Turmkran Sicherheit nach GB/T 23723.3-2010

DIN EN 13000:2010 – „Krane – Sichere Verwendung – Teil 3: Turmkrane“ ist die zentrale Norm für den sicheren Betrieb von Turmdrehkranen. Die Norm legt die Anforderungen an die sichere Verwendung von Turmkranen über den gesamten Lebenszyklus fest – von der Konstruktion über Montage und Betrieb bis hin zu Wartung und Demontage. Sie entspricht der ISO 12480-3:2005 (IDT). Turmkrane zählen zu den Kranarten mit dem höchsten Sicherheitsrisiko; das Sicherheitsmanagement muss daher den gesamten Lebenszyklus abdecken.

DIN EN 13000:2010 ist Teil 3 der Normenreihe zur sicheren Verwendung von Kranen und regelt speziell die Anforderungen an den sicheren Betrieb und das Betriebsmanagement von Turmdrehkranen. Aufgrund ihrer großen Arbeitshöhe, der breiten Einsatzfläche und der komplexen Montage- und Demontagevorgänge gelten für Turmkrane besonders strenge Sicherheitsanforderungen. Dieser Beitrag erläutert die Kernanforderungen der Norm im Detail.

DIN EN 13000 – Sicherheitsanforderungen für Turmdrehkrane


Normative Einordnung und Verantwortlichkeiten

DIN EN 13000:2010 ist Teil 3 der Normenreihe zur sicheren Kranverwendung. Die sichere Verwendung von Turmkranen umfasst die Verantwortlichkeiten mehrerer Beteiligter: Der Kraneigentümer stellt sicher, dass der Kran den Normvorgaben entspricht, richtet ein Wartungssystem ein und führt die erforderlichen Aufzeichnungen. Der Betreiber (Bauunternehmen) ist für die Montageabnahme, das tägliche Betriebsmanagement und die regelmäßige Sicherheitsinspektion verantwortlich. Das Bedienpersonal muss zertifiziert sein und vor Arbeitsbeginn eine Sicherheitsprüfung durchführen. Der Einweiser (Anschläger) ist für die Signalgebung und die Überwachung des Lasttransports zuständig. Montage- und Demontagepersonal benötigt die entsprechende Qualifikation und arbeitet nach den Vorgaben des Herstellers.

Sicherheitsanforderungen an das Kranfundament

Die Norm stellt klare Anforderungen an die Standsicherheit des Kranfundaments: Das Fundament ist gemäß den Konstruktionszeichnungen und Lastangaben des Herstellers auszuführen. Der Betreiber darf die Fundamentabmessungen nicht eigenmächtig reduzieren, die Betonfestigkeitsklasse nicht herabsetzen oder die Bewehrungsmenge verringern. Vor der Fundamenterstellung ist die Tragfähigkeit des Fundaments nachzuweisen (der charakteristische Wert der Sohlspannung f_ak darf den Herstellervorgaben nicht unterschreiten, in der Regel ≥ 200 kPa). Die Montage des Turmkrans darf erst beginnen, wenn die Betonfestigkeit mindestens 80 % der Bemessungsfestigkeit erreicht hat. Nach Fertigstellung des Fundaments ist eine Abnahme durchzuführen; zu dokumentieren sind: Positionierung und Höhenkote des Fundaments, Prüfblock-Protokolle der Betonfestigkeit, Lageabweichungen der Einbauteile sowie Messwerte des Erdungswiderstands. Das Fundament ist mit einer funktionsfähigen Entwässerung auszustatten, um Staunässe und daraus resultierende Setzungen zu vermeiden. Der Fundamentbereich ist mit einer Umzäunung zu sichern; unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt.

Sicherheit bei Montage und Demontage

Montage und Demontage von Turmkranen zählen zu den unfallträchtigsten Phasen. Die Norm fordert hierfür strenge Sicherheitsvorkehrungen: Das Montageunternehmen muss über die erforderliche Qualifikation verfügen (Zulassung für Montage, Umbau und Instandsetzung von Spezialausrüstung), das Montagepersonal muss zertifiziert sein. Vor Montagebeginn ist ein detaillierter Montageplan zu erstellen und vom technischen Leiter freizugeben. Der Montagebereich ist als Sperrzone abzusichern (Radius mindestens das 1,2-fache des maximalen Schwenkradius des Krans); unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Während der Montage gelten folgende Bedingungen: Windgeschwindigkeit nicht über Stärke 7 (≤ 15 m/s), ausreichende Sichtweite (≥ 500 m), tragfähiger und ebener Untergrund. Das Klettern und Einsetzen von Turmstücken muss streng nach dem Fünf-Schritte-Verfahren „Ausbalancieren – Klettern – Einführen – Positionieren – Verriegeln“ erfolgen; jeder Schritt ist abzuschließen und zu bestätigen, bevor der nächste eingeleitet wird.

Fundamentbeton

≥ C30 Festigkeit ≥ 80 % vor Montage
Tragfähigkeit des Fundaments

≥ 200 kPa Bewehrung nach Herstellerplan
Windgeschwindigkeit bei Montage

≤ Stärke 7 (≤ 15 m/s) Montage bei Starkwind verboten
Klettervorgang – 5 Schritte

Ausbalancieren – Klettern – Einführen Positionieren – Verriegeln
Ankerstützen

Abstände nach Hersteller Winkel ≤ ± 15°
Freistehende Höhe

Bemessungswert nicht überschreiten Verankerung nach Plan

Sicherheitsregeln für den Kranbetrieb

Die Norm enthält umfassende Vorgaben für den sicheren Kranbetrieb: Prüfungen vor jeder Schicht – keine Setzungsrisse am Fundament, keine Verformungen oder Hindernisse auf der Schiene (bei schienengebundenem Turmdrehkran), einwandfreie Funktion aller Endschalter, zuverlässiges Bremsen, keine Auffälligkeiten am Drahtseil, intakte Absturzsicherung am Haken sowie Spannung innerhalb der zulässigen Toleranz (± 5 %). Anforderungen während des Betriebs – Lasten ausschließlich gemäß Lastdiagramm heben, Überlast ist verboten; Heben und Drehen sind ruckfrei auszuführen; beim Anheben der Last auf 200 mm über Grund ist kurz zu pausieren und das zuverlässige Bremsen zu bestätigen, bevor der Hub fortgesetzt wird. Bei Kreuzbetrieb mehrerer Krane sind Höhenversatz und Schwenkbereiche aufeinander abzustimmen. Überschreitet die Windgeschwindigkeit den zulässigen Arbeitsbereich, sind die Arbeiten einzustellen; der Haken ist in die obere Endstellung zu fahren, der Ausleger in Windrichtung zu drehen und die Drehbremse zu lösen, sodass sich der Ausleger frei drehen kann.

Wartung und regelmäßige Inspektion

Für Turmkrane ist ein umfassendes Wartungssystem einzurichten: tägliche Wartung (je Schicht) – Sichtprüfung, Funktionstest, Schmierung; Wartung der ersten Stufe (monatlich) – Prüfung der Schrauben-Vorspannkraft, Verschleißprüfung von Drahtseil und Rollen, Isolationsprüfung des elektrischen Systems; Wartung der zweiten Stufe (vierteljährlich) – Wechsel des Schmieröls im Getriebe, Einstellung des Bremsbackenspiels, Nachziehen der Schrauben an der Drehverbindung; jährliche Inspektion – regelmäßige Inspektion durch eine zugelassene Prüfstelle für Spezialausrüstung (Lastprüfung, stichprobenartige UT-Prüfung der Schweißnähte, Messung des Erdungswiderstands). Die Sicherheitseinrichtungen des Krans (Lastmomentbegrenzer, Endschalter) sind mindestens einmal monatlich zu testen; die Prüfprotokolle sind aufzubewahren. Kelude Schwerindustrie bietet Betreibern technische Unterstützung über den gesamten Lebenszyklus des Turmkrans sowie regelmäßige Inspektionsdienste an, um die Betriebssicherheit der Anlage jederzeit zu gewährleisten.


Vergleichstabelle: Sicherheitsanforderungen für Turmdrehkrane

Die folgende Vergleichstabelle fasst die zentralen Parameter und Konfigurationen der Sicherheitsanforderungen für Turmdrehkrane zusammen und dient als Referenz für Auswahl und Betrieb.

Kelude Portalkrane

Kelude Portalkrane sind für anspruchsvolle Industrieanwendungen konzipiert und bieten eine zuverlässige Lösung für das Heben und Bewegen schwerer Lasten. Die Konstruktion gewährleistet eine hohe Stabilität und Langlebigkeit im täglichen Betrieb.

Robuste Konstruktion für den Dauereinsatz

Das Doppelträger-Design der Kelude-Krane sorgt für eine optimale Lastverteilung und eine hohe Steifigkeit der Kranbrücke. Dies ermöglicht präzises Positionieren der Last und reduziert Schwingungen während des Betriebs. Die Laufkatze ist für eine reibungslose Bewegung entlang der Brücke ausgelegt.

Einsatzgebiete und Anwendungsbereiche

Diese Krane finden in verschiedenen Industriezweigen Anwendung, darunter Fertigungsanlagen, Lagerhallen und Umschlagplätze. Sie eignen sich besonders für Aufgaben, die eine hohe Tragfähigkeit und eine große Spannweite erfordern. Die Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Betriebsbedingungen macht sie zu einer flexiblen Lösung.

Wartungsfreundlichkeit und Sicherheit

Die Konstruktion ermöglicht einen einfachen Zugang zu allen wartungsrelevanten Komponenten, was die Stillstandszeiten minimiert. Sicherheitsrelevante Bauteile sind nach den geltenden DIN-Normen ausgelegt. Die Steuerung erfolgt über eine ergonomische Fernbedienung, die eine sichere Bedienung aus sicherer Entfernung erlaubt.

Technische Ausstattung im Überblick

AntriebsartElektrisch
SteuerungFunkfernsteuerung
SchutzartIP55
NormenDIN 15018, EN 13000

Die Krane sind optional mit einer frequenzgeregelten Drehzahlsteuerung erhältlich, die ein sanftes Anfahren und Stoppen ermöglicht. Dies schont das Material und erhöht die Präzision beim Handling.

Fragen und Antworten

F:
Welche Spannweiten sind für die Kelude Portalkrane verfügbar?A: Die Spannweite wird individuell an die Anforderungen des Einsatzortes angepasst. Gängige Ausführungen reichen von 10 bis 35 Metern.

F:
Wie erfolgt die Stromversorgung des Krans?A: Die Stromversorgung erfolgt über eine Schleppkabelanlage oder eine Stromschiene, abhängig von der Einsatzumgebung und den Kundenanforderungen.

F:
Ist eine Anpassung an explosionsgeschützte Bereiche möglich?A: Ja, für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind Sonderausführungen mit entsprechender Zertifizierung erhältlich.

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SicherheitspunkteGrundlegendAnforderungenInspektionsintervallVerwaltungsanforderungen
Fundament und VerankerungTragfähigkeit des Fundaments≥Bemessungswertmonatliche PrüfungEinmaligSetzungBeobachtungsprotokoll
SicherheitseinrichtungEndschalter/Lastmomentbegrenzer/WindmesserVor jeder SchichtFunktionsprüfprotokoll
Montage- und DemontagemanagementErstellung eines FachkonzeptsVor jeder Montage/DemontagePrüfung und Freigabe+Überwachung
ArbeitsmanagementVerbotenÜberlast/Windgeschwindigkeit≤6Stufenweise StilllegungPro SchichtBedienqualifikation+Handzeichen

Häufige Fragen

F: Welche Prüfungen umfasst die Abnahmeinspektion nach der Montage eines Turmkrans?
A: Nach Abschluss der Montage ist eine Abnahmeinspektion des Turmkrans durchzuführen. Der Prüfumfang umfasst: 1) Abnahme des Fundaments – Prüfung der Betonierprotokolle und des Betonfestigkeitsberichts; 2) Strukturprüfung – Vertikalitätsabweichung des Turmmasts ≤1/1000 (freistehende Höhe) bzw. ≤1,5/1000 (nach Verankerung), Anzugsdrehmoment aller Verbindungsbolzen gemäß Vorgabe; 3) Prüfung der Sicherheitseinrichtungen – Einstellwerte und Alarmfunktion des Lastmomentbegrenzers, Schaltpunkte und Zuverlässigkeit aller Endschalter, Funktionsprüfung des Windmessers; 4) Leerlaufprüfung – einwandfreier Betrieb aller Mechanismen ohne ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen; 5) Nennlastprüfung (100 % SWL) – Anheben der Nennlast bei maximaler Ausladung, Messung von Durchbiegung und Bremsweg; 6) Dynamische Belastungsprüfung – 30 min Dauerbetrieb aller Mechanismen mit 1,1-facher Nennlast. Erst nach bestandener Abnahme darf der Kran in Betrieb genommen werden.
F: Welche Anforderungen gelten für den Montagewinkel und die Vorspannkraft der Ankerstützen eines Turmdrehkrans?
A: Der Montagewinkel der Ankerstütze zur Horizontalen beträgt in der Regel ±15° (Sonderkonstruktionen ausgenommen). Wird dieser Winkelbereich überschritten, nimmt die horizontale Kraftkomponente der Strebe deutlich zu, sodass die Strukturfestigkeit des Verankerungspunkts neu nachgewiesen werden muss. Die Vorspannkraft der Ankerstütze liegt üblicherweise bei 10 % bis 15 % der Bemessungslast und wird über die Einstellspindel an der Strebe aufgebracht. Eine zu hohe Vorspannkraft erzeugt ein zusätzliches Biegemoment im Turmmasten; eine zu geringe Vorspannkraft hingegen kann die horizontale Verschiebung des Turmmasts nicht wirksam begrenzen. Das korrekte Vorgehen ist: Die Strebe wird bei der Montage so ausgerichtet, dass sie den Turmmast gerade berührt, und mit einer leichten Vorspannkraft beaufschlagt (zum Spielfreimachen). Anschließend wird die Einstellspindel arretiert. Nach dem Anbringen wird die Rechtwinkligkeit des Turmmasts gemessen und die Einstellung entsprechend korrigiert.
F: Wie lassen sich Kollisionen bei Kreuzbetrieb mehrerer Turmdrehkrane vermeiden?
A: Zu den Maßnahmen für den Kollisionsschutz bei Kreuzbetrieb mehrerer Turmdrehkrane gehören: 1) Höhenstaffelung – der Höhenunterschied der Ausleger benachbarter Krane sollte mindestens 2 m betragen (unter Berücksichtigung der Höhenreserve von Haken und Anschlagmitteln); 2) Zonierung des Drehbereichs – die Hauptarbeitsbereiche und verbotenen Überkreuzungszonen jedes Krans werden festgelegt, am Drehwerk werden elektronische Zäune oder mechanische Endschalter installiert; 3) Antikollisionssystem – Montage von Radar- oder Infrarotsensoren am Kran, die den Abstand zum Ausleger benachbarter Krane erfassen und bei Unterschreiten des Sicherheitsabstands einen akustischen und optischen Alarm auslösen sowie automatisch verzögern und stoppen; 4) Kommunikation und Koordination – zwischen dem Bedienpersonal der einzelnen Krane und den Einweisern wird ein einheitlicher Kommunikationskanal eingerichtet, über den die Positionen gegenseitig gemeldet werden. Gemäß Norm ist die Arbeit erst nach einem erfolgreichen Funktionstest des Antikollisionssystems zu Beginn jeder Schicht aufzunehmen.
F: Welche Sicherheitsmaßnahmen sind vor einem Sturm am Turmdrehkran erforderlich?
A: Bei einer Sturmwarnung sind folgende Maßnahmen am Turmdrehkran durchzuführen: 1) Alle Hubevorgänge einstellen, den Haken in die obere Endstellung fahren (um ein Anschlagen des Hakens am Turmmast zu vermeiden) und die Laufkatze auf Minimale Ausladung einfahren (bei Ausleger mit Gegenausleger die Laufkatze bis zur Anschlagposition am Auslegerfuß zurückziehen); 2) Die Drehbremse lösen, sodass sich der Ausleger frei drehen kann (Windfahneneffekt) und sich bei Wind in die windgünstigste Position ausrichtet, um die Windangriffsfläche zu reduzieren; 3) Bei schienengebundenen Turmdrehkranen die Schienenklemmen anziehen und die Verankerungseinrichtung installieren; 4) Alle Verbindungsbolzen der Ankerstützen auf festen Sitz prüfen; 5) Türen und Fenster des Führerhauses schließen und verriegeln; 6) Das Bedienpersonal muss den Kran verlassen und darf sich nicht am Kran aufhalten. Nach dem Sturm ist eine gründliche Untersuchung des Krans durchzuführen (Strukturverformung, Schweißrissbildung, Schraubenlockerung, Fundamentsetzung). Erst nach bestätigter Schadensfreiheit darf der Kran wieder in Betrieb genommen werden.

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