Regelmäßige Kranprüfung: Wartungsintervalle, Jahresinspektion und HU

Regelmäßige Kranprüfung und Wartungsintervalle: Jahresinspektion, Hauptuntersuchung und Austausch von Verschleißteilen. Das Management über den gesamten Lebenszyklus eines Krans nach der Inbetriebnahme ist der Schlüssel für sicheren Betrieb und eine lange Nutzungsdauer.

Das Management über den gesamten Lebenszyklus eines Krans nach der Inbetriebnahme ist der Schlüssel für sicheren Betrieb und eine lange Nutzungsdauer. Regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten sind gesetzliche Pflichten des Betreibers und richten sich nach TSG Q7015 (Regeln für die Überwachungsprüfung von Installation, Umbau und Generalüberholung von Hebezeugen), der Verordnung über die Sicherheitsaufsicht von Spezialausrüstung sowie TSG Q7016 (Regeln für die regelmäßige Inspektion von Hebezeugen). Kelude hat einen vollständigen technischen Leitfaden zu regelmäßigen Prüfungen, täglicher Wartung und Austauschintervallen für Verschleißteile zusammengestellt.

Jahresinspektion und Hauptuntersuchung

Jahresinspektion und Hauptuntersuchung von Krananlagen

Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Kranen werden in zwei Kategorien unterteilt: Jahresinspektion und Hauptuntersuchung. Kelude bietet Wartungsverträge an, die die Jahresinspektion gemäß TSG Q7015 abdecken. Die Jahresinspektion wird vom Betreiber selbst durchgeführt (oder an einen qualifizierten Wartungsdienstleister vergeben) und umfasst: 1) Funktionstests der Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, Überlastsicherung, Türverriegelung, Not-Aus-Taster, Bremse); 2) Sichtprüfung des Drahtseils (Anzahl der Drahtbrüche, Verschleiß, Korrosion, Verformung); 3) Fehlerprüfung von Haken und Anschlagmitteln (Magnetpulver- oder Eindringprüfung, mindestens einmal jährlich); 4) Isolationsprüfung der elektrischen Anlagen (≥1 MΩ); 5) Dokumentation des Verschleißes von Schiene und Radachse.

Die Hauptuntersuchung wird von einer zugelassenen Prüfstelle für Spezialausrüstung alle zwei Jahre durchgeführt. Zusätzlich zu allen Punkten der Jahresinspektion umfasst sie: 1) Statische Belastungsprüfung des Hauptträgers (Messung der Durchbiegung bei 125 % der Nennlast); 2) Kalibrierung des Lastbegrenzers (Überprüfung mit Standardgewicht); 3) Stichprobenartige Fehlerprüfung der Schweißnähte an tragenden Strukturen (Ultraschall oder Magnetpulver, Stichprobenquote mindestens 10 %); 4) Messung des Bremsmoments der Bremse; 5) Messung des Erdungswiderstands und Prüfung der Blitzschutzeinrichtungen. Das Ergebnis der Hauptuntersuchung wird als „bestanden", „bedingt bestanden" (Nachbesserung innerhalb einer Frist, danach Lizenzverlängerung) oder „nicht bestanden" (Stilllegung zur Nachbesserung) eingestuft.

Tägliche Kontrolle und regelmäßige Wartung

Die tägliche Kontrolle wird vom Bediener vor Inbetriebnahme durchgeführt und umfasst: 1) Prüfung, ob die Bremse ordnungsgemäß gelöst ist; 2) Sichtprüfung des Drahtseils auf Drahtbrüche, Verdrillungen und Eindrückungen; 3) Sichtprüfung aller Endschalter auf Unversehrtheit; 4) Prüfung der Anzeigen und Instrumente am Bedienfeld; 5) Kontrolle der Schiene auf Fremdkörper. Die Ergebnisse sind im täglichen Kontrollprotokoll zu dokumentieren und zu unterschreiben. Bei Auffälligkeiten ist umgehend eine Reparatur zu veranlassen; ein Betrieb mit erkennbaren Mängeln ist untersagt.

Die regelmäßige Wartung erfolgt nach Betriebsstunden oder Kalenderintervallen. Alle 3 Monate: Wechsel des Schmieröls im Getriebe (nach den ersten 200 Betriebsstunden, danach alle 3 Monate oder 500 Stunden); alle 6 Monate: Prüfung und Einstellung des Bremsspiels und des Hubwegs des Ausrückers, Prüfung des Elastomer-Verschleißes der Kupplung, Kontrolle der Befestigung aller Klemmenleisten der elektrischen Verdrahtung; alle 12 Monate: Erneuerung des Fetts in der Zahnkupplung, Prüfung des Lagerspiels der Radachse, Messung der Überhöhung des Hauptträgers, vollständige Sichtprüfung der Komponenten im Elektroschrank.

Austauschintervalle für Verschleißteile

Verschleißteile Austauschintervall AustauschkriteriumNorm
Drahtseil je nachVerschleißZustand oder2~4Jahr GB/T 5972-2016
BremsungLamelle VerschleißMenge über ursprünglicher Dicke50% JB/T 6406
Laufrad LaufflächeVerschleißüber ursprünglichem Durchmesser5% GB/T 10183-2005
KupplungElastizitätKörper jährlich oder bei AuftretenRissZeitpunkt JB/T 10163-2014
GetriebeschmierungÖl erstmalig200h,danach alle3Monate GB/T 5903-2015
Schütz/Relais 3~5Jahr oder bei Überschreitung der Lebensdauer (Anzahl der Bewegungen) GB/T 14048.1-2019.4

Sicherheitsbewertung und Nutzungsdauermanagement für Krane

Nach Erreichen der konstruktiven Nutzungsdauer (in der Regel 20 Jahre) muss der Kran durch eine zugelassene Prüfstelle einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Die Bewertung umfasst: die Berechnung der Rest-Ermüdungslebensdauer der tragenden Strukturbauteile (auf Basis des Lastkollektivs und der Spannungsspielzahlen), die vollständige Fehlerprüfung der Schweißnähte, die Beurteilung des Verschleiß- und Korrosionsgrades der wesentlichen Bauteile sowie den umfassenden Test der Sicherheitsfunktionen der gesamten Krananlage. Das Ergebnis der Sicherheitsbewertung wird in drei Kategorien eingeteilt: „Weiterverwendung zulässig" (mit Angabe des nächsten Bewertungsintervalls, in der Regel 1–2 Jahre), „Verwendung nach Instandsetzung" (mit Instandsetzungskonzept) und „Stilllegung/Außerbetriebnahme". Krane, die ihre konstruktive Nutzungsdauer überschritten haben und keiner Sicherheitsbewertung unterzogen wurden, dürfen nicht weiter betrieben werden.

Häufige Fragen zur Kraninspektion

F: Wie werden die Fristen für die jährliche Inspektion und die Hauptuntersuchung berechnet?
A: Die jährliche Inspektion wird ab dem Tag der Inbetriebnahme der Anlage berechnet und alle 12 Monate durchgeführt. Kelude bietet dem Betreiber einen jährlichen Wartungsvertrag an, bei dem qualifizierte Techniker die jährliche Inspektion gemäß TSG Q7015 durchführen, sodass die Anlage das gesamte Jahr über innerhalb des gültigen Prüfzeitraums bleibt. Die Hauptuntersuchung wird alle 2 Jahre von einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt.
F: Welche quantitativen Kriterien gelten für das Ablegen eines Drahtseils?
A: Die Ablegekriterien für Drahtseile sind in DIN 15018 festgelegt: Erreicht die Anzahl der Drahtbrüche innerhalb einer Schlaglänge 10 % der Gesamtdrahtzahl (z. B. bei einer 6×37-Konstruktion: ≥ 22 Drahtbrüche), muss das Seil abgelegt werden. Bei einem Verschleiß von mehr als 7 % des ursprünglichen Durchmessers ist das Seil ebenfalls abzulegen. Bei Schäden wie Kinken, Quetschungen, Schlaufenbildung oder Lichtbogeneinwirkung ist das Seil sofort außer Betrieb zu nehmen. Ein vollständiger Bruch einer Litze, der bei der täglichen Prüfung festgestellt wird, führt ebenfalls zur sofortigen Ablegung.
F: Welche Inspektionen sind erforderlich, bevor ein Kran nach längerer Stilllegung wieder in Betrieb genommen wird?
A: Nach einer Stilllegung von mehr als 3 Monaten müssen vor der Wiederinbetriebnahme folgende Prüfungen durchgeführt werden: vollständige Sichtprüfung (Korrosion/Verformung/Lockerung), Isolationsprüfung, 30-minütiger Leerlaufbetrieb aller Antriebe bei niedriger Geschwindigkeit sowie Funktionstests der Bremse und der Sicherheitseinrichtungen. Bei einer Stilllegung von mehr als 1 Jahr muss vor der Inbetriebnahme eine umfassende Inspektion durch eine Prüfstelle beauftragt werden.
F: Wie kann die weitere Nutzung eines Krans beantragt werden, der seine konstruktive Nutzungsdauer überschritten hat?
A: Nach Erreichen der konstruktiven Nutzungsdauer (in der Regel 20 Jahre) muss eine Sicherheitsbewertung durch eine zugelassene Prüfstelle beauftragt werden. Bei positiver Bewertung kann der Kran weiterhin verwendet werden, jedoch ist der Betreiber zu verstärkten täglichen Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Sofern im Bewertungsbericht ein erneuter Bewertungszeitraum festgelegt wurde (z. B. alle 2 oder 1 Jahre), ist die erneute Bewertung fristgerecht durchzuführen.

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