Explosionsgeschützter Kran für Petrochemie: Auswahl & Konfiguration

Wichtiger Hinweis: Die Kranauswahl für explosionsgeschützte Krane in der Petrochemie erfolgt in vier Schritten: ① Gefahrenbereich bestimmen (Zone 1/2/21/22) ② Explosionsschutzklasse zuordnen (Ex dⅡBT4/CT4/Ex tD A21) ③ Kranbauart nach Tragfähigkeit und Spannweite festlegen (Brückenkran, Schwenkkran oder Hebezeug) ④ CCC-Ex-Zertifizierung und TSG-Inspektion. Für Erdölraffinerieanlagen wird der QB-Typ Ex dⅡBT4 mit 5–50 t empfohlen, für die Kohlechemie der QBZ-Typ Ex dⅡCT4 mit Doppelzertifizierung für Gas und Staub, für Chemielager der BZD-Schwenkkran oder das explosionsgeschützte Hebezeug. Der Preis liegt 40–80 % über dem von Standardkranen.

Die petrochemische Industrie ist der größte Absatzmarkt für explosionsgeschützte Krane – in Raffinerien, Ethylenanlagen, Kohlechemieanlagen, der Feinchemie und Düngemittelproduktion werden bei Wartungsarbeiten, Geräteinstallationen und im täglichen Betrieb zuverlässige Hebegeräte benötigt. Da in diesen Anlagen explosionsfähige Gase oder Stäube auftreten, sind Standardkrane nicht einsetzbar; es müssen speziell zertifizierte, explosionsgeschützte Geräte verwendet werden. Dieser Beitrag erläutert die Einteilung der Gefahrenbereiche in der Petrochemie, ordnet den jeweiligen Anlagentypen passende Kranmodelle, Explosionsschutzklassen und Konfigurationslösungen zu und nennt Technische Parameter, Preisspannen und den Auswahlprozess.

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Gefahrenzonen in der Petrochemie und passende Explosionsschutzklassen

Die explosionsgefährdeten Bereiche in der Petrochemie werden nach GB 50058 und GB/T 3836.15 eingeteilt. Für Kraninstallationen relevant sind die Zonen 1 und 2 (Gas) sowie 21 und 22 (Staub). In Zone 0 (ständig explosionsfähige Atmosphäre) werden keine elektrischen Geräte installiert; der Materialtransport erfolgt dort ausschließlich über pneumatische oder vollständig geschlossene Systeme.

Zone 1 (Gas): Eine explosionsfähige Gasatmosphäre kann im Normalbetrieb auftreten. Typische Bereiche: Umgebung von Reaktoren in Raffinerieanlagen, Entnahmestellen in Chemieanlagen, Umgebung von Atmungsventilen in Tanklagern. In Zone 1 müssen Krane mit Ex dⅡCT4 (höchste Schutzstufe) oder Ex dⅡBT4 (je nach Gasgruppe) eingesetzt werden. Wasserstoff (Mindestzündenergie 0,019 mJ) und Acetylen gehören zur Gruppe IIC und erfordern Ex dⅡCT4; Ethylen, Propan usw. (Gruppe IIB) können mit Ex dⅡBT4 ausgerüstet werden.

Zone 2 (Gas): Eine explosionsfähige Atmosphäre ist im Normalbetrieb unwahrscheinlich und tritt nur kurzzeitig auf. Typische Bereiche: Bereiche ohne Freisetzungsquellen in Anlagen, Bereiche außerhalb von 2 m um Geräte. In Zone 2 kann Ex dⅡBT4 oder Ex nA (Erhöhte Sicherheit, nur Zone 2) verwendet werden. In der Kranbranche wird jedoch einheitlich Ex dⅡBT4 gewählt, um eine durchgängige Kompatibilität zu gewährleisten. Ex dⅡBT4 ist die am weitesten verbreitete Explosionsschutzklasse in der Petrochemie und deckt etwa 85 % der dortigen Kranausstattungen ab.

Zonen 21/22 (Staub): Bereiche mit brennbarem Staub, z. B. Kohleaufbereitung in der Kohlechemie, Verpackungsbereiche für Kunststoffpulver, Schwefelformungsanlagen. In Zone 21 wird Ex tD A21, in Zone 22 Ex tD A22 (üblicherweise A21 als Standard) eingesetzt. Kernanforderungen für staubexplosionsgeschützte Krane sind ein IP65-Schutzgehäuse und eine Temperaturregelung der Oberflächen (≤ T135 °C oder T85 °C). Einen technischen Vergleich der Explosionsschutzklassen und Preisunterschiede finden Sie in der Vergleichstabelle für Modellparameter und Explosionsschutzklassen explosionsgeschützter Brückenkrane.

Konfigurationslösungen für explosionsgeschützte Krane in typischen Anlagen

Erdölraffinerieanlage (FCC-Anlage): Kernanlage der Raffinerie. Bei Wartungsarbeiten an Reaktor und Regenerator müssen Einbauten (Zyklon-Separator, Verteilerplatten usw.) mit Einzelgewichten von 5–30 t angeschlagen werden. Empfohlene Konfiguration: QB-Typ explosionsgeschützter Brückenkran, Tragfähigkeit 16–32 t, Spannweite je nach Hallenbreite (Standard 22–31 m), Explosionsschutzklasse Ex dⅡBT4 (vorwiegend IIB-Gase wie Propan, Butan), Triebwerksgruppe A5 (konzentrierter Einsatz bei Jahresrevisionen). Bedienungsart: Funkfernsteuerung vom Boden plus Führerhaus (Doppelsteuerung); die Fernsteuerung ist in Eigensicherheit Ex ib IIB T4 ausgeführt. Referenzpreis: 16 t ca. 38.000–70.000 €, 32 t ca. 64.000–108.000 €.

Kohlechemie (Kokerei): Besondere Anforderungen – gleichzeitig Wasserstoff (IIC-Gas) und Kohlenstaub (Zone 21). Der Kran benötigt daher eine Doppelzertifizierung für Gas- und Staubexplosionsschutz. Empfohlen wird der QBZ-Typ, ein explosionsgeschützter Brückenkran für den metallurgischen Einsatz, mit Ex dⅡCT4 + Ex tD A21. Tragfähigkeit 20–50 t, Spannweite 22–31 m, Triebwerksgruppe A6 (häufiger Betrieb an der Koksofenbatterie). Konfigurationspunkte: IIC-Motor mit Stahlguss-Explosionsschutzgehäuse, Hauptträger mit Wärmedämmschicht gegen die Wärmestrahlung des Koksofens, antistatische Laufräder aus Kupferlegierung und zuverlässige Erdung der Schiene. Referenzpreis: 20 t ca. 61.000–95.000 €, 32 t ca. 86.000–146.000 €.

Chemielager / Tanklager: Diese Bereiche sind der Zone 2 zuzuordnen. Die Anschlaghäufigkeit ist gering, die Einzelgewichte sind klein (Rohrleitungs- und Ventilkomponenten ≤ 2 t). Empfohlen werden der BZD-Typ (explosionsgeschützter Schwenkkran) oder ein explosionsgeschützter Elektrozug als Unterflurkran. Der BZD-Auslegerkran hat eine Tragfähigkeit von 0,5–5 t, eine Auslegerlänge von 3–6 m, Explosionsschutzklasse Ex dⅡBT4, Preis ca. 6.000–32.000 €. Der explosionsgeschützte Elektrozug als Unterflurkran (auf I-Träger-Schiene) hat eine Tragfähigkeit von 0,5–10 t, eignet sich für eine linienförmige Abdeckung mehrerer Arbeitspunkte und wird mit explosionsgeschützter Funkfernsteuerung geliefert. Vergleich: Der Schwenkkran hat einen kleineren Abdeckungsbereich (270°-Drehung), ist aber einfacher zu installieren, da kein Kranbahnträger benötigt wird. Der Unterflurkran deckt einen linearen Bereich ab, benötigt jedoch einen ausreichend dimensionierten I-Träger in der Hallenkonstruktion.

Konfiguration und Preisspanne der Anlagen im Vergleich

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AnlagentypGefahrenzoneEmpfehlungKranExplosionsschutzklasseTragfähigkeitTriebwerksgruppeReferenzpreis(10.000 Yuan)
Erdöl-Crackanlage1ZoneQBBrückenbauartEx dⅡBT416~32tA530~85
Kohlechemie-Verkokung1Zone+21ZoneQBZBrückenbauart(metallurgisch)Ex dⅡCT4+A2120~50tA648~170
Ethylen-Crackanlage1ZoneQBBrückenbauartEx dⅡCT410~20tA525~65
ChemierohstoffeLager2ZoneBZDKragarm/Explosionsgeschütztes HebezeugEx dⅡBT40.5~10tA3~A43~30
Schwefel/KunststoffstaubWerkstatt21ZoneQB/Explosionsgeschütztes HebezeugEx tD A215~20tA4~A512~50
Produktverladerampe2Zone+21ZoneExplosionsgeschützter ElektrozugEx dⅡBT4/A211~10tA3~A42~18

Explosionsschutzzertifizierung und Prüfanforderungen für Krane

Explosionsgeschützte Krane in der petrochemischen Industrie müssen die folgenden drei zentralen Compliance-Anforderungen gleichzeitig erfüllen:

Explosionsschutz-CCC-Zertifizierung (CCC Ex): Seit Oktober 2019 unterliegen explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel der CCC-Zertifizierungspflicht (Bekanntmachung Nr. 34/2019 der Staatlichen Marktaufsichtsbehörde). Die am explosionsgeschützten Kran verbauten Komponenten wie Ex-Motor, explosionsgeschützter Schaltkasten, explosionsgeschützter Anschlusskasten und explosionsgeschützter Endschalter müssen jeweils über ein eigenes CCC-Ex-Zertifikat verfügen. Die Explosionsschutz-Zertifikat für die Gesamtmaschine wird vom China Quality Certification Centre (CQC) oder vom Nanyang Explosion Protection Research Institute (CNEx) ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 5 Jahre; nach Ablauf ist eine Lizenzverlängerung erforderlich.

Fertigungslizenz für Spezialausrüstung: Explosionsgeschützte Brückenkrane mit einer Tragfähigkeit ≥ 3 t fallen unter die Überwachung des „Verzeichnisses der Spezialausrüstung“. Der Hersteller muss eine entsprechende Fertigungslizenz (Stufe A oder B) für die Komplettfertigung besitzen. Montagebetriebe benötigen eine separate Montagelizenz, und der Betreiber muss die Nutzungsregistrierung innerhalb von 30 Tagen vor der Inbetriebnahme durchführen. Prüfintervall: jährliche regelmäßige Inspektion (einschließlich Sonderinspektion der explosionsgeschützten Elektrik) gemäß TSG Q7015-2016.

Spezielle Wartung für Explosionsschutz: Gemäß AQ 3009-2007 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“ muss für explosionsgeschützte Krane ein Geräteverwaltungsbuch geführt und mindestens halbjährlich eine Sonderinspektion des Explosionsschutzes durchgeführt werden. Der Inspektionsumfang umfasst: Spaltmaß der druckfesten Kapselung (≤ 0,2 mm), Alterungsprüfung der Dichtringe an der Kabeleinführung, Erdungswiderstandsmessung (≤ 4 Ω) sowie Verschleißprüfung der antistatischen Laufräder (Kupferlegierungsschicht ≥ 1,5 mm). Weitere Details zur jährlichen Prüfung und Sonderinspektion explosionsgeschützter Anlagen finden Sie unter Explosionsgeschützter Brückenkran – Parameter und Preise nach Explosionsschutzklasse.

Auswahlprozess und wichtige Hinweise

Schritt 1: Zunächst ist die Gefahrenzoneneinteilung der Anlage (vom Planungsbüro oder einer Sicherheitsgutachterstelle erstellt) zu prüfen, um festzustellen, ob Zone 1/2/21/22 vorliegt. Dies ist die Grundlage für die Wahl der Explosionsschutzklasse.

Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen brennbaren Stoffe hinsichtlich Gasgruppe (IIA/IIB/IIC) und Temperaturklasse (T1–T6). In der petrochemischen Industrie sind die Temperaturklassen T3 (≤ 200 °C, z. B. Ethylen) und T4 (≤ 135 °C, z. B. Wasserstoff) am häufigsten. Je höher die Temperaturklasse (T6 ist die höchste), desto höher der Gerätepreis.

Schritt 3: Die Tragfähigkeit ergibt sich aus dem maximalen Gewicht des zu hebenden Werkstücks × 1,1; die Spannweite des Krans wird aus der Hallen- bzw. Rahmenbreite abzüglich des Sicherheitsabstands auf beiden Seiten bestimmt; die Triebwerksgruppe richtet sich nach der Hubhäufigkeit. Für Wartungsarbeiten in der Petrochemie wird üblicherweise A5 (mittel) gewählt, für Dauerbetrieb in Kokereien o. Ä. A6.

Schritt 4: Prüfung des Abdeckungsbereichs und der Gültigkeitsdauer der Explosionsschutz-CCC-Zertifizierung des Lieferanten. Zudem sollten die Referenzen in der petrochemischen Industrie geprüft werden – etwa ob der Lieferant über die Lieferantenzulassung von Sinopec, PetroChina oder CNOOC verfügt. Die explosionsgeschützten Krane von Kelude sind in das E-Paiyou-Beschaffungsportal von Sinopec sowie in das Lieferantensystem von Yanchang Petroleum aufgenommen und verfügen über die CNEx-Explosionsschutzzertifizierung.

Häufige Fragen (FAQ)

F: Muss ein explosionsgeschützter Kran für die Wartung in petrochemischen Anlagen jährlich geprüft werden?

A: Ja. Explosionsgeschützte Brückenkrane (≥ 3 t) gelten als Spezialausrüstung und müssen gemäß TSG Q7015-2016 jährlich einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden. Darüber hinaus verlangt das HSE-Managementsystem von Petrochemieunternehmen eine halbjährliche Sonderinspektion des Explosionsschutzes, bei der die Abdichtung der druckfesten Kapselung, die Dichtungen der Kabeleinführung und der Erdungswiderstand geprüft werden. Auch Reservekrane, die das ganze Jahr über nicht eingesetzt wurden, müssen dem Prüfintervall entsprechend geprüft werden – bei einer Stilllegung von mehr als 1 Jahr ist vor der erneuten Inbetriebnahme eine Neubewertung erforderlich.

F: Dürfen in Lagerhallen der petrochemischen Industrie auch nicht-explosionsgeschützte Krane eingesetzt werden?

A: Nein. Auch wenn im Lager normalerweise keine Gasleckage auftritt: Sobald explosionsgefährliche Stoffe (entzündbare Flüssigkeiten oder Gase der Kategorien A/B) gelagert werden und sich die elektrische Ausrüstung innerhalb der explosionsgefährdeten Zone befindet (in der Regel ist das gesamte Lagerinnere Zone 2), muss ein explosionsgeschützter Kran verwendet werden. Werden nur Stoffe der Kategorien C/D gelagert (z. B. allgemeine Metallteile, Rohrleitungen) und ist eine Explosionsgefahr ausgeschlossen, kann ein Standardkran eingesetzt werden, sofern die Staubschutzanforderungen erfüllt sind. Die eindeutige Gefahrenzoneneinteilung ist dabei die Grundvoraussetzung.

F: Wie viel teurer ist ein explosionsgeschützter Kran im Vergleich zu einem Standardkran? Wie viel länger ist die Lieferzeit?

A: Ein explosionsgeschützter Kran ist je nach Tragfähigkeit etwa 40–80 % teurer als ein Standardkran gleicher Tragfähigkeit. Der Preisaufschlag resultiert hauptsächlich aus dem Ex-Motor (+30–50 %), dem explosionsgeschützten Schaltkasten (+20–40 %), den antistatischen Laufrädern aus Kupferlegierung und dem Schienenerdungssystem (+15–25 %) sowie den CCC-Ex-Zertifizierungskosten (ca. 20.000–50.000 EUR pro Kran). Die Lieferzeit verlängert sich gegenüber einem Standardkran um 30–60 Tage (explosionsgeschützte elektrische Bauteile müssen separat bestellt und zertifiziert werden), üblicherweise 45–90 Tage. Bei frühzeitiger Bestellung in der Projektphase kann die Bauzeit verkürzt werden.

F: Kann ein vorhandener Standardkran auf explosionsgeschützte Ausführung umgerüstet werden?

A: Grundsätzlich ja, aber die Kosten sind hoch und die Umrüstung ist nicht empfehlenswert. Erforderlich sind der Austausch aller elektrischen Bauteile (Motor, elektrischer Steuerkasten, Tasterstation, Endschalter, Anschlussdose usw. – alles muss durch explosionsgeschützte Ausführungen ersetzt werden), der Austausch der Laufräder gegen antistatische Ausführungen aus Kupferlegierung, die Schienenerdung sowie eine erneute Explosionsschutzzertifizierung der Gesamtmaschine. Die Sanierungskosten betragen etwa 60–80 % des Neupreises, und die Zertifizierungsdauer für die CCC-Ex-Neuzertifizierung liegt bei ca. 3–6 Monaten. Wirtschaftlicher ist es, den Altkran in Zahlung zu geben und direkt einen neuen explosionsgeschützten Kran zu beschaffen.

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