JGJ 276-2012: Sicherheitstechnische Anforderungen für Hubevorgänge
JGJ 276-2012 „Sicherheitstechnische Anforderungen für Hebezeuge und Hubevorgänge im Bauwesen“ ist die verbindliche technische Norm für Anschlag- und Hubevorgänge bei Bauausführungen. Die Norm definiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an Hebezeuge und Hubevorgänge im Bauwesen, einschließlich der Vorschriften für Anschlagseile und Lastaufnahmemittel, Fundament und Baugrund, Auswahl der Hebezeuge, Hubevorgang sowie Schutzeinrichtungen. Sie gilt für alle Arten von Hubevorgängen im Bauwesen.
Sicherheitsanforderungen an Anschlagseile und Lastaufnahmemittel
Die Norm JGJ 276-2012 stellt strenge Sicherheitsanforderungen an Anschlagseile und Lastaufnahmemittel. Der Sicherheitsfaktor für Drahtseilgehänge beträgt mindestens 6. Beim Anschlagen der Last mit dem Drahtseilgehänge entstehen zusätzliche Biege- und Quetschspannungen an der Anschlagstelle, weshalb der Sicherheitsfaktor hier höher liegt als der Wert 5 für allgemeine Hubseile. Die Enden der Anschlagseile werden durch Spleißen oder mit Aluminium-Pressklemmen befestigt; die Spleißlänge muss mindestens dem 20-fachen des Drahtseildurchmessers entsprechen.
Der Winkel zwischen den einzelnen Strängen eines Anschlagseils (Winkel zur Senkrechten) darf 60° nicht überschreiten, d. h. der Gesamtwinkel zwischen den Strängen beträgt höchstens 120°. Mit zunehmendem Winkel steigt die Strangspannung stark an – bei 60° beträgt die Spannung je Strang das 0,58-fache der Last, bei 90° das 0,71-fache und bei 120° bereits das 1,0-fache, wodurch die Sicherheitsmarge erheblich reduziert wird. Der Sicherheitsfaktor für Rundschlingen / Hebebänder beträgt mindestens 6; Hebebänder dürfen nicht geknotet verwendet werden.
Die Oberfläche des Hakens muss glatt und rissfrei sein. Der Verschleißbetrag am kritischen Querschnitt darf 5 % der ursprünglichen Höhe nicht überschreiten. Bei bleibender Verformung der Maulweite von mehr als 10 % des ursprünglichen Maßes ist der Haken zu verschrotten. Der Sicherheitsfaktor für Schäkel beträgt mindestens 4. Schäkel sind in Längsrichtung zu belasten; eine Querbelastung ist streng verboten. Drahtseilklemmen sind gemäß GB/T 5976 auszuführen; die U-förmigen Schrauben werden auf der kurzen Seilseite angeordnet.
Drahtseilgehänge sind vor jedem Einsatz abschnittsweise einer Sichtprüfung zu unterziehen. Bei festgestellten Fehlern wie Drahtbruch, Verschleiß, Korrosion oder Knoten ist das Gehänge unverzüglich auszutauschen. Gemäß GB/T 5972 ist ein Drahtseil zu verschrotten, wenn die Anzahl der Drahtbrüche innerhalb einer Schlaglänge 10 % der Gesamtdrahtzahl erreicht. Die Spleißlänge eines Anschlagseils darf nicht weniger als das 20-fache des Drahtseildurchmessers betragen; im Spleißbereich sind Drahtbrüche nicht zulässig. Bei Anschlagseilen mit Aluminium-Pressklemmen ist das Seil sofort zu verschrotten, wenn Risse oder Schlupf an der Pressklemme festgestellt werden.
Die Norm verlangt außerdem, dass Schäkel grundsätzlich in Längsrichtung belastet werden – der Bolzen zeigt in Lastrichtung, das Gewindeende zeigt nach oben. Eine Querbelastung von Schäkeln ist streng verboten, da die Tragfähigkeit bei Querbelastung um ca. 60 % reduziert wird. Vor jedem Einsatz ist die Maulweite des Hakens zu prüfen. Wird während des Betriebs eine bleibende Verformung der Maulweite von mehr als 15 % des ursprünglichen Maßes festgestellt, ist der Haken zu verschrotten. Hebebänder sind bei der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung und Kontakt mit korrosiven Chemikalien zu schützen.
Auswahl der Hebezeuge und Anforderungen an den Baugrund
Die Nenntragfähigkeit des Hebezeugs muss der schwersten zu hebenden Last entsprechen. Bei ungünstigster Ausladung muss die Nenntragfähigkeit mindestens das 1,25-fache des Lastgewichts betragen. Die Stützbeine von Mobilkranen sind vollständig auszufahren; unter den Stützplatten sind Kranunterlagen oder Stahlbleche zur Druckverteilung auf den Baugrund zu legen. Der Baugrund im Einsatzbereich des Krans ist zu ebnen und zu verdichten; die Tragfähigkeit des Fundaments muss mindestens 150 kPa betragen.
Das Fundament von Turmkranen ist gemäß den Parametern der Betriebsanleitung des Herstellers auszuführen. Die Betonfestigkeit muss mindestens C30 betragen, die Ebenheit der Fundamentoberfläche darf 1/1000 nicht überschreiten. Bei weichem Baugrund ist eine Bodenverbesserung erforderlich, z. B. durch Austausch mit Schotter oder Verlegung von Stahlplatten als Kranunterlage. Die Eignung ist durch eine Tragfähigkeitsprüfung nachzuweisen. Bei Kreuzungsbetrieb mehrerer Krane muss der Höhenunterschied der Ausleger mindestens 5 m betragen.
Drahtseil ≥ 6 Hebeband ≥ 5
≤ 60° Gesamtwinkel ≤ 120°
≥ 150 kPa Großkrane ≥ 200 kPa
1,25-fach Nenntragfähigkeit
200 mm über Boden Anschlagmittel prüfen
≥ 20 m/s: Verbot ≥ 13 m/s: kein Klettern
| AnschlagmittelWinkel | EinzelstrangspannungKoeffizient | SicherheitSicherheitsreserve | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 0° | 0.50 | 2.0 | Sicherheit |
| 30° | 0.58 | 1.7 | Sicherheit |
| 45° | 0.71 | 1.4 | Sicherheit |
| 60° | 1.00 | 1.0 | Grenzwert |
| >60° | >1.00 | <1.0 | Streng verboten |
Die Fundamentarbeiten für Turmkrane sind strikt nach dem Herstellerhandbuch auszuführen. Die Betonfestigkeitsklasse des Fundaments darf C30 nicht unterschreiten, und die Abweichung der Ebenheit der Fundamentoberkante darf 1/1000 nicht überschreiten. Unterhalb des Fundaments dürfen keine ungünstigen geologischen Bedingungen wie Schwimmböden, Hohlräume oder Leitungen vorhanden sein; andernfalls ist eine Baugrundverbesserung oder eine Verlegung der Fundamentposition erforderlich. Nach dem Betonieren ist das Fundament mindestens 7 Tage lang nachzubehandeln. Die Kranmontage darf erst nach Erreichen der geforderten Betonfestigkeit erfolgen.
Bei parallelem Einsatz mehrerer Krane auf derselben Baustelle ist ein verbindliches Kollisionsschutzkonzept zu erstellen. Der Höhenunterschied der Auslegerkreuzungen benachbarter Krane muss mindestens 5 m betragen, und der minimale horizontale Abstand zwischen benachbarten Kranen ist entsprechend den Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Für den Kranbetrieb im Verbund ist ein Einsatzplan zu erstellen, der die Arbeitsbereiche und Ausweichregeln jedes Krans festlegt. Die Handzeichen für die Kransteuerung sind einheitlich zu koordinieren, um Fehlbedienungen zu vermeiden.
Sicherheitsvorschriften für Hubevorgänge
Vor jedem Hubvorgang ist ein Probehub durchzuführen. Die Last ist langsam auf ca. 200 mm über dem Boden anzuheben und kurz zu halten, um die ordnungsgemäße Anschlagung der Last, die gleichmäßige Spannung aller Anschlagmittel sowie die Funktionsfähigkeit der Bremse zu prüfen. Erst nach bestätigter Sicherheit darf der eigentliche Hebebetrieb fortgesetzt werden. Die Last ist in sicherer Höhe zu führen; ein Überfahren von Personen ist untersagt. Bei Windgeschwindigkeiten ab 20 m/s ist jeder Hubevorgang verboten.
Hubevorgänge sind ausschließlich durch einen qualifizierten Anschläger einheitlich zu leiten; die Signale müssen eindeutig und verständlich sein. Das Bedienpersonal ist an die Weisungen des Anschlägers gebunden, jedoch ist jede Person berechtigt, bei unmittelbarer Gefahr ein Stoppsignal zu geben. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Last auf den Boden abzusetzen und der Haken in die obere Endstellung zu fahren. Der Arbeitsbereich ist mit Warnbändern abzusperren; unbefugtes Betreten ist nicht gestattet.
| Prüfpositionen | technische Anforderungen | Zyklus | Norm |
|---|---|---|---|
| AnschlagseilPrüfung | Sicherheitsfaktor≥6 | Jedes Mal | §3.1 |
| LastaufnahmemittelPrüfung | OhneRissVerformung | Jedes Mal | §3.2 |
| Fundamentprüfung | Tragfähigkeit≥150kPa | Pro Projekt | §4.2 |
| Probehub | Abheben200mm | Jedes MalHeben | §5.1 |
| Sicherheitseinrichtung | Vollständig und gültig | Wöchentlich | §6.1 |
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Der Probehub ist ein entscheidender Schritt zur Unfallverhütung bei Hubevorgängen. Neben der Prüfung der Anschlagmittel und der Zuverlässigkeit der Bremse ist auch auf die Ausbalancierung der Last zu achten. Zeigt sich eine Neigung der Last, ist sie abzusenken und der Anschlagpunkt neu einzustellen. Nach dem Anschlagen muss die Last beim Heben waagerecht und stabil geführt werden, wobei die Spannung in den einzelnen Anschlagsträngen gleichmäßig verteilt sein muss. Erst nach erfolgreichem Probehub wird die Last langsam auf eine sichere Höhe (mindestens 0,5 m über Hindernissen am Boden) angehoben. Die Route für das Heben und Transportieren sollte Zugangssysteme für Personal und wichtige Ausrüstung meiden.
Häufige Fragen zum Hubevorgang
F: Warum muss der Winkel der Anschlagmittel beim Hubevorgang auf 60° begrenzt werden?
A: Der Winkel zwischen Anschlagmittel und Vertikaler darf 60° nicht überschreiten, was einem Gesamtwinkel von maximal 120° entspricht. Mit zunehmendem Winkel steigt die Seilkraft stark an – bei 0° beträgt die Kraft pro Strang 0,5-fache Last, bei 60° das 1,0-fache und bei 80° etwa das 2,88-fache. Die Formel lautet F=W/(2·cosθ), daher schreibt die Norm einen Winkel von ≤60° vor.
F: Welche Anforderungen gelten für die Konfiguration des Einweisers beim Hubevorgang?
A: Für den Hubevorgang ist ein hauptamtlicher Einweiser zur einheitlichen Koordination erforderlich. Bei Arbeiten mit mehreren Beteiligten wird ein Verantwortlicher für Handzeichen bestimmt und ein stellvertretender Einweiser zur Unterstützung benannt. Die Signalübertragung erfolgt über Flaggenzeichen oder Funkgeräte, wobei Kommandos zur Bestätigung wiederholt werden. Der Einweiser muss zertifiziert sein und eine deutlich sichtbare Kennzeichnung tragen.
F: Welche Anforderungen gelten für Untergrund und Stützbeine beim Hubevorgang?
A: Der Untergrund muss eben und verdichtet sein und die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen. Unter den Stützbeinen von Mobilkranen sind Kranunterlagen oder Stahlbleche zu verlegen; die Bodenpressung darf 0,15MPa nicht überschreiten. Alle Stützbeine sind vollständig auszufahren, und der Betrieb ist nur innerhalb des zulässigen Ausladungsbereichs zulässig. Bei Absinken eines Stützbeins oder Neigung des Fahrzeugs ist das Heben sofort zu stoppen.
F: Was sollte ein Notfallplan für Hubevorgänge abdecken?
A: Der Notfallplan muss die Organisation und Zuständigkeiten der Rettungskette klar festlegen. Mögliche Unfallarten beim Heben sind zu identifizieren – etwa herabfallende Lasten, Umkippen des Krans oder Drahtseilbruch. Notfallausrüstung wie Reserve-Drahtseile, Wagenheber und Erste-Hilfe-Sets sind vorzuhalten. Übungen sind mindestens zweimal jährlich durchzuführen.