Bedienung von Brücken- und Portalkranen nach DIN EN 60204-32
Die Norm DIN EN 60204-32 legt die ergonomischen Anforderungen an die Anordnung von Steuereinrichtungen für Brücken- und Portalkrane fest. Sie definiert die Anordnungsprinzipien für Bedienelemente, Anzeigen und Monitore im Kranführerhaus sowie an Bodensteuerständen.
Die Norm DIN EN 60204-32 ist Teil 5 der Normenreihe für die Anordnung von Steuereinrichtungen an Hebezeugen und gilt speziell für Brücken- und Portalkrane. Sie legt die Anordnungsprinzipien, Prioritäten und ergonomischen Anforderungen für Bedienelemente (Steuerknüppel, Drucktastenschalter, Fußpedale) und Anzeigeeinrichtungen (Monitore, Instrumente, Anzeigeleuchten) im Führerhaus und an Bodensteuerständen fest. Eine einheitlich normierte Anordnung der Steuereinrichtungen ermöglicht es dem Kranführer, sich nach einem Maschinenwechsel schnell zurechtzufinden und reduziert das Risiko von Bedienfehlern. Die Norm gilt für die Steuerung von Brückenkranen, Portalkranen, Halbportalkranen und Entladebrücken sowohl vom Führerhaus als auch vom Boden aus.
Anordnungsprinzipien für Steuereinrichtungen
Die Norm definiert die Grundprinzipien für die Anordnung der Steuereinrichtungen. Die Platzierung von Steuerknüppeln und Bedienelementen muss den natürlichen Bewegungsabläufen des Bedienpersonals entsprechen: Der Steuerknüppel für das Hubwerk wird nach hinten gezogen zum Heben und nach vorne gedrückt zum Senken. Beim Kranfahrwerk bedeutet das Drücken des Hebels nach links eine Bewegung der Kranbrücke nach links, nach rechts entsprechend eine Bewegung nach rechts. Beim Katzfahrwerk führt das Drücken des Hebels nach vorne zu einer Bewegung der Laufkatze nach außen, das Ziehen nach hinten zu einer Bewegung nach innen. Die Betätigungsrichtung der Steuerhebel für die einzelnen Mechanismen muss mit der Bewegungsrichtung des Krans übereinstimmen – dieses Prinzip der Richtungskonsistenz ist das grundlegende Anordnungsprinzip. Die Bedienung der Hebel erfolgt entweder manuell (per Hand bediente Steuerhebel, Drehschalter) oder per Fuß (Fußpedale). An ein und demselben Kran sollte für die Bedienung desselben Mechanismus nicht gleichzeitig eine manuelle und eine fußbetätigte Steuerung vorgesehen werden, um Bedienkonfusionen zu vermeiden.
Die Norm spezifiziert auch die Betätigungskräfte und den Stellweg der Steuerhebel. Die Betätigungskraft für handbediente Hebel darf im Normalbetrieb 30N und als maximale Kraft 50N nicht überschreiten. Der Stellweg liegt zwischen 60 und 150mm. Bei Fußpedalen darf die Betätigungskraft 150N und der Pedalweg 100mm nicht überschreiten. Der Not-Aus-Taster muss eine Betätigungskraft von mindestens 20N erfordern, sich nach dem Betätigen selbst verriegeln und darf nur durch manuelle Rückstellung gelöst werden. Die Steuerhebel müssen eine deutliche Nullpunkt-Rastung aufweisen – eine klare Positionierung und ein spürbares Feedback in der Mittelstellung sind zwingend. Bei der gleichzeitigen Bedienung mehrerer Mechanismen müssen die Betätigungskräfte der Hebel aufeinander abgestimmt sein, um zu vermeiden, dass einige zu leichtgängig und andere zu schwergängig sind. Der Griffbereich der Hebel muss eine ergonomische Form für die Fünf-Finger-Bedienung haben und rutschhemmend behandelt sein. Die Steuerpulte im Führerhaus von Kelude werden gemäß DIN EN 60204-32 konfiguriert; die Steuerhebel sind ergonomisch optimiert.
Anordnung von Anzeigen und Monitoren
Die Norm stellt ergonomische Anforderungen an die Anordnung von Anzeigen und Monitoren im Führerhaus. Die wichtigsten Anzeigen (Tragfähigkeitsanzeige, Überlastalarm, Hubhöhenbegrenzer) müssen im normalen Sichtfeld des Bedienpersonals liegen – innerhalb eines Bereichs von maximal 30° unterhalb der horizontalen Blickachse. Weniger kritische Informationen (Betriebszustandsanzeigen der Mechanismen, Spannungs- und Stromanzeigen) können im Bereich zwischen 30° und 60° unterhalb der horizontalen Blickachse angeordnet werden. Die Anordnung der Anzeigeleuchten folgt einer Prioritätsreihenfolge: Rote Leuchten (Gefahr/Störung) werden in der am besten sichtbaren oberen Position platziert, gelbe Leuchten (Warnung) in der Mitte und grüne Leuchten (Normalbetrieb) unten. Die Farben der Anzeigeleuchten müssen der Norm für Sicherheitsfarben entsprechen: Rot – Gefahr/Verbot/Störung, Gelb – Warnung/Vorsicht, Grün – Sicherheit/Normalbetrieb, Blau – zwingende Anforderung. Die Skalen der Instrumententafel müssen gut lesbar sein, mit einer Schriftgröße von mindestens 5 Punkt, und für den Nachtbetrieb hinterleuchtet sein.
Touchpanels werden in modernen Kran-Bedienständen immer häufiger eingesetzt; auch hierfür enthält die Norm Regelungen. Das Touchpanel muss so montiert sein, dass direkte Sonneneinstrahlung und damit verbundene Reflexionen die Ablesbarkeit nicht beeinträchtigen. Die Bildschirmdiagonale des Displays darf nicht weniger als 10 Zoll betragen, die Auflösung nicht weniger als 1024×768 Pixel. Die Benutzeroberfläche des Touchpanels sollte einer logischen Bedienlogik folgen: Der Hauptbildschirm zeigt Kernparameter wie Tragfähigkeit und Ausladung an, Unterbildschirme zeigen den Betriebszustand der einzelnen Mechanismen und Fehlermeldungen. Die Reaktionszeit des Touchpanels darf 0,5 Sekunden nicht überschreiten. In Umgebungen mit hoher Staubbelastung, wie z. B. in Gießereien, muss das Touchpanel mit einer Schutzabdeckung gegen Staubeintritt ausgestattet sein. Kritische Sicherheitsfunktionen (wie Not-Aus, Überlast-Auslösung) dürfen nicht ausschließlich über Softkeys auf dem Touchpanel realisiert werden; es muss immer ein separater, physischer Not-Aus-Taster vorhanden sein. Der Schalldruckpegel der akustischen Alarmierung im Führerhaus muss mindestens 85dB(A) betragen, darf aber 115dB(A) nicht überschreiten.
Anforderungen an Bodensteuerstände
Für Brücken- und Portalkrane, die über Bodensteuerung (Hängetaster oder Fernsteuerung) bedient werden, definiert die Norm ebenfalls Anordnungsanforderungen für die Steuereinrichtungen. Das Gehäuse des Hängetasters (pendelnde Tasterstation) muss aus schwer entflammbarem technischem Kunststoff oder Leichtmetall gefertigt sein und eine Schutzart von mindestens IP65 aufweisen. Die Anordnung der Bedientaster am Hängetaster hat einer funktionalen Zoneneinteilung zu folgen: Die Heben- und Senken-Taster des Hubwerks sind in der obersten, gut sichtbaren Position anzuordnen; die Taster für das Kranfahren befinden sich im mittleren Bereich links/rechts, die für das Katzfahren im mittleren Bereich vorn/hinten. Die Taster sind mit wasserdichten Schutzhüllen gegen versehentliche Betätigung zu versehen. Das Anschlusskabel des Hängetasters muss als verschleißfeste, schwer entflammbare Gummischlauchleitung ausgeführt sein; seine Länge ist so zu bemessen, dass das Bedienpersonal sicher positioniert arbeiten kann. Die Anordnungsprinzipien der Fernsteuerung entsprechen denen des Hängetasters. Die effektive Steuerreichweite der Fernsteuerung muss mindestens 50 m betragen. Zwischen Fernsteuerung und Empfänger ist ein Signalverlustschutz vorzusehen – bei Signalunterbrechung stoppen alle Mechanismen automatisch und bleiben im gebremsten Zustand.
Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen für Steuereinrichtungen
Die Norm stellt Anforderungen an die Kennzeichnung und Beschriftung von Steuereinrichtungen. Jeder Steuerhebel, Taster und jede Anzeige ist dauerhaft und gut lesbar mit seiner Funktion zu beschriften. Die Beschriftung ist in chinesischer Sprache oder zweisprachig (Chinesisch/Englisch, bei Exportanlagen) auszuführen, mit einer Schriftgröße von mindestens 4 pt. Die Kennzeichnungsschilder sind in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Bedienelements zu befestigen und aus langlebigem Material zu fertigen (metallgeätzt oder Hochdruck-Kunststoffdruck), sodass sie weder abfallen noch verblassen. Die Funktionskennzeichnung ist präzise zu halten – z. B. „Hubwerk heben“, „Kranbrücke nach links“, „Not-Halt“. Funktionsgleiche Bedienelemente an unterschiedlichen Positionen (z. B. Not-Aus-Taster im Führerhaus und an der Bodenstation) sind einheitlich zu kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Farbkennzeichnung und der Hintergrund der Schilder müssen ausreichenden Kontrast aufweisen – helle Kennzeichnung auf dunklem Grund oder dunkle Kennzeichnung auf hellem Grund. Bei Kränen mit Nachtbetrieb sind die Bedienelemente mit selbstleuchtender Kennzeichnung oder Hintergrundbeleuchtung auszustatten.
Darüber hinaus legt die Norm Sicherheitsanforderungen für Steuereinrichtungen fest. Sämtliche Steuerhebel müssen über eine Nullstellungs-Verriegelung verfügen – die Hauptstromversorgung kann erst eingeschaltet werden, wenn sich alle Hebel in Neutralstellung befinden. Der Not-Aus-Taster ist als roter Pilzkopf-Taster mit Selbsthaltung und manueller Rückstellung auszuführen. Die Einbauposition des Not-Aus-Tasters muss so gewählt sein, dass das Bedienpersonal ihn von seinem normalen Arbeitsplatz aus ohne Aufstehen oder Positionswechsel erreichen kann. Nach Betätigung des Not-Aus-Tasters ist der Hauptstromkreis aller Mechanismen abzuschalten und die Bremsen sind zu aktivieren. Zwischen den Steuerhebeln der einzelnen Mechanismen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten – der Mittenabstand benachbarter Hebel muss mindestens 50 mm betragen, um Fehlbedienungen zu vermeiden. Kabel außerhalb der Tischfläche des Steuerpults sind in Rohren oder Kabelkanälen zu verlegen, um Stolperfallen für das Bedienpersonal zu vermeiden. Die Aufhängehöhe des Boden-Hängetasters ist auf 1,0 bis 1,5 m über dem Boden festzulegen, damit das Bedienpersonal im Stehen bequem arbeiten kann. Die Steuerpulte im Führerhaus von Kelude Schwerindustrie werden vollständig nach DIN 15018 konstruiert und gefertigt – mit klarer Kennzeichnung, durchdachter Anordnung und ergonomischer Gestaltung.
Vergleichstabelle zur Anordnung der Steuereinrichtungen
Die folgende Vergleichstabelle fasst die Kernparameter der Anordnungsanforderungen für Steuereinrichtungen zusammen und dient zur Referenz für Auswahl- und Bedienpersonal.
| SteuereinrichtungTyp | AnordnungspositionAnforderungen | Bedienungsart | Kennzeichnungsanforderungen | Sicherheitsschutz |
|---|---|---|---|---|
| Heben / AnhebenSteuerung | Fahrer rechte Seite | Hebelausführung/Joystickausführung | Pfeilsymbol | NullstellungVerriegelung |
| KranbrückeSteuerung | Fahrer linke Seite | Hebelausführung | Pfeile links/rechts | EndschalterSchutz |
| LaufkatzeSteuerung | Fahrer linke Seite/Mittelanordnung | Hebelausführung | Pfeile vor/zurück | EndschalterSchutz |
| Not-Aus-Taster | gut sichtbare Position vor dem Fahrer | roter Pilztaster | RotFarbkennzeichnungKennzeichnung+Typenschild | Hauptabschaltung |
| ÜberlastalarmAnzeige | FahrerSichtfeldim Bereich | digital/akustisch-optische Anzeige | LCD/7-Segment-Anzeige | Über110%Hauptabschaltung |
Häufige Fragen
F: Warum muss die Bewegungsrichtung des Steuerhebels mit der Bewegungsrichtung des Mechanismus übereinstimmen?
A: Dies ist ein Grundprinzip der Ergonomie: Das Bedienpersonal interpretiert die Hebelrichtung instinktiv als Bewegungsrichtung des Mechanismus. Bei abweichender Richtung kommt es zu Bedienverwechslungen, die in Notsituationen leicht zu Fehlbedienungen und Sicherheitsunfällen führen können. Diese Normanforderung basiert auf den Erfahrungen aus zahlreichen Unfällen.
F: Wann sollte man ein Hängehandgerät und wann eine Fernsteuerung wählen?
A: Das Hängehandgerät überzeugt durch geringe Kosten, hohe Zuverlässigkeit und den Verzicht auf Batterien – ideal für Krane kleinerer Tragkraft mit festem Arbeitsplatz. Die Fernsteuerung bietet hingegen flexible Bewegungsfreiheit ohne Einschränkung durch Kabellängen und eignet sich für Krane großer Spannweite mit häufig wechselnden Bedienpositionen. Empfehlung: Für kleine und mittlere Anlagen das Hängehandgerät, für große Anlagen die Fernsteuerung.
F: Welche Anforderungen gelten für Höhe und Winkel des Steuerpults im Führerhaus?
A: Die Höhe des Bedienfelds am Steuerpult ist so auszulegen, dass das Bedienpersonal im Sitzen die Ellbogen bequem auf der Tischfläche ablegen kann und bei gestreckten Handgelenken sämtliche Bedienelemente erreicht. Der Neigungswinkel des Bedienfelds sollte zwischen 15° und 30° liegen, um Ermüdung zu reduzieren.
F: Wie lässt sich die Gefahr eines Signalverlusts bei der Fernsteuerung vermeiden?
A: Die Norm verlangt für Fernsteuerungen eine Schutzfunktion bei Signalverlust: Unterbricht das Signal für mehr als 1 Sekunde, muss der Empfänger die Stromversorgung aller Mechanismen automatisch abschalten und den Bremszustand aufrechterhalten. Dadurch wird verhindert, dass der Kran bei Verlust der Fernsteuerung oder entleerter Batterie außer Kontrolle gerät.