ISO 12210-5:2018 Stabilitätsanforderungen für Brückenkrane

Normenübersicht: ISO 12210-5:2018 „Krane – Anforderungen an die Standsicherheit – Teil 5: Brücken- und Portalkrane“ ist die spezifische Stabilitätsnorm für Brückenkrane innerhalb der ISO-12210-Reihe. Diese Norm legt die Nachweisverfahren für die Kippstabilität von Brücken- und Portalkranen in drei Zuständen fest: Arbeitszustand, Nichtarbeitszustand sowie Montage- und Demontagezustand. Sie gilt als grundlegende mechanische Norm für die strukturelle Sicherheit von Brücken- und Portalkranen.

Normenübersicht

Der Stabilitätsverlust von Brücken- und Portalkranen – umgangssprachlich als „Umkippen“ oder „Entgleisen“ bekannt – zählt zu den schwerwiegendsten Unfallarten. Im Jahr 2019 kippte ein 40-t-Portalkran in einem Hafen nach dem Entgleisen infolge einer plötzlichen Böe der Stärke 10 auf der Schiene um, was zum Totalverlust des Krans und zu einer dreimonatigen Stilllegung des Terminals führte. ISO 12210-5 beugt derartigen Unfällen grundlegend vor, indem sie den Stabilitätsnachweis von Kranen unter Windlast, Trägheitskräften und Stoßbelastungen regelt.

Lastkombinationen für den Stabilitätsnachweis

ISO 12210-5 definiert die Lastkombinationen für drei Nachweislastfälle. Arbeitszustand: Eigengewicht + Nenntragfähigkeit + Windlast im Arbeitszustand (Windgeschwindigkeit 20 m/s, Winddruck 250 Pa) + dynamischer Lastfaktor φ₂ für den Hubvorgang. Nachweiskriterium – Stabilisierungsmoment/Kippmoment ≥ 1,33 (d. h. Kippsicherheitsfaktor ≥ 1,33). Nichtarbeitszustand (Stillstand mit Windverankerung): Eigengewicht + Windlast im Nichtarbeitszustand (basierend auf der maximalen Windgeschwindigkeit mit 50-jähriger Wiederkehrperiode, Winddruck ≥ 800 Pa). Nachweiskriterium – Sicherheitsfaktor ≥ 1,2. Montage- und Demontagezustand: Eigengewicht + Montagelast + Windgeschwindigkeit 8,3 m/s (Winddruck 50 Pa). Nachweiskriterium – Sicherheitsfaktor ≥ 1,1.

Bei im Freien betriebenen Portalkranen ist die Windlast häufig die maßgebende Last für die Standsicherheit. Am Beispiel eines 50-t-Portalkrans mit 35 m Spannweite: Bei einer Nichtarbeitswindgeschwindigkeit von 38 m/s (Taifun Stufe 13) kann die seitliche Windkraft auf Hauptträger und Stützbeine über 120 kN erreichen – das entspricht einer horizontalen Schubkraft von 12 t an der Spitze der Stützbeine. Diese Kraft muss über Verankerungseinrichtungen und Schienenklemmen sicher in das Fundament abgetragen werden.

Berechnungsbeispiel für die Kippstabilität

Als Berechnungsbeispiel dient ein MH-Einzelträger-Portalkran mit 20 t Tragfähigkeit und 25 m Spannweite: Eigengewicht G = 45 t (441 kN), Hublast Q = 20 t (196 kN), Eigengewicht der Laufkatze Gt = 3 t (29,4 kN). Der ungünstigste Lastfall tritt ein, wenn die Laufkatze bei voller Hublast am Kragarm positioniert ist und gleichzeitig die maximale Windlast im Arbeitszustand wirkt. Stabilisierungsmoment Mstab = 441 × (25/2) + 29,4 × (25/2) = 5.880 kN·m.

Das Kippmoment Movert setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Kippmoment aus der Hublast 196 × (25/2) = 2.450 kN·m (durch exzentrische Lastaufnahme); das Kippmoment aus der Windlast auf die Seitenfläche des Hauptträgers wird nach der Formel Fw = A × p × Cf berechnet – Seitenfläche des Hauptträgers 25 × 1,8 = 45 m², Winddruck 250 Pa, Formbeiwert Cf = 1,6, Hebelarm der Windkippkraft (Trägermitte bis Schienenoberkante) 10 m, ergibt 45 × 0,25 × 1,6 × 10 = 180 kN·m; das Kippmoment aus horizontalen Trägheitskräften beträgt etwa 100 kN·m. Gesamtkippmoment = 2.730 kN·m. Stabilitätssicherheitsfaktor = 5.880/2.730 = 2,15 > 1,33 – die Anforderungen nach ISO 12210-5 sind erfüllt.

Rutschsicherung und Windverankerung

ISO 12210-5 fordert darüber hinaus den Nachweis der Rutschsicherheit in Schienenlängsrichtung. Der Haftreibungskoeffizient zwischen Laufrad der Kranbrücke und Schiene wird mit 0,14 angesetzt (Stahl auf Stahl, trocken). Die Summe aus Bremskraft und Reibungskraft der Räder muss die horizontale Schubkraft aus der Windlast mit einem Sicherheitsfaktor von ≥ 1,5 aufnehmen. Reicht die passive Rutschsicherung nicht aus, sind Schienenklemmen oder Verankerungseinrichtungen vorzusehen.

Schienenklemmen werden nach ihrer Klemmkraft unterschieden: manuelle Spindelausführung (≥ 50 kN), hydraulische Ausführung (≥ 150 kN) und elektrische Federausführung (≥ 100 kN). Verankerungseinrichtungen werden nach Windschutzklasse in Klasse A (für Windstärke 12, Windgeschwindigkeit < 36,9 m/s) und Klasse B (für Windstärke 14, Windgeschwindigkeit < 44,7 m/s) eingeteilt. In küstennahen Taifunregionen ist die Klasse B vorzusehen. ISO 12210-5 verlangt, dass die Anschluss-Schweißnähte und Ankerbolzen der Verankerungseinrichtung mit einem Sicherheitsfaktor von 1,5 gegenüber der maximalen Windlast im Nichtarbeitszustand ausgelegt werden.

Stabilitätsprüfung durch Versuche

Neu installierte oder nach einer Generalüberholung wieder in Betrieb genommene Brücken- und Portalkrane müssen einer Stabilitätsprüfung unterzogen werden. Das von ISO 12210-5 festgelegte Prüfverfahren: Statische Belastungsprüfung – 1,25-fache Nennlast, Laufkatze in der ungünstigsten Position, Last 100–200 mm über dem Boden anheben und 10 Minuten halten. Währenddessen wird der Spalt zwischen der Unterkante der Stützbeine bzw. Kopfträger und der Schiene überwacht – zeigt sich ein Spalt von > 2 mm, ist das Stabilisierungsmoment unzureichend und die Gefahr des Umkippens gegeben.

Dynamische Belastungsprüfung – 1,1-fache Nennlast, drei vollständige Fahrten der Laufkatze über die gesamte Spannweite sowie jeweils drei Hub- und Senkvorgänge. Während der Fahrt wird beobachtet, ob eines der Laufräder der Kranbrücke die Radlast Null erreicht (abhebt). Sobald bei einem Rad die Radlast Null erreicht, gilt die dynamische Stabilität als nicht bestanden.

NachweislastfallSicherheitsfaktorWindLastkritischLastkombination
im BetriebBetriebsbedingungen≥1.33Betriebswind 250PaEigengewicht+Q+Wind+φ₂
außer BetriebBetriebsbedingungen≥1.2Extremwind≥800PaEigengewicht+Extremwind+Verankerung
MontageBetriebsbedingungen≥1.150PaEigengewicht+MontageLast

Häufige Fragen

F: Muss bei einem Brückenkran in der Halle Windlast berücksichtigt werden?

A: Bei einem Brückenkran in geschlossenen Hallen wird die Windlast in der Regel vernachlässigt. Ausnahmen: ① Halboffene Werkstatthallen, bei denen die Torfläche mehr als 30 % der Seitenwandfläche ausmacht und Wind direkt auf den Hauptträger einwirken kann; ② Beim Hallenwechsel – wenn der Kran Last von Halle A nach Halle B über eine Dehnungsfuge oder einen offenen Durchgang transportiert, muss die Windlast auf dieser Wegstrecke in die Stabilitätsnachweise einbezogen werden. ISO 12210-5 weist in den Anmerkungen ausdrücklich darauf hin.

F: Ist eine Schienenklemme zusätzlich zur Verankerung eines Portalkrans erforderlich?

A: Ja. Die Verankerungseinrichtung (Verankerungsbolzen + Bodenanker) fixiert den Kran in Längsrichtung auf der Schiene und verhindert ein Verschieben der Kranbrücke. Allerdings weist die Verankerung ein Spiel von ca. 5–10 mm auf (Spalt zwischen Bolzen und Ankerloch), was bei Böen zu schlagartiger Kraftbeanspruchung führt. Die Schienenklemme hingegen klemmt direkt auf der Schienenoberkante und überträgt Windkräfte ohne Spiel. ISO 12210-5 empfiehlt für Regionen mit Windgeschwindigkeiten ≥ 30 m/s die Kombination aus Verankerung und Schienenklemme – beide Systeme wirken redundant, sodass bei Versagen einer Einrichtung die andere die Standsicherheit des Krans weiterhin gewährleistet.

F: Wie stark beeinflusst die Auslegerlänge die Stabilität eines Portalkrans?

A: Sehr stark. Jede Verlängerung des Kragarms um 1 m erhöht das Kippmoment bei voll belasteter Laufkatze am Auslegerende (näherungsweise) um Q × 1 m. Beispiel 20-t-Portalkran: Bei Verlängerung des Auslegers von 5 m auf 7 m steigt das Kippmoment unter Volllast um 20 × 9,8 × 2 = 392 kN·m – das entspricht einem zusätzlichen Gegengewicht von ca. 8 t an den Stützbeinen, um denselben Stabilitätssicherheitsfaktor zu erhalten. ISO 12210-5 schreibt daher vor, dass Auslegerlänge und Tragfähigkeit eines Portalkrans eindeutig auf dem Typenschild angegeben werden müssen und eine Überschreitung nicht zulässig ist. Die effektive Auslegerlänge ist definiert als der senkrechte Abstand von der Mittellinie des äußeren Stützbeins bis zur äußersten Hakenposition.

F: Warum kippt ein Kran, wenn die Radlast null wird?

A: Bei der Stabilitätsprüfung von Brücken- und Portalkranen werden alle Kippmomente letztlich über die Radreaktionen der Stützbeine bzw. Kopfträger ausgeglichen. Sinkt die Gesamtradlast auf einer Seite auf null, bedeutet dies, dass die Räder dieser Seite die Schiene verlassen haben – der Kran stützt sich dann einseitig auf der gegenüberliegenden Schiene ab, und das Kippmoment kann schlagartig weiter ansteigen, bis der Kran umkippt. ISO 12210-5 definiert „Radlast = null“ als kritische Grenze für den Stabilitätsverlust, die früher erreicht wird als ein Versagen der strukturellen Festigkeit. In der Praxis ist es daher untersagt, bei voll belasteter Laufkatze am Auslegerende schnell zu fahren oder scharf zu bremsen – die horizontalen Trägheitskräfte beim Abbremsen können die Radlast schlagartig auf null reduzieren und so einen Stabilitätsverlust auslösen.

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