GB/T 23723.3-2010 Norm für den sicheren Einsatz und Betrieb von Turmdrehkranen

📌GB/T 23723.3-2010 „Krane – Sicherer Betrieb – Teil 3: Turmdrehkrane“ ist die zentrale Norm für den sicheren Betrieb von Turmdrehkranen.Die Norm legt die Anforderungen an den sicheren Einsatz von Turmdrehkranen während des gesamten Prozesses der Planung, Montage, des Betriebs, der Wartung und des Abbaus fest und entspricht der Norm ISO 12480-3:2005 (IDT). Turmdrehkrane gehören zu den Kranmodellen mit dem höchsten Sicherheitsrisiko; daher muss das Sicherheitsmanagement während ihres gesamten Lebenszyklus gewährleistet sein.

GB/T 23723.3-2010 ist Teil 3 der Normenreihe zum sicheren Einsatz von Kranen und enthält spezifische Vorschriften für den sicheren Einsatz und die Betriebsführung von Turmdrehkranen. Aufgrund ihrer großen Arbeitshöhe, ihres weitreichenden Einsatzbereichs und der Komplexität bei Auf- und Abbau gelten für Turmdrehkrane besonders strenge Sicherheitsanforderungen. In diesem Artikel werden die zentralen Bestimmungen der Norm ausführlich erläutert.

GB/T 23723.3-2010塔式起重机安全使用标准


Standardisiertes System zur Festlegung von Zuständigkeiten und Sicherheitsaufgaben

GB/T 23723.3-2010 ist Teil 3 der Normenreihe GB/T 23723. Der sichere Einsatz von Turmdrehkranen umfasst die Verantwortlichkeiten verschiedener Parteien: Turmdrehkranbesitzer – Gewährleistung der Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der Norm, Einrichtung eines Wartungs- und Instandhaltungssystems sowie Führung von Aufzeichnungen; der Betreiber (Bauunternehmen) – ist für die Montage und Abnahme des Turmkrans, die Verwaltung des täglichen Betriebs sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich; das Bedienpersonal – muss über eine gültige Zulassung verfügen und vor dem Betrieb eine Sicherheitsüberprüfung durchführen; der Signalgeber (Hebeleiter) – ist für die Abgabe der Hebesignale und die Überwachung des Hebevorgangs verantwortlich; das Montage- und Demontagepersonal – muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und gemäß den Herstelleranweisungen vorgehen.

Sicherheitsanforderungen für Turmdrehkranfundamente

Die Norm stellt klare Anforderungen an die Sicherheit des Turmdrehkranfundaments: Das Fundament muss gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Konstruktionszeichnungen und Belastungswerten errichtet werden. Der Betreiber darf die Abmessungen des Fundaments nicht eigenmächtig verringern, die Betonfestigkeitsklasse nicht herabsetzen und die Bewehrungsmenge nicht reduzieren. Vor Beginn der Fundamentarbeiten ist die Tragfähigkeit des Untergrunds zu überprüfen (der charakteristische Wert der Untergrundtragfähigkeit f_ak darf den vom Hersteller geforderten Wert nicht unterschreiten, in der Regel ≥ 200 kPa). Die Montage des Turmdrehkrans darf erst erfolgen, wenn die Betonfestigkeit des Fundaments mindestens 80 % der Auslegungsfestigkeit erreicht hat. Nach Fertigstellung des Fundaments ist eine Abnahme durchzuführen, deren Protokoll folgende Angaben enthalten muss: Positionierungskoordinaten und Höhenlage des Fundaments, Festigkeitsbericht der Betonproben, Abweichungen bei der Position der Einbauteile sowie Messwerte des Erdungswiderstands. Das Fundament muss über eine gute Entwässerungsanlage verfügen, um zu verhindern, dass stehendes Wasser das Fundament durchnässt und dadurch eine Aufweichung und Setzung verursacht. Der Bereich um das Fundament herum ist durch eine Absperrung zu sichern; der Zutritt für Unbefugte ist strengstens untersagt.

Sicherheit bei Montage und Demontage

Die Montage und Demontage von Turmdrehkranen ist ein Bereich mit hoher Unfallhäufigkeit. Die Normen stellen strenge Sicherheitsanforderungen an die Montage und Demontage: Das Montageunternehmen muss über die entsprechende Qualifikation (Genehmigung für die Montage, den Umbau und die Reparatur von Spezialausrüstung) verfügen, und das Montagepersonal muss im Besitz einer gültigen Zulassung sein. Vor der Montage ist ein detaillierter Montageplan zu erstellen, der nach Genehmigung durch den technischen Verantwortlichen umgesetzt wird. Am Montageort ist eine Sperrzone einzurichten (mit einem Radius von mindestens dem 1,2-fachen des maximalen Schwenkradius des Turmdrehkrans), die von nicht am Montagevorgang beteiligten Personen nicht betreten werden darf. Während der Montage müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Windgeschwindigkeit darf Stufe 7 nicht überschreiten (≤ 15 m/s), die Sichtverhältnisse müssen gut sein (≥ 500 m) und der Untergrund muss fest und eben sein. Beim Anheben und Einfügen von Segmente muss das fünfstufige Verfahren ”Ausgleichen – Anheben – Einführen – Positionieren – Verriegeln” strikt eingehalten werden; jeder Schritt darf erst nach Bestätigung des vorherigen fortgesetzt werden.

Fundamentbeton
≥C30
Die Festigkeit muss ≥ 80% betragen, damit die Montage erfolgen kann.
Tragfähigkeit des Untergrunds
≥200 kPa
Bewehrung gemäß Herstellerzeichnung
Installationswindgeschwindigkeit
≤ Windstärke 7 (≤ 15 m/s)
Die Montage bei starkem Wind ist strengstens untersagt.
Fünf Schritte zum Anheben
Ausgleichen → Anheben → Einführen
→ Einrasten → Verriegeln
Befestigungsstange
Abstand gemäß Herstellerangaben
Winkel ≤ ±15°
Freie Höhe
Die Auslegungswerte dürfen nicht überschritten werden
Anhang gemäß Plan

Sicherheitsvorschriften für den Betrieb

Die Norm enthält systematische Vorschriften für den sicheren Betrieb von Turmdrehkranen: Überprüfung vor Beginn jeder Schicht – keine Setzungsrisse im Fundament, keine Verformungen und keine Hindernisse auf den Schienen (bei Schienen-Turmdrehkranen), einwandfreie Funktion aller Endschalter, reaktionsschnelle und zuverlässige Bremsen, keine Auffälligkeiten an den Drahtseilen, intakte Hakenausreißsicherung, normale Spannung (innerhalb von ±5%). Sicherheitsanforderungen während des Betriebs – das Heben muss streng gemäß der Tragfähigkeitskurve erfolgen, Überlastungen sind verboten; das Anheben und Schwenken muss gleichmäßig erfolgen; wenn sich die Last 200 mm über dem Boden befindet, ist der Vorgang anzuhalten, um die Zuverlässigkeit der Bremse zu überprüfen, bevor der Hub fortgesetzt wird; bei kreuzendem Betrieb mehrerer Turmdrehkrane sind Höhenunterschiede und Schwenkbereiche aufeinander abzustimmen. Wenn die Windgeschwindigkeit die zulässigen Arbeitswerte überschreitet, ist der Betrieb einzustellen, der Haken in die oberste Position zu heben, den Ausleger in Windrichtung auszurichten und die Schwenkbremse zu lösen, damit sich der Ausleger frei drehen kann.

Wartung und regelmäßige Inspektionen

Für Turmdrehkrane sollte ein umfassendes Wartungs- und Instandhaltungssystem eingerichtet werden: Tägliche Wartung (pro Schicht) – Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Schmierung; Wartung der Stufe 1 (monatlich) – Überprüfung der Vorspannkraft der Schrauben, Überprüfung des Verschleißes von Drahtseilen und Seilrollen, Isolationsprüfung des elektrischen Systems; Wartung der Stufe 2 (vierteljährlich) – Wechsel des Getriebeöls, Einstellung des Bremsbelagspalts, erneute Überprüfung des Anzugsmoments der Bolzen am Drehgelenk; jährliche Inspektion – Beauftragung einer Prüfstelle für Spezialausrüstung mit der Durchführung regelmäßiger Inspektionen (Belastungsprüfung, stichprobenartige Ultraschallprüfung der Schweißnähte, Messung des Erdungswiderstands). Die Sicherheitsvorrichtungen des Turmdrehkrans (Drehmomentbegrenzer, Endschalter) müssen mindestens einmal monatlich geprüft werden; die Prüfprotokolle sind zur Einsichtnahme zu archivieren. Krude Heavy Industry bietet den Anwendern technische Sicherheitsunterstützung über den gesamten Lebenszyklus des Turmdrehkrans sowie regelmäßige Inspektionsdienste, um sicherzustellen, dass sich die Anlage stets in einem sicheren Zustand befindet.


Vergleichstabelle der Anforderungen an den sicheren Einsatz von Turmdrehkranen

Die folgende Vergleichstabelle enthält die wichtigsten Parameterkonfigurationen der Anforderungen an den sicheren Einsatz von Turmdrehkranen und dient als Orientierungshilfe für die Auswahl und den Betrieb.

Sicherheitsprojekt Grundvoraussetzungen Inspektionsintervall Verwaltungsanforderungen
Grundlagen und Befestigung Grundtragfähigkeit ≥ Auslegungswert Einmal im Monat überprüfen Aufzeichnungen zur Setzungsbeobachtung
Sicherheitsvorrichtung Begrenzer/Drehmomentbegrenzer/Windmesser Vor jeder Unterrichtsstunde Protokoll zur Überprüfung der Aktionen
Montage- und Demontage-Management Erstellung eines Sonderplans Vor jeder Montage und Demontage Prüfung und Genehmigung + Aufsicht
Auftragsverwaltung Überladung verboten / Bei Windstärke ≤ 6 außer Betrieb pro Schicht Bedienungsberechtigung + Kommandosignale

Häufig gestellte Fragen

Frage: Was umfasst die Abnahmeprüfung nach der Montage eines Turmdrehkrans?
Antwort: Nach Abschluss der Montage des Turmdrehkrans ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen, die folgende Punkte umfasst: 1) Abnahme des Fundaments – Überprüfung der Bauunterlagen für das Fundament und des Betonfestigkeitsgutachtens; 2) Strukturprüfung – Abweichung der Vertikalität des Turmkörpers ≤ 1/1000 (bei freistehendem Turm) oder ≤ 1,5/1000 (nach Anbringung), Drehmoment der Verbindungsschrauben entspricht den vorgeschriebenen Werten; 3) Prüfung der Sicherheitseinrichtungen – Einstellwerte und Alarmfunktion des Drehmomentbegrenzers, Auslösepositionen und Zuverlässigkeit aller Endschalter sowie Funktionsprüfung des Windgeschwindigkeitsmessers; 4) Leerlaufprüfung – alle Antriebe laufen normal, ohne ungewöhnliche Geräusche und Vibrationen; 5) Nennlastprüfung – Anheben der Nennlast bei maximaler Ausladung, Messung der Durchbiegung und des Bremsweges; 6) Dynamische Belastungsprüfung – 30-minütiger Verbundbetrieb aller Mechanismen mit dem 1,1-fachen der Nennlast. Die Inbetriebnahme darf erst nach bestandener Abnahme erfolgen.
Frage: Welche Anforderungen gelten für den Montagewinkel und die Vorspannkraft der Stützstreben eines Turmdrehkrans?
Antwort: Der Einbauwinkel der Befestigungsstrebe zur Horizontalen liegt in der Regel innerhalb von ±15° (außer bei Sonderkonstruktionen). Bei Überschreitung dieses Winkelbereichs nimmt die horizontale Komponente der Kraft der Strebe deutlich zu, sodass die strukturelle Festigkeit des Befestigungspunkts neu berechnet werden muss. Die Vorspannkraft der Befestigungsstrebe beträgt üblicherweise 10% bis 15% der Auslegungslast und wird über die Einstellschraube an der Strebe eingestellt. Eine zu hohe Vorspannkraft führt zu einem zusätzlichen Biegemoment am Turmkörper, während eine zu geringe Vorspannkraft die horizontale Verschiebung des Turmkörpers nicht wirksam eindämmen kann. Die korrekte Vorgehensweise ist folgende: Bei der Montage sollte die Stützstange gerade so den Turmkörper berühren und eine leichte Vorspannkraft ausgeübt werden (um Spaltmaße zu beseitigen); anschließend wird die Einstellschraube festgezogen. Nach der Befestigung wird die Abweichung von der Vertikalität des Turmkörpers gemessen und gegebenenfalls angepasst.
Frage: Wie lassen sich Kollisionen vermeiden, wenn mehrere Turmdrehkräne gleichzeitig im Einsatz sind?
Antwort: Zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Turmdrehkrane gehören: 1) Kontrolle des Höhenunterschieds – Der Höhenunterschied zwischen den Auslegern benachbarter Turmdrehkrane sollte nicht weniger als 2 m betragen (unter Berücksichtigung des Höhenpuffers für Haken und Seile); 2) Einteilung des Schwenkbereichs – Festlegung der Hauptarbeitsbereiche und der für den Kreuzbetrieb gesperrten Bereiche für jeden Turmdrehkran sowie Anbringung elektronischer Begrenzungen oder mechanischer Endanschläge am Schwenkmechanismus der Turmdrehkrane; 3) Kollisionsvermeidungssystem – Installation von Kollisionsvermeidungsradar oder Infrarotsensoren an den Turmdrehkränen (Erfassung des Abstands zu den Auslegern benachbarter Turmdrehkräne; bei Annäherung an den Sicherheitsabstand Auslösung eines akustischen und optischen Alarms sowie automatische Verlangsamung und Stillstand); 4) Kommunikationskoordination – Einrichtung eines einheitlichen Kommunikationskanals zwischen den Bedienern der einzelnen Turmdrehkräne und den Signalgebern zur gegenseitigen Übermittlung von Positionsdaten. Die Norm schreibt vor, dass vor Beginn jeder Schicht die ordnungsgemäße Funktion des Kollisionsvermeidungssystems überprüft werden muss, bevor mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Frage: Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten bei Turmdrehkranen vor dem Eintreffen eines Sturms getroffen werden?
Antwort: Nach Erhalt einer Sturmwarnung sollten bei Turmdrehkranen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1) Alle Hebearbeiten einstellen, den Haken in die oberste Position anheben (um ein Anstoßen des Hakens am Turm zu verhindern) und den Laufwagen auf die minimale Ausladung zurückfahren (bei Auslegerkranen den Laufwagen bis zur Auslegerwurzel zurückfahren); 2) Die Drehbremse muss gelöst werden, damit sich der Ausleger frei drehen kann (Windfahnen-Effekt), und der Ausleger muss sich dem Wind ausrichten, um die Windangriffsfläche zu verringern; 3) Bei Schienenkranen müssen die Schienenklemmen festgeklemmt und Verankerungsvorrichtungen angebracht werden; 4) Es ist zu überprüfen, ob alle Befestigungsschrauben der Stützstreben fest angezogen sind; 5) Die Türen und Fenster der Fahrerkabine schließen und verriegeln; 6) Das Bedienpersonal muss den Turmkran verlassen und darf sich nicht auf dem Turmkran aufhalten. Nach dem Sturm ist der Turmkran einer umfassenden Inspektion zu unterziehen (Strukturverformungen, Risse in Schweißnähten, lockere Schrauben, Setzungen des Fundaments); erst nach Feststellung, dass keine Schäden vorliegen, darf der Betrieb wieder aufgenommen werden.

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