GB/T 23723.3-2010 Norm für den sicheren Einsatz und Betrieb von Turmdrehkranen
📌GB/T 23723.3-2010 „Krane – Sicherer Betrieb – Teil 3: Turmdrehkrane“ ist die zentrale Norm für den sicheren Betrieb von Turmdrehkranen.Die Norm legt die Anforderungen an den sicheren Einsatz von Turmdrehkranen während des gesamten Prozesses der Planung, Montage, des Betriebs, der Wartung und des Abbaus fest und entspricht der Norm ISO 12480-3:2005 (IDT). Turmdrehkrane gehören zu den Kranmodellen mit dem höchsten Sicherheitsrisiko; daher muss das Sicherheitsmanagement während ihres gesamten Lebenszyklus gewährleistet sein.
GB/T 23723.3-2010 ist Teil 3 der Normenreihe zum sicheren Einsatz von Kranen und enthält spezifische Vorschriften für den sicheren Einsatz und die Betriebsführung von Turmdrehkranen. Aufgrund ihrer großen Arbeitshöhe, ihres weitreichenden Einsatzbereichs und der Komplexität bei Auf- und Abbau gelten für Turmdrehkrane besonders strenge Sicherheitsanforderungen. In diesem Artikel werden die zentralen Bestimmungen der Norm ausführlich erläutert.
Standardisiertes System zur Festlegung von Zuständigkeiten und Sicherheitsaufgaben
GB/T 23723.3-2010 ist Teil 3 der Normenreihe GB/T 23723. Der sichere Einsatz von Turmdrehkranen umfasst die Verantwortlichkeiten verschiedener Parteien: Turmdrehkranbesitzer – Gewährleistung der Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der Norm, Einrichtung eines Wartungs- und Instandhaltungssystems sowie Führung von Aufzeichnungen; der Betreiber (Bauunternehmen) – ist für die Montage und Abnahme des Turmkrans, die Verwaltung des täglichen Betriebs sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich; das Bedienpersonal – muss über eine gültige Zulassung verfügen und vor dem Betrieb eine Sicherheitsüberprüfung durchführen; der Signalgeber (Hebeleiter) – ist für die Abgabe der Hebesignale und die Überwachung des Hebevorgangs verantwortlich; das Montage- und Demontagepersonal – muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und gemäß den Herstelleranweisungen vorgehen.
Sicherheitsanforderungen für Turmdrehkranfundamente
Die Norm stellt klare Anforderungen an die Sicherheit des Turmdrehkranfundaments: Das Fundament muss gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Konstruktionszeichnungen und Belastungswerten errichtet werden. Der Betreiber darf die Abmessungen des Fundaments nicht eigenmächtig verringern, die Betonfestigkeitsklasse nicht herabsetzen und die Bewehrungsmenge nicht reduzieren. Vor Beginn der Fundamentarbeiten ist die Tragfähigkeit des Untergrunds zu überprüfen (der charakteristische Wert der Untergrundtragfähigkeit f_ak darf den vom Hersteller geforderten Wert nicht unterschreiten, in der Regel ≥ 200 kPa). Die Montage des Turmdrehkrans darf erst erfolgen, wenn die Betonfestigkeit des Fundaments mindestens 80 % der Auslegungsfestigkeit erreicht hat. Nach Fertigstellung des Fundaments ist eine Abnahme durchzuführen, deren Protokoll folgende Angaben enthalten muss: Positionierungskoordinaten und Höhenlage des Fundaments, Festigkeitsbericht der Betonproben, Abweichungen bei der Position der Einbauteile sowie Messwerte des Erdungswiderstands. Das Fundament muss über eine gute Entwässerungsanlage verfügen, um zu verhindern, dass stehendes Wasser das Fundament durchnässt und dadurch eine Aufweichung und Setzung verursacht. Der Bereich um das Fundament herum ist durch eine Absperrung zu sichern; der Zutritt für Unbefugte ist strengstens untersagt.
Sicherheit bei Montage und Demontage
Die Montage und Demontage von Turmdrehkranen ist ein Bereich mit hoher Unfallhäufigkeit. Die Normen stellen strenge Sicherheitsanforderungen an die Montage und Demontage: Das Montageunternehmen muss über die entsprechende Qualifikation (Genehmigung für die Montage, den Umbau und die Reparatur von Spezialausrüstung) verfügen, und das Montagepersonal muss im Besitz einer gültigen Zulassung sein. Vor der Montage ist ein detaillierter Montageplan zu erstellen, der nach Genehmigung durch den technischen Verantwortlichen umgesetzt wird. Am Montageort ist eine Sperrzone einzurichten (mit einem Radius von mindestens dem 1,2-fachen des maximalen Schwenkradius des Turmdrehkrans), die von nicht am Montagevorgang beteiligten Personen nicht betreten werden darf. Während der Montage müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Windgeschwindigkeit darf Stufe 7 nicht überschreiten (≤ 15 m/s), die Sichtverhältnisse müssen gut sein (≥ 500 m) und der Untergrund muss fest und eben sein. Beim Anheben und Einfügen von Segmente muss das fünfstufige Verfahren ”Ausgleichen – Anheben – Einführen – Positionieren – Verriegeln” strikt eingehalten werden; jeder Schritt darf erst nach Bestätigung des vorherigen fortgesetzt werden.
Die Festigkeit muss ≥ 80% betragen, damit die Montage erfolgen kann.
Bewehrung gemäß Herstellerzeichnung
Die Montage bei starkem Wind ist strengstens untersagt.
→ Einrasten → Verriegeln
Winkel ≤ ±15°
Anhang gemäß Plan
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Norm enthält systematische Vorschriften für den sicheren Betrieb von Turmdrehkranen: Überprüfung vor Beginn jeder Schicht – keine Setzungsrisse im Fundament, keine Verformungen und keine Hindernisse auf den Schienen (bei Schienen-Turmdrehkranen), einwandfreie Funktion aller Endschalter, reaktionsschnelle und zuverlässige Bremsen, keine Auffälligkeiten an den Drahtseilen, intakte Hakenausreißsicherung, normale Spannung (innerhalb von ±5%). Sicherheitsanforderungen während des Betriebs – das Heben muss streng gemäß der Tragfähigkeitskurve erfolgen, Überlastungen sind verboten; das Anheben und Schwenken muss gleichmäßig erfolgen; wenn sich die Last 200 mm über dem Boden befindet, ist der Vorgang anzuhalten, um die Zuverlässigkeit der Bremse zu überprüfen, bevor der Hub fortgesetzt wird; bei kreuzendem Betrieb mehrerer Turmdrehkrane sind Höhenunterschiede und Schwenkbereiche aufeinander abzustimmen. Wenn die Windgeschwindigkeit die zulässigen Arbeitswerte überschreitet, ist der Betrieb einzustellen, der Haken in die oberste Position zu heben, den Ausleger in Windrichtung auszurichten und die Schwenkbremse zu lösen, damit sich der Ausleger frei drehen kann.
Wartung und regelmäßige Inspektionen
Für Turmdrehkrane sollte ein umfassendes Wartungs- und Instandhaltungssystem eingerichtet werden: Tägliche Wartung (pro Schicht) – Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Schmierung; Wartung der Stufe 1 (monatlich) – Überprüfung der Vorspannkraft der Schrauben, Überprüfung des Verschleißes von Drahtseilen und Seilrollen, Isolationsprüfung des elektrischen Systems; Wartung der Stufe 2 (vierteljährlich) – Wechsel des Getriebeöls, Einstellung des Bremsbelagspalts, erneute Überprüfung des Anzugsmoments der Bolzen am Drehgelenk; jährliche Inspektion – Beauftragung einer Prüfstelle für Spezialausrüstung mit der Durchführung regelmäßiger Inspektionen (Belastungsprüfung, stichprobenartige Ultraschallprüfung der Schweißnähte, Messung des Erdungswiderstands). Die Sicherheitsvorrichtungen des Turmdrehkrans (Drehmomentbegrenzer, Endschalter) müssen mindestens einmal monatlich geprüft werden; die Prüfprotokolle sind zur Einsichtnahme zu archivieren. Krude Heavy Industry bietet den Anwendern technische Sicherheitsunterstützung über den gesamten Lebenszyklus des Turmdrehkrans sowie regelmäßige Inspektionsdienste, um sicherzustellen, dass sich die Anlage stets in einem sicheren Zustand befindet.
Vergleichstabelle der Anforderungen an den sicheren Einsatz von Turmdrehkranen
Die folgende Vergleichstabelle enthält die wichtigsten Parameterkonfigurationen der Anforderungen an den sicheren Einsatz von Turmdrehkranen und dient als Orientierungshilfe für die Auswahl und den Betrieb.
| Sicherheitsprojekt | Grundvoraussetzungen | Inspektionsintervall | Verwaltungsanforderungen |
|---|---|---|---|
| Grundlagen und Befestigung | Grundtragfähigkeit ≥ Auslegungswert | Einmal im Monat überprüfen | Aufzeichnungen zur Setzungsbeobachtung |
| Sicherheitsvorrichtung | Begrenzer/Drehmomentbegrenzer/Windmesser | Vor jeder Unterrichtsstunde | Protokoll zur Überprüfung der Aktionen |
| Montage- und Demontage-Management | Erstellung eines Sonderplans | Vor jeder Montage und Demontage | Prüfung und Genehmigung + Aufsicht |
| Auftragsverwaltung | Überladung verboten / Bei Windstärke ≤ 6 außer Betrieb | pro Schicht | Bedienungsberechtigung + Kommandosignale |