Krantrommel nach Norm: Durchmesser, Länge, Wanddicke & Seilrille

Die Norm GB/T 24816-2009 „Krane – Hubwerke – Seiltrommeln“ ist die maßgebliche Vorschrift für Konstruktion, Fertigung und Inspektion von Krantrommeln. Sie legt Trommeldurchmesser, Wanddicke, Form und Abmessungen der Seilrillen, Materialauswahl sowie Prüfanforderungen fest. Das Verhältnis von Trommeldurchmesser zu Drahtseildurchmesser beeinflusst direkt die Lebensdauer des Drahtseils und die Kompaktheit des Hubwerks. Dieser Beitrag erläutert die Kernanforderungen der Norm im Detail.

Die Norm GB/T 24816-2009 „Krane – Hubwerke – Seiltrommeln“ wurde 2009 veröffentlicht und definiert Typen und Abmessungen, technische Anforderungen sowie Prüfregeln für Krantrommeln. Sie gilt für gegossene und geschweißte Seiltrommeln von Drahtseilkranen und dient als direkte Konstruktionsgrundlage. Die Krantrommeln von Kelude Schwerindustrie werden nach dieser Norm konstruiert und gefertigt.


GB/T 24816-2009 Krantrommel Konstruktionsnorm Parameter

Trommelstruktur und Materialauswahl

Gegossene Seiltrommel: Hergestellt aus Grauguss HT200 oder HT250, geeignet für Trommeln mit Durchmesser ≤ 1.200 mm. Vorteile sind die einteilige Formgebung und geringe Bearbeitungszugaben; Nachteile sind das höhere Gewicht und mögliche Gussfehler.

Geschweißte Seiltrommel: Aus Stahlblech Q235B oder Q345B gewalzt und geschweißt, geeignet für große Durchmesser (> 1.200 mm). Geschweißte Trommeln sind 30 % bis 50 % leichter als gegossene und weisen kein Risiko von Gussfehlern auf. Bei Kränen mit großer Tragfähigkeit werden heute überwiegend geschweißte Seiltrommeln eingesetzt.

Wanddicke der Trommel: Bei gegossenen Trommeln beträgt die Wanddicke 1/15 bis 1/20 des Durchmessers, bei geschweißten Trommeln 1/24 bis 1/30 des Durchmessers. Beispiel für eine Trommel mit 600 mm Durchmesser: Wanddicke gegossen 30–40 mm, geschweißt 20–25 mm.


Trommeldurchmesser und Drahtseilabstimmung

Das Verhältnis von Trommeldurchmesser D zu Drahtseildurchmesser d wird nach Arbeitsklasse bestimmt und entspricht der Seilrollennorm: Stufe M4: D ≥ 18d, Stufe M5: D ≥ 20d, Stufe M6: D ≥ 25d, Stufe M7: D ≥ 30d, Stufe M8: D ≥ 35d.

Trommellänge: Die Trommellänge ergibt sich aus der Gesamtlänge des Drahtseils, der Anzahl der Wickellagen und der Seilrillenteilung. Bei einlagiger Seilwicklung gilt: L = (Lw × d) / (π × D) + Lr, wobei Lw die Gesamtlänge des Drahtseils, D der Trommeldurchmesser und Lr die reservierten Sicherheitswindungen (üblicherweise 3 Windungen) sind. Bei mehrlagiger Seilwicklung kann die Trommel kürzer ausgeführt werden, jedoch ist eine Seilführung erforderlich.

Seilrille: Die Teilung der Trommelrillen beträgt t = d + 2–3 mm. Die Rillentiefe h ≥ 0,35d. Der Radius am Rillengrund R = 0,53d. An beiden Trommelenden sind Freistiche vorzusehen; die Freistichbreite muss mindestens dem 2-fachen Drahtseildurchmesser entsprechen.


Aussonderkriterien für Krantrommeln

Eine Trommel ist auszusondern, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ① Wandverschleiß erreicht 20 % der ursprünglichen Wanddicke; ② Verschleißtiefe der Seilrille erreicht 15 % des Drahtseildurchmessers; ③ Risse in der Trommel (unabhängig von der Länge); ④ Biegeverformung der Trommelwelle überschreitet den zulässigen Konstruktionswert; ⑤ Ausbruch des Trommelbords.


Trommelparameter – Schnellübersicht

ParameterFormel / WertHinweis
Teilung der Seilrillet = d + 2–3 mmd = Drahtseildurchmesser
Rillentiefeh ≥ 0,35d
RillenradiusR = 0,53d
Wanddicke (gegossen)1/15–1/20 × DD = Trommeldurchmesser
Wanddicke (geschweißt)1/24–1/30 × D
Sicherheitswindungen≥ 3 Windungenam Trommelende
Freistichbreite≥ 2 × dan beiden Trommelenden
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DrahtseilDurchmesserM5TrommelDM6TrommelDWanddicke(Gießen)Wanddicke(Schweißen)SeilrilleTeilungEmpfehlungTragfähigkeit
11mm220275141013~14≤1t
15mm300375181217~18≤2.5t
20mm400500241622~23≤5t
24mm480600282026~27≤10t
Kelude NormTrommelD/dnach DINHöhenkoteAuswahlklasse 1,VerlängerungDrahtseilLebensdauer
Trommelwerkstoff
Gegossen HT200/HT250 (≤1200mm), geschweißt Q235B/Q345B (>1200mm)
Wanddicke
Gegossen D/15~D/20, geschweißt D/24~D/30
D/d-Anforderung
M4≥18, M5≥20, M6≥25, M7≥30, M8≥35
Seilrille
Teilung t=d+2~3mm, Tiefe h≥0,35d, Radius R=0,53d
Sicherheitswindungen
≥3 Windungen an beiden Trommelenden, verhindert Lösen des Seilendes unter Zug
Verschrottung
Wanddickenverschleiß ≥20%, Seilrille 15%, Riss sofort verschrotten

Häufige Fragen zur Seiltrommel

F: Was ist bei mehrlagiger Seilwicklung zu beachten?

A: Bei mehrlagiger Wicklung wird das Drahtseil an den Kreuzungspunkten zwischen den Lagen gequetscht und gerieben, was die Seilabnutzung beschleunigt. Die Norm verlangt, dass die Bordscheibenhöhe bei mehrlagiger Wicklung ≥5-facher Drahtseildurchmesser beträgt und eine Seilführung zwingend erforderlich ist. Die Wickellage ist auf 4 Lagen (Faserkern) bzw. 5 Lagen (Stahlkern) begrenzt. Die CD1-Elektrohebezeuge von Kelude verwenden eine 2-lagige Wicklung, sodass keine Seilführung erforderlich ist.

F: Ab welchem Wanddickenverschleiß muss die Trommel verschrottet werden?

A: Die Trommel muss verschrottet werden, wenn der Wanddickenverschleiß 20% der ursprünglichen Wanddicke erreicht. Bei einer gegossenen Seiltrommel mit 30mm Wanddicke bedeutet das eine Grenze von 24mm. Auch wenn die Rillentiefe um 15% des Drahtseildurchmessers abgenutzt ist, ist die Trommel zu verschrotten. Jeder sichtbare Riss erfordert die sofortige Verschrottung, da die Spannungskonzentration am Riss zu einem plötzlichen Bruch im Betrieb führen kann.

F: Wie wird die Teilung der Seilrille bestimmt?

A: Die Teilung t = d+(2~3)mm, wobei d der Drahtseildurchmesser ist. Eine zu große Teilung verlängert die Trommel, eine zu kleine führt zu Quetschungen des Seils zwischen benachbarten Windungen. Der Rillengrundradius beträgt R=0,53d, die Rillentiefe h≥0,35d. Die Oberflächenrauheit der Seilrille darf Ra≤6,3μm nicht überschreiten.

F: Welche Funktion haben die Sicherheitswindungen an den Trommelenden?

A: Die Norm schreibt vor, dass an beiden Trommelenden mindestens 3 Sicherheitswindungen (auch Festigkeitswindungen genannt) verbleiben müssen. Das Drahtseil darf niemals vollständig von der Trommel abgespult werden. Die Sicherheitswindungen stellen sicher, dass die Klemmplatte keiner Arbeitszugkraft ausgesetzt wird und verhindern ein Abrutschen des Seils von der Trommel. Der Verschleiß im Bereich der Sicherheitswindungen ist in der Regel höher und sollte daher ein Schwerpunkt der täglichen Prüfung sein.

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