TSG Q0002 Hebezeug-Sicherheitsvorschrift: Lizenz & Prüfung

Kernpunkte Die TSG Q0002 „Sicherheitstechnische Überwachungsvorschrift für Hebezeuge – Brückenkran“ ist eine verbindliche technische Vorschrift im Bereich Spezialausrüstung. Sie regelt den Gesamtprozess von Konstruktion, Fertigung, Montage, Umbau, Reparatur, Nutzung und Inspektion von Kranen. Vier zentrale Säulen: ① Fertigungslizenz (Stufen A/B/C, Gültigkeitsdauer 4 Jahre); ② Typprüfung (für neue Produkte verpflichtend, max. Gültigkeitsdauer 5 Jahre); ③ Überwachungsprüfung (Fertigungs-/Montageprozess wird von der Prüfstelle für Spezialausrüstung überwacht); ④ Regelmäßige Inspektion (jährlich, bei Überschreitung der Frist außer Betrieb nehmen). Kernprüfpunkte: Überhöhung des Hauptträgers ≥ L/2000, Bremssicherheitsfaktor ≥ 1,5, Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ, Erdung ≤ 4 Ω. Kelude Schwerindustrie besitzt die Fertigungslizenz der Stufe A sowie gültige Baumusterprüfbescheinigungen für die komplette Produktlinie.

TSG Q0002HebezeugeSicherheitstechnische Überwachungsvorschrift:Fertigungslizenz/Typprüfung/Überwachungsprüfung/regelmäßige InspektionVier Hauptsysteme

Überblick und Anwendungsbereich der Vorschrift

Die TSG Q0002 gehört zur Reihe der sicherheitstechnischen Vorschriften für Spezialausrüstung (TSG-Serie) und ist ein verbindliches technisches Regelwerk. Sie gilt für den gesamten Lebenszyklus von Brückenkranen, Portalkranen sowie leichten und kleinen Hebezeugen (Elektrohebezeug) – von Konstruktion, Fertigung, Montage, Umbau, Reparatur über Nutzung bis zur Inspektion. Im Gegensatz zur Norm DIN 15018 liegt der Schwerpunkt der TSG Q0002 auf Sicherheitsaufsicht und administrativer Verwaltung. Sie legt Anforderungen an die Qualifikation der Hersteller, Produktprüfverfahren und Verwaltungsanforderungen für Betreiber fest. Ein Verstoß gegen die TSG Q0002 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Produktionsstillstand, Geldbußen oder den Entzug der Lizenz zur Folge haben.

Voraussetzungen für die Fertigungslizenz und Anforderungen an die Typprüfung

Gemäß TSG Q0002 muss jeder Hersteller von Hebezeugen über eine Herstellerlizenz für Sonderausrüstung verfügen. Die Lizenzvoraussetzungen umfassen drei Bereiche: ① Technisches Know-how – mindestens 5 zertifizierte Ingenieure, mindestens 10 zertifizierte Schweißer und mindestens 2 zertifizierte Mitarbeiter für zerstörungsfreie Prüfung; ② Produktionsanlagen – Hebekapazität mindestens das 1,25-fache des maximalen Produktgewichts, Schweißausrüstung entsprechend den Produktanforderungen, Fertigungskapazität für Hauptkomponenten; ③ Prüfeinrichtungen – Ausrüstung und Qualifikation für mechanische Eigenschaftstests, zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung (UT/MT/RT) und präzise Dimensionsmessung. Die Typprüfung wird alle 4 Jahre durchgeführt und deckt alle Typen und Spezifikationen der Produkte ab. Kelude Schwerindustrie besitzt die Fertigungslizenz der Stufe A (TS2510A60-2028); die Typprüfung deckt die komplette Baureihe der Brücken- und Portalkrane bis ≤ 320 t ab.

Hinweise für Betreiber: ① Erst nach Erhalt des Nutzungsregistrierungszertifikats darf der Kran in Betrieb genommen werden; ② Eine sicherheitstechnische Akte ist anzulegen (bestehend aus Werksunterlagen, Abnahmedokumentation, Prüfberichten und täglichen Betriebsaufzeichnungen); ③ Die regelmäßige Inspektion ist spätestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu beantragen; ④ Nach einer Stilllegung von mehr als 1 Jahr muss der Kran vor erneuter Inbetriebnahme neu geprüft werden; ⑤ Wesentliche Reparaturen oder Umbauten dürfen nur von qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden und erfordern eine erneute Prüfung.

Die vier zentralen Säulen

1. Fertigungslizenz

Jedes Unternehmen, das Hebezeuge herstellt, muss eine Herstellerlizenz für Sonderausrüstung besitzen. Die Lizenz ist in drei Stufen unterteilt: Stufe A (unbegrenzte Tragfähigkeit), Stufe B (≤ 80 t Brücken-/Portalkran), Stufe C (≤ 20 t Brücken-/Portalkran, ≤ 10 t Elektrohebezeug). Die Lizenz ist 4 Jahre gültig; die Verlängerung ist 6 Monate vor Ablauf zu beantragen. Ohne gültige Fertigungslizenz ist die Produktion von Hebezeugen untersagt. Kelude Schwerindustrie hält die Fertigungslizenz der Stufe A für die komplette Produktlinie.

2. Typprüfung

Vor der Markteinführung eines neuen Krantyps muss eine Typprüfung durch eine qualifizierte Prüfstelle durchgeführt werden. Die Typprüfung umfasst die Prüfung der Konstruktionsunterlagen, die Erkennung am Prototyp sowie die Verifizierung der Sicherheitsleistung. Nach bestandener Prüfung wird die Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt (max. Gültigkeitsdauer 5 Jahre). Produkte derselben Baureihe mit identischem Konstruktionsprinzip können von der Bescheinigung abgedeckt werden. Für die gesamte Produktlinie von Kelude Schwerindustrie liegen gültige Baumusterprüfbescheinigungen vor.

3. Überwachungsprüfung

Der Fertigungsprozess sowie Montage- und Umbauarbeiten von Hebezeugen müssen durch eine Prüfstelle für Spezialausrüstung überwacht werden (sog. Überwachungsprüfung). Die Fertigungsüberwachung findet im Herstellerwerk statt, die Montageüberwachung an der Baustelle. Nach erfolgreicher Überwachungsprüfung wird das „Überwachungsprüfzertifikat für Spezialausrüstung“ ausgestellt – erst dann darf der Kran in Betrieb genommen werden.

4. Regelmäßige Inspektion

In Betrieb befindliche Krane müssen regelmäßigen Inspektionen unterzogen werden: ① Umfassende Inspektion jährlich (einschließlich Lastprüfung); ② Konventionelle Inspektion alle 2 Jahre (ohne Lastprüfung). Die Inspektion wird von der Prüfstelle für Spezialausrüstung durchgeführt; nach bestandener Prüfung wird der „Regelmäßige Inspektionsbericht“ ausgestellt. Krane mit überschrittener Inspektionsfrist müssen außer Betrieb genommen werden. Die erste Inspektion nach Montage & Inbetriebnahme von Brückenkranen ist besonders wichtig.

Kernprüfpunkte und Anforderungen der regelmäßigen Inspektion

PrüfpositionenPrüfumfangZulässigkeitskriterienFolgen der Nichtkonformität
Überhöhung des HauptträgersMessungHauptträgerMitte der SpannweiteVorbiegung≥L/2000außer Betrieb nehmen/Verstärkung
BremseBremsungLeistung/Spiel/VerschleißSicherheitsfaktor≥1.5Sofortige Reparatur
DrahtseilAnzahl der Drahtbrüche/Verschleiß/KorrosioneinsSchlaglängeDrahtbruch≤10%Verschrottung und Ersatz
HakenMaulweite/Riss/VerschleißMaulweiteVergrößerung≤15%Austausch
ÜberlastsicherungFunktionstest/GenauigkeitskalibrierungGesamtfehler≤±5%Kalibrierung/Austausch
Isolationswiderstand500VIsolationsmessgerätMessung≥1MΩUrsachenermittlung/Instandsetzung
Lastprüfung1.25fachstatische Last/1.1fachdynamische LastohneVerformung/ohneLastrutschenKorrekturmaßnahmeNachprüfung

Hinweise für Betreiber

1
Gültigkeitsdauer der Prüfung
Der regelmäßige Prüfbericht ist 1 Jahr gültig. Spätestens 1 Monat vor Ablauf ist die Prüfung beim zuständigen Prüfinstitut zu beantragen. Kelude übernimmt auf Wunsch die Anmeldung zur Jährlichen Prüfung.
2
Führung der technischen Unterlagen
Der Betreiber ist verpflichtet, eine sicherheitstechnische Akte zu führen: Werkszertifikat, Überwachungsprüfbescheinigung, Baumusterprüfbescheinigung, jährlicher Prüfbericht sowie Wartungsnachweise.
3
Umbau und Generalüberholung
Größere Reparaturen oder Umbauten an Kränen dürfen nur von qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden und sind zur Überwachungsprüfung anzumelden. Kelude besitzt die entsprechende Qualifikation für Reparatur und Umbau.

Häufige Fragen zur Kranprüfung

F: Was ist der Unterschied zwischen TSG Q0002 und DIN 15018?

A: TSG Q0002 ist eine verbindliche Sicherheitstechnische Vorschrift für Spezialausrüstung und regelt die behördliche Aufsicht – Genehmigungspflicht, Prüfverfahren und Nutzungsvorgaben. DIN 15018 ist eine technische Norm (empfohlen) und legt den Schwerpunkt auf die konstruktive Berechnung – Lastannahmen, Festigkeit und Mechanismen. Beide ergänzen sich: TSG Q0002 verweist auf DIN 15018 als technische Grundlage.

F: Was tun bei Beanstandungen in der Jährlichen Prüfung?

A: Werden bei der Jährlichen Prüfung Beanstandungen festgestellt, stellt das Prüfinstitut eine Mitteilung mit Aufforderung zur Korrekturmaßnahme aus; die Frist beträgt in der Regel 15–30 Tage. Nach der Behebung ist eine Nachprüfung zu beantragen. Erst nach bestandener Nachprüfung darf der Kran wieder in Betrieb genommen werden. Bei schwerwiegenden Mängeln (z. B. Riss im Hauptträger, Versagen der Bremse) ist der Kran sofort außer Betrieb zu nehmen. Kelude bietet eine Vorabprüfung vor der Jährlichen Prüfung an, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

F: Muss ein Elektrohebezeug jährlich geprüft werden?

A: Das Elektrohebezeug selbst zählt zu den leichten und kleinen Hebezeugen. Wird es jedoch in einem Elektro-Einträgerkran (LD-Typ) oder Brückenkran mit Elektrozug (LH-Typ) verbaut, unterliegt die gesamte Krananlage der Jährlichen Prüfung. Ein separat verwendetes Elektrohebezeug (z. B. ortsfest) ist in der Regel von der Pflichtprüfung ausgenommen, muss aber regelmäßig gewartet werden.

F: Übernimmt Kelude die Anmeldung zur Jährlichen Prüfung?

A: Ja. Kelude bietet einen Komplettservice für die Jährliche Prüfung von Kränen: Erinnerung 30 Tage im Voraus, Vorabprüfung, Instandsetzung, Anmeldung, Begleitung der Prüfung durch das Prüfinstitut sowie Übergabe des Prüfberichts. Anfallende Wartungsarbeiten (z. B. Austausch des Drahtseils, Einstellung der Bremse, Behebung elektrischer Störungen) werden ebenfalls durchgeführt.

Dies war die Erläuterung der Kernbestimmungen der TSG Q0002 – Sicherheitstechnische Überwachungsvorschrift für Hebezeuge – Brückenkran. Kelude Schwerindustrie verfügt über die A-Klasse-Fertigungslizenz sowie Baumusterprüfbescheinigungen für sämtliche Produkte und bietet Vorabprüfungen, Wartungsservice und die Anmeldung zur Jährlichen Prüfung an. Für Beratung zur Jährlichen Prüfung oder Wartungsarbeiten kontaktieren Sie bitte das technische Kundendienstteam von Kelude.

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