Kran Abnahme & Übergabe: Checkliste für Prüfberichte & Dokumente
Was ist für die Abnahme & Übergabe eines Krans vorzubereiten? Die komplette Checkliste für Dokumentation, Prüfberichte und Schulung. Nach Abschluss der Montage & Inbetriebnahme sind die Zusammenstellung der Baudokumentation sowie die Abnahme & Übergabe entscheidende Schritte im Installationsprozess. Eine vollständige Baudokumentation ist die zwingende Voraussetzung für den legalen Betrieb der Anlage. Kelude Schwerindustrie hat auf Basis der Normen TSG Q7015 und DIN 15018 eine systematische Liste aller erforderlichen Unterlagen erstellt.
Nach Abschluss der Montage & Inbetriebnahme eines Krans bilden die Zusammenstellung der Baudokumentation sowie die Abnahme & Übergabe den formalen Abschluss des Installationsprojekts. Eine lückenlose Baudokumentation ist nicht nur die zwingende Voraussetzung für die legale Inbetriebnahme, sondern auch die entscheidende Archivgrundlage für spätere regelmäßige Inspektionen, die Wartung und einen eventuellen Anlagenverkauf. Kelude Schwerindustrie hat auf Grundlage der Vorschriften TSG Q7015 (Regeln für die Überwachungsinspektion von Installation, Umbau und Generalüberholung von Hebezeugen), der Norm DIN 15018 (Krane; Berechnungsgrundlagen) sowie der Norm ISO 4306 (Krane – Terminologie) eine umfassende Liste aller für die Abnahme & Übergabe erforderlichen Unterlagen und den zugehörigen Arbeitsablauf systematisch zusammengestellt.
Voraussetzungen für die Kranabnahme
Vor der Abnahme & Übergabe müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1) Sämtliche Montagearbeiten sind abgeschlossen (inkl. Mechanik, Elektrik, Sicherheitseinrichtungen); 2) Alle Einstell- und Prüfarbeiten sind erfolgreich durchgeführt (inkl. Leerlauf-, Nennlast-, statischer Last- und dynamischer Belastungsprüfung); 3) Die zuständige Prüfstelle hat die Überwachungsinspektion der Installation abgeschlossen und einen positiven Prüfbericht ausgestellt; 4) Bediener und Wartungspersonal wurden geschult und haben die Qualifikationsprüfung bestanden; 5) Alle Sicherheits- und Umweltschutzeinrichtungen (Geländer, Sicherheitslaufstege, Rutschfeste Beläge, Schwingungsdämpfer etc.) sind vollständig installiert.
Checkliste der Kern-Baudokumentation
Gemäß TSG Q7015 ist der Installateur verpflichtet, bei der Übergabe folgende Unterlagen bereitzustellen. Diese sind gebunden und mit dem Firmenstempel des Installateurs zu versehen:
Die folgende Vergleichstabelle führt die einzelnen Parameter im Detail auf:
| Dokumentationskategorie | Konkreter Inhalt | Lieferant | Archivierungsanforderung |
|---|---|---|---|
| Gesetzlich vorgeschriebenInspektion | ÜberwachungInspektionBericht | Prüfstelle | Originalablage |
| Werksdokumentation | Konformitätsbescheinigung/Typprüfung/Werkstoffzeugnis | Hersteller | Original/Gestempelte Kopie |
| Montageprotokoll | SchweißenMontageprotokoll/SchraubeAnziehdrehmoment-Protokoll/Maßprüfung | MontageEinheit | Vollständig unterschrieben |
| Prüfbericht | Last/ElektrikPrüfung/Erdungswiderstand | MontageEinheit | Vollständige Datenrückverfolgbar |
| Zeichnungen und Handbücher | Bestandszeichnung/Betriebsanleitung/Ersatzteilliste | MontageEinheit+Hersteller | Mit Fertigstellungsstempel |
1) Prüfbericht über die Überwachungsprüfung von Montage, Umbau und Generalüberholung (ausgestellt von einer zugelassenen Prüfstelle, einschließlich der mit dem Ergebnis „Qualifiziert" gestempelten ersten Seite); 2) Werkszertifikat und Typprüfbescheinigung (vom Hersteller bereitgestellt); 3) Konformitätsbescheinigungen und Materialzeugnisse der Hauptkomponenten (einschließlich Hauptträger, Endträger, Laufräder, Trommel, Haken, Drahtseil usw.); 4) Montageprotokolle (einschließlich Schweißprotokolle, Schraubenanzugsprotokolle, Maßmessprotokolle); 5) Elektrische Prüfprotokolle (Isolationsprüfung mit Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ, Spannungsprüfung mit 1500 V/1 min, Erdungswiderstandsmessung ≤ 4 Ω); 6) Belastungsprüfbericht (einschließlich Messdaten und Ergebnissen der Leerlaufprüfung, Nennlastprüfung, Statischen Belastungsprüfung und Dynamischen Belastungsprüfung); 7) Bestandspläne (einschließlich Übersichtszeichnung, Stromlaufplan, Anschlussplan und P&ID-Diagramm, mit Bestandsplan-Stempel; Änderungen müssen im Plan vermerkt werden); 8) Verschleißteilliste und Ersatzteilliste; 9) Bedienungs- und Wartungshandbuch (einschließlich Kran-Betriebsanleitung, Wartungsplan und Fehlerbehebungsanleitung, in der Regel mindestens 80 Seiten).
Bediener-Schulung und Übergabe
Vor der Abnahme muss der Monteur das Bedienungs- und Wartungspersonal des Kunden umfassend schulen. Kelude bietet im Rahmen der Abnahme & Übergabe einen vollständigen Schulungskurs an, der eine schriftliche Prüfung und eine praktische Prüfung umfasst. Die Schulung umfasst: 1) Aufbau und Funktionsprinzip des Krans (einschließlich Namen und Funktionen der Hauptkomponenten); 2) Funktionen des Bedienfelds und der Fernsteuerung (einschließlich Bedeutung aller Tasten, Schalter und Anzeigen); 3) Standard-Betriebsverfahren (einschließlich Kontrolle vor dem Einschalten, Startvorgang, Normalbetrieb, Abschaltverfahren und Verhalten in Notsituationen); 4) Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen (tägliche Selbstprüfung vor dem Einsatz); 5) Tägliche Inspektionspunkte (einschließlich Schmierung, Schraubenbefestigung, Prüfung des Bremsspiels, Sichtprüfung des Drahtseils). Nach der Schulung sind eine schriftliche und eine praktische Prüfung abzulegen. Erst nach bestandener Prüfung darf das Personal eigenständig arbeiten. Schulungs- und Prüfungsunterlagen werden als Teil der Abnahmeunterlagen archiviert.
Geräteübergabe und Garantiezeit-Service
Nach erfolgreicher Abnahme unterzeichnen der Monteur und der Kunde das Übergabeprotokoll. Dieses Protokoll enthält: Gerätetyp und Seriennummer, Aufstellungsort und -datum, Abnahmeergebnis (bestanden / bestanden nach Nachbesserung), Unterschriften und Datum beider Parteien. Mit der Übergabe geht die Verantwortung für das Gerät auf den Kunden über. Die Garantiezeit beginnt in der Regel am Tag der Übergabe und beträgt mindestens 12 Monate. Während der Garantiezeit bietet der Monteur folgende Leistungen an: telefonische Unterstützung rund um die Uhr, Vor-Ort-Service bei Notfällen innerhalb von 48 Stunden, kostenlose Inspektion einmal pro Quartal sowie kostenloser Austausch von Teilen, die aufgrund von Herstellungs- oder Montagefehlern beschädigt wurden. Nach Ablauf der Garantiezeit kann ein jährlicher Wartungsvertrag abgeschlossen werden.
Dieser Beitrag ist ein Kernbestandteil der Serie Kranmontage, Inbetriebnahme und Abnahme – Der komplette Leitfaden. Informationen zu den nächsten Schritten finden Sie im Beitrag Regelmäßige Kraninspektion und Wartungsintervalle: Jahresprüfung, Hauptprüfung und Verschleißteil-Wechsel.
Häufige Fragen (FAQ)
F: Welche Formalitäten muss der Betreiber nach der Übergabe selbst erledigen?
A: Vor der Inbetriebnahme bzw. innerhalb von 30 Tagen muss das Gerät bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Spezialausrüstung angemeldet und die „Nutzungsregistrierung für Spezialausrüstung" eingeholt werden. Kelude stellt dem Kunden bei der Übergabe alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, darunter den Überwachungsprüfbericht, das Werkszertifikat und den Qualifikationsnachweis des Monteurs, und unterstützt bei der Abwicklung der Registrierung.
F: Welche Stelle führt die Überwachungsprüfung durch und wie lange dauert sie?
A: Die Überwachungsprüfung für Montage, Umbau und Generalüberholung von Hebezeugen wird von einer zugelassenen Prüfstelle für Spezialausrüstung durchgeführt (z. B. das jeweilige Landesinstitut für Spezialausrüstungsprüfung oder eine autorisierte Drittstelle). Die Prüfung muss vor Beginn der Montage beantragt werden. Die Prüfstelle führt die Überwachungsprüfung während der Montage durch und erstellt nach Abschluss den Prüfbericht. Die Dauer hängt vom Fortschritt der Montage ab; in der Regel vergehen zwischen Antragstellung und Berichtsausstellung etwa 15 bis 30 Tage.
F: Was ist zu tun, wenn die Bestandspläne von den Konstruktionszeichnungen abweichen?
A: Alle während der Montage vorgenommenen Änderungen gegenüber der Konstruktionszeichnung (z. B. Verlegung von Kabeln, Positionierung von Halterungen, Änderung von Komponententypen) müssen in den Bestandsplänen korrekt dokumentiert werden. Änderungen an der ursprünglichen Konstruktionszeichnung sind mit rotem Stift zu kennzeichnen und mit einer Beschreibung sowie der Referenznummer des Änderungsdokuments zu versehen. Wesentliche Änderungen (die die Sicherheit oder Hauptparameter betreffen) bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Konstrukteur und die Prüfstelle.
F: Welches Niveau muss ein Bediener in der Prüfung erreichen?
A: Der Bediener muss in der Lage sein, folgende Aufgaben eigenständig durchzuführen: tägliche Kontrolle und Dokumentation vor dem Einschalten, normale Betriebsabläufe (kombinierte Steuerung von Heben, Kranbrücke und Laufkatze), Not-Aus und Fehlerrücksetzung, sowie Selbsttests von Endschaltern und Sicherheitseinrichtungen. Prüfungskriterien: Schriftliche Prüfung mit mindestens 80 Punkten, keine gefährlichen Handlungen während der praktischen Prüfung (z. B. Übergeschwindigkeit, Not-Aus unter Last, Betrieb ohne zurückgesetzte Sicherheitseinrichtung) und korrekte Beantwortung von 3 Fragen des Prüfers zu Notfallszenarien.