ISO 9927-8:2016 Normeninterpretation: Prüfverfahren für Portalkrane
ISO 9927-8:2016 „Krane – Prüfungen – Teil 8: Portalkrane“ ist die spezifische Norm für die Prüfung von Portalkranen. Sie ergänzt die wiederkehrenden Prüfungen um die besonderen Prüfpunkte für Stützbeine, Portalverbindungen und Windverankerung.
Inspektionsklassifizierung und Prüfintervalle
Die Prüfung erfolgt in vier Stufen: tägliche Sichtprüfung, monatliche Inspektion, jährliche Prüfung und Sonderprüfung. Bei Portalkranen kommen zusätzlich folgende Prüfpunkte hinzu: äußerer Zustand der Stützbeine, Windverankerungseinrichtung, Verbindungsbolzen zwischen Stützbein und Hauptträger, Sichtkontrolle auf Fundamentsetzung sowie Funktionsprüfung des Windmessers.
Schwerpunkte der wiederkehrenden Prüfung
Monatliche Inspektion – MPI der Schweißnähte an den Stützbeinen, Rechtwinkligkeit der Stützbeine ≤ H/1000 und ≤ 15 mm, Diagonaldifferenz des Portals ≤ 10 mm, Maulweite der Schienenklemmen ≤ 2 mm, Verankerungsspiel ≤ 0,5 mm. Jährliche Fundamentsetzung ≤ 5 mm.
| Sonderprüfpunkte | tägliche Inspektion | monatliche Inspektion | Jährliche Prüfung |
|---|---|---|---|
| StützbeinSchweißnaht | äußere Erscheinung | MPI | UT+MPI |
| StützbeinRechtwinkligkeit | —— | Theodolit | Nivelliergerät |
| Diagonaldifferenz | —— | StahlcoilMaß | StahlcoilMaß |
| Windverankerung | Schienenklemme | GreifbackeVerschleiß | LastTesten |
| Fundamentsetzung | Sichtprüfung | Nivelliergerät | Nivelliergerät |
Verwaltung von Inspektionsaufzeichnungen
Portalkranspezifische Aufzeichnungen: Windverankerungsprüfung (monatliche Verschleiß- und Funktionsdaten der Schienenklemmen), Beobachtung der Fundamentsetzung (Nivellierdaten halbjährlich), Rechtwinkligkeit der Stützbeine (Theodolitdaten monatlich).
| Sonderprotokoll | Intervall | Aufbewahrung | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Windverankerung | monatlich | ≥3Jahr | GreifbackeVerschleiß/Bewegungsablauf |
| Fundamentsetzung | halbjährlich | Stilllegung+3Jahr | Nivellierdaten |
| StützbeinRechtwinkligkeit | monatlich | ≥3Jahr | TheodolitNivellierdaten |
| Schienenvermessung | monatlich | ≥3Jahr | Verschleiß/Spannweite |
| Jährliche Prüfung | jährlich | Stilllegung+3Jahr | vollständige Prüfung+Last |
Im Vergleich zum Brückenkran verfügt der Portalkran über zusätzliche charakteristische Bauteile wie die Portalstruktur (Stützbeine und Querträger), die Windverankerung sowie das Schienenfundament für die Fahrschiene. Dementsprechend umfangreicher ist auch der Prüfumfang. Zu den besonderen Prüfpunkten der täglichen Prüfung zählen:
- Sichtprüfung der Stützbeine: Beurteilung der Rechtwinkligkeit aller vier Stützbeine im Verhältnis zur Fahrschiene – entweder mittels Schnellvergleich mit dem Lotverfahren oder mit dem Theodolit. Typische Anzeichen für eine Neigung der Stützbeine sind eine fehlende Rechtwinkligkeit zur Schiene sowie veränderte Spaltmaße an den Verbindungsstellen zwischen Querträger und Stützbein.
- Prüfung der Windverankerung: Die Backen der Schienenklemme müssen sich frei öffnen und schließen lassen. Nach dem Festklemmen muss die Backe formschlüssig am Schienenkopf anliegen – die Prüfung erfolgt mit einer Fühlerlehre von 0,5 mm, die nicht durchgeschoben werden darf. Bei der Bolzenverankerung muss sich der Verankerungsbolzen leicht in die Bohrung des Verankerungssockels einführen lassen; nach dem Einführen darf kein sichtbares seitliches Spiel auftreten. Das Windschutzseil muss gleichmäßig gespannt sein – beim Anheben der Seilmitte von Hand sollte die Durchbiegung ≤ 2–3 % der Seillänge betragen.
Die besonderen Prüfpunkte der monatlichen Inspektion für Portalkrane umfassen die Magnetpulverprüfung (MPI) aller tragenden Schweißnähte im Bereich der Stützbein-Hauptträger-Verbindung. Der Prüfumfang erstreckt sich über sämtliche kraftübertragenden Nähte:
- die Stumpfnähte zwischen Stützbeinoberteil und Hauptträgerende (sie übertragen die gesamte vertikale und horizontale Last des Hauptträgers),
- die Verbindungsnähte zwischen Stützbeinunterteil und unterem Querträger (sie nehmen das Biegemoment und die Querkraft am Stützbein auf),
- sowie die T-Stoß-Schweißnähte der Steifen am Stegblech der Stützbeine (die Enden der Steifen sind besonders anfällig für Ermüdungsrisse).
Vor der Fehlerprüfung ist die Schweißnahtoberfläche von Lack und Korrosion zu befreien – empfohlen wird das Schleifen mit einem Winkelschleifer und Stahldrahtbürste oder Schleifpapier bis auf blanken Metallglanz. Der Abstand der Magnetpole sollte während der Prüfung zwischen 75 und 100 mm liegen. Verwendet wird entweder schwarzes, nicht fluoreszierendes Magnetpulver (für die Sichtprüfung) oder rotes, fluoreszierendes Magnetpulver (für die Prüfung unter UV-Licht). Werden lineare Fehler (Risse, mangelnde Durchschweißung, Einbrandkerben) mit einer Länge ≥ 2 mm oder runde Fehler (Poren, Schlackeneinschlüsse) mit einem Durchmesser ≥ 3 mm festgestellt, gilt die Naht als nicht konform und es ist ein Reparaturplan zu erstellen.
Häufige Fragen zur Prüfung von Portalkranen
F: Welche zusätzlichen Prüfpunkte ergeben sich beim Portalkran?
A: Sichtprüfung der Stützbeine, Windverankerung, Stützbeinschrauben, Sichtprüfung auf Fundamentsetzung sowie Funktionstest des Windmessers. Die monatliche Inspektion umfasst zusätzlich die Magnetpulverprüfung der Stützbein-Schweißnähte und die Kontrolle der Rechtwinkligkeit (H/1000).
F: Welche Prüfpunkte sind für die monatliche Inspektion vorgesehen?
A: Magnetpulverprüfung der Stützbein-Schweißnähte, Rechtwinkligkeit der Stützbeine ≤ H/1000 und maximal 15 mm, Diagonaldifferenz der Portalstruktur ≤ 10 mm, Backenspiel der Schienenklemme ≤ 2 mm, Verankerungsspiel ≤ 0,5 mm.
F: Was wird bei der jährlichen Prüfung kontrolliert?
A: Vollständige Ultraschall- und Magnetpulverprüfung der Tragstruktur, Messung der Durchbiegung des Hauptträgers und der Verformung der Stützbeine, Verankerungskraft der Schienenklemme (max. 3 mm Verschiebung) sowie Nivellierung des Fundaments. Die Prüfung wird vom Inspektor abgezeichnet.
F: Wie wird die Windverankerung geprüft?
A: Backenspiel der Schienenklemme ≤ 2 mm, Verankerungsspiel ≤ 0,5 mm, mindestens 3 vollständige Betätigungszyklen ohne Verklemmen. Die jährliche Verankerungskraftprüfung lässt maximal 3 mm Verschiebung zu. Die Verankerungseinrichtung der Portalkrane von Kelude ist typprüfungspflichtig und wurde entsprechend geprüft.