Brückenkran: Notfall bei unkontrolliertem Senken der Haupthaken

Ein unkontrolliertes Absenken des Haupthakens gehört zu den gefährlichsten Betriebszuständen eines Brückenkrans – bei Versagen der Bremse oder Störung des Hydrauliksystems kann eine Last von 10 t unter Gravitation innerhalb von 3 Sekunden auf ca. 7 m/s beschleunigen; die Aufprallenergie übersteigt 70 kJ und kann Hubwerk sowie Anschlagmittel zerstören. Langjährige Praxiserfahrung zeigt: 85 % aller Absturzunfälle beim Senken werden durch übermäßigen Verschleiß der Bremsbeläge und verunreinigtes Hydrauliköl in der hydraulischen Bremse verursacht.

Ein unkontrolliertes Absenken des Haupthakens bezeichnet den Notfallzustand, bei dem die Betriebsbremse des Hubwerks während des Senkvorgangs die Last nicht wirksam abbremsen kann und diese unter Gravitation kontinuierlich beschleunigt. Dieser Zustand gefährdet unmittelbar das Personal vor Ort und kann Folgeunfälle wie herabfallende Lasten, Drahtseilbruch oder Trommelüberdrehzahl auslösen. Gemäß Abschnitt 5.4.3 der Norm DIN 15018, wonach die Bremse eine sichere Abbremsung bei 1,5-facher Nennlast gewährleisten muss, sowie § 38 der Vorschrift TSG 51-2023, die eine Notbremseinrichtung verbindlich vorschreibt, müssen alle in Betrieb befindlichen Brückenkrane über einen zuverlässigen Überdrehzahlschutz und eine Notbremsfunktion verfügen.

Drei typische Auslöser für unkontrolliertes Absenken

Die folgende Abbildung zeigt den Schadensmechanismus sowie die drei typischen Fehlerpfade, die zu einem unkontrollierten Absenken des Haupthakens führen:

Gefahrenanalyse unkontrolliertes Absenken des Haupthakens

Übermäßiger Verschleiß der Bremsbeläge – dies ist die häufigste Ursache und macht ca. 45 % der täglichen Störungen aus. Die Betriebsbremse des Hubwerks muss bei jedem Senkvorgang die potenzielle Energie in Reibungswärme umwandeln. Überschreitet der Belagverschleiß 50 % der ursprünglichen Dicke (gemäß den Verschleißgrenzen für Bremsbeläge in Norm GB/T 6333), sinkt das Nennbremsmoment auf 40 %–60 % des Ausgangswerts, sodass die Last nicht mehr innerhalb des Sicherheitsabstands abgebremst werden kann. Typische Symptome: Das Bremsspiel vergrößert sich über das zulässige Maß hinaus (Normalbereich 0,5–0,8 mm, kritisch >1,2 mm); beim Bremsen tritt ein scharfes Pfeifgeräusch auf.

Verunreinigtes oder leckendes Hydrauliköl in der hydraulischen Bremse – Bremsen mit Hydrostoßantrieb übertragen die Schubkraft des Antriebs über Hydrauliköl. Überschreitet der Wassergehalt des Öls 0,1 % oder die Partikelverschmutzung NAS-Klasse 10, kann der Ventilschieber in halb geöffneter Stellung klemmen; die Bremse wirkt dann nur noch mit reduziertem Moment, und die Last senkt sich langsam „kriechend" ab. Gefährlicher ist ein Mikroleck an Hydraulikschlauchverbindungen (<0,1 mL/h), das bei der Inspektion leicht übersehen wird: Ab einem kumulierten Verlust von 50 mL fällt der Systemdruck bis an die Bremsschwelle. Siehe hierzu die Ölreinheitsanforderungen für hydraulische Bremsen in JB/T 6406-2006.

Fehlfunktion des elektrischen Steuerungssystems – Der Frequenzumrichter leitet beim Senken die Rückspeiseenergie über den Bremswiderstand ab. Bei einem Durchschlag des IGBT im Bremsmodul oder einem offenen Bremswiderstand steigt die Spannung im Gleichspannungszwischenkreis innerhalb von 0,5 s auf die Überspannungsschwelle (typischerweise 720 V DC); der Umrichter sperrt die Ausgangsimpulse, der Asynchronmotor verliert sein elektromagnetisches Bremsmoment, und die Last beschleunigt ungebremst unter Gravitation. Gemäß Abschnitt 5.3 von GB/T 28264 — Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem zur Erfassung und Verriegelung von Überdrehzahlsignalen muss eine solche Störung innerhalb von 200 ms eine Notbremsung auslösen.

Fünf Schritte für die Notfallmaßnahmen vor Ort

Schritt 1: Not-Aus-Taster sofort betätigen – Die Hauptstromversorgung des Hubwerks wird unterbrochen und gleichzeitig die Notbremse ausgelöst (sofern vorhanden). Die Notbremse ist in der Regel eine federbelastete, stromlos geschlossene Bremse, die bei Stromausfall innerhalb von <100 ms anspricht. Hinweis: Auch die normale Betriebsbremse benötigt nach dem Abschalten 2–3 s, bis das volle Bremsmoment aufgebaut ist (Rückstellverzögerung des Hydrostoßantriebs); die Notbremse bildet darüber hinaus die zweite Sicherheitslinie.

Schritt 2: Endschalter-Verriegelung für die untere Grenze aktivieren – Kommt die Last weiterhin nicht zum Stillstand, muss der Bediener den Meisterschalter sofort in die Hubstellung bringen, um durch Gegenstrombremsung des Motors ein zusätzliches Verzögerungsmoment zu erzeugen. Diese Maßnahme ist jedoch streng limitiert: Bei frequenzumrichtergespeisten Kranen ist ein erzwungener Gegenanlauf im Stallzustand untersagt (löst IGBT-Überstromschutz aus); sie ist nur bei älteren Steuerungen mit Schleifringläufer-Asynchronmotor und Drehzahlregelung über Läufervorwiderstände zulässig.

Schritt 3: Mechanische Pufferung über den unteren Endschalter nutzen – Nähert sich die Last der unteren Grenzposition, löst der Hammer-Endschalter eine Pufferstrecke von ca. 50–80 mm aus. Auf der Trommel müssen dabei mindestens 3 Sicherheitswindungen Drahtseil verbleiben (gemäß Abschnitt 5.2.1.2 der Norm DIN 15018), um zusätzliche Reibung zur Abbremsung zu erzeugen.

Schritt 4: Gefahrenbereich absperren – Alle Personen unterhalb der Last sowie im möglichen Fallradius (in der Regel 1/3 der Hubhöhe) müssen sich sofort zurückziehen. Der Einsatzleiter gibt über Pfeife oder Gegensprechanlage ein Notsignal zur Evakuierung; das Unterqueren der Last ist strikt verboten.

Schritt 5: Fehleranalyse und Dokumentation nach dem Vorfall – Nach der ersten Kontrolle der Situation ist unverzüglich ein Technikerteam mit der Ursachenanalyse zu beauftragen. Empfohlene Reihenfolge: Messung der Bremsbelagdicke → Druckprüfung des hydraulischen Systems → Prüfung des Bremsmoduls im elektrischen Steuerschrank → Auslesen der Fehlercodes am Frequenzumrichter. Gemäß TSG Q7015-2016 – Regeln für die regelmäßige Inspektion von Hebezeugen sind alle Notbremsereignisse lückenlos im Gerätearchiv zu dokumentieren, einschließlich Zeitpunkt, Lasttragfähigkeit, ergriffene Maßnahmen und Reparaturkonzept.

Die folgende Abbildung zeigt den vollständigen Ablauf von der Erkennung des unkontrollierten Absenkens bis zum Abschluss der Fehleranalyse:

Ablauf der Notfallmaßnahmen

Vorbeugende Wartung und gestufte Inspektionsintervalle

Der Schlüssel zur Vermeidung eines unkontrollierten Absenkens des Haupthakens liegt in einem gestuften Inspektionssystem mit zunehmender Prüftiefe:

Inspektion bei jeder Schicht – Prüfung des Bremsspiels (Fühlerlehre, Normalbereich 0,5–0,8 mm; ab 1,0 mm nachstellen) sowie des Hydraulikölstands (mindestens 1/3 der Skala); Sichtprüfung des Drahtseils auf sichtbare Drahtbrüche.

Wöchentliche Prüfung – Messung der Bremsbelagdicke und Dokumentation der Verschleißkurve. Bei einer Verschleißrate über 0,1 mm/Monat ist der Belag vorzeitig zu tauschen, um ungeplante Stillstände zu vermeiden.

Monatliche Prüfung – Absenk-Bremstest unter Nennlast mit Messung des Bremswegs. Gemäß Norm DIN 15018 darf der Bremsweg bei 1,25-facher Nennlast 1/100 der Nenn-Hubgeschwindigkeit nicht überschreiten (bei 1 m/s Hubgeschwindigkeit also maximal 10 mm).

Vierteljährliche Prüfung – Notbremsübung unter Volllast zur Verifizierung des Bremswegs gemäß Norm. Gleichzeitig Kalibrierung des Ansprechwerts der Überdrehzahlsicherung (115 % ± 5 % der Nenndrehzahl) sowie Prüfung der Reaktionszeit der Notbremse.

Wichtige Parameter und Normenanforderungen

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Prüfpunkt Normanforderung Erkennungsverfahren Störungsbehandlung
BremseReibbelagWanddicke >=der Nennwanddicke50% Messschieber/Ultraschall-Dickenmessung Verschleißbei Überschreitung sofort ersetzen
Bremsspiel 0.5~0.8mm Fühlerlehrenmessung überschreiten1.0mmd.h.Einstellung
HydraulikölReinheitsgrad <=NAS (australische Norm) 10Klasse Partikelzähler/Ölprobenahme bei Überschreitung sofort Ölwechsel
BremswiderstandWiderstandswert Nennwert±10% WertMultimeter Abweichung>10%bei Überschreitung sofort ersetzen
ÜberdrehzahlsicherungAnsprechwert Nenn-Geschwindigkeitder Nennwanddicke115% DrehzahlTabelle/FrequenzumrichterÜberwachung Abweichung>5%erneutKalibrierung
NotbremseReaktionszeit <=200ms Oszilloskop/Hochgeschwindigkeitskamera ÜberzeitprüfungMagnetventil

Sicherheitsverbote und Pflichtvorgaben für den Kranbetrieb

Verboten – Das Einstellen des Bremsspiels bei laufendem Hubwerk. Vor allen Einstellarbeiten muss die Anlage vollständig spannungsfrei geschaltet und das Lastaufnahmemittel sicher abgesetzt sein.

Verboten – Das Umschalten der Bewegungsrichtung während einer beschleunigten Senkfahrt. Dies kann zu einem plötzlichen Spannen des Drahtseils und damit zu einer gefährlichen Schlaglast führen.

Vorgeschrieben – Nach einem Ölwechsel der hydraulischen Bremse sind mindestens drei Bremsversuche ohne Last durchzuführen. So wird sichergestellt, dass die Luft vollständig aus der Anlage entfernt ist und das Bremsspiel den Sollwerten entspricht.

Vorgeschrieben – Antriebssysteme mit Frequenzumrichter müssen mit einem Überstromschutz für den Bremswiderstand ausgestattet sein (Temperaturschalter öffnet bei >180°C). Dies verhindert Brände, falls die Bremsenergie nicht abgeführt werden kann.

Sicherheitshinweis
Bei einem unkontrollierten Senken des Haupthakens ist es strengstens untersagt, sich unter die Last zu begeben oder zu versuchen, die Bremse manuell zu betätigen. Das Umschalten der Bewegungsrichtung während der beschleunigten Senkfahrt ist ebenfalls verboten, da dies zu einer gefährlichen Schlaglast durch plötzlich gespanntes Drahtseil führen kann. Die einzig richtige Reaktion ist, sofort den Not-Aus-Taster zu betätigen und den Gefahrenbereich zu verlassen. Unfallanalysen zeigen, dass ein korrektes Handeln innerhalb des entscheidenden 3-Sekunden-Fensters das Ausmaß von Geräteschäden um über 70% reduzieren kann.

Häufige Fragen zur Bremsenwartung und -diagnose

F: Wann muss der Reibbelag der Bremse ausgetauscht werden? Gibt es einen quantitativen Grenzwert?

A: Gemäß der Norm GB/T 6333 muss der Reibbelag ausgetauscht werden, sobald der Verschleiß mehr als 50% der ursprünglichen Dicke beträgt. Bei elektromagnetischen Bremsen ist ein Austausch ebenfalls erforderlich, wenn das Bremsspiel 1,2 mm überschreitet (Standardwert: 0,5–0,8 mm) und sich nicht durch Einstellung wieder in den Normalbereich bringen lässt. Es wird empfohlen, die Dicke des Reibbelags monatlich mit einem Messschieber zu prüfen und einen Verschleißtrend zu dokumentieren. Bei einem plötzlichen Anstieg der Verschleißrate (mehr als das Doppelte des Normalwerts) sollte der Austausch bei der nächsten Stillstandszeit eingeplant werden.

F: In welchen Intervallen sollte das Hydrauliköl der Bremse gewechselt werden? Welche Ölsorte ist zu verwenden?

A: Für hydraulische Bremsen wird Verschleißschutz-Hydrauliköl L-HM 46 (ISO VG 46) empfohlen. Der Ölwechsel ist alle 2.000 Betriebsstunden oder mindestens einmal jährlich durchzuführen (je nachdem, was zuerst eintritt). In Umgebungen mit hohen Temperaturen (Umgebungstemperatur >40°C) oder staubgeschütztem Einsatz sollte das Intervall auf 1.000 Stunden verkürzt werden. Nach dem Ölwechsel muss die Anlage entlüftet werden: Ölpumpe starten und den Stößel mindestens 10 Mal betätigen, bis der Stößelhub und das Bremsspiel wieder den Sollwerten entsprechen. Die Durchführung erfolgt gemäß JB/T 6406-2006.

F: Warum darf bei einem Kran mit Frequenzumrichter im Falle eines unkontrollierten Senkens nicht einfach der Motor umgepolt werden, um zu bremsen?

A: Wenn der Frequenzumrichter erkennt, dass der Motor durch eine äußere Kraft mit hoher Drehzahl angetrieben wird (die tatsächliche Drehzahl des Rotors übersteigt die Synchrondrehzahl), kann die im Stator induzierte Gegenspannung die Spannung im Gleichspannungszwischenkreis überschreiten. Ein erzwungener Gegenbefehl würde in diesem Moment zu einem Strom führen, der das 3- bis 5-fache des Nennwerts erreichen kann. Dies würde den Überstromschutz (OC-Fehler) auslösen und der Motor verliert jegliches elektromagnetisches Bremsmoment. Daher muss bei Umrichter-gesteuerten Kränen die Bremsenergie über einen Bremswiderstand und ein Bremsmodul in Wärme umgewandelt werden, oder es muss eine unabhängige, mechanische Notbremse vorhanden sein.

F: Wie lässt sich bei der täglichen Inspektion das Risiko eines unkontrollierten Senkens schnell erkennen?

A: Eine schnelle Überprüfung erfolgt nach der "Drei-Sinne-Methode": 1. Prüfung des Bremsspiels (mit einer Fühlerlehre, ob >1,0 mm), 2. Prüfung der Reibbelagfarbe (normal ist grau-braun; Blaufärbung deutet auf Überhitzung hin, Risse auf Alterung), 3. Prüfung des Hydraulikölstands (unter 1/3 der Skala nachfüllen). Zusätzlich sollte auf das Bremsgeräusch geachtet werden: Ein gleichmäßiges, tiefes Geräusch ist normal; ein scharfes Quietschen weist auf starken Verschleiß oder eine verkohlte Oberfläche hin. Vor jedem Hubvorgang sollte ein Testhub ohne Last durchgeführt werden – wenn ein deutliches "Nachrutschen" oder eine Verzögerung der Bremskraft von >0,5 Sekunden spürbar ist, ist eine sofortige detaillierte Prüfung erforderlich.

Die von Kelude Schwerindustrie hergestellten Brückenkrane sind standardmäßig mit einem Doppelbremssystem ausgestattet – bestehend aus einer Betriebsbremse (elektromagnetisch oder hydraulisch) und einer Notbremse (federspannend, geschlossen). Dies erfüllt die Anforderungen der Vorschrift TSG 51-2023 sowie der Norm DIN 15018 für redundante Bremssysteme im Hubwerk. Optional ist eine Online-Zustandsüberwachung der Bremse erhältlich, die kontinuierlich Parameter wie Bremsspiel, Reibbelagtemperatur und Hydraulikdruck erfasst. Über das CMS-System wird eine frühzeitige Warnung vor dem Risiko eines unkontrollierten Senkens ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie unter CMS-Zustandsüberwachung und Fernwartung für Krane.

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