GB/T 31052.1-2014 Kranprüfung: Wartung und Inspektionsklassen

DIN 15018 ist die allgemeine Norm für die Inspektion und Wartung von Hebezeugen und gilt für alle Krantypen. Die Norm definiert ein dreistufiges Prüfsystem mit täglicher Prüfung (jede Schicht), wiederkehrender Prüfung (monatlich/vierteljährlich) und gründlicher Untersuchung (jährlich). Sie legt die Qualifikation der Inspektoren, die Klassifizierung der Prüfpunkte, die Inspektionsintervalle und die Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen fest. Dieser Artikel erläutert die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen der Norm.

Die Normenreihe DIN 15018 „Hebezeuge – Inspektion und Wartung“ ist als mehrteilige Serie konzipiert. Teil 1, veröffentlicht 2014, definiert die allgemeinen Anforderungen an die Inspektion und Wartung von Hebezeugen. Sie gilt für Krane in Brückenbauart, Portalbauart, Turmbauart sowie fahrbare Bauart und dient dem Betreiber als zentrale Grundlage für die Einrichtung eines Geräteprüfsystems. Kelude Schwerindustrie entwickelt auf Basis dieser Norm kundenspezifische Inspektions- und Wartungspläne, um den konformen Betrieb der Anlagen sicherzustellen.

DIN 15018 dreistufiges Prüfsystem


Dreistufiges Prüfsystem für Krane

Die Norm etabliert ein dreistufiges System aus täglicher Prüfung, wiederkehrender Prüfung und gründlicher Untersuchung. Die tägliche Prüfung wird vom Bediener jeder Schicht durchgeführt und umfasst die Kontrolle des Arbeitszustands der Bremse, die Seilabnutzung und Schmierung, die Funktionssicherheit der Endschalter sowie die Laufgeräusche der Mechanismen. Festgestellte Mängel führen zu sofortigem Stopp und Meldung zur Reparatur. Die wiederkehrende Prüfung wird nach Arbeitsklasse terminiert – für die Stufen A3~A5 vierteljährlich, für die Stufen A6~A8 monatlich. Sie wird vom Wartungspersonal durchgeführt und umfasst Radverschleiß, Getriebeölzustand, Wellenausrichtung der Kupplungen und elektrische Isolation. Die gründliche Untersuchung erfolgt jährlich durch einen Geräteingenieur oder eine beauftragte Prüforganisation und konzentriert sich auf die Vorbiegung des Hauptträgers, Risse in der Metallkonstruktion, Radschräglauf und die Lastprüfung.

Dieses dreistufige System zeichnet sich durch klare Aufgabenteilung aus: Der Bediener trägt die tägliche Sicherheitsverantwortung, das Wartungspersonal die periodische technische Wartung und der Ingenieur die jährliche umfassende Untersuchung. Die Ergebnisse jeder Stufe werden separat im Betriebstagebuch, in Prüfaufzeichnungen und im Inspektionsbericht dokumentiert und bilden so eine vollständige Geräteakte. Die Stufen greifen ineinander: Bei der täglichen Prüfung festgestellte Probleme fließen in den Plan der wiederkehrenden Prüfung ein, und strukturelle Mängel aus der wiederkehrenden Prüfung werden bei der gründlichen Untersuchung erneut gezielt geprüft. Wird in einer der drei Stufen ein schwerwiegender Fehler entdeckt, ist der Kran sofort außer Betrieb zu nehmen; ein Weiterbetrieb mit Schäden ist nicht zulässig.

Der Kernvorteil des dreistufigen Systems liegt in seiner umfassenden Abdeckung und den mehrstufigen Kontrollen. Die tägliche Prüfung bildet die Sicherheitsbasis, die wiederkehrende Prüfung dient der vorbeugenden Wartung und die gründliche Untersuchung stellt die Tiefenprüfung dar. Alle drei Stufen sind unverzichtbar und ergänzen sich gegenseitig. Der Betreiber sollte basierend auf dem Gerätetyp und der Arbeitsklasse einen entsprechenden Prüfplan und Prozessablauf erstellen, der die spezifischen Prüfpunkte, Beurteilungskriterien und Aufzeichnungsformate für jede Stufe festlegt. Für neu installierte oder generalüberholte Krane ist vor der Inbetriebnahme eine gründliche Untersuchung durchzuführen, um den initialen technischen Sollzustand zu dokumentieren.


Klassifizierung der Prüfpunkte

Die Norm klassifiziert die Prüfpunkte in Kategorie A (Sicherheitseinrichtung), Kategorie B (tragende Strukturbauteile und Mechanismen) und Kategorie C (allgemeine Punkte). Prüfpunkte der Kategorie A sind bei jeder Inspektion obligatorisch und umfassen den Hubhöhenbegrenzer, die Fahrweg-Endschalter der Katze und des Krans, die Überlastsicherung, die Windsicherung und den Not-Aus-Schalter. Prüfpunkte der Kategorie B werden bei der wiederkehrenden Prüfung und der gründlichen Untersuchung geprüft und umfassen Hauptträger, Kopfträger, Stützbein, Laufrad, Bremse, Getriebe und Drahtseil. Kategorie C umfasst allgemeine Prüfpunkte wie Schmierung, Verbindungselemente, Beleuchtung und Signaleinrichtungen.

Ein Fehler an einer Sicherheitseinrichtung der Kategorie A erfordert den sofortigen Stopp und eine Korrekturmaßnahme, da diese Mängel direkt die Personensicherheit gefährden. Bei festgestellten Fehlern der Kategorie B darf der Kran erst nach Behebung (z. B. durch Nachschweißen, Austausch oder Verstärkung) wieder verwendet werden. Fehler der Kategorie C können bis zur nächsten Inspektion behoben werden, müssen jedoch dokumentiert und in den Wartungsplan aufgenommen werden. Die Norm legt für jede Kategorie klare Inspektionsmethoden, Beurteilungskriterien und Korrekturmaßnahmen fest. Der Inspektor ist verpflichtet, diese Vorgaben strikt einzuhalten und darf weder die Anforderungen absenken noch rein nach Erfahrungswerten urteilen.

Die konkreten Abnahmestandards für Sicherheitseinrichtungen der Kategorie A sind: Endschalter müssen präzise und zuverlässig auslösen; nach dem Öffnen des Schalters muss der Haken oder die Laufkatze in einem Abstand von mindestens 200 mm zur Endlage automatisch stoppen. Die Überlastsicherung muss bei 110 % der Nennlast zuverlässig auslösen, alarmieren und die Stromversorgung des Hubwerks unterbrechen. Die Windschienenklemme oder Verankerungseinrichtung muss sich leichtgängig bedienen lassen und nach dem Festklemmen der maximalen, am Standort auftretenden Windlast standhalten. Der Not-Aus-Schalter muss die gesamte Stromversorgung des Krans unterbrechen, selbstsperrend sein und darf nur manuell zurückgesetzt werden können. Der Unterspannungsschutz muss nach einer Unterbrechung und Wiederkehr der Stromversorgung einen selbsttätigen Anlauf des Krans verhindern; ein erneuter Start ist erst nach Betätigen des Startknopfs möglich.


Anforderungen an Prüfaufzeichnungen

Aufzeichnungen der täglichen Prüfung sind im Betriebstagebuch zu führen und mindestens 1 Jahr aufzubewahren. Aufzeichnungen der wiederkehrenden Prüfung sind als Prüfaufzeichnungen zu archivieren und mindestens 3 Jahre aufzubewahren. Die gründliche Untersuchung erfordert einen formellen Inspektionsbericht, der in den technischen Unterlagen des Geräts abgelegt und bis zur Verschrottung des Krans aufbewahrt wird. Die Aufzeichnungen müssen Prüfpunkt, Inspektionsergebnis, festgestellten Fehler, Korrekturmaßnahme und die Unterschrift des Inspektors enthalten. Sie müssen wahrheitsgemäß, vollständig und klar sein; Radierungen sind unzulässig. Korrekturen sind mit einem Korrekturstempel zu kennzeichnen und zu signieren.

Der Betreiber ist verpflichtet, für jeden Kran eine separate Geräteakte anzulegen. Diese umfasst die Fertigungsunterlagen (Werkszertifikat, Zeichnungen, Handbuch), die Abnahmedokumentation der Montage, Aufzeichnungen des täglichen Betriebs, Prüfaufzeichnungen der wiederkehrenden Prüfung, Wartungsaufzeichnungen, Umbauaufzeichnungen und Unfallaufzeichnungen. Die Geräteakte muss bei einem Standortwechsel des Krans mitgeführt werden. Das für die Aktenführung zuständige Personal sollte die Vollständigkeit der Akten regelmäßig überprüfen, um Datenverluste zu vermeiden. Die Digitalisierung des Anlagenmanagements wird empfohlen: Alle Prüfaufzeichnungen sollten elektronisch archiviert werden, um eine mehrdimensionale Suche nach Zeit, Prüfpunkt und Prüfer zu ermöglichen.

Prüfaufzeichnungen sind eine wesentliche Grundlage für die Unfalluntersuchung und die Klärung der Verantwortlichkeit. Im Falle eines Unfalls mit einem Hebezeug ermöglichen vollständige Prüfaufzeichnungen dem Untersuchungsteam, den technischen Zustand des Geräts vor dem Ereignis nachzuvollziehen und zu beurteilen, ob Mängel rechtzeitig erkannt und behoben wurden. Daher sind die Vollständigkeit, Authentizität und Rückverfolgbarkeit der Aufzeichnungen von entscheidender Bedeutung. Es wird empfohlen, standardisierte Prüfaufzeichnungsformulare zu verwenden. Der Inspektor bestätigt den Abschluss der Prüfung mit seiner Unterschrift; eine zusätzliche Prüfung und Gegenzeichnung durch den Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten wird empfohlen, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.


Tägliche Prüfung (jede Schicht)
Durch den Bediener: Bremse, Drahtseil, Endschalter, Eintrag ins Betriebstagebuch
Wiederkehrende Prüfung (monatlich/vierteljährlich)
Durchführung durch Wartungspersonal: Laufräder, Getriebe, Isolation, Prüfprotokoll
Gründliche Untersuchung (jährlich)
Durchführung durch Ingenieure: Vorbiegung, Fehlerprüfung, Lastprüfung, formeller Bericht
Sicherheitseinrichtungen der Klasse A
Endschalter, Überlastsicherung, Windsicherung, Not-Aus
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Täglich ≥ 1 Jahr / Wiederkehrend ≥ 3 Jahre / Gründlich bis zur Verschrottung
Prüfnorm
Ausführung der Prüfpunkte gemäß Einstufung nach ISO 4301

Qualifikation und Schulungsanforderungen für Inspektoren

Die Norm stellt unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation des Personals für die drei Prüfstufen. Die tägliche Prüfung wird vom Bediener durchgeführt, der ein Bedienungszertifikat für spezielle Ausrüstung (Q2-Zertifikat) besitzen und mit der Struktur, den Eigenschaften und dem sicheren Betrieb der Anlage vertraut sein muss. Die wiederkehrende Prüfung obliegt dem Wartungspersonal, das über Erfahrung in der mechanischen und elektrischen Wartung verfügen, einen entsprechenden Fachkundenachweis für spezielle Arbeiten besitzen und mit den Einstell- und Austauschverfahren der Kranmechanismen vertraut sein muss. Die gründliche Untersuchung ist von einem Geräteingenieur oder einem zugelassenen externen Prüfdienst (Fremdprüfung) durchzuführen. Das Personal für die gründliche Untersuchung muss einen mittleren oder höheren technischen Fachabschluss besitzen und eine spezielle Schulung für die Kranprüfung absolviert haben.

Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßige Schulungen und Prüfungen (Schulungsbewertung) für die Inspektoren durchzuführen. Die Schulungsinhalte umfassen das Studium von Normen und Verfahren, die praktische Anwendung von Inspektionsmethoden, den Umgang mit Prüfgeräten, die Fehlerdiagnose sowie Schutzeinrichtungen. Die Schulung für die tägliche Prüfung der Bediener ist vom zuständigen Anlagenbereich vierteljährlich zu organisieren. Die Schulung für die wiederkehrende Prüfung des Wartungspersonals findet halbjährlich statt. Personal für die gründliche Untersuchung muss jährlich mindestens 24 Schulungsstunden absolvieren. Personal, das die Schulungsbewertung nicht besteht, darf keine eigenständigen Inspektionen durchführen. Der Betreiber hat Schulungsunterlagen zu führen, die Schulungszeitpunkt, -inhalte und Bewertungsergebnisse dokumentieren.


Vergleichstabelle der dreistufigen Prüfpyramide

Die folgende Vergleichstabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zwischen täglicher Prüfung, wiederkehrender Prüfung und gründlicher Untersuchung hinsichtlich Intervall, Verantwortlichkeit, Prüfpunkten und Aufzeichnungspflichten zusammen. Sie dient der Anlagenverwaltung als Grundlage für die Erstellung von Prüfplänen und Schulungsprogrammen.

MerkmalTägliche PrüfungWiederkehrende PrüfungGründliche Untersuchung
IntervallTäglich (vor Betriebsbeginn)Monatlich / vierteljährlichJährlich
AusführenderBediener (mit Q2-Zertifikat)WartungspersonalIngenieur / zugelassener Fremdprüfer
Prüfpunkte (Beispiele)Sichtprüfung, Funktionstest Not-Halt, Endschalter, ÜberlastbegrenzungLaufräder, Getriebe, Isolation, Verschleißteile, Einstellung der BremsenVorbiegung, Fehlerprüfung (z. B. an Schweißnähten), Lastprüfung, Strukturanalyse
AufzeichnungPrüfprotokoll (täglich), Aufbewahrung ≥ 1 JahrPrüfprotokoll, Aufbewahrung ≥ 3 JahreFormeller Prüfbericht, Aufbewahrung bis zur Verschrottung
← Tabelle seitlich wischen →
InspektionStufeZyklusAusführenderHauptpunkteDokumentationsmethodeAufbewahrungsfrist
Tägliche Prüfungpro SchichtKranführerBremse/Drahtseil/Endschalter/BetriebsgeräuschBetriebstagebuch≥1Jahr
Wiederkehrende Prüfungmonatlich/vierteljährlichWartungstechnikerLaufrad/GetriebeÖl/Kupplung/IsolationInspektionTabelle≥3Jahr
gründliche UntersuchungjährlichIngenieurVorbiegung/Fehlerprüfung/LaufradSchräglauf/LastprüfungGesamtberichtbisVerschrottung

Häufige Fragen zur Prüfung von Krananlagen

F: Können tägliche und wiederkehrende Prüfung zusammengelegt werden?

A: Nein. Die tägliche Prüfung wird vom Bedienpersonal durchgeführt und dient der Feststellung, ob die Anlage sicher betrieben werden kann. Die wiederkehrende Prüfung hingegen obliegt dem Wartungspersonal und erfordert spezielles Werkzeug sowie entsprechende Erfahrung. Beide Prüfungen unterscheiden sich grundlegend in Art und Qualifikation des Personals und können einander nicht ersetzen.

F: Welche Komponenten zählen zu den Sicherheitseinrichtungen der Klasse A?

A: Zu den Sicherheitseinrichtungen der Klasse A gehören der Hubhöhenbegrenzer, die Fahrweg-Endschalter für Katze und Kran, die Überlastsicherung, die Windschienenklemme oder Verankerungseinrichtung, der Not-Aus-Schalter sowie der Unterspannungsschutz. Bei festgestellten Mängeln der Klasse A muss die Anlage sofort stillgesetzt und korrigiert werden.

F: Wie lange müssen Prüfaufzeichnungen aufbewahrt werden?

A: Aufzeichnungen der täglichen Prüfung sind mindestens 1 Jahr aufzubewahren, die der wiederkehrenden Prüfung mindestens 3 Jahre. Der Inspektionsbericht der gründlichen Untersuchung verbleibt in den technischen Unterlagen der Anlage bis zu deren Verschrottung.

F: Muss bei der gründlichen Untersuchung jährlich eine Lastprüfung durchgeführt werden?

A: Die Norm schreibt eine Lastprüfung alle 2 Jahre vor. In den übrigen Jahren liegt der Schwerpunkt der gründlichen Untersuchung auf der Strukturprüfung. Bei Triebwerksgruppe A6 oder höher wird jedoch empfohlen, die Lastprüfung jährlich durchzuführen.

Verwandte Beiträge

contact

contact us

phone:
+86 13903802779

mail:3915269@qq.com

Working hours: Monday to Friday

Wechat
Wechat
SHARE
TOP