Kran Leerlaufprüfung & Lasttest: Diese Prüfpunkte sind Pflicht

Leerlauf- und Koppelprüfung am Kran: Diese Prüfpunkte dürfen nicht fehlen. Die Koppelprüfung ist die letzte Verifikationsstufe bei der Montage & Inbetriebnahme eines Krans und zugleich der umfassende Funktionstest vor der Übergabe an den Betreiber.

Die Koppelprüfung bildet den abschließenden Verifikationsschritt bei der Montage & Inbetriebnahme eines Krans und dient als vollständiger Funktionstest vor der offiziellen Übergabe an den Betreiber. Gemäß ISO 4306 (Prüfung von Hebezeugen – Prüfverfahren und -programme) und der TSG Q7015 (Überwachungsvorschrift für die Inspektion von Installation, Umbau und Generalüberholung von Hebezeugen) umfasst die Koppelprüfung vier Phasen: Leerlaufprüfung, Nennlastprüfung, Statische Belastungsprüfung und Dynamische Belastungsprüfung. Kelude Schwerindustrie hat einen vollständigen Prüfplan mit detaillierter Checkliste zusammengestellt.

Leerlaufprüfung

Leerlaufprüfung: Funktionstest ohne Last

Die Leerlaufprüfung wird nach Abschluss der Funktionsprüfungen aller Antriebsmechanismen durchgeführt und bildet die erste Stufe der Koppelprüfung. Kelude Schwerindustrie fordert eine Mindestlaufzeit von 30 Minuten im Leerlaufbetrieb; während dieser Zeit sind die Stromwerte aller Antriebe als Referenzdaten zu erfassen. Prüfanforderungen im Einzelnen:

  • Kranbrücke: mindestens 3 vollständige Fahrten entlang der Schiene – Prüfung auf Laufruhe, ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen und Spurkranzreiben.
  • Laufkatze: mindestens 3 vollständige Fahrten entlang des Hauptträgers – Kontrolle des Laufverhaltens der Katzenräder auf der Hauptträgerschiene.
  • Hubwerk: mindestens 6 vollständige Hub- und Senkzyklen – Prüfung der Gleichmäßigkeit der Hakenbewegung, der Ein-/Ausschaltsequenz der Bremse sowie des Bremswegs.

Während der Leerlaufprüfung sind zusätzlich zu erfassen: die Stromwerte aller Antriebe (als Basisreferenz für die nachfolgenden Belastungsprüfungen), die Übereinstimmung von Bewegungsrichtung und Steuerbefehl sowie die Aktionslogik aller Endschalter und Sicherheitseinrichtungen. Die Mindestlaufzeit im Leerlaufbetrag beträgt 30 Minuten.

Nennlastprüfung: Prüfung mit 110 % Nennlast

Nach bestandener Leerlaufprüfung folgt die Nennlastprüfung. Prüfverfahren: Es wird eine Last von 110 % der Nennlast angehängt (als Prüflast dürfen ausschließlich abgenommene Standardgewichte oder kalibrierte Prüfgewichte verwendet werden). Der Kran wird im Verbundbetrieb aller drei Antriebe – Hubwerk, Kranbrücke und Laufkatze – betrieben. Das Hubwerk führt mindestens 3 Hub- und Senkzyklen durch, Kranbrücke und Laufkatze jeweils mindestens 2 vollständige Fahrten. Während der Prüfung sind folgende Punkte zu kontrollieren: die Gleichmäßigkeit aller Antriebsbewegungen, die Bremswirkung der Bremsen (der Bremsweg beim Senken darf 100 mm nicht überschreiten), die Motortemperatur sowie die Stromaufnahme im Vergleich zum Leerlaufwert (der Anstieg muss innerhalb des zulässigen Nennbereichs liegen).

PrüfungPhase Last Betriebsanforderungen Konformitätsbewertung
LeerlaufprüfungKeineLastBetrieb aller Antriebe≥30minKeineUngewöhnliches Geräusch/Spurkranzreiben/Schwingung
Nennlastprüfung110%QKombinationsbetrieb der drei Triebwerke≥1hBremsungAbsinken≤100mm
Statische Belastungsprüfung125%QSchweben10minDurchbiegung≤L/700
Dynamische Belastungsprüfung110%QHeben und Senken6Mal+Verfahren3MalKeine Lockerung/Keine Abweichungen

Statische Belastungsprüfung gemäß DIN-Referenznorm

Die Statische Belastungsprüfung erfolgt nach ISO 4306. Die Prüflast beträgt 125 % der Nennlast. Die Last wird langsam auf eine Höhe von 100–200 mm über dem Boden gehoben und dort 10 Minuten gehalten. Während dieser Haltezeit wird die Durchbiegung des Hauptträgers in Feldmitte alle 2 Minuten erfasst. Nach dem Absetzen wird die Restverformung des Hauptträgers gemessen. Drei Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein: 1) Durchbiegung in Feldmitte ≤ L/700; 2) Restverformung ≤ 0,5 ‰ × L; 3) keine Lockerung an Verbindungsstellen und keine Risse in Schweißnähten. Die Standardgewichte sind so anzuhängen, dass eine gleichmäßige Lastverteilung ohne einseitige Belastung gewährleistet ist. Bei Kränen mit großer Spannweite (S > 30 m) sind die Messpunkte für die Durchbiegung an beiden Hauptträgern in Feldmitte jeweils separat einzurichten.

Dynamische Belastungsprüfung mit Funktionskontrolle

Die Dynamische Belastungsprüfung wird mit 110 % der Nennlast durchgeführt. Alle drei Bewegungsmechanismen arbeiten dabei im Verbund: Das Hubwerk führt mindestens 6 vollständige Hub- und Senkbewegungen aus, die Kranbrücke und die Laufkatze legen jeweils mindestens 3 vollständige Fahrwege zurück. Während der Prüfung werden die Bremsfunktion aller Mechanismen, die Auslösezuverlässigkeit der Endschalter, das Ansprechverhalten der Steuerung sowie Geräusch- und Schwingungskennwerte überprüft (Geräuschpegel im Führerhaus ≤ 85 dB, Schwinggeschwindigkeit ≤ 4,5 mm/s). Nach Abschluss der dynamischen Prüfung sind alle Verbindungsschrauben auf festen Sitz, Schweißnähte auf Risse, die elektrische Verdrahtung auf festen Halt und die Kabel auf Verschleiß zu kontrollieren.

Prüfprotokoll und Maßnahmen bei Abweichungen

Alle Prüfdaten sind in einem einheitlichen Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Protokoll umfasst Lastwerte, Durchbiegungsmessdaten, Stromwerte, Temperaturanstieg, Umgebungstemperatur und Prüfzeitpunkt. Bei nicht bestandener Prüfung gelten folgende Maßnahmen: Überschreitet die Durchbiegung oder die Restverformung die zulässigen Grenzwerte, ist ein Sanierungskonzept durch die Konstruktionsabteilung zu erstellen. Bei zu großem Bremsweg ist die Bremse neu einzustellen oder das Bremsbelag zu ersetzen. Bei unzuverlässiger Auslösung der Endschalter sind diese neu zu justieren oder auszutauschen. Nach Behebung aller Mängel ist die Prüfung zu wiederholen, bis alle Kriterien erfüllt sind.

Häufige Fragen zur Kranprüfung (FAQ)

F: Muss vor der statischen Belastungsprüfung mit 125 % Last zwingend eine Nennlastprüfung durchgeführt werden?
A: Ja. Gemäß ISO 4306 ist vor der statischen Belastungsprüfung zwingend die Nennlastprüfung (110 % Q) durchzuführen. Erst nachdem die Alarm- und Abschaltfunktionen der Überlastsicherung erfolgreich verifiziert wurden, darf die statische Belastungsprüfung mit 125 % Q erfolgen. Kelude führt im Rahmen der Funktionserprobung strikt ein vierstufiges Verfahren durch, um sicherzustellen, dass der Zustand der Sicherheitseinrichtungen bestätigt ist, bevor die Grenzlastprüfung durchgeführt wird.
F: Was tun, wenn der Bremsweg beim Bremsen während des Probelaufs 100 mm überschreitet?
A: Vorgehen bei Überschreitung des zulässigen Bremswegs: Zuerst die Bremse einstellen (Hub der Schubstangenbremse bzw. Federvorspannkraft der Backenbremse). Falls die Einstellung keine Abhilfe schafft, den Verschleiß der Bremsbeläge prüfen – bei einem Verschleiß von mehr als 50 % der ursprünglichen Dicke sind die Beläge zu ersetzen. Bleibt das Problem weiterhin bestehen, ist die Bremsscheibe zu kontrollieren (auf Ölverschmutzung oder Verschleißrillen). Nach dem Ersetzen der Bremsbeläge ist ein Einlaufprogramm durchzuführen (10 Bremsungen im Teillastbetrieb) und anschließend erneut zu testen.
F: Welche Grenzwerte gelten für Lärm und Vibration beim Koppelprobelauf?
A: Gemäß ISO 4306 gelten folgende Grenzwerte: Der Geräuschpegel im Führerhaus darf 85 dB(A) nicht überschreiten, an der Bodenbedienung sind maximal 90 dB(A) zulässig. Die Vibrationsgeschwindigkeit am Hauptträger (Feldmitte) ist auf 4,5 mm/s begrenzt. Bei Überschreitung dieser Werte sind die Laufruhe der Antriebe sowie die Steifigkeit des Hauptträgers und die Geradheit der Schienen zu überprüfen.
F: Können die Prüfgewichte durch andere Lasten ersetzt werden?
A: Für die Prüfung müssen kalibrierte Standardgewichte oder ein kalibriertes hydraulisches Kraftmessgerät verwendet werden. Nicht genormte Lasten wie Stahl, Stahlblech oder Sandsäcke sind unzulässig, da deren Gewicht nicht kalibriert ist und die Schwerpunktlage nicht definiert werden kann. Das hydraulische Kraftmessgerät muss innerhalb der gültigen Prüffrist (in der Regel ein Jahr) liegen; Prüfnummer und Gültigkeitsdatum sind vor der Prüfung im Prüfprotokoll zu vermerken.

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