Brückenkran-Hubwerk: Trommel, Getriebe, Bremse & Kupplung

Auslegung und Auswahl des Hubwerks für Brückenkrane: Berechnung der vier Kernkomponenten Trommel, Getriebe, Bremse und Kupplung. Das Hubwerk ist das wichtigste Arbeitssystem eines Krans – seine Konstruktionsqualität und die Komponentenauswahl bestimmen maßgeblich Tragfähigkeit, Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlage.

Das Hubwerk ist das zentrale Arbeitssystem eines Brückenkrans. Seine Konstruktion und die Auswahl der Komponenten wirken sich direkt auf Tragfähigkeit, Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlage aus. Das Hubwerk besteht aus sechs Kernkomponenten: Antriebsmotor, Getriebe, Trommel, Bremse, Kupplung und Drahtseil. Nur bei präziser Abstimmung dieser Bauteile aufeinander ist eine optimale Gesamtleistung gewährleistet. Dieser Beitrag erläutert die Berechnungs- und Auswahlkriterien der vier wichtigsten Komponenten – Trommel, Getriebe, Bremse und Kupplung – und orientiert sich dabei an der Norm DIN 15018 sowie an ISO 4306 für allgemeine Brückenkrane. Er dient als praxisorientierte Referenz für Maschinenbauingenieure.

Schematische Darstellung des Hubwerks eines Brückenkrans

Trommelauslegung und Berechnung der Abmessungen

Die Trommel ist das tragende und führende Bauteil für das Drahtseil im Hubwerk. Ihre Konstruktionsparameter beeinflussen direkt die Lebensdauer des Drahtseils sowie die Kompaktheit des gesamten Hubwerks.

Berechnung des Trommeldurchmessers. Der Trommeldurchmesser D wird als Vielfaches des Drahtseildurchmessers d festgelegt. Gemäß DIN 15018 gilt: Für die Triebwerksgruppen M3 bis M5 von Brücken- und Portalkranen ist D ≥ 20d; für die Gruppen M6 bis M7 gilt D ≥ 25d. Beispiel: Bei einem Kran mit 10 t Tragfähigkeit und einem Drahtseildurchmesser von 14 mm (Triebwerksgruppe M5) ergibt sich D ≥ 20 × 14 = 280 mm; gewählt wird der Normdurchmesser 315 mm. Ein größerer Trommeldurchmesser reduziert die Biegespannung im Drahtseil und verlängert dessen Lebensdauer, erhöht jedoch das erforderliche Abtriebsmoment des Getriebes und den Bauraum des Hubwerks.

Berechnung der Wandstärke. Die Wandstärke δ der Trommel wird durch den radialen Druck des Drahtseils auf die Trommelwand bestimmt. Nach der in DIN 15018 empfohlenen Formel gilt: δ ≥ P × D / (2[σ]), wobei P die maximale Seilzugkraft, D der Trommeldurchmesser und [σ] die zulässige Spannung des Trommelwerkstoffs ist (für Q235B ≈ S235JR: 160 MPa). Bei mehrlagiger Seilwicklung ist ein Schichtdruckkoeffizient zu berücksichtigen: bei n = 1 Wickellage beträgt der Koeffizient 1,0, bei n = 2 gilt 1,4 und bei n = 3 gilt 1,8. Als Trommelwerkstoff wird üblicherweise Q235B oder Q355B (≈ S355JR) als nahtloses Rohr oder geschweißtes Stahlblech verwendet; die Wandstärke sollte nicht weniger als das 0,8-Fache des Drahtseildurchmessers betragen. Die Seilschutzbleche an beiden Trommelenden müssen mindestens 2,5 Drahtseildurchmesser über die oberste Seillage hinausragen, um ein Seilabspringen zuverlässig zu verhindern.

Berechnung der Seilkapazität. Die Seilkapazität L der Trommel muss größer sein als das Produkt aus Hubhöhe H und Lastvielfaches i: L ≥ H × i + 3 Windungen (Sicherheitswindungen). Die Sicherheitswindungen sind die Windungen, die dauerhaft auf der Trommel verbleiben – auch bei abgesenktem Haken in unterster Position müssen mindestens 3 Windungen auf der Trommel verbleiben. Für ein einfaches Lastvielfaches bei 10 m Hubhöhe gilt: L ≥ 10 × 1 + 3 = 13 m; bei doppeltem Lastvielfaches: L ≥ 10 × 2 + 3 = 23 m. Der Radius der Trommelrillen wird üblicherweise mit R = (0,53–0,56)d gewählt, die Rillentiefe mit h ≥ 0,35d und die Rillenteilung mit p = d + (2–4) mm.

KranSpezifikation Drahtseildurchmesser Trommeldurchmesser Wanddicke Seilkapazität
5t 11mm 250mm 10mm 18m
10t 14mm 315mm 12mm 25m
20t 18mm 400mm 16mm 35m
50t 26mm 600mm 22mm 60m

Getriebeauswahl und Auslegung für das Hubwerk

Das Getriebe wandelt die hohe Drehzahl und das niedrige Drehmoment des Elektromotors in das für die Trommel erforderliche niedrige Drehzahl- und hohe Drehmoment um. Es ist das zentrale Bauteil für die Drehzahl- und Drehmomentanpassung im Hubwerk.

Bestimmung des Übersetzungsverhältnisses. Die Gesamtübersetzung i des Getriebes ergibt sich aus der Nenndrehzahl des Motors n_m und der erforderlichen Trommeldrehzahl n_d: i = n_m / n_d. Die Trommeldrehzahl n_d wird anhand der Hubgeschwindigkeit v und des Lastvielfaches i_r des Drahtseils berechnet: n_d = 60 × v × i_r / (π × D). Beispiel für einen Kran mit 10 t Tragfähigkeit: Hubgeschwindigkeit v = 5 m/min, Lastvielfaches i_r = 2, Trommeldurchmesser D = 0,315 m. Daraus ergibt sich n_d = 60 × 5 × 2 / (π × 0,315) ≈ 606 min⁻¹. Bei einer Motordrehzahl n_m = 960 min⁻¹ beträgt die erforderliche Übersetzung i = 960 / 606 ≈ 1,58. Gewählt wird ein Getriebe mit der genormten Übersetzung 1,6.

Überprüfung der Tragfähigkeit. Die Tragfähigkeit des Getriebes wird durch das maximale Arbeitsdrehmoment des Hubwerks bestimmt: T_max = Q × D / (2 × i × i_r × η). Dabei ist Q die Nenntragfähigkeit (N), D der Trommeldurchmesser, i die Getriebeübersetzung, i_r das Lastvielfaches des Drahtseils und η der Gesamtwirkungsgrad des Hubwerks (einschließlich Getriebe-, Trommel- und Rollenblockwirkungsgrad, üblicherweise zwischen 0,85 und 0,92). Das Nenndrehmoment des Getriebes sollte mindestens das 1,2- bis 1,5-fache von T_max betragen. Bei der Getriebeauswahl muss auch die Radiallast geprüft werden: Die durch das Trommeleigengewicht und die Drahtseilzugkraft auf die Abtriebswelle des Getriebes wirkende Radialkraft darf die zulässige Radiallast des Getriebes nicht überschreiten. Gängige Hubwerksgetriebe sind die ZQ-Baureihe (Stirnradgetriebe), die QJ-Baureihe (Sondergetriebe für Krane) sowie Planetengetriebe. Die QJ-Baureihe ist das branchenübliche Standardgetriebe für Krane; ihre Einbaumaße und Tragfähigkeiten sind speziell auf die Betriebsbedingungen von Hubwerken ausgelegt.

ZQ-Baureihe Stirnradgetriebe
Zwei- oder dreistufige Stirnradübersetzung, einfacher Aufbau und kostengünstig. Geeignet für allgemeine Brückenkrane kleiner und mittlerer Tragfähigkeit (≤ 20 t), Übersetzungsbereich 10–50, Tragfähigkeit 80–500 Nm.
QJ-Baureihe Sondergetriebe für Krane
Standardprodukt nach JB/T 8905.1, mit kranspezifischen Lagern und Abdichtungen. Geeignet für Brücken- und Portalkrane von 5–100 t, Übersetzungsbereich 14–100, Antriebsleistung 5–200 kW.
Planetengetriebe Planetengetriebe
Koaxialer Aufbau, kompakt und leicht, Wirkungsgrad bis 97 %. Geeignet für Anwendungen mit begrenztem Bauraum im Hubwerk sowie für moderne Elektroseilzüge mit niedriger Bauhöhe, Übersetzungsbereich 3–100.

Bremsenauswahl und Berechnung des Bremsmoments

Die Hubwerksbremse ist das wichtigste Sicherheitsbauteil eines Krans. Sie muss bei abgeschaltetem Elektromotor zuverlässig bremsen und die Nennlast sicher in der Schwebe halten können.

Berechnung des Bremsmoments. Das Bremsmoment T_b der Hubwerksbremse muss gemäß DIN 15018 mindestens das 1,25-fache des Arbeitsmoments der Nennlast an der Trommel (Sicherheitsbremse) bzw. das 1,5-fache (Notbremse) betragen. Die Berechnungsformel lautet: T_b ≥ 1,25 × Q × D / (2 × i × i_r) × K. Dabei ist K der Einbaupositionsfaktor der Bremse (K = 1 bei Montage auf der Schnelllaufwelle, K = i bei Montage auf der langsamen Welle). In der Praxis wird die Bremse üblicherweise auf der Schnelllaufwelle zwischen Motor und Getriebe montiert; in diesem Fall gilt K = 1 und T_b = (1,25–1,5) × Q × D / (2 × i × i_r). Beispiel für einen Kran mit 10 t Tragfähigkeit (Q = 100 kN, D = 0,315 m, i = 1,6, i_r = 2): T_b ≥ 1,25 × 100000 × 0,315 / (2 × 1,6 × 2) ≈ 6150 Nm. Gewählt wird eine Standardbremse YWZ5-315/50 mit einem Bremsmoment von 6300 Nm.

Auswahl des Bremstyps. Für Hubwerke von Brückenkranen werden üblicherweise Backenbremsen und Scheibenbremsen eingesetzt. Die Backenbremse erzeugt das Bremsmoment durch Anpressen der Bremsbacken an die Bremsscheibe. Sie ist einfach aufgebaut und wartungsfreundlich und eignet sich für Hubwerke der Triebwerksgruppe M5 und darunter, mit einem Bremsmomentbereich von 200–8000 Nm. Die Scheibenbremse erzeugt das Bremsmoment durch Anpressen des Bremssattels an die Bremsscheibe. Sie zeichnet sich durch gute Wärmeableitung und ruhiges Bremsverhalten aus und ist für Hubwerke der Triebwerksgruppe M6 und darüber sowie für häufigen Tippbetrieb geeignet, mit einem Bremsmomentbereich von 500–20000 Nm. Für Schwerlastanwendungen wie Gießereikrane ist eine Doppelbremse vorgeschrieben (eine Betriebsbremse plus eine Sicherheitsbremse). Die Summe der Bremsmomente beider Bremsen muss mindestens das 1,75-fache des Nennlastmoments betragen. Die tägliche Prüfung der Bremse erfolgt gemäß GB/T 5972. Schwerpunkte sind der Verschleiß der Bremsbacken (Dickenabnahme nicht mehr als 50 % der ursprünglichen Stärke), der Zustand der Bremsscheibenoberfläche (keine Risse und keine tiefen Riefen) sowie die Veränderung der Elastizität der Bremsfedern.

Kupplungsauswahl und Abstimmung

Kupplungen verbinden die Motorwelle, die Bremsscheibe und die Getriebeeingangswelle. Sie erfüllen eine doppelte Funktion: Drehmomentübertragung und Ausgleich von Montageabweichungen. Im Hubwerk kommen üblicherweise Zahnkupplungen, elastische Bolzenkupplungen und Klauenkupplungen mit elastischem Element (Kurvenzahnkupplungen) zum Einsatz. Die Auswahl der Kupplung erfolgt anhand des zu übertragenden Drehmoments und der Drehzahl: T_c ≥ T_n × K × K_w. Dabei ist T_c das Berechnungsdrehmoment, T_n das Nenndrehmoment des Motors, K der Betriebsfaktor (für Hubwerke K = 1,5–2,0) und K_w der Faktor für die Schalthäufigkeit (K_w = 1,0 bei bis zu 150 Schaltungen pro Stunde, K_w = 1,25–1,5 bei mehr als 150 Schaltungen pro Stunde). Das Nenndrehmoment der Kupplung muss mindestens dem Berechnungsdrehmoment T_c entsprechen. Bei der Montage ist die Fluchtungsabweichung zwischen Motorwelle und Getriebeeingangswelle innerhalb der zulässigen Toleranzen der Kupplung zu halten: Zahnkupplungen erlauben eine radiale Abweichung ≤ 0,5 mm und eine Winkelabweichung ≤ 0,5°; elastische Kupplungen erlauben eine radiale Abweichung ≤ 1,0 mm und eine Winkelabweichung ≤ 1,0°. Überschreiten die Abweichungen diese Werte, führt dies zu erhöhtem Verschleiß und stärkeren Vibrationen der Kupplung; im Extremfall kann ein Wellenbruch die Folge sein. Die regelmäßige Wartung der Kupplungen umfasst die Schmierung (Zahnkupplungen sind vierteljährlich mit Fett nachzuschmieren) und die Kontrolle der elastischen Elemente (bei Klauenkupplungen mit elastischem Element ist das Elastomer alle 6 Monate auf Verschleiß zu prüfen; bei einem Verschleiß von mehr als 3 mm ist ein Austausch erforderlich).

Die abschließende Validierung des gesamten Hubwerks sollte nach der individuellen Auslegung der einzelnen Komponenten durch eine systemische Überprüfung der Drehmoment- und Drehzahlabstimmung erfolgen. Die endgültige Bestätigung wird durch die Lastprüfung gemäß DIN 15018 (Prüfvorschriften und -verfahren für Krane) erbracht. Alle Auslegungsparameter und Berechnungsergebnisse der einzelnen Komponenten sind in einem Berechnungsdokument zu dokumentieren und zu archivieren. Dieses dient als technische Grundlage für die Werksabnahme sowie für spätere Wartungs- und Umbauarbeiten.

Weiterführende Literatur: Antischwingregelung für Brückenkrane – Funktionsprinzip und industrielle Umsetzung (detaillierte Analyse der Regelungsalgorithmen für das Hubwerk). Schweißverfahren für Kranhauptträger und Qualitätskontrolle von Schweißnähten – Leitfaden (Schweißnormen für die Montagebasis des Hubwerks).

Häufige Fragen zu Hubwerk, Getriebe und Bremse

F: Wie werden Durchmesser und Wandstärke der Hubtrommel dimensioniert?

A: Gemäß Norm DIN 15018 gilt: Trommeldurchmesser D ≥ 20d (Triebwerksgruppe M3 bis M5) bzw. D ≥ 25d (Triebwerksgruppe M6 bis M7), wobei d den Drahtseildurchmesser bezeichnet. Die Wandstärke wird nach der Radialdruckformel berechnet: δ ≥ P × D / (2[σ]), mindestens jedoch das 0,8-Fache des Drahtseildurchmessers. Als Trommelwerkstoff kommen Q235B (≈S235JR) oder Q355B (≈S355JR) zum Einsatz. Der Seilrillenradius beträgt R = (0,53–0,56)d, die Rillentiefe h ≥ 0,35d.

F: QJ- oder ZQ-Getriebe – welche Baureihe ist die richtige Wahl?

A: Die QJ-Baureihe ist ein Sondergetriebe für Krane nach JB/T 8905.1. Lager und Abdichtung sind auf die stoßartigen Belastungen des Hubwerks ausgelegt; Tragfähigkeit und Zuverlässigkeit übertreffen die ZQ-Baureihe deutlich und sind daher vorzuziehen. Die ZQ-Baureihe ist ein universelles Stirnradgetriebe und nur für niedrige Triebwerksgruppen (≤ M4) und kleine Tragfähigkeiten (≤ 10 t) geeignet. Bei der Auswahl ist nachzuweisen, dass das Nenndrehmoment des Getriebes mindestens das 1,2-Fache des maximalen Betriebsdrehmoments beträgt und die radiale Last auf der Abtriebswelle den zulässigen Getriebewert nicht überschreitet.

F: Wie wird das Bremsmoment der Hubwerksbremse berechnet? Welche Anforderungen gelten für die Doppelbremse?

A: Das Bremsmoment muss nach Norm DIN 15018 mindestens das 1,25-Fache des Nennlastmoments (Sicherheitsbremsung) bzw. das 1,5-Fache (Notbremsung) betragen. Bei schweren Triebwerksgruppen, z. B. bei Gießereikranen, ist eine Doppelbremse erforderlich. Die Summe der Bremsmomente beider Bremsen muss mindestens das 1,75-Fache des Nennlastmoments erreichen; jede Bremse muss allein die 1,25-fache Sicherheitsbremsung erfüllen. Zusätzlich sind Bremsscheibendurchmesser und Flächenpressung der Bremsbacken zu überprüfen.

F: Wie werden Betriebsfaktor und Anlaufhäufigkeitsfaktor bei der Kupplungsauswahl angesetzt?

A: Der Betriebsfaktor K für das Hubwerk beträgt 1,5–2,0 (leichte Stufe: 1,5; mittlere Stufe: 1,75; schwere Stufe: 2,0). Der Anlaufhäufigkeitsfaktor Kw richtet sich nach der Schalthäufigkeit pro Stunde: ≤ 150 Schaltungen/h → 1,0; 151–300 Schaltungen/h → 1,25; > 300 Schaltungen/h → 1,5. Das Nenndrehmoment der Kupplung muss mindestens dem berechneten Drehmoment Tc = Tn × K × Kw entsprechen. Bei der Montage ist die Koaxialität zwischen Motorwelle und Getriebewelle innerhalb der vom Kupplungshersteller vorgegebenen Toleranzen einzuhalten; Überschreitungen führen zu vorzeitigem Verschleiß und Wellenbruch.

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