Regelmäßige Kranprüfung: Wartungsintervalle, Jahresinspektion und HU
Regelmäßige Kranprüfung und Wartungsintervalle: Jahresinspektion, Hauptuntersuchung und Austausch von Verschleißteilen. Das Management über den gesamten Lebenszyklus eines Krans nach der Inbetriebnahme ist der Schlüssel für sicheren Betrieb und eine lange Nutzungsdauer.
Das Management über den gesamten Lebenszyklus eines Krans nach der Inbetriebnahme ist der Schlüssel für sicheren Betrieb und eine lange Nutzungsdauer. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind gesetzliche Pflichten des Betreibers und richten sich nach TSG Q7015 (Regeln für die Überwachungsprüfung von Installation, Umbau und Generalüberholung von Hebezeugen), der Verordnung über die Sicherheitsaufsicht von Spezialausrüstung sowie TSG Q7016 (Regeln für die regelmäßige Inspektion von Hebezeugen). Kelude hat einen vollständigen technischen Leitfaden zu regelmäßigen Prüfungen, täglicher Wartung und Austauschintervallen für Verschleißteile zusammengestellt.
Jahresinspektion und Hauptuntersuchung von Krananlagen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Kranen werden in zwei Kategorien unterteilt: Jahresinspektion und Hauptuntersuchung. Kelude bietet Wartungsverträge an, die die Jahresinspektion gemäß TSG Q7015 abdecken. Die Jahresinspektion wird vom Betreiber selbst durchgeführt (oder an einen qualifizierten Wartungsdienstleister vergeben) und umfasst: 1) Funktionstests der Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, Überlastsicherung, Türverriegelung, Not-Aus-Taster, Bremse); 2) Sichtprüfung des Drahtseils (Anzahl der Drahtbrüche, Verschleiß, Korrosion, Verformung); 3) Fehlerprüfung von Haken und Anschlagmitteln (Magnetpulver- oder Eindringprüfung, mindestens einmal jährlich); 4) Isolationsprüfung der elektrischen Anlagen (≥1 MΩ); 5) Dokumentation des Verschleißes von Schiene und Radachse.
Die Hauptuntersuchung wird von einer zugelassenen Prüfstelle für Spezialausrüstung alle zwei Jahre durchgeführt. Zusätzlich zu allen Punkten der Jahresinspektion umfasst sie: 1) Statische Belastungsprüfung des Hauptträgers (Messung der Durchbiegung bei 125 % der Nennlast); 2) Kalibrierung des Lastbegrenzers (Überprüfung mit Standardgewicht); 3) Stichprobenartige Fehlerprüfung der Schweißnähte an tragenden Strukturen (Ultraschall oder Magnetpulver, Stichprobenquote mindestens 10 %); 4) Messung des Bremsmoments der Bremse; 5) Messung des Erdungswiderstands und Prüfung der Blitzschutzeinrichtungen. Das Ergebnis der Hauptuntersuchung wird als „bestanden“, „bedingt bestanden“ (Nachbesserung innerhalb einer Frist, danach Lizenzverlängerung) oder „nicht bestanden“ (Stilllegung zur Nachbesserung) eingestuft.
Tägliche Kontrolle und regelmäßige Wartung
Die tägliche Kontrolle wird vom Bediener vor Inbetriebnahme durchgeführt und umfasst: 1) Prüfung, ob die Bremse ordnungsgemäß gelöst ist; 2) Sichtprüfung des Drahtseils auf Drahtbrüche, Verdrillungen und Eindrückungen; 3) Sichtprüfung aller Endschalter auf Unversehrtheit; 4) Prüfung der Anzeigen und Instrumente am Bedienfeld; 5) Kontrolle der Schiene auf Fremdkörper. Die Ergebnisse sind im täglichen Kontrollprotokoll zu dokumentieren und zu unterschreiben. Bei Auffälligkeiten ist umgehend eine Reparatur zu veranlassen; ein Betrieb mit erkennbaren Mängeln ist untersagt.
Die regelmäßige Wartung erfolgt nach Betriebsstunden oder Kalenderintervallen. Alle 3 Monate: Wechsel des Schmieröls im Getriebe (nach den ersten 200 Betriebsstunden, danach alle 3 Monate oder 500 Stunden); alle 6 Monate: Prüfung und Einstellung des Bremsspiels und des Hubwegs des Ausrückers, Prüfung des Elastomer-Verschleißes der Kupplung, Kontrolle der Befestigung aller Klemmenleisten der elektrischen Verdrahtung; alle 12 Monate: Erneuerung des Fetts in der Zahnkupplung, Prüfung des Lagerspiels der Radachse, Messung der Überhöhung des Hauptträgers, vollständige Sichtprüfung der Komponenten im Elektroschrank.
Austauschintervalle für Verschleißteile
| Verschleißteile | Austauschintervall | AustauschkriteriumNorm |
|---|---|---|
| Drahtseil | je nachVerschleißZustand oder2~4Jahr | GB/T 5972-2016 |
| BremsungLamelle | VerschleißMenge über ursprünglicher Dicke50% | JB/T 6406 |
| Laufrad | LaufflächeVerschleißüber ursprünglichem Durchmesser5% | GB/T 10183-2005 |
| KupplungElastizitätKörper | jährlich oder bei AuftretenRissZeitpunkt | JB/T 10163-2014 |
| GetriebeschmierungÖl | erstmalig200h,danach alle3Monate | GB/T 5903-2015 |
| Schütz/Relais | 3~5Jahr oder bei Überschreitung der Lebensdauer (Anzahl der Bewegungen) | GB/T 14048.1-2019.4 |
Sicherheitsbewertung und Nutzungsdauermanagement für Krane
Nach Erreichen der konstruktiven Nutzungsdauer (in der Regel 20 Jahre) muss der Kran durch eine zugelassene Prüfstelle einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Die Bewertung umfasst: die Berechnung der Rest-Ermüdungslebensdauer der tragenden Strukturbauteile (auf Basis des Lastkollektivs und der Spannungsspielzahlen), die vollständige Fehlerprüfung der Schweißnähte, die Beurteilung des Verschleiß- und Korrosionsgrades der wesentlichen Bauteile sowie den umfassenden Test der Sicherheitsfunktionen der gesamten Krananlage. Das Ergebnis der Sicherheitsbewertung wird in drei Kategorien eingeteilt: „Weiterverwendung zulässig“ (mit Angabe des nächsten Bewertungsintervalls, in der Regel 1–2 Jahre), „Verwendung nach Instandsetzung“ (mit Instandsetzungskonzept) und „Stilllegung/Außerbetriebnahme“. Krane, die ihre konstruktive Nutzungsdauer überschritten haben und keiner Sicherheitsbewertung unterzogen wurden, dürfen nicht weiter betrieben werden.