Brückenkran nach GB/T 14405-2011: Anforderungen und Abnahme

Die Norm GB/T 14405-2011 „Allgemeiner Brückenkran“ ist die zentrale nationale Produktnorm für Fertigung und Abnahme von Brückenkranen. Sie legt technische Anforderungen, Prüfverfahren, Prüfregeln sowie Kennzeichnung, Verpackung und Transport für allgemeine Brückenkrane mit einer Nenntragfähigkeit von 3 bis 500 t fest. Alle technischen Kennwerte, die bei Kranauswahl, Beschaffung und Abnahme eine Rolle spielen, basieren auf dieser Norm. Der folgende Beitrag erläutert die Kernklauseln und wichtigsten Parameter der Norm im Einzelnen.

Die Norm GB/T 14405-2011 „Allgemeiner Brückenkran“ wurde am 12. Mai 2011 veröffentlicht und trat am 1. Dezember 2011 in Kraft. Sie ersetzt die Vorgängerversion GB/T 14405-1993. Die Norm gilt für allgemeine Brückenkrane mit einer Nenntragfähigkeit von 3 t bis 500 t (das gesamte Kelude-Sortiment ist abgedeckt) und einer Spannweite von nicht mehr als 40 m. Abgedeckt sind Bauformen wie Brückenkran mit Haken, Brückenkran mit Greifer, Brückenkran mit Magnet, Zwei-Funktions-Brückenkran und Drei-Funktions-Brückenkran. Die von Kelude Schwerindustrie gefertigten Brückenkrane der Typen QD/LH/YD werden gemäß dieser Norm konstruiert, gefertigt und vor Auslieferung geprüft.

GB/T 14405-2011 Allgemeiner Brückenkran – Anwendungsbereich, technische Anforderungen, Prüfverfahren, Prüfregeln


Anwendungsbereich der Norm

Der Anwendungsbereich von GB/T 14405-2011 umfasst allgemeine Brückenkrane mit einer Nenntragfähigkeit von 3 t bis 500 t, einer Triebwerksgruppe von A1 bis A8 und einer Spannweite von in der Regel nicht mehr als 40 m. Zu den abgedeckten Bauformen zählen der QD-Typ Brückenkran mit Haken, der QZ-Typ Brückenkran mit Greifer, der QC-Typ Brückenkran mit Magnet, der QL-Typ Zwei-Funktions-Brückenkran sowie der QS-Typ Drei-Funktions-Brückenkran.

Nicht abgedeckte Produkte: Die Norm gilt nicht für explosionsgeschützte Brückenkrane, Metallurgiekrane, isolierte Krane, manuelle Brückenkrane mit einfachem Träger sowie Brückenkrane, für die spezifische Produktnormen existieren. Für diese speziellen Betriebsbedingungen gelten eigene Produktnormen (z. B. JB/T 5897 für explosionsgeschützte Brückenkrane, YB/T 089 für Metallurgiekrane).

Die definierte Schwelle von 3 t Nenntragfähigkeit deckt sich mit dem Überwachungsbereich für Spezialausrüstung: Gemäß Bekanntmachung Nr. 57 der Staatlichen Marktaufsichtsbehörde aus dem Jahr 2020 unterliegen Brückenkrane ab einer Tragfähigkeit von ≥ 3 t der Marktaufsicht als Spezialausrüstung und müssen einer Überwachungsprüfung sowie regelmäßigen Inspektionen unterzogen werden.


Kernanforderungen an Konstruktion & Fertigung

Kapitel 4 der Norm behandelt die technischen Anforderungen und umfasst die vollständigen technischen Kennwerte – von Material über Konstruktion und Fertigung bis zum fertigen Produkt. Es ist das umfangreichste Kapitel der gesamten Norm.

Materialanforderungen: Für die tragenden Strukturbauteile des Krans (Hauptträger, Kopfträger, Katzfahrwerkrahmen) sind die Stahlsorten Q235B (≈S235JR) oder Q345B (≈S355J2) zu verwenden. Deren chemische Zusammensetzung und mechanische Eigenschaften müssen den Normen GB/T 700 bzw. GB/T 1591 entsprechen. Die Schweißzusätze sind auf den Grundwerkstoff abzustimmen; Schweißelektroden müssen GB/T 5117, Schweißdrähte GB/T 5293 erfüllen.

Konstruktive Anforderungen: Die Kranauslegung hat Lastberechnung und Festigkeitsnachweis gemäß GB/T 3811-2008 durchzuführen. Die Durchbiegung des Hauptträgers unter voller statischer Last darf 1/700 der Spannweite (Triebwerksgruppe A4 bis A5) bzw. 1/800 der Spannweite (Triebwerksgruppe A6 bis A7) nicht überschreiten. Der Hauptträger ist mit einer Überhöhung auszuführen; der Vorbiegewert sollte 1/1000 der Spannweite betragen, die Vorbiegungskurve idealerweise als Parabel oder Sinuskurve verlaufen.

Montagetoleranzen der Laufräder: Die Horizontalschrägstellung der Laufräder darf 0,4 mm/m (kleine Raddurchmesser) bzw. 0,25 mm/m (große Raddurchmesser) nicht überschreiten, die Vertikalschrägstellung nicht mehr als 0,25 mm/m betragen. Die Fluchtungsabweichung der Laufräder an einem Kopfträger: bei Spannweite ≤ 10 m maximal 2 mm, bei Spannweite > 10 m maximal [2 + (S − 10) × 0,1] mm.

Anforderungen an das elektrische System: Die Schutzart (IP) der elektrischen Ausrüstung muss in normaler Innenraumumgebung mindestens IP44 betragen, im Außenbereich oder bei staubiger Umgebung mindestens IP54. Der Kran ist mit Not-Aus-Schalter, Kurzschlussschutz, Überlastschutz, Unterspannungsschutz und Nullstellungsschutz auszurüsten. Bei Stromschienenversorgung müssen die Stromabnehmer zuverlässigen Kontakt und ruhigen Lauf gewährleisten.


Prüfverfahren und Abnahmestandard

Kapitel 5 der Norm legt die Prüfverfahren fest: Materialprüfung, Schweißnahtprüfung, Leerlauftest, Statische Belastungsprüfung und Dynamische Belastungsprüfung.

Materialprüfung: Das Material der tragenden Strukturbauteile ist einer mechanischen Wiederholungsprüfung zu unterziehen, einschließlich Zugversuch (Streckgrenze, Zugfestigkeit, Dehnung) und Schlagversuch (Kerbschlagarbeit bei Raumtemperatur ≥ 27 J).

Schweißnahtprüfung: Die Zugzone des Hauptträgers sowie wichtige Schweißnähte der Kopfträger sind einer zerstörungsfreien Prüfung zu unterziehen. Stumpfnähte sind zu 100 % mittels Ultraschallprüfung (UT) zu prüfen, bei Kehlnähten beträgt der Stichprobenumfang mindestens 20 %. Die Qualitätsstufe der Fehlerprüfung muss der Anforderung Klasse B gemäß GB/T 11345 entsprechen.

Leerlauftest: Der Kran ist 2 Stunden im Leerlauf zu betreiben. Alle Triebwerke müssen ruhig laufen, ohne ungewöhnliche Vibrationen oder Geräusche. Die Geradheitsabweichung beim Kranfahren darf Spannweite × 0,2 ‰ nicht überschreiten, die Katzspurweite darf um maximal ± 2 mm abweichen.

Statische Belastungsprüfung: Es wird das 1,25-fache der Nennlast angehoben und 10 Minuten in der Schwebe gehalten. Nach dem Entlasten ist die Durchbiegung des Hauptträgers zu prüfen. Die Durchbiegung des Brückenträgers darf 1/2000 der Spannweite nicht überschreiten; bleibende Verformung ist nicht zulässig.

Dynamische Belastungsprüfung: Es wird das 1,1-fache der Nennlast angehoben; gleichzeitig sind die Hub-, Kranfahr- und Katzfahrwerke in mindestens drei vollständigen Hin- und Herfahrten zu betreiben. Dabei ist zu prüfen, dass alle Triebwerke einwandfrei arbeiten, das Bremsen zuverlässig funktioniert und kein Spurkranzreiben auftritt.


Prüfregeln und Anforderungen an die Werksabnahme

Kapitel 6 der Norm definiert zwei Prüfregeln: die Werksabnahme und die Typprüfung.

Werksabnahme: Jeder Kran ist vor Auslieferung einer Einzelprüfung zu unterziehen. Die Prüfpositionen umfassen äußere Qualität, Maßtoleranz, Leerlauftest, Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen sowie Prüfung des elektrischen Systems. Nach bestandener Werksabnahme wird das Produktzertifikat ausgestellt.

Typprüfung: Eine Typprüfung ist erforderlich, wenn ein neues Produkt eingeführt wird, ein bestehendes Produkt in ein anderes Werk verlagert wird, nach der Serienfertigung wesentliche Änderungen an Konstruktion, Material oder Fertigungsverfahren vorgenommen werden oder die Produktion nach einer Unterbrechung von mehr als zwei Jahren wieder aufgenommen wird. Aus derselben Charge, die die Werksabnahme bestanden hat, werden stichprobenartig 3 Krane entnommen. Die Annahmekriterien lauten 0 angenommen / 1 abgelehnt: Die Typprüfung gilt als bestanden, wenn alle 3 Krane die Prüfung bestehen. Ist ein Kran nicht konform, wird die Stichprobe auf 6 Krane verdoppelt. Ist auch dann ein Kran nicht konform, gilt die Typprüfung als nicht bestanden.

Kennzeichnung und Begleitdokumentation: Jeder Kran muss an gut sichtbarer Stelle ein Typenschild tragen, das mindestens folgende Angaben enthält: Hersteller, Produktbezeichnung, Typ und Spezifikation, Nenntragfähigkeit, Spannweite, Triebwerksgruppe, Seriennummer und Herstellungsdatum. Die Begleitdokumentation umfasst das Produktzertifikat, die Montage- und Betriebsanleitung, den Teilekatalog der Hauptkomponenten sowie die Verschleißteilliste.

Einsatzbereich
QD-Haken / QZ-Greifer / QC-Elektromagnet / QL-Kombination / QS-Mehrzweck, 3–500 t
Materialanforderungen
Q235B / Q345B, Schweißzusätze müssen abgestimmt sein, 100 % UT-Fehlerprüfung
Durchbiegung
Volllast statisch ≤ S/700 (Triebwerksgruppe M6–M7) bzw. S/800 (M8–M9)
Laufradschrägstellung
Horizontal ≤ 0,25–0,4 mm/m, vertikal ≤ 0,25 mm/m
Lastprüfung
Statische Last 1,25-fach für 10 min, dynamische Last 1,1-fach, 3 Hubspiele
Prüfverfahren
Stückweise Werksabnahme + Typprüfung an 3 Kranen (0/1-Regel)

Vergleichstabelle: Materialanforderungen für tragende Strukturen

WerkstoffgüteNormNummerStreckgrenze(MPa)Zugfestigkeit(MPa)AnwendungsbereichSchweißanforderungen
Q235B (≈S235JR)GB/T 700235370~500Hauptträger/Kopfträger/KatzfahrwerkrahmenerforderlichVorwärmung
Q345B (≈S355J2)GB/T 1591345470~630große TragfähigkeitHauptträgererforderlichVorwärmung+Nachwärmung
Q420BGB/T 1591420520~680Ultra-GroßtonnageerforderlichWärmebehandlung
Tragfähigkeitsbereich
Allgemeiner Brückenkran von 3 bis 500 t
Durchbiegung des Hauptträgers
Stufe A4 bis A5: S/700, Stufe A6 bis A7: S/800
Vorbiegung
S/1000, parabolische Verteilung
Radschrägstellung
Horizontal ≤ 0,25–0,4 mm/m
Lastprüfung
Statische Last 1,25-fach / dynamische Last 1,1-fach
Werksabnahme
Stückweise Vollprüfung inkl. Leerlauf, statischer und dynamischer Last

Häufige Fragen zur Krandimensionierung nach DIN 15018

F: Welches Verhältnis besteht zwischen ISO 4306 und DIN 15018?

A: DIN 15018 ist die Krandimensionierungsnorm und legt die gemeinsamen Berechnungsmethoden für alle Krantypen fest. ISO 4306 ist die Produktnorm für allgemeine Brückenkrane und ergänzt DIN 15018 um spezifische technische Anforderungen und Abnahmekennwerte für Brückenkrane. Kurz gesagt: DIN 15018 definiert die Berechnung, ISO 4306 legt fest, wann ein Kran die Abnahme besteht.

F: Welche Anforderungen stellt ISO 4306 an die Überhöhung des Hauptträgers?

A: Der Hauptträger muss eine Vorbiegung aufweisen, die etwa 1/1000 der Spannweite betragen sollte. Die Vorbiegungskurve wird als Parabel empfohlen. Im Leerlauf muss die Überhöhung in der Mitte der Spannweite zwischen 0,7S/1000 und 1,4S/1000 liegen. Eine Überhöhung über 1,4S/1000 kann nach dem Beladen zu erheblichen Sekundärspannungen führen, während eine zu geringe Überhöhung die Durchbiegung unter Vollast nicht ausreichend kompensiert.

F: Welche Lärmgrenzwerte gelten für Brückenkrane gemäß Norm?

A: ISO 4306 legt fest, dass der Geräuschpegel im Führerhaus bei Nennlast und gleichmäßiger Fahrt 85 dB(A) nicht überschreiten darf; außerhalb des Führerhauses (in 1,5 m Höhe über dem Boden) gilt ein Grenzwert von 90 dB(A). Krane, die diese Werte überschreiten, müssen mit Schalldämmungsmaßnahmen ausgestattet werden, z. B. mit geräuscharmen Motoren, Schallschutzhauben am Getriebe oder Dämpfungsmaterial auf der Radlauffläche.

F: Wie lange ist die Lebensdauer eines nach dieser Norm gefertigten Brückenkrans?

A: Bei normalem Betrieb und regelmäßiger Wartung beträgt die Auslegungslebensdauer der Stahlkonstruktion nach ISO 4306 in der Regel 30 Jahre. Die Lebensdauer der Mechanismen liegt je nach Triebwerksgruppe zwischen 10 und 20 Jahren (Stufe A5: ca. 15 Jahre, Stufe A7: ca. 10 Jahre). Kelude Schwerindustrie wählt Strukturbauteile mit einem Sicherheitsfaktor von 1,25 aus, wodurch sich die tatsächliche Lebensdauer um über 20 % verlängert.

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