihe an Brückenkranen und Portalkranen bis 50 t ab. Das Verlängerungsverfahren umfasste drei Phasen – Typprüfung, Audit des Qualitätsmanagementsystems und Überprüfung der Fertigungskapazitäten vor Ort – und erstreckte sich über 6 Monate. Dabei wurden 28 Modelle aus 4 Produktkategorien geprüft. Dieser Artikel erläutert systematisch die technischen Anforderungen der Klasse-A-Lizenz, den Ablauf des Verlängerungsaudits und das kontinuierliche Qualitätssicherungssystem.

Technische Anforderungen der Klasse-A-Herstellerlizenz

Gemäß der Regelung TSG 07-2019 für die Lizenzierung von Herstellern und Befüllern von Spezialausrüstung gilt die Klasse-A-Fertigungslizenz für Krane für vier Produktkategorien: allgemeine Brückenkrane (QD-Typ), Allzweck-Portalkrane (MG-Typ/MH-Typ), Brückenkrane für metallurgische Anlagen (YZ-Typ) und explosionsgeschützte Brückenkrane (QB-Typ).

Die Anforderungen der Klasse-A-Lizenz an die Ressourcen des Unternehmens umfassen: mindestens 2 Schweißingenieure (mit Zertifikat als Internationaler Schweißingenieur (IWE) oder gleichwertige Qualifikation), mindestens 6 Personal für zerstörungsfreie Prüfung (davon mindestens 3 mit UT-Stufe II und darüber, mindestens 2 mit MT-Stufe II und darüber), mindestens 5 Personal für Qualitätsprüfung (für die Bereiche Wareneingangsprüfung, Zwischenprüfung und Werksabnahme), mindestens 8 Konstrukteure (davon mindestens 2 leitende Ingenieure). Die Fertigungsstätte muss eine Stahlbauwerkstatt mit einer Fläche von mindestens 5.000 m², mindestens 15 Schweißplätze und eine maximale Hebekapazität von mindestens 50 t aufweisen. Alle diese Anforderungen wurden bei der Vor-Ort-Überprüfung im Rahmen der Lizenzverlängerung auf Anhieb erfüllt.

Ablauf des Verlängerungsaudits

Das Verlängerungsaudit erfolgte in drei Phasen: In der Typprüfungsphase führte das Prüfinstitut für Sicherheit von Spezialausrüstung der Provinz Henan stückweise Typprüfungen an 28 Modellen aus 4 Kategorien durch.

In der Phase des Qualitätsmanagementsystem-Audits prüfte das Audit-Team die Qualitätssicherungsdokumentation des Unternehmens. Die Prüfschwerpunkte umfassten: die Konformität des Qualitätshandbuchs mit TSG 07-2019, die Vollständigkeit und Anwendbarkeit der Verfahrensanweisungen sowie die Ordnungsgemäßheit und Rückverfolgbarkeit der Qualitätsaufzeichnungen. Das Audit-Team zog die vollständigen Qualitätsunterlagen von drei bereits ausgelieferten Kranen (QD32/5t-22,5m Brückenkran, MH20t-30m Portalkran und YZS50/10t-28m Gießereikran) für eine Rückverfolgbarkeitsprüfung heran. Die Vollständigkeit der Unterschriften und Daten in jedem Schritt – vom Berechnungsbericht bis zum Werksabnahmeprotokoll – wurde bestätigt.

In der Phase der Überprüfung der Fertigungskapazitäten vor Ort verifizierten die Experten in der Produktionswerkstatt den Betriebszustand und die Genauigkeit der Schlüsselausrüstung.

Von der Klasse-A-Lizenz abgedeckte Produktpalette

Die verlängerte Lizenz deckt 28 Modelle aus 4 Kategorien ab: allgemeine Brückenkrane der QD-Serie mit 8 Modellen (5t/10t/16t/20t/32t/50t/75t/100t, Spannweite 10,5–31,5 m), Allzweck-Portalkrane der MG/MH-Serie mit 8 Modellen (5t/10t/16t/20t/32t/50t, Spannweite 18–42 m), Brückenkrane für metallurgische Anlagen der YZ-Serie mit 6 Modellen (10t/20t/32t/50t/75t/100t, einschließlich YZS-Gießkran und YZY-Beschickungskran) sowie explosionsgeschützte Brückenkrane der QB-Serie mit 6 Modellen (5t/10t/16t/20t/32t/50t, Explosionsschutzklasse ExdⅡBT4).

Die Lizenzierung für Brückenkrane für metallurgische Anlagen und explosionsgeschützte Brückenkrane war ein besonderer Schwerpunkt dieser Verlängerung. Bei Gießereikranen müssen alle tragenden Schweißnähte einer 100%igen Ultraschallprüfung (UT) und einer 20%igen Röntgen-Nachprüfung unterzogen werden. Das Hubwerk muss mit einer Doppelbremse und einer Überdrehzahlschutzeinrichtung ausgestattet sein. Das elektrische Steuerungssystem ist nach metallurgischen Anforderungen ausgelegt (Schutzart IP54, Temperaturbeständigkeit bis 65 °C). Bei explosionsgeschützten Kranen müssen alle elektrischen Komponenten über eine Explosionsschutzzertifizierung verfügen, der gesamte Fertigungsprozess muss den Explosionsschutz-Spezifikationen (GB 3836-Serie) entsprechen, und vor Auslieferung ist eine Prüfung der Explosionsschutzleistung am kompletten Kran durchzuführen. Die technischen Hürden dieser beiden Kategorien sind das entscheidende Unterscheidungsmerkmal zwischen Herstellern der Klasse A und solchen niedrigerer Stufen.

System zur Qualitätssicherung

Die Gültigkeitsdauer der Klasse-A-Lizenz beträgt 4 Jahre. Während dieser Zeit ist das Unternehmen jährlich einer Überwachungsprüfung durch die zuständige Sicherheitsüberwachungsbehörde für Spezialausrüstung auf Provinzebene unterzogen.

Kelude Schwerindustrie treibt den synchronen Betrieb von drei Managementsystemen voran: Das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 steuert alle Qualitätsaktivitäten im Gesamtprozess, das Schweißqualitätssystem nach ISO 3834-2 gewährleistet alle Elemente des Schweißens, und das Lizenzsystem für die Herstellung von Spezialausrüstung stellt die Typkonformität der Produkte sicher. Die drei Systeme teilen sich Prozessdokumente und Aufzeichnungsformulare in Bereichen wie Personalschulung, Anlagenmanagement, Einkaufssteuerung, Zwischenprüfung und Behandlung fehlerhafter Produkte, wodurch Redundanz durch parallele Systeme vermieden wird. In der Abschlussbesprechung des Verlängerungsaudits bewertete der Leiter des Audit-Teams die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems als „kontinuierliche Verbesserung, ordnungsgemäße Aufzeichnungen und gut qualifiziertes Personal".

Häufige Fragen (FAQ)

F: Was ist der Unterschied zwischen der Klasse-A-Lizenz und der ISO-9001-Zertifizierung?

A: Die beiden unterscheiden sich grundlegend. Kelude Schwerindustrie hält gleichzeitig die Klasse-A-Lizenz sowie die Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 3834-2. Die Klasse-A-Lizenz ist eine gesetzliche Genehmigung der nationalen Marktaufsichtsbehörde; ohne diese Lizenz ist die Herstellung und der Verkauf von Brückenkranen nicht gestattet. ISO 9001 ist eine freiwillige Zertifizierung für Managementsysteme, die belegt, dass das Qualitätsmanagementsystem eines Unternehmens internationalen Normen entspricht. Die Prüfung für die Klasse-A-Lizenz konzentriert sich auf die Typkonformität der Produkte und die Sicherheitskonformität des Fertigungsprozesses, während ISO 9001 die kontinuierliche Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems in den Vordergrund stellt. Für Kunden von Brückenkranen ist die Klasse-A-Lizenz die grundlegende Einstiegshürde: Beim Einkauf sollte zunächst sichergestellt werden, dass der Lieferant eine gültige Klasse-A-Lizenz besitzt. Darauf aufbauend sind dann die Zertifizierungen nach ISO 9001, ISO 3834-2 usw. zu prüfen.

F: Was ist bei der Herstellungslizenz für Krane über 50 t anders?

F: Gilt die A-Lizenz auch für Krane über 50 t?

A: Ja, Brücken- und Portalkrane über 50 t fallen ebenfalls unter die A-Lizenz, unterliegen jedoch strengeren Anforderungen bei der Typprüfung. Bei Produkten unter 50 t kann das Abdeckungsverfahren angewendet werden – dabei wird ein repräsentatives Modell aus derselben Baureihe geprüft, die Konformität der übrigen Modelle wird über die Prüfung der Konstruktionsunterlagen bestätigt. Für Produkte über 50 t ist dagegen eine eigenständige Typprüfung für jedes Modell erforderlich. Darüber hinaus müssen die Konstruktionsunterlagen für Produkte über 50 t von einer von der Provinzbehörde für Sicherheitsüberwachung von Spezialausrüstung autorisierten technischen Stelle begutachtet werden. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Typprüfung großer Gießereikrane im Bereich 100 t bis 320 t; die Erweiterung der Fertigungslizenz für Krane großer Tragfähigkeit ist bis 2027 geplant.

F: Wie lange vor Ablauf der A-Lizenz muss der Verlängerungsantrag gestellt werden? Welche Folgen hat eine abgelehnte Verlängerung?

A: Gemäß § 3.6 der TSG 07-2019 ist der Verlängerungsantrag spätestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lizenz einzureichen; bei verspäteter Einreichung wird die Lizenz gelöscht. Nach erfolgreicher formaler Prüfung der Antragsunterlagen durch die zuständige Marktaufsichtsbehörde der Provinz wird eine Vor-Ort-Prüfung angesetzt, die spätestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenz abgeschlossen sein muss. Unternehmen, deren Verlängerungsantrag abgelehnt wird (Bewertungsergebnis „nicht konform"), verlieren ihre Lizenz mit Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch. Die Herstellung und der Verkauf von Brückenkranen müssen dann umgehend eingestellt werden; eine Neubeantragung ist erst nach Abschluss der Korrekturmaßnahmen möglich. Es wird empfohlen, die Vorbereitungen für die Verlängerung 9 bis 12 Monate vor Ablauf der Lizenz zu beginnen, einschließlich der Planung der Typprüfung, der Aktualisierung der Qualitätsmanagementdokumente und der Kalibrierung der Fertigungsausrüstung.

F: Wie lässt sich die Echtheit der A-Lizenz eines Lieferanten beim Kauf eines Brückenkrans überprüfen?

A: Über das nationale Informationsportal für Spezialausrüstung (https://cnse.e-cqs.cn) kann die Lizenznummer eingegeben werden, um Echtheit und Gültigkeitsdauer zu prüfen. Die Lizenznummer für die Herstellung von Brückenkranen folgt dem Format „TS2410XXX-20XX": TS steht für Spezialausrüstung, 24 für die Herstellung von Hebezeugen, 10 für den Lizenzgegenstand, XXX für die laufende Nummer und 20XX für das Gültigkeitsjahr. Zusätzlich kann eine beglaubigte Kopie der Lizenz mit Firmenstempel angefordert werden. Dabei sollte geprüft werden, ob der auf der Lizenz angegebene Fertigungsstandort mit dem tatsächlichen Produktionsstandort übereinstimmt und ob der Lizenzumfang den benötigten Typ und die Tragfähigkeit des Brückenkrans abdeckt.

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