KS B 6240 Sicherheitsanforderungen für Brücken- und Portalkrane

Normenübersicht: Diese Norm legt die allgemeinen technischen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Kranen fest. Sie umfasst die Konfiguration der Sicherheitseinrichtungen, die Qualifikation des Bedienpersonals sowie die tägliche Prüfung und regelmäßige Inspektion als zentrale Sicherheitselemente und ist ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsvorschriftensystems für Krane in dem jeweiligen Land bzw. der jeweiligen Region.

Das Wesen der Kran-Sicherheit liegt im redundanten Schutz – jede einzelne Sicherheitsmaßnahme kann versagen, und erst die Überlagerung mehrerer Sicherheitsebenen reduziert das Unfallrisiko auf ein akzeptables Maß. Diese Norm basiert auf dem Drei-Ebenen-Konzept: Sicherheitseinrichtung – Betriebsvorschriften – Prüfsystem.

Konfiguration der Sicherheitseinrichtungen

Die Norm fordert mindestens folgende Ausstattung des Krans: Traglastbegrenzer (bei Überlast ≥100 % Alarm und Abschaltung der Hubrichtung), Lastmomentbegrenzer (bei Auslegerkranen), Hubhöhenbegrenzer (redundant als Verzögerungs-Endschalter und Endschalter), Senkendschalter (verhindert das Aufwickeln des Drahtseils in umgekehrter Richtung) sowie Not-Halt-Einrichtung (roter Pilztaster ≥40 mm, selbstverriegelnd mit Drehentriegelung, mindestens 1 Stück pro Bedienplatz). Fällt eine dieser Sicherheitsfunktionen aus, ist der Kran sofort außer Betrieb zu nehmen und zu reparieren – ein Weiterbetrieb mit defekter Sicherheitseinrichtung ist nicht zulässig.

Betriebsvorschriften

Das Bedienpersonal muss eine spezielle Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Vor Arbeitsbeginn ist eine Schichtbeginn-Prüfung durchzuführen: Funktionstest aller Sicherheitseinrichtungen, Sichtprüfung des Drahtseils, Kontrolle der Hakenöffnung sowie Prüfung der Schiene auf Hindernisse. Während des Betriebs gelten die Zehn-Hebel-Regeln: kein Heben bei Überlast, unklaren Signalen, unsicherer Anschlagung, Personen auf der Last, defekten Sicherheitseinrichtungen, eingegrabenen Lasten, schrägem Zug, scharfkantigen Lasten ohne Unterlage, unzureichender Beleuchtung sowie bei Windstärke 6 und darüber.

Prüfsystem

Das Prüfsystem ist dreistufig aufgebaut: Täglich – Sicht- und Funktionsprüfung durch den Bediener mit Dokumentation im Betriebstagebuch. Monatlich – Prüfung der Befestigungsdrehmomente, Isolationstest und Kalibrierung der Endschalter durch den Wartungstechniker, dokumentiert in den Wartungsunterlagen. Jährlich – Prüfung durch zertifizierten Sachverständigen mit 125 % statischer Last, 110 % dynamischer Last, stichprobenartiger ZfP-Prüfung kritischer Schweißnähte sowie Funktionsnachweis aller Sicherheitseinrichtungen; Ausstellung eines formellen Prüfberichts.

ZyklusAusführenderInhaltProtokoll
täglichBedienpersonaläußere Erscheinung/Funktion/Ungewöhnliches GeräuschBetriebstagebuch
monatlichWartungArbeiterDrehmoment/Isolation/EndschalterWartungsunterlagen
jährlichInspektionBedienpersonalLastprüfung+ZfPPrüfbericht

Häufige Fragen

F: Ist ein Überlastbegrenzer mit großer Abweichung noch verwendbar?

A: Nein. Die Ansprechabweichung muss innerhalb von ±5 % liegen. Die Kalibrierung erfolgt mit Prüfgewichten oder Kraftsensoren bei 50 %/75 %/100 %/110 % der Nennlast, anschließend wird eine Kennlinie aufgenommen. Für die tägliche Kurzprüfung: Leerhaken ≈ 0, dann mit einem Prüfblock bekannter Masse am 50-%-Lastpunkt verifizieren – eine Abweichung von ≤ ±5 % gilt als normal.

F: Darf ein Kran mit vorhandenen Mängeln weiterbetrieben werden?

A: Fällt eine Sicherheitseinrichtung aus, gilt der Kran als mängelbehaftet und muss sofort stillgelegt werden. Nicht sicherheitsrelevante Mängel (defekte Beleuchtung, gesprungene Scheiben, abgeblätterter Lack) können im Rahmen eines geplanten Instandsetzungstermins behoben werden. Beurteilungskriterien: Bei Gefahr für Leib und Leben – sofort stilllegen; bei Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit ohne Sicherheitsrelevanz – weiterbetreiben und Reparatur einplanen; bei rein optischen Mängeln – Reparatur ohne Eile ansetzen. Der Bediener ist berechtigt, die Anlage stillzulegen – wenn die Frage „Was ist das Schlimmste, das bei einer Fehlentscheidung passieren kann?“ mit Verletzungs- oder Todesfolge beantwortet wird, ist stillzulegen.

F: Was ist wichtiger – Dokumentation oder Inspektion?

A: Beides ist wichtig, aber die Zwecke unterscheiden sich. Die Inspektion ist das Mittel – nur eine gründliche Prüfung liefert verlässliche Aufzeichnungen. Die Dokumentation ist der rechtliche Nachweis – eine nicht dokumentierte Prüfung gilt rechtlich als nicht durchgeführt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation umfasst: festgestellte Mängel, Einstufung der Schwere, ergriffene Maßnahmen (sofort/geplant/beobachtend) sowie die Verifizierung der Maßnahmen. Wenn über mehrere Zyklen hinweg „keine Auffälligkeiten“ vermerkt werden, obwohl das Gerät offensichtliche Mängel aufweist, ist dies ein Beleg für eine reine Pflichtübung bei der Inspektion.

F: Wie werden Sicherheitsnormen auf Sonderkrane angewendet?

A: Es kommt die Risikoanalysemethode nach ISO 12100 zur Anwendung. Der Konstrukteur erfasst alle vorhersehbaren Gefährdungen (mechanische, elektrische, thermische, Lärm, Strahlung, Werkstoffe, Ergonomie), bewertet die Risikoklasse (Schweregrad × Wahrscheinlichkeit) und ergreift Maßnahmen, um das Risiko auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren. Der gesamte Prozess wird dokumentiert – dies ist das zentrale technische Dokument für die gesetzliche Sicherheitsüberprüfung von Sonderkranen.

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