Windsicherung für Brückenkrane: Schienenklemme & Windmesser

Das Windschutzsystem gegen starken Wind ist die zentrale Sicherheitsausstattung für Portalkrane im Freien, um ein Umkippen durch starken Wind zu verhindern. Gemäß den Normen DIN 15018 und JGJ 276-2012 muss die Windschutz-Konstruktion von Kranen sowohl den Betriebszustand (maximale zulässige Windgeschwindigkeit für den Betrieb) als auch den Nichtbetriebszustand (maximale Windbeständigkeit nach Verankerung im Stillstand) abdecken. Das System umfasst fünf Schutzstufen: automatische Überwachung durch Windmesser, Verriegelung des Steuerungssystems, Schienenklemmen, Schienenkeile und manuelle Verankerungseinrichtungen. In Küstenregionen mit Taifunrisiko ist eine dreifache Schutzarchitektur erforderlich. Bei einer Windgeschwindigkeit von 20 m/s löst das System automatisch einen Alarm aus und leitet eine Verzögerung ein; wird die maximale Betriebswindgeschwindigkeit überschritten, wird die Stromversorgung für den Betrieb automatisch unterbrochen und die Schienenbremsung aktiviert.

Schema der Kran-Windsicherung – Schienenklemme, Verankerungseinrichtung, Windmesser

Windlastberechnung und Klassifizierung nach DIN 15018

Die Windlastberechnung für Krane erfolgt nach DIN 15018. Die Windlast Fw = C × ph × A, wobei C der aerodynamische Kraftbeiwert (1,2 bis 1,6, abhängig von der Bauform) ist, ph der berechnete Windstaudruck in der Höhe h und A die projizierte, windangeströmte Fläche des Krans. Der Bemessungs-Windstaudruck basiert auf einem 50-jährigen Wiederkehrintervall: Im Binnenland gilt p0 = 400–500 Pa, an Küstenregionen p0 = 600–800 Pa und in stark taifungefährdeten Zonen p0 = 900–1200 Pa. Der Höhenkorrekturfaktor für Portalkrane wird mit ph = p0 × (h/10)2α berechnet, wobei α zwischen 0,16 und 0,20 liegt. Ein 20 m hoher Portalkran in einer Küstenregion kann einer Windlast von 280–420 kN ausgesetzt sein, was einer seitlichen Schubkraft von 28 bis 42 Tonnen entspricht.

Die Windschutz-Konstruktion unterscheidet sich grundlegend zwischen Betriebs- und Nichtbetriebszustand. Der Schutz im Betriebsmodus zielt darauf ab, den sicheren Kranbetrieb innerhalb der zulässigen Windgeschwindigkeit zu gewährleisten. Die zulässigen Betriebswindgeschwindigkeiten nach DIN 15018 sind: im Binnenland nicht mehr als 20 m/s (Windstärke 8), an Küstenregionen nicht mehr als 16,5 m/s (Windstärke 7) und für große Hafenkrane nicht mehr als 12,5 m/s (Windstärke 6). Der Schutz im Nichtbetriebszustand soll sicherstellen, dass der Kran extremen Wetterbedingungen standhält, ohne umzukippen. Die Auslegung erfolgt im Binnenland für mindestens 30 m/s (Windstärke 11), an Küstenregionen für mindestens 40 m/s (Windstärke 13) und in stark taifungefährdeten Zonen für mindestens 55 m/s (Windstärke 16). Die Windlasten in diesen beiden Zuständen unterscheiden sich um den Faktor 4 bis 7; die Windsicherung muss daher beide Betriebsfälle abdecken.

Die Überprüfung der Kippstabilität ist die grundlegende Berechnung für die Windschutz-Konstruktion. Der Kippsicherheitsfaktor K = MStabilisierung / MKippen muss im Betriebszustand größer als 1,25 und im Nichtbetriebszustand größer als 1,15 sein. MKippen umfasst das Kippmoment aus Windlast sowie das zusätzliche Moment durch Schienenneigung. MStabilisierung setzt sich aus dem Stabilisierungsmoment des Kran-Eigengewichts und dem Verankerungsmoment der Windsicherung zusammen. Reicht das Stabilisierungsmoment aus dem Eigengewicht nicht aus, müssen Schienenklemmen oder Verankerungseinrichtungen zusätzliche Haltekräfte bereitstellen. Ein MH-Typ Portalkran mit 30 m Spannweite und einem Eigengewicht von ca. 35 t erzeugt bei einer Windgeschwindigkeit von 40 m/s ein Kippmoment von bis zu 1200 kN·m; die erforderliche Gesamtverankerungskraft liegt dann bei etwa 160–220 kN.

Windmesser-Überwachung und Steuerungs-Verriegelung

Der Windmesser ist die erste Verteidigungslinie des Windsicherungssystems. Er wird am höchsten Punkt des Hauptträgers des Portalkrans oder auf der Laufkatze montiert; die Montagehöhe entspricht der tatsächlichen maximalen Kranhöhe. Empfohlen wird ein Schalenanemometer (Messbereich 0–60 m/s, Genauigkeit ±0,3 m/s) mit beheizter Funktion, um Vereisung zu verhindern. Das Signal des Windmessers wird in die Kransteuerung (SPS) eingespeist und die Winddaten über einen Analogeingang (4–20 mA oder 0–10 V) in Echtzeit erfasst. Die Abtastrate beträgt maximal 1 Sekunde; ein Schwellwert wird erst ausgelöst, wenn der Wert 3 Sekunden lang überschritten wird, um Fehlalarme durch kurze Böen zu vermeiden.

Die Verriegelung des Steuerungssystems umfasst drei Windgeschwindigkeits-Schwellwerte. Die erste Vorwarnstufe ist auf 70 % der zulässigen Windgeschwindigkeit eingestellt (z. B. 14 m/s bei einer Betriebswindgeschwindigkeit von 20 m/s) und löst einen akustischen und optischen Alarm aus, um das Bedienpersonal auf die sich ändernden Windbedingungen hinzuweisen. Die zweite Stufe (Reduzierung) ist auf 85 % des zulässigen Werts eingestellt und bewirkt eine automatische Verzögerung der Kranbrücke und der Laufkatze auf 50 % der Nenngeschwindigkeit. Gleichzeitig erscheint im Führerhaus die Anzeige „Windgeschwindigkeit zu hoch, bitte Betrieb einstellen“. Die dritte Stufe (Abschaltung) wird bei Erreichen oder Überschreiten der zulässigen Windgeschwindigkeit ausgelöst und führt zu einer Notabschaltung: Die Stromversorgung für Kranbrücke und Laufkatze wird unterbrochen, die Schienenklemmen werden automatisch aktiviert und ein Zwangsabschaltungs-Alarm wird ausgegeben. Die Hysterese zwischen den Schwellwerten beträgt mindestens 2 m/s, um ein häufiges Ein- und Ausschalten bei Windgeschwindigkeiten nahe der Schwelle zu verhindern.

Die Aufzeichnung von Winddaten und die Fernwartung werden bei intelligenten Portalkranen zunehmend Standard. Die Windmesserdaten werden minütlich protokolliert, täglich wird ein Windprotokoll erstellt, und Zeiträume mit Überschreitung der Schwellwerte werden sekundengenau erfasst. Die Daten werden im lokalen SPS-Datenblock gespeichert und über Industrial Ethernet an die Fernwartungs- und Betriebsplattform übertragen.

Schienenklemmen und Schienenkeile

VergleichsmerkmalElektrischHydraulische SchienenklemmeManuelle SchienenklemmeFederRückstellungSchienenklemmeWindschutzSchienenkeil
AntriebsartHydraulikaggregat6~16MPaManuellDrehungSpindelFederAutomatisch+HydraulischLösenManuell/Pneumatikzylinder/elektrischer Linearantrieb
Klemmkraft/Selbsthemmungskraft50~200kNEinstellbar50~100kN80~150kNKeil-Selbsthemmung6°~10°
Reaktionszeit<2Sekunde3~5MinuteAutomatisch bei Druckabfall<1Sekunde5Minute(Manuell)/Automatisch
EinsatzbereicheA5Häufiger Betrieb ab KlasseKleine Tragfähigkeit/Niedrige EinsatzkadenzPassive Sicherheitsvorrichtung erforderlichSchienenklemmeErgänzung/TaifunReserve
WartungsintervallVierteljährliche InspektionHydraulikölJährliche ÜbungHalbjährliche MessungFederKlemmkraftHalbjährlichJährliche PrüfungPrüfung der Keilfläche

Der Windschutz-Schienenkeil dient als ergänzende Windsicherung zur Schienenklemme und wird zwischen Spurkranz und Schiene des Portalkrans positioniert. Durch das selbsthemmende Keilprinzip wird ein Abrollen des Rades auf der Schiene verhindert. Der Keilwinkel beträgt üblicherweise 6°~10° (tan6°=0,105, kleiner als der Stahl-auf-Stahl-Reibungskoeffizient von 0,15, wodurch die Selbsthemmungsbedingung erfüllt ist). Der Schienenkeil wird aus Stahlguss ZG270-500 oder Q345B (≈S355J2) gefertigt; die Keilfläche ist abgeschreckt und auf eine Härte von HB 300~380 gebracht. Die Bedienungsart unterteilt sich in manuelles und automatisches Einlegen. Der automatische Schienenkeil wird über einen Pneumatikzylinder oder einen elektrischen Linearantrieb betätigt und lässt sich direkt vom Führerhaus aus per Knopfdruck auslösen. Eine Einzelperson kann innerhalb von 5 Minuten alle vier Räder des Portalkrans mit Windschutz-Schienenkeilen sichern.

Manuelle und automatische Verankerungseinrichtungen

Die Verankerungseinrichtung ist die zuverlässigste Windsicherung im Nichtarbeitszustand. Über Verankerungsbolzen oder Ankerplatten wird der Portalkran mit im Boden eingelassenen Ankerpunkten fixiert. Man unterscheidet zwischen Steckbolzen-Verankerung und Klappplatten-Verankerung. Bei der Steckbolzen-Variante sind am Kranunterteil Ankerlaschen angeschweißt; im Ankerfundament sind entsprechende Bohrungen vorgesehen. Im Nichtarbeitszustand werden die Verankerungsbolzen durch die Laschen und die Fundamentbohrungen gesteckt. Bei der Klappplatten-Variante sind an der Unterseite der Kopfträger umklappbare Ankerplatten montiert, deren Ankernuten im abgelegten Zustand in die am Boden befindlichen Ankerzapfen eingreifen. Die Steckbolzen-Verankerung bietet eine höhere Zugfestigkeit (bis zu 300~500 kN pro Ankerpunkt), während die Klappplatten-Variante den Vorteil einer schnelleren und einfacheren Bedienung bietet.

Die Verankerungspunkte werden entlang der Schiene in Abständen von 20~30 m angeordnet, sodass der Kran an jeder beliebigen Stoppposition verankert werden kann. Jede Ankergruppe besteht aus je einem Ankerfundament auf beiden Schienen. Die Zugfestigkeit des Fundaments wird mit dem 1,5-fachen der maximalen Windlast im Nichtarbeitszustand ausgelegt. Die Ankerfundamente werden als Stahlbetonkonstruktion mit Abmessungen von typischerweise 800×800×1000 mm ausgeführt; die Betongüte beträgt ≥C30, die Bewehrung ist als Zugpfahl auszulegen. In Küstenregionen mit Taifunrisiko muss der Ankerabstand auf nicht mehr als 15 m reduziert und die Fundamentabmessungen auf 1000×1000×1200 mm vergrößert werden.

Die elektrische Verriegelung zwischen Verankerungseinrichtung und Steuerungssystem ist eine entscheidende Konstruktionsmaßnahme, um ein Verfahren des Krans im verankerten Zustand zu verhindern. Sobald eine beliebige Verankerungsgruppe aktiviert ist, sendet ein Endschalter ein Verriegelungssignal an die SPS. Die SPS unterbricht daraufhin den Stromkreis für das Kranbrücken- und Katzfahren. Im Führerhaus leuchtet dauerhaft die Anzeige „Verankerung nicht gelöst“. Jeder Portalkran mit Windschutz und Beheizung muss über diese Verriegelungsschaltung verfügen, um Bedienfehler durch vergessenes Lösen der Verankerung vor dem Verfahren grundsätzlich auszuschließen.

Spezielle Windsicherung für Küsten- und Sturmregionen

Die Windsicherung von Portalkranen in Küsten- und Sturmregionen erfordert zusätzliche Maßnahmen in drei Bereichen: Taifun-Warnreaktionsplan, Windsicherungsseile und Sturmpollerung. Die Taifun-Warnreaktion ist dreistufig ausgelegt: Bei Blauwarnung (möglicher Taifun innerhalb von 24 h) werden alle Windsicherungseinrichtungen auf Funktionsfähigkeit geprüft und einmal probeweise betätigt; bei Gelbwarnung (innerhalb von 12 h möglich) wird der Kran an den Verankerungspositionen abgestellt, alle Schienenkeile werden eingelegt und die Verankerungsbolzen gesteckt; bei Rotwarnung (direkter Treffer innerhalb von 6 h) werden zusätzlich Windsicherungsseile angebracht. An beiden Enden des Hauptträgers werden je zwei Windsicherungsseile mit einem Durchmesser von ≥16 mm befestigt; der Winkel zu den Bodenankern darf 45° nicht überschreiten.

Die Anforderungen an die Windsicherung von Hafenkranen sind noch strenger. Der Windmesser wird in doppelter Ausführung installiert (Haupt- und Reservegerät mit automatischer Umschaltung). Die Schienenklemmen sind als Kombination aus elektrohydraulischem Antrieb und Feder-Rückstellung konfiguriert. Der Abstand der Verankerungseinrichtungen beträgt höchstens 12 m. Die Schienenkeile werden automatisch gesteuert und lassen sich vom Führerhaus aus per Knopfdruck synchron einlegen; die gesamte Operation dauert nicht länger als 60 Sekunden. Zusätzlich müssen Hafenkrane mit einer Kriechschutzvorrichtung ausgestattet werden, um ein Hin- und Hergleiten des Krans entlang der Schiene durch seitliche Windkomponenten im verankerten Zustand zu verhindern. Nach starkem Wind ist außerdem die Wellenausrichtung von Rädern und Schienen zu überprüfen – durch langanhaltende Windeinwirkung kann der Kran geringfügig verrutschen und die Räder können sich schräg stellen. Im Artikel Spurkranzreiben am Brückenkran: Ursachenanalyse und Korrektur werden die Erkennung von Radschrägstellungen und Methoden zur Spannweitenkorrektur ausführlich beschrieben.

Die Windsicherung muss auch den „Degradationsbetrieb“ berücksichtigen – die Frage, ob die verbleibende Sicherungskapazität ausreicht, wenn einzelne Komponenten ausfallen oder gewartet werden. Nach dem Prinzip der Sicherheitsredundanz muss die Summe der Klemmkräfte der verbleibenden Schienenklemmen bei Ausfall einer beliebigen Einheit mindestens 75 % der insgesamt erforderlichen Klemmkraft betragen. Während der Wartung einer Verankerungsgruppe darf der Abstand zu den benachbarten Ankerpunkten nicht mehr als 50 % über dem Auslegungswert vergrößert werden.

Tägliche Prüfung und Notfallmaßnahmen

Die regelmäßige Wartung der Windsicherung ist entscheidend für ihre Zuverlässigkeit im Ernstfall. Die elektrohydraulische Schienenklemme ist vierteljährlich einer umfassenden Prüfung zu unterziehen: Hydraulikölstand und -qualität (Wassergehalt ≤0,1 %), Dichtheit der Leitungen (Druckabfall ≤5 % bei 5 min Haltezeit), Verschleiß der Greiferbacken (Reduzierung der Backendicke ≤3 mm) sowie Isolationswiderstand der elektrischen Verdrahtung ≥1 MΩ. Manuelle Schienenklemmen und Verankerungsbolzen sind jährlich einer lastfreien Funktionsprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass Spindeln und Bolzen nicht korrodiert oder festgegangen sind. Die Schienenkeile sind halbjährlich auf Verschleiß an Keilfläche und Schienenkontaktfläche zu prüfen.

Der Ablauf für Notfallmaßnahmen ist vor Ort gut sichtbar auszuhängen: Bei Erreichen der ersten Windschwelle (Vorwarnwert) ertönt im Führerhaus ein akustischer und optischer Alarm, und der Bediener informiert die Einsatzleitung. Bei Erreichen der zweiten Schwelle (Reduzierwert) wird die Geschwindigkeit automatisch reduziert und der Kran zur Verankerungsposition gefahren. Bei Erreichen der dritten Schwelle (Stoppwert) erfolgt eine automatische Abschaltung und die Schienenklemmen werden aktiviert; der Bediener betätigt im Führerhaus die Taste „Gesamtverankerung“, wodurch nacheinander die drei Schritte Schienenklemme, Schienenkeil und Verankerungsbolzen ausgeführt werden. Alle Maßnahmen müssen innerhalb von 5 Minuten abgeschlossen sein.

Regelmäßige Notfallübungen sind das beste Mittel, um die Zuverlässigkeit des Systems zu verifizieren. Es wird empfohlen, halbjährlich eine umfassende Windsicherungsübung durchzuführen, die eine plötzliche Windzunahme simuliert. Dabei wird die Reaktionszeit des Bedieners vom Erhalt des Alarms bis zum Abschluss der Verankerung gemessen. Das Zulässigkeitskriterium liegt bei ≤5 min für eine Einzelperson und ≤3 min für ein Zweierteam. Nach der Übung sind alle Windsicherungseinrichtungen einer vollständigen Prüfung zu unterziehen und festgestellte Mängel zu dokumentieren.

Häufig gestellte Fragen zur Kran-Windsicherung

F: Welche Windsicherungseinrichtungen sind an einem Brückenkran vorgeschrieben?

A: Gemäß DIN 15018 und FEM 1.001 müssen Outdoor-Portalkrane mindestens mit einem Windmesser (Messbereich 0~60 m/s), einer Verriegelung des Steuerungssystems (automatische Reaktion auf drei Windgeschwindigkeitsschwellen) und Schienenklemmen (elektrohydraulisch oder manuell) ausgestattet sein. In Küsten- und Taifunregionen sind zusätzlich Schienenkeile und Verankerungseinrichtungen erforderlich; große Hafenkrane benötigen darüber hinaus einen redundanten Windmesser und Windsicherungsseile.

F: Ab welcher Windgeschwindigkeit muss der Kranbetrieb eingestellt werden?

A: Gemäß DIN 15018 muss der Betrieb im Binnenland bei einer Windgeschwindigkeit von 20 m/s (Windstärke 8), in Küstenregionen bei 16,5 m/s (Windstärke 7) und bei großen Hafenkranen bei 12,5 m/s (Windstärke 6) eingestellt und der Kran an der Verankerungsposition abgestellt werden. Der Windmesser ist am höchsten Punkt des Hauptträgers montiert. Überschreitet der Messwert die genannten Schwellen, unterbricht das Steuerungssystem automatisch die Stromversorgung und löst die Bremsung der Schienenklemmen aus.

F: Wie wird die Klemmkraft der Schienenklemme berechnet?

A: Die Klemmkraft wird nach der Anforderung zur Rutschsicherung berechnet: F=K×Fw/(μ×n), wobei K=1,25, Fw die Windlast im Arbeitszustand (in N), μ der Stahl-auf-Stahl-Reibungskoeffizient (0,15~0,25) und n die Anzahl der Schienenklemmen ist. Für ein Gerät mit einer Windangriffsfläche von 60 m² beträgt die Windlast etwa 120 kN. Bei 4 Schienenklemmen muss jede einzelne eine Klemmkraft von ≥187,5 kN aufbringen; die Auswahl sollte ein Produkt mit einem Nennwert von ≥200 kN treffen.

F: Wie oft müssen die Windsicherungseinrichtungen geprüft werden?

A: Die elektrohydraulische Schienenklemme ist vierteljährlich zu prüfen (Hydrauliköl, Dichtheit, Verschleiß, Isolationswiderstand). Manuelle Schienenklemmen und Verankerungsbolzen sind jährlich einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Die Schienenkeile sind halbjährlich auf Verschleiß zu kontrollieren. Zusätzlich wird empfohlen, halbjährlich eine vollständige Notfallübung durchzuführen, um die Reaktionszeit des Bedieners und die Funktion aller Einrichtungen zu verifizieren.

A: Bei der hydraulischen Schienenklemme wird der Hydraulikölstand und die Abdichtung der Leitungen vierteljährlich geprüft. Die manuelle Schienenklemme und der Verankerungsbolzen sind mindestens einmal jährlich einer Lastprüfung im Leerlauf zu unterziehen (zur Kontrolle auf Korrosion und Verklemmung). Beim Schienenkeil zur Windschutzsicherung ist der Verschleiß an der Kontaktfläche zwischen Keil und Schiene halbjährlich zu messen. Der Windmesser ist im Rahmen der monatlichen Wartung einer Kalibrierung zu unterziehen. Alle Prüfungen erfolgen gemäß den Normen DIN 15018 und FEM 1.001.

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