CE-Zertifizierung für Krane: Kosten & Ablauf

Für den Export von Kranen in die EU ist die CE-Zertifizierung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die Zertifizierungskosten betragen ca. 3.000–8.000 € (inkl. Erstellung der technischen Unterlagen und Audit durch die notifizierte Stelle), die Bearbeitungszeit liegt bei 8–16 Wochen. Wählbar sind die Module B+D (Baumusterprüfung + QA-System) oder H1 (vollständiges QA-System). Kernanforderung ist der Konformitätsnachweis der Konstruktion über die harmonisierte Norm EN 13001.

Für den Export von Kranen in den EU-Markt ist die CE-Zertifizierung eine unumgängliche Hürde – selbst wenn die technischen Kennwerte noch so fortschrittlich und der Preis noch so wettbewerbsfähig ist: Ohne CE-Kennzeichnung endet der Export bereits am EU-Zoll. Anders als herkömmliche Maschinen zählen Krane gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zu den Hochrisikomaschinen – Brückenkrane, Portalkrane und Turmkrane sind in dieser Liste ausdrücklich aufgeführt. Eine CE-Zertifizierung ist daher nur über die Einbindung einer notifizierten Stelle möglich, nicht über eine bloße Selbsterklärung des Herstellers. Dieser Beitrag erläutert entlang der Logik „Was kostet es? Welches Modul? Wie lange dauert es?“ die Kostenstruktur, Modulauswahl und das Verfahren der CE-Zertifizierung im Detail.

Der Kern der CE-Zertifizierung besteht nicht darin, „ein Zertifikat zu erhalten“, sondern darin, ein vollständiges technisches Dossier (Technical Construction File, TCF) aufzubauen, das die Konformität des Produkts mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der EU (EHSRs) nachweist. Für Exportunternehmen ist die CE-Zertifizierung zugleich rechtliche Pflicht und Wettbewerbsvorteil: Mit der CE-Kennzeichnung kann das Produkt direkt in die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die vier EFTA-Staaten geliefert werden, ohne dass eine separate Zulassung in jedem Mitgliedstaat erforderlich ist. Die konstruktiven Grundlagen der chinesischen Norm DIN 15018 für Krane orientieren sich an internationalen Standards; werden die Anforderungen der harmonisierten EN-Normen bereits in der Konstruktionsphase berücksichtigt, lassen sich spätere Nachbesserungskosten im Zertifizierungsverfahren erheblich reduzieren.

CE-Zertifizierung – Modulauswahl und Ablauf


CE-Zertifizierung Kran: Modul B+D oder H1 wählen

Die Maschinenrichtlinie sieht für Krane vier wesentliche Konformitätsbewertungsverfahren vor:

Modul B+D – „EG-Baumusterprüfung + QA-System“ – der am häufigsten gewählte Weg, geeignet für standardisierte Serienmodelle im Export. Die notifizierte Stelle führt eine Baumusterprüfung am Prototyp durch (Ausstellung der EG-Baumusterprüfbescheinigung) und auditiert zugleich das Qualitätssicherungssystem des Werks gemäß Anhang IX. Bei jeder weiteren Einheit wird vor Anbringen der CE-Kennzeichnung keine Einzelprüfung durch die notifizierte Stelle vorgenommen; die Konformität wird über das QA-System sichergestellt.

Modul H1 – „Vollständiges Qualitätssicherungssystem“ – geeignet für Unternehmen mit ausgeprägter eigener Entwicklungskompetenz und vorhandener ISO-9001-Basis. Die notifizierte Stelle prüft umfassend das QA-System für Konstruktionslenkung, Fertigungsprozess und Endprüfung; nach erfolgreichem Audit wird die EG-Konformitätserklärung (Vollständige Qualitätssicherung) ausgestellt. Dieses Modul überträgt die Verantwortung für die Konstruktionsfreigabe in größerem Umfang auf das Unternehmen und reduziert die Einzelprüfung der Konstruktionsunterlagen durch die notifizierte Stelle, stellt jedoch höhere Anforderungen an die technische Kompetenz und die Reife des Qualitätsmanagementsystems.

Modul B+F – „EG-Baumusterprüfung + Einzelprüfung“ – geeignet für Einzelanfertigungen oder Kleinserien von Sonderkranen. Zusätzlich zur Baumusterprüfung muss jede Einheit von der notifizierten Stelle oder ihrem bevollmächtigten Vertreter einer Endprüfung unterzogen werden; anschließend wird die EG-Einzelprüfbescheinigung ausgestellt. Die Kosten sind höher und die Durchlaufzeit länger (Einzelprüfung ca. 1.000–2.000 € pro Einheit), dafür ist die Konformität am strengsten abgesichert. Für Sonderkrane in der Ultra-Großtonnage (>200 t) oder unter besonderen Einsatzbedingungen (Kernkraft, Offshore-Plattformen) ist Modul B+F der einzig gangbare Weg, da die notifizierte Stelle die gleichbleibende Konformität jeder einzelnen Einheit nicht allein über ein QA-System gewährleisten kann.

Modul A – Interne Fertigungskontrolle<3 t mit einer Tragfähigkeit <3 t). Hier genügt die Selbsterklärung des Herstellers; eine notifizierte Stelle ist nicht erforderlich, jedoch muss ein TCF-Dossier für Kontrollzwecke erstellt werden. Die meisten Brücken- und Portalkrane fallen unter Anhang IV und können diesen vereinfachten Weg nicht nutzen. – nur anwendbar für Krane, die nicht unter Anhang IV fallen (z. B. kleine Elektroseilzüge mit einer Tragfähigkeit

Bei der Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens ist ein weiterer wichtiger Aspekt zu berücksichtigen: die fachliche Passung der notifizierten Stelle. Nicht jede notifizierte Stelle verfügt über fundierte Erfahrung im Kranbereich – einige sind zwar formal für den gesamten Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie akkreditiert, ihr Kerngeschäft liegt jedoch bei Aufzügen oder Druckbehältern. Dementsprechend fehlt ihnen das tiefgehende Verständnis für kranspezifische Themen wie Strukturermüdung, Sicherheitsfaktor des Hubwerks und Lastprüfung. Die Wahl einer notifizierten Stelle, die bereits mindestens zehn Kranprodukte geprüft hat, vermeidet kostspielige Nachbesserungen und wiederholte Unterlageneinreichungen – diese „Lernkosten“ gehen letztlich zu Lasten von Zeit und Budget des Herstellers. Das Krenteam von TÜV SÜD beispielsweise hat weltweit bereits mehrere hundert Brücken- und Portalkrane geprüft und verfügt über umfangreiche praktische Auditerfahrung mit den häufig übersehenen Anforderungen der Normen EN 13001-3-6 (Fahrwerk) und EN 13001-3-2 (Drahtseilauswahl).

In der Praxis wird zudem ein oft übersehener Punkt relevant – die Terminplanung der notifizierten Stelle. International führende notifizierte Stellen (z. B. TÜV SÜD, SGS) verfügen in der Regel nur über 5–8 leitende Auditoren für den Kranbereich, während die Zahl der weltweit wartenden Unternehmen weitaus höher liegt. In der Hochsaison (März–Mai und September–November) kann die Wartezeit auf einen Audittermin 4–6 Wochen betragen. Es empfiehlt sich, den Audittermin bereits bei einem Fertigstellungsgrad der technischen Unterlagen von 60–70 % zu reservieren – „erst Termin sichern, dann Unterlagen fertigstellen“ spart gegenüber „erst Unterlagen fertig, dann Termin anfragen“ etwa 3–4 Wochen. Beim Werksaudit entsendet die notifizierte Stelle in der Regel 1–2 Auditoren für 1–2 Tage Vor-Ort-Prüfung im Werk in China (Reisekosten trägt der Hersteller, ca. 1.000–2.000 €). Das Audit umfasst vier Bereiche: Prüfung der Unterlagen, Begehung der Fertigung, Prototypenprüfung und Gespräche zum QA-System. Eine sorgfältige Vorbereitung der Auditorenreise (Visum-Einladungsschreiben, Hotel, Dolmetscher) hinterlässt einen positiven Eindruck und trägt zu einem reibungslosen Ablauf des Audits bei.

Betriebsartnotifizierte StelleTeilnahmeEinsatzbereicheKostenreferenzZyklus
B+DBauformInspektion+QAAuditSerienexportNorm Typvariante¥4~610.00010~14Woche
H1UmfassendQASystemauditStarke Eigenentwicklungskapazität¥5~810.00012~16Woche
B+FBauform+EinzelstückverifizierungEinzelstück Nicht-KalibrierungVerfahren¥6~1210.00014~20Woche
A(Eigenkonformitätserklärung)OhneKlein<3tLastaufnahmemittel¥0.5~110.000(Dokumentation)3~5Woche
G(Einzelstückverifizierung)Stückweise PrüfungSonderhubklasse (überdurchschnittliche Tragfähigkeit)>200t¥10~2010.00018~24Woche

CE-Zertifizierung Kosten: Wo das Geld wirklich hinfließt

Die Kosten für die CE-Zertifizierung setzen sich aus fünf Komponenten zusammen. Viele Unternehmen berücksichtigen nur die Prüfgebühren der notifizierten Stelle und unterschätzen dabei die Kosten für Nachbesserungen und laufende Zertifizierungserhaltung:

Prüfgebühren der notifizierten Stelle – ca. 40–60 % der Gesamtkosten, inkl. Dokumentenprüfung, Werksaudit und Reisekosten. TÜV Rheinland/TÜV SÜD: ca. 3.800–6.400 €, SGS/BV: ca. 3.200–5.100 €, nationale notifizierte Stellen (z. B. CCQS/CCIC): ca. 2.600–3.800 €.

Erstellung der technischen Dokumentation – ca. 1.300–2.600 €. Wenn das Unternehmen die FEM-Berechnung und Risikobeurteilung nach EN 13001 selbst durchführen kann, reduziert sich dieser Posten auf ca. 400–600 €.

Nachrüstung / Produktanpassung – der am häufigsten unterschätzte Posten. Wenn ein nach chinesischer Norm konstruierter Brückenkran die Anforderungen der EN-Normen nicht erfüllt (z. B. unzureichende Schutzart des Elektroschranks, zu geringe Geländerhöhe an der Steigleiter), können die Nachrüstkosten 1.300–6.400 € betragen.

Jährliche Überwachungsaudits – ca. 1.900–3.800 €/Jahr (Module B+D und H1).

Normenbeschaffung + Übersetzung – Die EN 13001-Serie umfasst 9 Teile; der Gesamtpreis liegt bei ca. 3.000 € (ca. 2.600–3.800 €).

Prüfung durch notifizierte Stelle
ca. 3.800–6.400 €
Technische Dokumentation
ca. 1.300–2.600 €
Produktnachrüstung
ca. 1.300–6.400 €
Jährliche Überwachung
ca. 1.900–3.800 €/Jahr
Normenbeschaffung
ca. 2.600–3.800 €
Gesamtkosten (geschätzt)
ca. 3.800–10.200 €

CE-Zertifizierung Ablauf: Schritte und Zeitplan

Woche 1–2: Gap-Analyse – Abgleich der Produktkonstruktion, Dokumentation und Kennzeichnung mit den EHSR-Anforderungen der Maschinenrichtlinie;

Woche 3–6: Erstellung der technischen Dokumentation – Erstellung des TCF (inkl. Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, Strukturberechnung nach EN 13001, Elektrische Sicherheit nach EN 60204-32, Hydrauliksicherheit, Geräuschmessung, Übersetzung der Bedienungsanleitung usw.);

Woche 7–10: Audit durch die notifizierte Stelle – Dokumentenprüfung (2–3 Wochen) + Werksaudit des Qualitätssicherungssystems (1–2 Tage vor Ort) + Prüfung des Prototyps;

Woche 11–16: Nachbesserung und Zertifikatserteilung – Umsetzung von Korrekturmaßnahmen (falls erforderlich), Einreichung der Nachweise, anschließend Ausstellung der EG-Baumusterprüfbescheinigung oder der EG-Qualitätssicherungsbescheinigung. Anbringen der CE-Kennzeichnung und Ausstellung der EG-Konformitätserklärung.

Häufige Ablehnungsgründe bei der CE-Zertifizierung vermeiden

Unvollständige Risikobeurteilung – Es werden nur mechanische Risiken aufgelistet, ohne alle EHSR-Anforderungen wie elektrische, hydraulische, Lärm- und ergonomische Aspekte abzudecken;

Falsche Referenz auf harmonisierte Normen – Für die Strukturberechnung von Kränen muss die EN 13001-Serie herangezogen werden, nicht EN 1993 (Stahlbau im Hochbau), da letztere nicht für dynamische Lasten und Ermüdungsfälle ausgelegt ist;

Bedienungsanleitung ohne Zielsprache – Die Anleitung muss in der Amtssprache des Bestimmungslandes vorliegen (z. B. deutsche Version für den deutschen Markt bei Brückenkränen). Die notifizierte Stelle prüft die Vollständigkeit des Handbuchs Punkt für Punkt.


Häufige Fragen zur CE-Zertifizierung

F: Warum unterscheiden sich die Kosten für die CE-Zertifizierung so stark – mal 3.800 €, mal 25.000 €? Wo liegt der Unterschied?

A: Die Kostenunterschiede resultieren im Wesentlichen aus drei Faktoren: ① Ebene der notifizierten Stelle – international führende Anbieter (TÜV SÜD) sind 2- bis 3-mal teurer als nationale Stellen; ② Zertifizierungsmodul – das Einzelprüfverfahren B+F kostet das 2- bis 3-fache des Moduls B+D; ③ Produktnachbesserung – wenn der Brückenkran bereits in der Konstruktionsphase nach EN-Norm ausgelegt wird, fallen nahezu keine Nachbesserungskosten an; bei dem Ansatz „zuerst nach chinesischer Norm bauen, CE später nachrüsten“ können Nachbesserungskosten bis zu ¥100.000–200.000 betragen. Die tatsächlichen Kosten der CE-Zertifizierung setzen sich also zusammen aus Prüfgebühren plus Nachbesserungskosten – letztere sind äußerst elastisch.

F: Wie lange ist eine CE-Zertifizierung gültig? Muss sie jährlich erneuert werden?

A: Die EG-Baumusterprüfbescheinigung (Modul B+D) hat in der Regel eine Gültigkeit von 5 Jahren. Während dieser Zeit führt die notifizierte Stelle jährlich eine Überwachungsprüfung durch (jährliches QA-Audit plus Stichprobenprüfung). Drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit muss eine Verlängerung beantragt werden. Bei wesentlichen Änderungen der Produktkonstruktion (z. B. Änderung des Hauptträgerquerschnitts, Aufrüstung der Tragfähigkeit) ist eine erneute Baumusterprüfung oder eine ergänzende Prüfung erforderlich. Das CE-Zeichen selbst bleibt gültig, solange das Produkt kontinuierlich die Anforderungen der Richtlinien erfüllt – jedoch muss das Unternehmen jährlich sein QA-System wirksam aufrechterhalten und die Überwachungsaudits bestehen.

F: Welche notifizierten Stellen in China führen CE-Zertifizierungen durch? Sollte man eine chinesische Stelle oder TÜV wählen?

A: Zu den in China ansässigen, von der EU anerkannten notifizierten Stellen gehören CCQS (Peking), CQC (China Quality Certification Centre), SGS-CSTC u. a. Die Kosten liegen bei etwa 60 % bis 70 % des TÜV-Niveaus. Vorteile der Wahl einer chinesischen notifizierten Stelle sind reibungslose Kommunikation, geringere Reisekosten und kürzere Audit-Zyklen (keine Terminabstimmung mit ausländischen Auditoren erforderlich). Allerdings verlangen einige europäische Endkunden (z. B. deutsche Automobilwerke) in ihren Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich, dass „das CE-Zertifikat von einer deutschen notifizierten Stelle wie TÜV oder DEKRA ausgestellt werden muss“ – in diesem Fall kann die Wahl einer chinesischen Stelle die Angebotsfähigkeit einschränken. Es wird empfohlen, vorab mit dem Zielkunden zu klären, welche Anforderungen dessen Einkaufsspezifikation an die Anerkennung der notifizierten Stelle stellt.

F: Wenn die wichtigsten elektrischen Komponenten des Brückenkrans (Frequenzumrichter/SPS) bereits CE-gekennzeichnete Importteile von Siemens/ABB sind – muss der gesamte Kran dann trotzdem eine CE-Zertifizierung durchlaufen?

A: Ja, unbedingt. Die CE-Kennzeichnung eines Bauteils belegt lediglich, dass dieses Bauteil selbst die einschlägigen Richtlinien erfüllt (z. B. entspricht der Frequenzumrichter der EMV-Richtlinie und der Niederspannungsrichtlinie) – nicht jedoch, dass der gesamte Kran die Maschinenrichtlinie (MD) erfüllt. Bei der CE-Zertifizierung der Gesamtmaschine müssen alle Bauteile auf Systemebene einer Risikobewertung und Konformitätsprüfung unterzogen werden. Beispiel: Bei einem Kran mit Siemens G120 Frequenzumrichter muss im Rahmen der Gesamtzertifizierung dennoch verifiziert werden, ob die Parameter des Frequenzumrichters die Anforderungen von EN 60204-32 an die Sicherheits-Stillstandskategorie des Fahrwerks (Stopp-Kategorie 0 oder 1) erfüllen. Die Annahme „Bauteil mit CE = Gesamtmaschine braucht kein CE“ ist das häufigste und zugleich gefährlichste Missverständnis im Exportzertifizierungsprozess.


Kelude Schwerindustrie ist spezialisiert auf Konstruktion und Fertigung von hochwertigen Kranen nach europäischer Norm. Das Produktprogramm umfasst Doppelträgerkrane nach EU-Norm mit Tragfähigkeiten von 50 t bis 300 t und folgt strikt der Norm DIN 15018 (Kernbestimmungen der Kran-Konstruktionsnorm) sowie dem internationalen Normensystem FEM/DIN/EN. Wir haben bereits zahlreiche Kunden bei der vollständigen Maschinenkonformität und der Erstellung technischer Dokumentationen für CE/EAC/GSO-Exportzertifizierungen unterstützt.

Für technische Lösungen zur Exportzertifizierung oder Zertifizierungsberatung kontaktieren Sie gerne das Technikteam von Kelude Schwerindustrie: 13903802779.

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