Erläuterungen zur Norm TB/T 3033 „Allgemeine technische Anforderungen an Eisenbahnrettungskräne“

⚠️ TB/T 3033 Die „Allgemeinen technischen Anforderungen an Eisenbahnrettungskrane“ legen die technischen Leistungsmerkmale, die Ausstattung mit Sicherheitsvorrichtungen, die Anforderungen an die Eignung für Rettungsmaßnahmen sowie die Prüf- und Abnahmekriterien für Krane zur Rettung bei Eisenbahnunfällen fest. Sie gelten für Spezialkrane, die auf Hauptstrecken und in Bahnhöfen für Rettungsarbeiten wie das Wiederaufgleisen entgleister Fahrzeuge und die Aufräumarbeiten an Unfallstellen eingesetzt werden.

Eisenbahn-Rettungskrane sind eine zentrale Ausrüstung im Sicherheitssystem der Eisenbahn und spielen bei Rettungsmaßnahmen nach Unfällen wie Zugentgleisungen oder Umstürzen eine unersetzliche Rolle. Im Gegensatz zu Allzweckkranen müssen Rettungskrane hochkomplexe Hebearbeiten unter schwierigen Geländebedingungen, bei widrigen Wetterverhältnissen und unter hohem Zeitdruck durchführen. Die Norm TB/T 3033 wurde vom Technischen Normungsausschuss der Eisenbahnbranche erarbeitet. Krud Heavy Industry ist ein bedeutender Anbieter von Eisenbahn-Rettungskranen; die Produkte des Unternehmens sind bereits in den Rettungszügen mehrerer Eisenbahnbehörden im Einsatz.

Wichtigste technische Leistungsanforderungen

Gemäß TB/T 3033 werden Rettungskrane nach ihrem Nennhebemoment in vier Klassen unterteilt: 160 t·m, 250 t·m, 400 t·m und 630 t·m. Das Hubmoment ist der wichtigste Leistungsindikator für Rettungskrane und bestimmt deren maximale Hubkraft bei einer gegebenen Ausladung. Die Norm schreibt vor, dass das Hubmoment bei minimaler Arbeitsausladung (in der Regel 3 bis 4 m) 100 % des Nennwerts erreichen muss und bei maximaler Ausladung nicht unter 40 % des Nennwerts liegen darf. Die Hubgeschwindigkeit darf bei Volllast nicht unter 1,5 m/min liegen.

Die Eigenfahrfähigkeit ist ein wichtiges Merkmal, durch das sich Rettungskrane von gewöhnlichen Schienenkranen unterscheiden. Die Norm schreibt vor, dass der Kran im Eigenfahrbetrieb mit einer Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h auf geraden Strecken fahren und Kurven mit einem Radius von mindestens 300 m sicher durchfahren können muss. Bei einem Diesel-Elektro-Antriebssystem sollte der Leistungsreservefaktor des Dieselmotors mindestens 1,15 betragen, und die Nennleistung des Generators sollte den Volllastbedarf der drei Hauptmechanismen – Heben, Schwenken und Fahren – gleichzeitig decken können.


Konfiguration des Sicherheitssystems

Die Norm stellt umfassende Anforderungen an das Sicherheitssystem von Rettungshebezeugen. Der Drehmomentbegrenzer muss mit redundanten Sensoren in zwei Kanälen ausgestattet sein (Drucksensor + Auslegerwinkelsensor + Auslegerlängensensor); bei Ausfall eines der Kanäle muss das System automatisch in den Sicherheitsmodus wechseln (Reduzierung der Nennlast auf 80%). Akustische und optische Warnsignale müssen sowohl in der Fahrerkabine als auch außerhalb des Fahrzeugs gleichzeitig ausgelöst werden, wobei die Alarmlautstärke mindestens 100 dB(A) betragen muss.

Aufgrund der besonderen Anforderungen bei Eisenbahnrettungseinsätzen schreiben die Normen die Ausstattung mit einem Kippschutz-Stützfußsystem vor. Die vier Stützfüße müssen unabhängig voneinander verstellbar sein, um sich an unebenen Untergrund anzupassen. Die maximale Ausfahrlänge und Tragfähigkeit jedes einzelnen Stützfußes müssen gewährleisten, dass die Stabilitätsanforderungen auch unter den ungünstigsten Betriebsbedingungen – bei Nennlast plus 10% Seitenwindlast – erfüllt werden. Der Bodendruck pro Stützfuß darf die zulässige Tragfähigkeit des Untergrunds (in der Regel 150 kPa) nicht überschreiten; andernfalls müssen Untergrundplatten zur Vergrößerung der Aufstandsfläche verwendet werden.


Anpassungsfähigkeit bei Rettungsmaßnahmen

Zu den typischen Einsatzbedingungen bei der Eisenbahnrettung gehören: die seitliche Rückführung entgleister Fahrzeuge (seitliches Ziehen), das Aufrichten umgestürzter Fahrzeuge (Umdrehen und Anheben) sowie das Aufräumen und der Abtransport von verstreuter Ladung. Die Norm TB/T 3033 schreibt vor, dass Krane unter all diesen Betriebsbedingungen sicher arbeiten können. Bei seitlichem Ziehen darf die seitliche Hubkraft des Krans nicht weniger als 50 % der Hubkraft bei frontalem Heben bei gleicher Spannweite betragen (%). Beim Kippen und Heben muss die Synchronisationsgenauigkeit der beiden Haupthaken innerhalb von ±30 mm liegen.

Die Norm legt zudem Anforderungen für den Betrieb bei Nacht und bei schlechtem Wetter fest. Der Kran muss mit mindestens vier LED-Beleuchtungsgruppen ausgestattet sein, deren Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 50 m mindestens 20 Lux betragen muss. Die Starkwindwarnvorrichtung muss bei einer Windgeschwindigkeit von 13,8 m/s eine Vorwarnung auslösen und bei 20,7 m/s einen Stillstandsbefehl erteilen. Bei Temperaturen von -25 °C müssen das Hydrauliksystem und der Dieselmotor ordnungsgemäß starten und laufen können, wobei die Vorwärmzeit für das Hydrauliköl 30 Minuten nicht überschreiten darf.


Leistungskennzahlen 160 t·m-Klasse 250 t·m-Klasse 400 t·m-Klasse 630 t·m-Klasse
Maximale Tragkraft 50 t 80 t 125 t 200 t
größter Umfang 18 m 22 m 28 m 34 m
Hubgeschwindigkeit 0–3 m/min 0 bis 2,5 m/min 0–2 m/min 0–1,5 m/min
Eigengeschwindigkeit 12 km/h 12 km/h 10 km/h 10 km/h
Leistung des Dieselmotors 260 kW 350 kW 480 kW 650 kW
Leergewicht ~70 t ~100 t ~150 t ~220 t
Prüfpunkte Inhalt der Prüfung Kriterien für die Eignung Anwendbare Normen
Prüfung der Nennlast 1,0 × Nenn-Vollamplitude Funktioniert einwandfrei, keine Auffälligkeiten TB/T 3033
Dynamische Belastungsprüfung 1,1 × Nennwert Alle Systeme funktionieren einwandfrei. TB/T 3033
Statische Belastungsprüfung 1,25 × Nennwert Keine bleibende Verformung TB/T 3033
Stabilitätsprüfung 1,25 × + Seitenwind nicht umkippen TB/T 3033
Prüfung des Drehmomentbegrenzers 3 Punkte über den gesamten Bereich Genauigkeit ±51 TP3T GB/T 12602
Stützfuß-Setzungsversuch Voll beladen 30 Min. Setzung ≤ 5 mm TB/T 3033

Hebelmoment
160–630 t·m
CET-4-Reihe
Eigengeschwindigkeit
≥ 10 km/h
Betrieb auf der Hauptstrecke
Drehmomentbegrenzer
Zweikanal-Redundanz
Automatische Herabstufung bei Inaktivität
Kaltstart
-25 °C
30 Minuten vorheizen
Stützfußsystem
Unabhängige Verstellung aller vier Beine
Druckverhältnis zur Erde ≤ 150 kPa
Arbeitsbeleuchtung
≥4 LED-Gruppen
Beleuchtungsstärke in 50 m Entfernung ≥ 20 Lux

Häufig gestellte Fragen

Frage: Worin besteht der wesentliche Unterschied zwischen einem Eisenbahnrettungskran und einem gewöhnlichen Eisenbahnkran?

Antwort: Es gibt drei wesentliche Unterschiede: Erstens muss ein Rettungskran unter nicht standardmäßigen Bedingungen am Unfallort (z. B. bei Schienenverformungen oder weichem Untergrund) einsetzbar sein, während ein gewöhnlicher Kran nur unter den in der Konstruktion festgelegten Schienenbedingungen arbeitet; zweitens werden an einen Rettungskran höhere Anforderungen hinsichtlich der Eigenfahrgeschwindigkeit und der Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Betriebsbedingungen gestellt, da er die Anforderungen für den Betrieb auf Hauptstrecken erfüllen muss; Drittens verfügen Rettungskrane über eine umfassendere Sicherheitsredundanz, wobei zwei Sensoren und zwei Alarmsysteme zur Standardausstattung gehören.

Frage: Warum ist das Hubmoment eines Eisenbahnrettungskrans ein aussagekräftigerer Leistungsindikator als die maximale Tragkraft?

Antwort: Da bei Rettungseinsätzen das Heben bei unterschiedlichen Auslegerlängen erforderlich ist, gibt die maximale Tragkraft allein keinen Aufschluss über die tatsächliche Hebeleistung bei größeren Auslegerlängen (z. B. über 8 m). Das Hubmoment (Hubkraft × Ausladung) ermöglicht eine umfassende Beurteilung der Leistung des Krans über den gesamten Ausladungsbereich. Beispielsweise kann ein Kran der 160-t·m-Klasse bei einer Ausladung von 4 m 40 t und bei einer Ausladung von 10 m 16 t heben. Der Anwender kann anhand der Arbeitsentfernung am Unfallort direkt die geeignete Maschinenklasse bestimmen.

Frage: Wie kann ein Bergungskran auf elektrifizierten Bahnstrecken sicher eingesetzt werden?

Antwort: Die Norm TB/T 3033 schreibt vor, dass bei Arbeiten in elektrifizierten Streckenabschnitten das Verfahren ”Stromabschaltung – Spannungsprüfung – Erdungsleitung anbringen” durchgeführt werden muss: Zunächst ist die Stromversorgungsleitstelle zu kontaktieren, um die Stromversorgung der Oberleitung im Arbeitsbereich zu unterbrechen; anschließend muss von Fachpersonal überprüft werden, ob die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen ist; schließlich werden an beiden Enden des Arbeitsbereichs provisorische Erdungskabel angebracht. Der Arbeitsbereich des Auslegers darf in keiner Richtung den Sicherheitsabstand von 2 m zu den unter Spannung stehenden Teilen der Fahrleitung unterschreiten. Die Norm empfiehlt den Einbau einer Fahrleitungsüberwachungs- und Alarmvorrichtung, die bei Annäherung an den Sicherheitsabstand automatisch Alarm auslöst und die Bewegung des Auslegers einschränkt.

Frage: Wie sehen die Anforderungen an die tägliche Wartung und die Schulung für Eisenbahn-Rettungskräne aus?

Antwort: Die Norm TB/T 3033 schreibt vor, dass jede Eisenbahnbehörde mindestens einmal pro Quartal eine praxisnahe Rettungsübung durchführen muss, um das Qualifikationsniveau des Bedienpersonals und die Einsatzbereitschaft der Ausrüstung aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der routinemäßigen Wartung wird der Dieselmotor wöchentlich für 30 Minuten gestartet und der volle Hub des Hydrauliksystems wöchentlich überprüft. Stahlseile, Bremsen und Sicherheitseinrichtungen sind monatlich einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und zu protokollieren. Diese Intervallvorgaben spiegeln das Konzept der Verwaltung von Rettungsausrüstung wider, das besagt: ”Man bildet die Truppen tausend Tage lang aus, um sie in einem einzigen Moment einzusetzen.”

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