Radlast & Raddurchmesser beim Brückenkran: Ermüdung & Lebensdauer

Die Auswahl der Kranräder muss drei Dimensionen umfassend berücksichtigen: die maximale Radlast (Pmax ≤ zulässige Radlast), den Raddurchmesser (D ≥ Pmax × 3,06L / (σadm × b), wobei b bei zylindrischer Lauffläche die effektive Kontaktbreite ist) sowie das Laufflächenmaterial (Stahlguss ZG340-640 oder Schmiedestahl CL60/CL65, Laufflächenhärte 300–380 HBW, Härtungstiefe ≥ 5 mm). Gleichzeitig müssen die Hertzsche Kontaktspannung ≤ 1,5 × σadm (Anhang M der Norm DIN 15018) und die Ermüdungslebensdauer der Räder ≥ 5 × 10⁶ Lastwechsel eingehalten werden.

Das Kranrad ist das einzige tragende Bauteil im Fahrwerk, das direkt mit der Schiene in Kontakt steht – es nimmt die gesamte vertikale Last aus Eigengewicht und Tragfähigkeit auf und rollt täglich zehntausende Male über die Schiene. Damit gehört es zu den am stärksten verschleißenden und am häufigsten gewechselten Verschleißteilen von Hebezeugen. Gemäß Anhang M der Norm DIN 15018 müssen Raddurchmesser und Laufflächenbreite anhand der maximalen Radlast einer strengen Hertzschen Kontaktspannungsprüfung unterzogen werden. Zusätzlich sind Laufflächenhärte und Härtungstiefe zu bewerten, um eine Ermüdungslebensdauer sicherzustellen, die den Konstruktionsanforderungen entspricht.

In der praktischen Anwendung treten bei der Radauswahl häufig drei Fehlannahmen auf:

Größere Radlast → größerer Raddurchmesser – Diese Erfahrungsregel ignoriert die Abstimmungsbeschränkung des Schienenprofils (QU70/QU80/QU100) auf die Laufflächenbreite des Rades.

Keine Unterscheidung zwischen Antriebsrad und Laufrad – Die Verschleißrate des Antriebsrades ist in der Regel 1,3- bis 1,5-mal höher als die des Laufrades (bedingt durch erhöhten Schlupf beim Anfahren und Bremsen). Antriebsräder sollten daher eine um eine Härtestufe höhere Oberflächenhärte aufweisen.

Vernachlässigung des Einflusses der Laufflächengeometrie – Zylindrische und konische Laufflächen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich des Risikos von Spurkranzreiben. Eine falsch gewählte Laufflächenform kann direkt zu Schräglauf und abnormalem Verschleiß führen.

Radlastprüfung und Kontaktspannungsanalyse


Maximale Radlast berechnen und Lastverteilung analysieren

Der erste Schritt der Radauswahl ist die präzise Ermittlung der maximalen Radlast für jedes Rad. Bei einem Zweiträger-Brückenkran verfügt das Kranbrücken-Fahrwerk in der Regel über 4 oder 8 Räder (2 bzw. 4 pro Kopfträger). Die maximale Radlast tritt auf, wenn das Katzfahrwerk mit voller Last bis zur äußersten Position an der jeweiligen Kranbrückenseite verfahren wird – die Resultierende aus Eigengewicht der Laufkatze und Tragfähigkeit wirkt dann überwiegend auf die Räder unterhalb des Hauptträgers dieser Seite. Am Beispiel eines Zweiträger-Brückenkrans mit 50 t Tragfähigkeit (Spannweite L = 22,5 m, Eigengewicht G = 75 t, Katzfahrwerk-Gewicht GKatze = 15 t, Tragfähigkeit Q = 50 t) ergibt sich nach dem Lastverteilungsverfahren gemäß Anhang B.1 der Norm DIN 15018: maximale Radlast Pmax ≈ 144 kN (14,7 t), minimale Radlast Pmin ≈ 34 kN (3,5 t).

Die Genauigkeit der Radlastberechnung beeinflusst direkt alle nachfolgenden Nachweise – eine zu niedrig angesetzte Radlast führt zu überschrittener Kontaktspannung und vorzeitigem Grübchenverschleiß; eine zu hoch angesetzte Radlast führt zu überdimensionierten Raddurchmessern, erhöhter Gesamthöhe und höheren Herstellkosten. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Radlastverteilung sind:

Stoßbeiwert – Der Stoßbeiwert beim Heben der Last φ₂ = 1,1–1,3 (gemäß Tabelle 3 der Norm DIN 15018);

Lastverteilungsfaktor – Bei extremer Katzposition beträgt der Ungleichverteilungsfaktor der Radlasten der Kranbrücke üblicherweise 0,55–0,65, d. h. eine Seite trägt 55 %–65 % der Gesamtradlast;

Dynamische Effekte – Bei einer Notbremsung des Kranbrücken-Fahrwerks erhöhen die Trägheitskräfte die Radlast der vorderen Räder kurzzeitig um ca. 15 %–20 %, was in der Ermüdungsnachrechnung zu berücksichtigen ist.

Bei der 8-Rad-Konfiguration (4 Räder pro Seite) werden die vier Räder unter jedem Kopfträger über Ausgleichsbalken (auch „Ausgleichsdrehgestelle“ genannt) lastverteilt. Die Ausgleichsbalken verteilen die Gesamtradlast des Krans von 4 auf 8 Radpositionen, wodurch die maximale Einzelradlast auf ca. 55 %–60 % der 4-Rad-Variante sinkt – dies ermöglicht bei gleicher Radlast kleinere Raddurchmesser oder eine niedrigere Schienenklasse, erhöht jedoch die konstruktive Komplexität und die Herstellkosten der Kopfträger. In der Praxis werden Brückenkrane der Klasse 50 t–100 t üblicherweise mit 8 Rädern ausgeführt, Krane unter 50 t mit 4 Rädern.

Wichtig zu beachten: Der Ausgleichsbalken ist kein Allheilmittel – seine Ausgleichsfähigkeit unterliegt zwei Randbedingungen: Erstens muss die Biegesteifigkeit des Ausgleichsbalkens selbst ausreichend groß sein (Durchbiegung < L/800, wobei L der Abstand der beiden Auflagerpunkte ist), da sonst die elastische Verformung des Balkens die Lastverteilung wieder ungleichmäßig macht. Zweitens müssen die Schienenhöhen unter den beiden Rädern eines Ausgleichsbalkens übereinstimmen (Höhendifferenz ≤ 1 mm), da sonst das Rad auf der „höheren“ Seite überproportional belastet wird und der Ausgleichseffekt verloren geht. In Neubauhallen mit Stahlschienen sind diese Bedingungen in der Regel erfüllbar; bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann jedoch die langfristige Setzung des Betonbodens zu unterschiedlichen Schienenhöhen führen – in solchen Fällen sollte die tatsächliche Radlast jedes Rades auch bei vorhandenen Ausgleichsbalken vor Ort gemessen werden (mittels Radlastmessgerät oder Hydraulikpresse mit Manometer), um sicherzustellen, dass die Lastverteilung den Konstruktionsannahmen entspricht.

RadkonzeptEinsatzbereicheMaximale RadlastEmpfohlener RaddurchmesserbereichMerkmale
4Radkonzept(pro Seite2Rad)50tZweiträger22.5mSpannweite144 kNerforderlichφ630~φ710Kopfträgereinfach,niedrige Kosten
8Radkonzept(pro Seite4Rad)50tZweiträger22.5mSpannweite82 kNerforderlichφ500~φ560Radlastniedrige Kosten,SchieneVerschleißleicht
8Radkonzept(pro Seite4Rad)100tZweiträger28mSpannweite195 kNerforderlichφ710~φ800Serienausstattung für hohe Traglasten
16Radkonzept(pro Seite8Rad)200tZweiträger34mSpannweite220 kNerforderlichφ800~φ900schwere AusführungGießkrangängig

Hertzsche Pressungsberechnung und Raddurchmesser-Ermittlung

Die zentrale Nachweisgleichung für den Raddurchmesser ist die Hertzsche Linienpressungsformel. Gemäß Anhang M der Norm DIN 15018 – Kernbestimmungen für die Kran-Konstruktion gilt für zylindrische Radlaufflächen auf Flachkopfschienen (z. B. Typ QU) die Beziehung σH = (Fn × E / (π × b × R))0,5. Dabei ist Fn die Normalkraft auf das Rad (N), E der äquivalente Elastizitätsmodul (für Stahl auf Stahl 2,06 × 10⁵ MPa), b die wirksame Kontaktbreite der Lauffläche (mm) und R der Raddurchmesser-Halbmesser (mm). Die zulässige Pressung [σH] hängt von der Härte der Radlauffläche ab – für Stahlguss ZG340-640 (300 HBW) gilt [σH] = 5,6 N/mm², für Schmiedestahl CL60 (320 HBW) 6,0 N/mm² und für Schmiedestahl CL65 (360 HBW) 6,8 N/mm².

Ein Berechnungsbeispiel (Pmax = 144 kN, Schiene QU100 mit Laufflächenbreite b = 100 mm, Werkstoff ZG340-640) zeigt die Ermittlung des Mindest-Raddurchmessers: Mit σH ≤ [σH] = 5,6 N/mm² ergibt sich Rmin ≥ 144.000 × 2,06 × 10⁵ / (π × 100 × 5,6² × 10⁶) = 302 mm, also ein Mindestdurchmesser Dmin = 605 mm. Gewählt wird der genormte Durchmesser 630 mm. Die Nachrechnung der tatsächlichen Pressung liefert σH,ist = (144.000 × 2,06 × 10⁵ / (π × 100 × 315))0,5 = 5,33 N/mm² < 5,6 N/mm² – die Konstruktion erfüllt die Anforderungen mit einer Sicherheitsreserve von ca. 4,8 %. Bei Verwendung von Schmiedestahl CL65 ([σH] = 6,8 N/mm²) reduziert sich der Mindestdurchmesser auf Dmin = 412 mm; gewählt werden dann 500 mm Normdurchmesser. Dies bedeutet eine Durchmesserreduzierung von 21 % und eine Eigengewichtsreduzierung von etwa 40 %, allerdings liegen die Anschaffungskosten für Schmiedestahlräder etwa beim 2,5- bis 3-fachen vergleichbarer Gussräder.

Wichtig: Die oben genannte Hertzsche Pressungsberechnung gilt ausschließlich für den Zustand „vor dem Einlaufen“ neuer Räder auf neuer Schiene. Nach dem Einlaufvorgang bildet sich durch Verschleiß eine leicht gewölbte Kontaktfläche zwischen Radlauffläche und Schienenkopf aus (Krümmungsradius der Schienenkopfoberseite RSchienenkopf ca. 300–500 mm). Der ideale Linienkontakt geht dabei in eine Mischform aus Punkt- und Linienberührung über, wodurch die lokale Flächenpressung 20 % bis 30 % über dem Formelwert liegen kann. Für Fahrwerke mit schwerer Arbeitsweise (M7~M8) wird daher empfohlen, über die Hertzsche Pressungsberechnung hinaus eine zusätzliche Sicherheitsreserve von 15 % einzuplanen – d. h. σH,ist ≤ 0,85 × [σH].

Maximale Radlast Pmax
144 kN
Hertzsche Pressung
5,33 N/mm²
Zulässige Pressung [σH]
5,60 N/mm²
Mindest-Raddurchmesser
D ≥ 605 mm
Genormter Nenndurchmesser
φ630 mm
Sicherheitsreserve
4,8 %

Laufflächenwerkstoffe und Härteverfahren

Die Härte der Radlauffläche und die Tiefe der gehärteten Randzone bestimmen maßgeblich die Beständigkeit gegen Grübchenbildung und Verschleiß. Üblicherweise kommen drei Werkstoffklassen zum Einsatz:

Stahlguss ZG340-640 – Vergütung plus Flammhärtung der Lauffläche, Härte 300–340 HBW, Härtetiefe ≥ 5 mm, wirtschaftliche Lösung für Fahrwerke der Klasse M3~M5, Preis ca. 190–385 €/Stück (Ausführung φ630);

Schmiedestahl CL60 – Vergütung im Ganzen plus Induktionshärtung der Lauffläche, Härte 320–360 HBW, Härtetiefe ≥ 8 mm, Standardlösung für die Klassen M5~M6, Preis ca. 450–770 €/Stück;

Schmiedestahl CL65 – Vergütung im Ganzen plus Tiefen-Induktionshärtung der Lauffläche, Härte 360–400 HBW, Härtetiefe ≥ 12 mm, Schwerlastlösung für die Klassen M7~M8 sowie für Hochtemperaturumgebungen wie in der Metallurgie und im Gießereibetrieb, Preis ca. 770–1.280 €/Stück.

Die einsatzhärtete Randschichtdicke ist von entscheidender technischer Bedeutung: Nach etwa 2×10⁵ Lastwechseln bilden sich an der Lauffläche erste Mikrorisse (Tiefe 0,5–1,5 mm). Bei einer Härtetiefe von nur 3–4 mm können diese Mikrorisse bereits nach 5×10⁵ Zyklen die gehärtete Schicht durchdringen und in das weichere Grundgefüge eintreten – die Folge ist großflächiges Abplatzen (typisches Versagensbild der „Ermüdungsabplatzung“). Für Räder mit einer geforderten Lebensdauer von 5×10⁶ Zyklen muss die Härtetiefe daher mindestens der zu erwartenden Verschleißtiefe (ca. 3–4 mm) zuzüglich einer Sicherheitsreserve für die Rissausbreitung (ca. 2 mm) entsprechen, also insgesamt 6 mm betragen. Genau aus diesem Grund betont Anhang M der Norm DIN 15018 die Faustregel: „Bei Radlasten über 100 kN muss die Härtetiefe mindestens 1 % des Raddurchmessers betragen.“

Die Wahl des Härteverfahrens beeinflusst ebenfalls die Zuverlässigkeit des Rades: Das Flammhärten (schnelles Erhitzen der Lauffläche mit einer Sauerstoff-Acetylen-Flamme, anschließendes Abschrecken mit Wasser) ist am kostengünstigsten (80–150 €/Stück), weist jedoch eine geringere Gleichmäßigkeit der Härtetiefe auf (Schwankung ±1,5 mm). Es eignet sich für kleine und mittlere Räder bis φ500 sowie für leichte Betriebsverhältnisse der Klassen M3 bis M4. Das Induktionshärten (Mittelfrequenz-Induktionserwärmung mit anschließendem Sprühabschrecken) stellt den Standard im mittleren und oberen Segment dar – die Härtetiefe ist präzise steuerbar (Genauigkeit ±0,5 mm), die Härtegleichmäßigkeit auf der Lauffläche hoch (±15 HBW). Dieses Verfahren ist für mittlere und große Räder ab φ500 sowie für Betriebsverhältnisse der Klassen M5 bis M6 geeignet. Für schwere Räder der Klassen M7 bis M8 (z. B. in Hüttenkranen) empfiehlt sich ein kombiniertes Verfahren: Durchhärten, gefolgt von Anlassen und anschließendem tiefen Induktionshärten der Lauffläche. Das Durchhärten gewährleistet eine gleichmäßige Kernzähigkeit (Schutz vor Sprödbruch), während die Lauffläche einen tiefen Härtegradienten von 12–15 mm erhält – so wird auch unter härtesten Bedingungen eine Ermüdungslebensdauer von 5×10⁶ Zyklen erreicht. Internationale Hersteller (z. B. Demag, Konecranes) setzen bei ihren Rädern typischerweise auf Cr-Mo-legierten Stahl (z. B. 42CrMo4) mit tiefem Induktionshärten: Die Laufflächenhärte erreicht 42–48 HRC (entsprechend 400–470 HBW), die Härtetiefe liegt bei ≥15 mm. Die Anschaffungskosten solcher Räder betragen etwa das Drei- bis Vierfache vergleichbarer Räder aus CL60-Stahl.

WerkstoffgüteLaufflächeHärteEinsatzhärtungstiefegeeignet fürMschwere AusführungPositionierung
ZG340-640Stahlguss300~340 HBW≥5mmM3~M5Economy-Ausführung·Standard
CL60Schmiedestahl320~360 HBW≥8mmM5~M6Norm-Typ·empfohlen
CL65Schmiedestahl360~400 HBW≥12mmM7~M8Schwerlastausführung·Hüttenkran
42CrMoSchmiedestahl350~400 HBW≥15mmM6~M8hochZähigkeit·stoßfest

Häufige Fragen zu Laufrädern und Fahrwerken

F: Soll das Laufrad der Kranbrücke bei einem 50-t-Zweiträgerkran mit φ630 oder φ710 ausgeführt werden? Wann ist eine Aufrüstung des Raddurchmessers erforderlich?

A: Bei einem 50-t-Zweiträger-Brückenkran mit 22,5 m Spannweite und 4-Rad-Konfiguration liegt die Hertzsche Kontaktspannung des Stahlgussrads φ630 (ZG340-640) bei ca. 5,33 N/mm² und erfüllt damit den zulässigen Wert von 5,60 N/mm² nach Norm DIN 15018 (Sicherheitsreserve nur 4,8 %). Die Verwendung ist zulässig. In den folgenden vier Fällen wird jedoch die Aufrüstung auf φ710 empfohlen: ① Triebwerksgruppe M6 oder höher (häufige Anfahr-/Bremsvorgänge beschleunigen den Verschleiß); ② schlechter Zustand der Schienenstöße (Höhenunterschiede > 1 mm führen zu einer Stoßlast-Verstärkung auf das 1,5- bis 2-Fache der statischen Radlast); ③ staubige Umgebung mit abrasiven Partikeln (beschleunigter Verschleiß der Radlauffläche); ④ zu erwartende Betriebszyklen von mehr als 3×10⁶ innerhalb von 5 Jahren. Nach der Aufrüstung auf φ710 sinkt die Kontaktspannung auf 4,2 N/mm², die Sicherheitsreserve steigt auf 25 %, die Mehrkosten betragen ca. 260–390 EUR pro Rad.

F: Zylindrische oder konische Radlauffläche – was ist besser? In welchen Anwendungen ist eine konische Lauffläche zwingend erforderlich?

A: Die zylindrische Lauffläche (plane Lauffläche) eignet sich für die meisten Brücken- und Portalkrane – sie ist fertigungstechnisch einfach, die Kontaktspannungsberechnung ist eindeutig und der Austausch unkompliziert. Die konische Lauffläche (Konizität 1:10 bis 1:16) wird hauptsächlich in folgenden Bereichen eingesetzt: ① Laufräder des Katzenhubwerks am Einzelhauptträger (die Konusfläche ermöglicht eine automatische Wellenausrichtung und verhindert Schräglauf); ② weitgespannte Portalkrane mit Spurweiten > 20 m (die Konusfläche kompensiert den Einfluss der Durchbiegung des Hauptträgers auf den Kontaktwinkel zwischen Rad und Schiene); ③ Krane auf Ringschiene (die Konusfläche gleicht den Raddurchmesser-Unterschied zwischen Innen- und Außenseite in der Kurve aus). Nachteil der konischen Lauffläche: Auf geraden Schienen entsteht kontinuierlich eine „Kletterkraft“ in Richtung Konusspitze, die den Verschleiß des Spurkranzes beschleunigt. Dies muss durch eine entsprechende Einstellung des Einbauwinkels des Radblocks oder durch konische Laufflächen mit Spurkranz kompensiert werden. Für das Kranfahrwerk konventioneller Brückenkrane ist die zylindrische Lauffläche die sicherere Wahl.

F: Ab welchem Verschleißgrad der gehärteten Randschicht der Radlauffläche muss das Rad ausgetauscht werden? Wie lässt sich die Restnutzungsdauer schnell beurteilen?

A: Drei Kriterien für den Radwechsel (gemäß Anhang M.3 der Norm DIN 15018): ① Wenn die verbleibende Tiefe der Härteschicht < 2 mm beträgt (bei Rädern mit ursprünglicher Härtetiefe ≥ 5 mm), fällt die Härte 2 mm unter der Lauffläche auf unter 200 HBW, das Risiko für Grübchenbildung und Abblätterung steigt deutlich an; ② der Verschleiß des Raddurchmessers übersteigt 3 % des Originaldurchmessers (z. B. bei φ630-Rädern > 19 mm), wodurch die Durchmesserdifferenz zwischen den Laufrädern beider Kranbrücken-Seiten 5 mm übersteigt und Spurkranzreiben ausgelöst wird; ③ Abblätterungen mit einer Tiefe > 3 mm oder durchgehende Risse auf der Lauffläche. Schnellprüfung vor Ort: Mit einem tragbaren Härteprüfgerät drei Messpunkte auf der Radlauffläche erfassen und den Mittelwert bilden – liegt die Härte unter 250 HBW und ist bereits ein sichtbares Netzwerk aus Ermüdungsrissen („Haarrisse“) erkennbar, ist das Rad umgehend zu tauschen.

F: Worin unterscheidet sich die Radauswahl bei europäischen Kranen (DIN-Norm) von chinesischen Rädern (GB-Norm)?

A: Die wesentlichen Unterschiede zwischen DIN 15070 und DIN 15018 bei der Radauswahl: ① Die DIN-Norm ist bei den zulässigen Kontaktspannungen konservativer – bei gleichem Werkstoff und gleicher Härte liegt der zulässige Wert [σH] nach DIN bei ca. 85–90 % des GB-Werts (z. B. für CL60: [σH] ≈ 5,2 N/mm² nach DIN gegenüber 6,0 N/mm² nach GB); ② die DIN-Norm fordert ausdrücklich eine Härtetiefe der Lauffläche von ≥ 0,025 × D (2,5 % des Raddurchmessers, strenger als die 1 % nach GB), d. h. bei einem φ630-Rad muss die Härteschicht ≥ 16 mm betragen statt 6 mm; ③ die DIN-Norm definiert eine feste Zuordnungstabelle zwischen der Mindestbreite der Radlauffläche und dem Schienenprofil (Radlaufflächenbreite ≥ Schienenkopfbreite + 10 mm), während die GB-Norm mehr Flexibilität zulässt. Aus diesem Grund ist bei Brückenkranen nach DIN-Norm bei gleicher Tragfähigkeit in der Regel ein um 1–2 Größen größerer Raddurchmesser erforderlich – ein 50-t-Brückenkran benötigt nach DIN φ710–800, nach GB genügen φ630–710.


Kelude Schwerindustrie ist auf Konstruktion und Fertigung hochwertiger Krane nach EU-Norm spezialisiert. Das Produktprogramm umfasst Doppelträger nach EU-Norm von 50 t bis 300 t, Brückenkrane, Portalkrane u. v. m. und folgt streng der Norm DIN 15018 „Konstruktionsvorschriften für Krane“ sowie dem internationalen FEM/DIN-Regelwerk. Wir bieten unseren Kunden umfassende technische Unterstützung – von der Lösungsplanung und Produktauswahl bis hin zu Montage & Inbetriebnahme.

Für eine Auslegungsberechnung des Fahrwerks oder eine individuelle Technische Lösung wenden Sie sich bitte an das technische Team von Kelude Schwerindustrie: 13903802779.

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