DIN 15019 Krane Stabilität Stahlkonstruktion Normeninterpretation

Normenübersicht: DIN 15019 – „Krane – Stabilitätsnachweis für Stahlbauten“ ist die spezifische Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für den Stabilitätsnachweis von Kranstahlbauten. Sie umfasst drei Prüfmodule: die Kippsicherheit des Gesamtsystems, das Bauteilknicken und die seitliche Biegedrillknickung. Die Norm wird ergänzend zu DIN 15018 – „Krane – Grundsätze für die Stahltragwerksberechnung“ angewendet und bildet gemeinsam das duale Kernregelwerk für die Bemessung von Kranstahlkonstruktionen in Deutschland. Die in DIN 15019 verankerten Stabilitätsnachweisverfahren wurden als zentrale Referenz in die Normenreihe EN 13001 übernommen.

DIN 15019 Stabilitätsnachweissystem
▲ Die drei Module des Stabilitätsnachweises nach DIN 15019

Kranstahlbauten zeichnen sich durch zwei wesentliche Merkmale aus: Schlankheit und hohe Lastaufnahme. Bei einem Zweiträger-Brückenkran mit 30 m Spannweite liegt das Verhältnis von Bauhöhe zu Spannweite des Hauptträgers typischerweise zwischen 1/15 und 1/20 – ein klassisches schlankes, biegebeanspruchtes Druckglied. Bei solchen Konstruktionen tritt häufig ein Stabilitätsversagen ein, bevor die Materialfestigkeitsgrenze erreicht wird. DIN 15019 stellt durch systematische Stabilitätsnachweise sicher, dass die Stabilitätsreserve stets ausreicht, bevor die Festigkeitsreserve erschöpft ist.

Kippsicherheit des Gesamtsystems

DIN 15019 schreibt den Nachweis der Gesamtstabilität für drei Betriebsbedingungen vor. Für den Betriebsfall wird die Kombination aus Eigengewicht, Nenntragfähigkeit, Betriebswindlast und dynamischem Lastfaktor φ₂ berücksichtigt; der Kippsicherheitsfaktor muss ≥1,33 betragen. Im Nichtbetriebsfall (verankert im Stillstand) wird die Windlast mit der maximalen Windgeschwindigkeit eines 50-jährigen Wiederkehrintervalls angesetzt; der Sicherheitsfaktor beträgt ≥1,2. Für den Montage- und Demontagefall wird die Windlast bei 8,3 m/s angesetzt, wobei der Sicherheitsfaktor auf 1,1 reduziert ist.

Als Berechnungsbeispiel dient ein 32-t-/30-m-Portalkran im Freien. Das Eigengewicht beträgt G=620 kN, die Hublast Q=314 kN. Bei äußerster Laufkatzenposition am Kragarm ergibt sich das Stabilisierungsmoment Mstab=620×15 (Hebelarm des Eigengewichts)=9300 kN·m. Das Kippmoment setzt sich aus drei Anteilen zusammen: Kippmoment aus Hublast 314×15=4710 kN·m; Windlast im Nichtbetriebsfall – Seitenfläche des Hauptträgers 36 m², extreme Windgeschwindigkeit 38 m/s (Staudruck q=0,613×38²≈885 Pa), Formbeiwert 1,6, Windlast 36×0,885×1,6=51 kN, Hebelarm in 12 m Höhe, Windkippmoment 612 kN·m; Kippmoment aus horizontaler Trägheitskraft ca. 200 kN·m. Das Gesamtkippmoment beträgt 5522 kN·m. Der Sicherheitsfaktor ergibt sich zu 9300/5522=1,68>1,2 – die Anforderung ist erfüllt.

Bauteilknicken – lokale Beulnachweise

DIN 15019 definiert konkrete Grenzwerte für das Verhältnis von Breite zu Dicke der Stegbleche und Flanschbleche des Hauptträgers zur Vermeidung lokalen Beulens. Für den druckbeanspruchten Flansch gilt ein Grenzwert des Breiten-Dicken-Verhältnisses b/tf ≤ 15√(235/fy). Für den Werkstoff Q355B (fy=345 MPa) ergibt sich b/tf ≤ 15×√(235/355) = 12,2 – die auskragende Flanschbreite darf das 12,2-Fache der Flanschblechdicke nicht überschreiten. Wird dieser Grenzwert überschritten, sind in Längsrichtung verlaufende Steifen am Flansch anzuordnen.

Für das Verhältnis von Stegblechhöhe zu -dicke hw/tw ≤ 70√(235/fy) sind keine Steifen erforderlich (lediglich Endquerssteifen zur Übertragung der Auflagerkräfte). Bei hw/tw-Werten zwischen 70 und 140 sind Quersteifen im Abstand a≤2hw anzuordnen. Überschreitet hw/tw den Wert 140, ist zusätzlich zu den Quersteifen eine Längssteife in einem Abstand von ca. hw/5 von der Druckflanschseite vorzusehen. Die Steifen selbst müssen Steifigkeitsanforderungen erfüllen – das Flächenträgheitsmoment der Quersteifen muss Ist ≥ 3hw·tw³ betragen, das der Längssteifen Ist ≥ 1,5hw·tw³.

Nachweis gegen seitliches Biegedrillknicken

DIN 15019 verwendet das elastische Biegedrillknick-Moment Mcr für den Nachweis der seitlichen Stabilität des Hauptträgers. Für einen Einfeldträger lautet die Berechnungsformel: Mcr = C₁·π²EIy/L² · √[GJ/EIy + (π²/L²)·Iw/Iy + (C₂·yg)²] - C₂·yg. Dabei sind C₁ und C₂ Beiwerte für die Momentenverteilung (Gleichlast C₁=1,12, Einzellast in Feldmitte C₁=1,35), yg der Abstand des Lastangriffspunkts vom Schubmittelpunkt des Querschnitts. Nach der Berechnung wird der Abminderungsfaktor χLT anhand der Knickspannungslinie b nach DIN 18800 (geschweißtes Kastenprofil) bestimmt; die tatsächliche Spannung muss σ ≤ χLT·fy/γM erfüllen.

Bei Brückenkran-Hauptträgern mit montiertem Laufsteg und horizontalem Fachwerk bietet der Laufsteg eine wirksame seitliche elastische Abstützung. DIN 15019 behandelt die seitliche Halterung durch den Laufsteg als äquivalente seitliche Stützpunkte mit einem Abstand von ≤3 m; die Knicklänge Lcr wird entsprechend dem Stützabstand angesetzt, nicht über die gesamte Trägerlänge – diese Vereinfachung reduziert den Nachweisaufwand erheblich. Wichtig: Die Schweißnähte der Verbindung zwischen Laufsteg und Hauptträger müssen für die seitliche Abstützkraft Fbr=NEd/100 (NEd = maximale Normalkraft im Hauptträger) nachgewiesen werden. Ist die Verbindungsfestigkeit nicht ausreichend, darf der Laufsteg nicht als wirksame Abstützung angesetzt werden.

Stabilitätsprüfung – experimentelle Verifikation

DIN 15019 fordert für Neubauten und nach Generalüberholung eine Stabilitätsprüfung unter statischer Last. Die Prüflast beträgt 1,25×Nenntragfähigkeit; die Laufkatze wird an der ungünstigsten Position (Kragarmende oder Feldmitte) positioniert, die Last 100–200 mm angehoben und 10 Minuten gehalten. Während der Prüfung wird der Spalt zwischen Stützbein-Fußplatte und Schienenoberkante mit einer Messuhr überwacht – ein Spalt von ≥3 mm an einem Stützbein gilt als nicht bestandene Stabilitätsprüfung.

Für im Freien betriebene Portalkrane ist zusätzlich ein Zugversuch der Verankerungseinrichtung unter maximaler Bemessungswindgeschwindigkeit durchzuführen. Die Prüfzugkraft der Verankerung beträgt 1,5×der Bemessungswindlast und wird 5 Minuten gehalten; die Restverformung der Verankerungsbolzen darf ≤1 mm betragen (der elastisch rückstellbare Anteil bleibt unberücksichtigt).

NachweispositionNachweiszustandSicherheitsfaktormaßgebendLastVersagenKriterium
Gesamtkippenin BetriebBetriebsbedingungen≥1.33Eigengewicht+Q+Wind+φ₂StützbeinEntgleisen≥3mm
Gesamtkippenaußer BetriebBetriebsbedingungen≥1.2Eigengewicht+ExtremwindVerankerungGleiten
FlanschbeulenDruckzoneb/t≤12.2Q355B (≈S355JR) fy=345Grenzschlankheit überschritten
StegblechFlanschbeulenSchubzonehw/tw≤70keineSteifeBedingungτcr≤τRd
BiegedrillknickenDruckflanschM≤Mb,RdMcrnachElastizitätFormelseitliches Ausweichen

Häufige Fragen zur Konstruktion von Portalkränen

F: Wie lässt sich der Abstand der Steifen am Stegblech schnell abschätzen?

A: DIN 15019 bietet hierfür ein praxisnahes Abschätzverfahren. Für ein Stegblech ohne Längssteifen, das nur Querkraft aufnimmt, gilt für den Abstand a der Quersteifen: a/hw ≤ 1,0 (bei hw/tw ≤ 100), a/hw ≤ 0,67 (bei hw/tw = 100–140) und a/hw ≤ 0,5 (bei hw/tw = 140–200). Für Stegblechbereiche, die gleichzeitig Biegung und Querkraft übertragen, ist eine genaue Berechnung nach der M-V-Interaktionsformel der DIN 18800 erforderlich. Für eine schnelle Abschätzung vor der genauen Berechnung ist es in der Regel konservativ, den Abstand der Quersteifen als den kleineren Wert aus hw und 3 m anzunehmen.

F: Kann der Laufsteg tatsächlich als seitliche Abstützung genutzt werden?

A: Ja, sofern drei Bedingungen erfüllt sind. ① Die Schweißnaht der Verbindung zwischen Laufsteg und Hauptträger muss den Nachweis Fbr = NEd/100 erbringen – am Beispiel eines 20-t-Zweiträgerkrans mit NEd ≈ 400 kN bedeutet dies, dass jeder Verbindungspunkt eine horizontale Kraft von ≥ 4 kN aufnehmen muss. ② Der Laufsteg muss in der horizontalen Ebene (parallel zum Hauptträger) eine ausreichende Steifigkeit aufweisen – die Durchbiegung des Laufstegs in dieser Ebene darf den Wert Stützweite/500 (berechnet mit der Stützkraft Fbr) nicht überschreiten. ③ Der Abstand zwischen Laufsteg und Hauptträger (die Stützhöhe des Laufstegs) darf 2 m nicht überschreiten, da eine zu große Stützhöhe zu einer Biegedrillverformung des Laufstegs selbst führen und die Stützwirkung aufheben würde. Wird auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dient der Laufsteg ausschließlich als Bedienungsbühne und darf nicht als Teil des seitlichen Stützsystems angerechnet werden.

F: Beeinflusst die Überhöhung des Hauptträgers dessen Stabilität?

A: Die Überhöhung (Vorbiegung) selbst besitzt einen sehr großen Krümmungsradius (R ≈ L²/8f), sodass ihr Einfluss auf das ideale Biegedrillknickmoment vernachlässigbar ist. Die Überhöhung verändert jedoch die Verteilung der geometrischen Imperfektionen am Hauptträger: Die „äquivalente Vorverformung“ ist an der Stelle maximaler Überhöhung größer als bei einem geraden Träger. DIN 15019 fordert daher, im Beulnachweis eine äquivalente Vorverformung von L/1000 sowie den kombinierten Einfluss von Eigenspannungen mit L/500 zu berücksichtigen. Bei Trägern mit großer Überhöhung von f ≥ L/800 (z. B. Hauptträger weitgespannter Portalkrane) wird empfohlen, die äquivalente Vorverformung von L/1000 auf L/750 zu erhöhen, um die durch die Überhöhung verstärkten Effekte zweiter Ordnung zu kompensieren.

F: Worin unterscheidet sich der Stabilitätsnachweis nach DIN 15019 von dem nach EN 13001?

A: Die grundlegende Methodik ist identisch – beide Normen basieren auf einer elastischen Berechnung nach Theorie II. Ordnung mit anschließender Abminderung über Beulkurven. Die wesentlichen Unterschiede liegen in folgenden Punkten: ① DIN 15019 ist bei den Grenzwerten für das Verhältnis Breite zu Dicke (b/t) konservativer – so liegt der Grenzwert für den Flansch aus Q355B bei 12,2, während EN 13001 einen Wert von 14ε (ε = √(235/fy)) zulässt. ② EN 13001 führt das „Allgemeine Verfahren“ (General Method) ein, bei dem der kritische Lastfaktor αcr über eine numerische Eigenwertanalyse (FE-Berechnung) des Gesamtsystems ermittelt und anschließend über die Beulkurve abgemindert wird – DIN 15019 basiert weiterhin überwiegend auf analytischen Formeln. ③ Der Lastkombinationsbeiwert für Wind nach DIN 15019 beträgt 1,0 und liegt damit über dem Wert von ψ₀ = 0,6 (Arbeitswind) nach EN 13001, was die konservative Ausrichtung der deutschen Norm für im Freien eingesetzte Anlagen widerspiegelt.

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