GB 50278-2010: Montage & Abnahme von Hebegeräten

Die Norm GB 50278-2010 „Montage- und Abnahmevorschriften für Hebezeuge“ ist eine verbindliche nationale Norm für die Qualitätsabnahme von Kranmontagen. Sie definiert die Qualitätsanforderungen und Prüfverfahren für die Montage verschiedener Hebezeugtypen – darunter Brückenkrane, Portalkrane, Turmdrehkrane und mobile Krane – und dient als verpflichtende Grundlage für die Abnahme von Kraninstallationsprojekten.


Technische Anforderungen an die Schienenmontage

Die Norm stellt strenge Genauigkeitsanforderungen an die Schienenmontage. Die zulässige Spannweitenabweichung der Schiene beträgt ±3 mm bei einer Spannweite ≤ 10 m und +[3 + 0,25(S – 10)] mm bei einer Spannweite > 10 m. Der Höhenunterschied der Schienenoberkante darf entlang der gesamten Länge, gemessen mit einem Nivelliergerät, höchstens 10 mm betragen. Der Schienenstoßspalt ist mit ±1 mm toleriert, die Höhendifferenz am Schienenstoß mit ≤ 1 mm. Die Schiene muss vollflächig und gleichmäßig tragend auf dem Kranbahnträger aufliegen. Zudem ist eine zuverlässige Erdung der Schiene erforderlich, wobei der Erdungswiderstand 4 Ω nicht überschreiten darf.


Abnahme der Kraninstallation


Die Schienenmontagegenauigkeit bestimmt maßgeblich die Laufruhe des Krans und die Lebensdauer der Räder. Bei zu großer Spannweitenabweichung kann es während des Betriebs zu Spurkranzreiben kommen – die Reibung zwischen Spurkranz und Schienenflanke nimmt zu, was zu vorzeitigem Verschleiß an Rädern und Schienen führt. Ein übermäßiger Höhenunterschied der Schienenoberkante verursacht zusätzliche dynamische Lasten beim Kranbetrieb und beeinträchtigt die Ermüdungslebensdauer der Strukturbauteile.

Höhendifferenzen und Spaltmaße an Schienenstößen zählen zu den häufigsten Qualitätsmängeln. Die Norm fordert eine Höhendifferenz von ≤ 1 mm und einen Stoßspalt von ±1 mm – grundlegende Voraussetzungen für einen ruhigen Übergang des Krans über die Stoßstelle. Schienenstöße sollten in der Nähe der Auflagerpunkte des Kranbahnträgers angeordnet werden und über eine sichere Unterkonstruktion verfügen. Zwischen Schiene und Kranbahnträger ist eine elastische Unterlage zur Schwingungsdämpfung und Geräuschminderung vorzusehen.

Anforderungen an die Lastprüfung

Nach der Montage ist am Kran eine Lastprüfung zwingend erforderlich. Die Leerlaufprüfung umfasst mindestens fünf vollständige Fahrten über die gesamte Hub- und Senkbewegung, um die Laufruhe und die Ansprechbarkeit der Bremse zu kontrollieren. Bei der Nennlastprüfung (100 % SWL) werden drei Hub- und Senkzyklen durchgeführt; der dabei gemessene Bremsweg darf 100 mm nicht überschreiten. Die Statische Belastungsprüfung wird mit dem 1,25-fachen der Nennlast über 10 Minuten durchgeführt und dient der Kontrolle der Durchbiegung des Hauptträgers. Die Dynamische Belastungsprüfung erfolgt mit dem 1,1-fachen der Nennlast in drei aufeinanderfolgenden Arbeitszyklen, wobei die Bremse zuverlässig wirken muss.

Spannweite der Schiene

≤10m:±3mm >10m:+0,25S
Höhenunterschied Schienenoberkante

≤10mm Nivelliergerät
Schienenstoßspalt

±1mm Höhendifferenz ≤1mm
Statische Belastungsprüfung

1,25-fach × 10min Durchbiegung Hauptträger
Dynamische Belastungsprüfung

1,1-fach × 3 Zyklen Zuverlässige Bremsung
Abnahmedokumente

Konformitätsbescheinigung + Aufzeichnungen Prüfbericht + Bestandspläne
SpannweiteBereichAbweichungWertMessverfahren
S≤10m±3mmStahlband mit Zugkraft100N
10m<S≤20m+[3+0.25(S-10)]mmStahlband mit Zugkraft100N
S>20m+[3+0.25(S-10)]mmStahlband+Theodolit

Die Lastprüfung ist das direkteste Mittel zur Überprüfung der Montagequalität eines Krans. Bei der statischen Belastungsprüfung wird der Kran 10 Minuten lang mit dem 1,25-fachen der Nennlast belastet und die Durchbiegung des Hauptträgers auf Einhaltung der zulässigen Grenzwerte geprüft. Nach dem Entlasten muss der Hauptträger in den Zustand der ursprünglichen Vorbiegung zurückkehren; die Restverformung darf 20 % der maximalen elastischen Verformung nicht überschreiten. Bei der dynamischen Belastungsprüfung werden drei Lastspiele mit dem 1,1-fachen der Nennlast durchgeführt, wobei alle Antriebe ruhig laufen und die Bremsungen zuverlässig auslösen müssen.

Montageabnahme: Erforderliche Dokumente

Die für die Montageabnahme einzureichenden Unterlagen umfassen das Werkszertifikat des Krans, Materialzeugnisse der Hauptbauteile, die Fertigungslizenz, den Befähigungsnachweis des Montageunternehmens, die Montagedokumentation (einschließlich verdeckter Arbeiten), den Belastungsprüfbericht sowie die Bestandspläne. Sämtliche Unterlagen sind an der Anlage aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Der Kran darf erst nach bestandener Abnahme in Betrieb genommen werden.

PrüfungPrüfpunktLastHaltezeitBewertung
LeerlaufKeineLast≥5SpielLaufruhig
Nennlast100%Nenn-Heben und Senken je3MalBremsung≤100mm
statische Last125%Nenn-10MinutenKeinebleibende Verformung
dynamische Last110%Nenn-3SpieleBremsungZuverlässig

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Häufige Fragen

F: Was sind die wichtigsten technischen Parameter bei der Schienenmontage?

A: Die Spannweitenabweichung der Schiene beträgt bei ≤10 m ±3 mm, bei >10 m +[3+0,25(S-10)] mm. Die Höhendifferenz der Schienenoberkante darf ≤10 mm betragen. Der Schienenstoßspalt liegt bei ±1 mm, die Höhendifferenz am Stoß bei ≤1 mm. Die Schiene muss vollflächig auf dem Kranbahnträger aufliegen. Zudem ist eine zuverlässige Erdung der Schiene erforderlich.

F: Welche Lastprüfungen sind nach der Montage des Krans vorgeschrieben?

A: Leerlaufprüfung (mindestens 5 Zyklen), Nennlastprüfung (100 % SWL, jeweils 3 Hub- und Senkvorgänge, Lastabsenkung ≤100 mm), Statische Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast (Haltezeit 10 Minuten) sowie Dynamische Belastungsprüfung mit 1,1-facher Nennlast (3 Zyklen). Nach der statischen Prüfung ist die Wiederherstellung der Vorbiegung des Hauptträgers zu kontrollieren.

F: Welche Anforderungen gelten für Montage & Inbetriebnahme der Kranbremse?

A: Das Bremsmoment muss mindestens das 1,5-fache des Nennwerts betragen, das Bremsspiel liegt zwischen 0,5 und 1,2 mm. Die Federkraftbremse (Ruhestrombremse) greift bei Spannungsausfall automatisch. Nach der Montage ist eine Bremsprüfung durchzuführen – die Lastabsenkung im Leerlauf darf ≤5 mm, bei Volllast ≤100 mm betragen.

F: Welche Unterlagen sind für die Montageabnahme einzureichen?

A: Werkszertifikat der Ausrüstung, Materialzeugnisse der Hauptbauteile, Fertigungslizenz, Befähigungsnachweis des Montageunternehmens, Montageprotokolle, Belastungsprüfbericht sowie Fertigungszeichnungen. Alle Dokumente sind vor Ort zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

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