ISO 8566-3:2010 Normeninterpretation für Kranführerhäuser
Die ISO 8566-3:2010 „Krane – Führerhäuser – Teil 3: Brückenkrane“ ist die spezifische Norm für Kranführerhäuser an Brückenkranen. Aufbauend auf den allgemeinen Anforderungen der ISO 8566-1 definiert sie die Abmessungen, Sichtverhältnisse, Umgebungsbedingungen, Sicherheitseinrichtungen sowie ergonomische Anforderungen an das Führerhaus unter Berücksichtigung der Kranbewegungen entlang der Kranbahn.
Abmessungen und Gestaltung des Führerhauses
Die Mindestinnenmaße eines Brückenkran-Führerhauses betragen bei Betrieb im Stehen: lichte Höhe ≥ 1900 mm, lichte Breite ≥ 1000 mm, lichte Tiefe ≥ 1200 mm. Bei sitzender Bedienung gelten folgende Mindestmaße: lichte Höhe ≥ 1600 mm, lichte Breite ≥ 900 mm, lichte Tiefe ≥ 1100 mm. Die lichte Türbreite muss mindestens 500 mm, die Türhöhe mindestens 1600 mm betragen. Die Tür muss von innen und außen zu öffnen sein und als Schiebe- oder nach außen öffnende Drehtür ausgeführt werden; nach innen öffnende Drehtüren sind nicht zulässig. Der Boden ist mit einer Isolierunterlage auszulegen, deren Isolationswiderstand ≥ 10 MΩ beträgt; zusätzlich ist eine rutschhemmende Oberfläche erforderlich. Die Glasfläche der Führerhausfenster muss mindestens 60 % der vorderen Wandfläche betragen. Das Führerhaus ist in der Regel seitlich unter dem Hauptträger auf der dem Hubwerk gegenüberliegenden Seite anzuordnen, um eine optimale Sicht auf den Haken zu gewährleisten. Die Aufhängung bzw. Tragkonstruktion muss das Eigengewicht des Führerhauses zuzüglich dem 1,5-fachen der Nennlast aufnehmen können. Die Vierpunktaufhängung ist mit Schwingungsdämpfern und einer Sicherheitskette als doppelte Sicherung auszuführen; die Sicherheitskette muss mindestens das 5-fache des Gesamtgewichts des Führerhauses aufnehmen können.
Sichtverhältnisse und Verglasungsanforderungen
Die Sichtanforderungen an das Führerhaus eines Brückenkrans umfassen die vollständige Beobachtung des Hubvorgangs vom Boden bis zur höchsten Position sowie den gesamten Fahrbereich von Laufkatze und Kran. Der horizontale Sichtbereich muss mindestens 180° betragen (Frontbereich und beide Seiten). Für nicht direkt einsehbare Bereiche – etwa oberhalb des Hauptträgers oder hinter dem Hubwerk – sind Rückspiegel oder eine Rückfahrkamera mit Monitor vorzusehen. Die Verglasung besteht aus Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbund-Sicherheitsglas mit einer Mindestdicke von 6 mm und einer Lichtdurchlässigkeit von ≥ 85 % bei neuen Scheiben bzw. ≥ 75 % im Gebrauchszustand. Die Scheiben sind blendfrei auszuführen, um Reflexionen der Werkstattbeleuchtung zu minimieren. Frontscheiben sind mit Scheibenwischer sowie einer Enteisungs- und Beschlagschutzvorrichtung auszustatten. An der Dach- und Frontpartie des Führerhauses sind Sonnenschutzvorhänge vorzusehen. Die Verglasung ist mit Dichtungsmasse in den Fensterrahmen einzubetten und fest zu befestigen; ungewöhnliche Geräusche oder lose Passungen sind nicht zulässig.
| Parameter | Anforderungen | Anwendung |
|---|---|---|
| Stehpositionlichte Höhe | ≥1900mm | große TragfähigkeitBrückenkran |
| Sitzpositionlichte Höhe | ≥1600mm | Klein- und Mittelbrückenkran |
| Lichte Breite | ≥900~1000mm | Alle |
| Sicht nach vorn | AbdeckungHakenGesamter Verlauf | Alle |
| Horizontale Sicht | ≥180° | Alle |
| Lichtdurchlässigkeit | ≥85%(Neu) | Alle |
Umgebungskontrolle & Sicherheitsausstattung
Die Klimaanlage hält die Innenraumtemperatur zwischen 18 und 28 °C bei einer Umgebungstemperatur von −10 bis +50 °C. Die Kühlleistung beträgt ≥ 3 kW, die Heizleistung ≥ 2 kW, die Filterfeinheit ≥ 10 μm. Zur natürlichen Belüftung sind Seitenfenster mit einer Öffnungsfläche von ≥ 0,2 m² vorhanden; die mechanische Belüftung erreicht ≥ 10 Luftwechsel pro Stunde. Der Geräuschpegel liegt bei ≤ 85 dB(A), die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz bei ≥ 150 Lux. Der Schwingungsdämpfungsfuß des Fahrersitzes ist in Längsrichtung um ≥ 150 mm und in der Höhe um ≥ 80 mm verstellbar; die Rückenlehne ist im Bereich von 90° bis 120° neigbar und mit atmungsaktivem Material bezogen. Das Führerhaus verfügt über zwei getrennte Ausgänge: die Haupttür sowie eine Dachluke oder eine hintere Notausstiegstür mit einer lichten Öffnung von ≥ 500 × 600 mm, die nach außen aufschlägt. Ein Feuerlöscher mit ≥ 2 kg Trockenpulver ist vorgesehen. Mindestens zwei Anschlagpunkte für den Sicherheitsgurt sind vorhanden, jeder mit einer Tragfähigkeit von ≥ 15 kN. Das Dach ist gegen herabfallende Gegenstände mit einem Stahlblech von ≥ 3 mm Dicke oder einem Schutzgitter ausgeführt. Das Kranführerhaus der Brückenkrane von Kelude Schwerindustrie wird nach DIN 15018 konstruiert und gefertigt.
| Einrichtung | Anforderungen | Norm |
|---|---|---|
| Klimaanlage | 18~28℃/Kühlung≥3kW | ISO-Klasse 8566-3 |
| Geräusch | ≤85dB(A) | ISO-Klasse 8566-3 |
| Beleuchtung | ≥150lux | ISO-Klasse 8566-3 |
| Fahrersitz | Längsrichtung150mm/Vertikal80mm | ISO-Klasse 8566-3 |
| Ausgang | Haupttür+Dachluke/Hintertür | ISO-Klasse 8566-3 |
| Feuerlöscher | ≥2kgTrockenpulver | ISO-Klasse 8566-3 |
| Anschlagpunkt | ≥2Stück/≥15kN | ISO-Klasse 8566-3 |
| Dachplatte | ≥3mmSchutz gegen herabfallende Gegenstände | ISO-Klasse 8566-3 |
Häufige Fragen
F: Welche Mindestmaße gelten für das Kranführerhaus eines Brückenkrans?
A: Für den Betrieb im Stehen: lichte Höhe ≥ 1900 mm, lichte Breite ≥ 1000 mm, lichte Tiefe ≥ 1200 mm. Für den Betrieb im Sitzen: lichte Höhe ≥ 1600 mm, lichte Breite ≥ 900 mm, lichte Tiefe ≥ 1100 mm. Tür ≥ 500 × 1600 mm, von innen und außen zu öffnen. Bodenisolierung ≥ 10 MΩ.
F: Welche Sichtanforderungen gelten für das Führerhaus?
A: Die Sicht nach vorn muss den gesamten Hakenweg (vom Boden bis zur maximalen Höhe) sowie die vollständige Bewegung von Laufkatze und Kran abdecken. Horizontaler Sichtbereich ≥ 180°. Tote Winkel werden über Kamera und Monitor überwacht. Verglasung aus Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbundglas mit einer Dicke ≥ 6 mm und einer Lichtdurchlässigkeit von ≥ 85 % (neu) bzw. ≥ 75 % (im Betrieb). Ausgestattet mit Scheibenwischer, Entfroster und Sonnenschutzvorhang.
F: Welche Sicherheitsausstattung ist im Führerhaus vorgesehen?
A: Zwei unabhängige Ausgänge (Haupttür + Dachluke/Hintertür), Feuerlöscher ≥ 2 kg, mindestens zwei Anschlagpunkte für Sicherheitsgurte (jeweils ≥ 15 kN), Dachpanzerung gegen herabfallende Gegenstände ≥ 3 mm. Kommunikationsausrüstung mit Gegensprechanlage sowie Monitor für die Überwachung des toten Winkels.
F: Wie wird das Raumklima im Führerhaus von Kelude gesteuert?
A: Klimatisierung für Umgebungstemperaturen von −10 °C bis +50 °C, Geräuschpegel ≤ 85 dB(A), Beleuchtungsstärke ≥ 150 Lux. Schwingungsdämpfender Sitz mit Verstellbereich von 150 mm in Längsrichtung und 80 mm in der Höhe. Konstruktion & Fertigung gemäß ISO 8566-3, vollständige Konfiguration nach Anforderungen.