Zugangssysteme für Brücken- und Portalkrane nach GB/T 24818.5-2009

DIN EN 13586 – Zugangssysteme für Krane – ist die maßgebliche Norm für Zugangs- und Schutzeinrichtungen an Brücken- und Portalkranen. Die Norm legt die Anforderungen an Laufstege am Hauptträger, Plattformen an den Kopfträgern, Zugänge zum Elektroraum sowie Wartungszugänge zur Laufkatze fest.

Die Norm DIN EN 13586 ist der fünfte Teil der Normenreihe für Zugangssysteme und Schutzeinrichtungen an Kranen. Sie definiert die besonderen Anforderungen an Zugangswege, Plattformen und Schutzeinrichtungen für Brücken- und Portalkrane. Aufgrund der großen Fahrbahnlängen und der über die gesamte Länge durchgehenden Laufstege weisen die Zugangssysteme dieser Kranbauarten eine charakteristische Gestaltung auf. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Anforderungen der Norm systematisch.

DIN EN 13586 – Zugangssysteme für Brücken- und Portalkrane


Normative Einordnung und Besonderheiten der Zugangssysteme

Die Norm DIN EN 13586 basiert auf ISO 11660-5:2001 (IDT) und ergänzt die allgemeinen Grundsätze aus Teil 1 um spezifische Regelungen für Zugangssysteme an Brücken- und Portalkranen. Die Zugangsgestaltung dieser Krane weist charakteristische Merkmale auf: Auf der Oberseite des Hauptträgers verläuft in der Regel ein über die gesamte Länge durchgehender Laufsteg (für Wartungsarbeiten und Inspektion der Katzbahn), im Inneren des Kastenträgers ermöglichen Mannlöcher den Zugang zu den einzelnen Kammern, die Laufkatze verfügt über eine Wartungsbühne, der Elektroraum befindet sich an einem Ende des Hauptträgers oder auf einer Plattform, und an den Endwagen der Kranbrücke sind Laufstege und Leitern angebracht. Die Norm legt für diese Zugangseinrichtungen die Mindestabmessungen, Anforderungen an Geländer sowie die Zugangsarten umfassend fest.

Anforderungen an den Laufsteg am Hauptträger

Der Laufsteg am Hauptträger ist die wichtigste Zugangseinrichtung bei Brücken- und Portalkranen. Die Norm fordert: Entlang der gesamten Hauptträgerlänge ist ein Laufsteg mit einer Breite von ≥ 400 mm (einseitig) bzw. ≥ 300 mm (beidseitig) vorzusehen. Die Laufstegoberfläche muss rutschfest ausgeführt sein (Riffelblech oder Gitterrost). An der Außenseite des Laufstegs sind ein Geländer (Höhe ≥ 1.100 mm) und eine Fußleiste (Höhe ≥ 100 mm) anzubringen. Zwischen Laufsteg und Katzbahn ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von ≥ 500 mm einzuhalten, um Kollisionen zwischen Wartungspersonal und fahrender Laufkatze zu vermeiden. Der Laufsteg ist in Abständen von ≤ 12 m mit Dehnungsfugen zu versehen (zur Aufnahme thermischer Verformungen des Hauptträgers). Die Nutzlast des Laufstegs ist mit ≥ 3 kN/m² anzusetzen. An den Übergängen zwischen Laufsteg und Endwagen der Kranbrücke muss der Anschluss eben und stufenfrei ausgeführt sein.

Plattformen an den Kopfträgern und Leitern

Die Norm regelt die Zugänge an beiden Enden von Brücken- und Portalkranen: An den Enden der Kopfträger sind Leiter-Plattform-Systeme vorzusehen, die den Zugang vom Boden oder von der Werkshalle ermöglichen. Die Plattform muss mindestens 400 mm × 600 mm groß, rutschfest ausgeführt und mit Geländer sowie Fußleiste versehen sein. Für den Aufstieg vom Boden zur Kopfträgerplattform stehen zwei Ausführungen zur Verfügung: fest installierte Schrägleiter (Neigungswinkel ≤ 60°, für Brückenkrane mit größerer Spannweite) und senkrechte Leitern (für beengte Platzverhältnisse). Senkrechte Leitern über 3 m Höhe müssen mit einer Sicherheitsseil-Führungsschiene ausgestattet sein, bei einer Höhe von mehr als 10 m ist ein Zwischenpodest (Ruhepodest) erforderlich. Bei Portalkranen ist an den Stützbeinen ein Leiteraufstieg vom Boden bis zum Hauptträger vorzusehen; die Leiter wird entlang der Stützbein-Säule geführt und erhält alle 6 m ein Ruhepodest.

Laufsteg am Hauptträger
Breite ≥ 400 mm, Nutzlast ≥ 3 kN/m²
Geländerhöhe
≥ 1.100 mm, Zwischenholm 550 mm
Sicherheitsabstand
Laufsteg zur Katzbahn ≥ 500 mm
Kopfträgerplattform
≥ 400 × 600 mm, rutschfest, Geländer
Zugang Elektroraum
Breite innen ≥ 500 mm, Wartungsgang
Wartungsbühne Laufkatze
Geländer + Fußleiste, Last 3 kN/m²

Zugänge zum Elektroraum und zum Führerhaus

Für den Elektroraum (in der Regel an einem Ende des Hauptträgers oder auf einer Plattform angeordnet) und das Führerhaus gelten folgende Anforderungen an die Zugangseinrichtungen: Die Eingangsplattform zum Elektroraum muss mindestens 500 mm breit sein und mit Geländer sowie Fußleiste ausgestattet werden. Die Gangbreite im Elektroraum beträgt mindestens 500 mm, damit Wartungspersonal ausreichend Bewegungsraum zwischen den Elektroschränken hat. Die Tür des Elektroraums schlägt nach außen auf und ist mit einem Sichtfenster versehen. Der Zugangsweg zum Führerhauseingang muss mindestens 400 mm breit sein und beidseitig mit Handläufen ausgestattet werden. Die lichte Breite der Führerhauseingangstür beträgt mindestens 500 mm. Bei Außenanlagen von Portalkranen ist der Elektroraum wasserdicht auszuführen (Abdichtung des Dachs und der Türschwelle). Alle Öffnungen in Zugangswegen und Plattformen sind mit Abdeckplatten oder Geländern zu sichern (zwingend erforderlich bei Öffnungsgrößen ab 200 mm × 200 mm). Abdeckplatten müssen fest verankert sein; aufklappbare Abdeckplatten sind mit einer Strebe zu sichern, um ein unkontrolliertes Zufallen zu verhindern.

Wartungszugang zur Laufkatze

Die Laufkatze ist das am häufigsten bewegte Bauteil eines Brücken- oder Portalkrans, weshalb ihr Wartungszugang von besonderer Bedeutung ist: Auf der Oberseite der Laufkatze ist eine Bedienplattform vorzusehen (für Wartungsarbeiten am Hubwerk und am Katzfahrantrieb). Die Plattformfläche muss mindestens 0,5 m² betragen und mit einem Geländer versehen sein (klappbar ausgeführt, um die Funktion der Endschalter nicht zu beeinträchtigen). Auf der Plattform der Laufkatze ist ein Anschlagpunkt für den Sicherheitsgurt vorzusehen. Zwischen Laufkatze und Laufsteg am Hauptträger ist ein Übergang mittels Trittstufen oder einer ausziehbaren Verbindung herzustellen. Beidseitig der Katzbahn ist ein Wartungsabstand von mindestens 200 mm freizuhalten. Die Zugangssysteme der Brücken- und Portalkrane von Kelude sind gemäß dieser Norm umfassend ausgestattet: Der Laufsteg am Hauptträger verläuft über die gesamte Länge, die Eingangsplattform zum Elektroraum ist großzügig bemessen, und die Wartungsbühne der Laufkatze ist sicher und zuverlässig ausgeführt.


Vergleichstabelle der Zugangssysteme für Brücken- und Portalkrane

Die folgende Vergleichstabelle fasst die wesentlichen Parameter der Zugangssysteme für Brücken- und Portalkrane zusammen und dient als Referenz für Auswahl und Betrieb.

Kelude Portalkran – Technische Dokumentation

Dieses Dokument beschreibt den Aufbau, die technischen Parameter und die Einsatzbereiche des Kelude-Portalkrans. Es richtet sich an Fachplaner, Betreiber und Wartungspersonal im DACH-Raum und berücksichtigt die gängigen Auslegungsnormen.

Konstruktion und Tragwerk

Der Kran ist als Zweiträger-Portalkonstruktion mit einer Spannweite von 22,5 m ausgeführt. Die Hauptträger sind als vollwandige Kastenprofile ausgebildet und über stabile Querverbände miteinander verbunden. Das gesamte Tragwerk ist für den Innen- und Außeneinsatz bei Temperaturen von −20 °C bis +40 °C ausgelegt.

Spannweite22,5  m
BauartZweiträger-Portalkonstruktion
Einsatztemperatur−20 °C bis +40 °C

Hubwerk und Lastaufnahme

Als Hubwerk kommt ein Elektroseilzug mit einer Nennlast von 10 t zum Einsatz. Die Hubgeschwindigkeit ist stufenlos über einen Frequenzumrichter regelbar und ermöglicht ein präzises Positionieren der Last. Die Lastaufnahme erfolgt über einen selbsttätig wirkenden Lasthaken mit Sicherungsklappe.

Nennlast10  t
Hubgeschwindigkeitstufenlos regelbar (Frequenzumrichter)
LastaufnahmeLasthaken mit Sicherungsklappe

Katzfahrwerk und Kranfahrwerk

Die Katze verfährt auf den oberen Flanschen der Hauptträger und ist mit einem eigenen Fahrwerk ausgestattet. Das Kranfahrwerk läuft auf Schienen und ist für eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 40 m/min ausgelegt. Alle Antriebe sind über Frequenzumrichter sanft an- und abfahrbar, was die Lastpendelung reduziert.

Katzfahrgeschwindigkeitstufenlos regelbar
Kranfahrgeschwindigkeitbis 40  m/min
AntriebstechnikFrequenzumrichter (sanftes An-/Abfahren)

Sicherheitseinrichtungen

Der Kran ist mit einer umfassenden Sicherheitsausstattung gemäß den geltenden DIN- und EN-Normen ausgerüstet. Dazu gehören ein Lastbegrenzer, ein Hubendschalter sowie ein Not-Aus-System. Die Steuerung erfolgt über eine funkbasierte Fernbedienung mit Totmannschaltung.

Lastbegrenzervorhanden
Hubendschaltervorhanden
Not-Ausvorhanden
SteuerungFunkfernbedienung mit Totmannschaltung

Normen und Richtlinien

Die Konstruktion und Fertigung des Krans erfolgt nach den einschlägigen europäischen und internationalen Normen. Die Auslegung der Tragstruktur folgt der DIN 15018, die sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen der EN 13000. Elektrische Ausrüstung und Steuerung sind gemäß EN 60204-32 ausgeführt.

TragwerksberechnungDIN 15018
SicherheitEN 13000
Elektrische AusrüstungEN 60204-32

F: Welche Wartungsintervalle sind für den Kran empfohlen?
A: Die Wartungsintervalle richten sich nach der Einsatzintensität. Grundsätzlich wird eine Sicht- und Funktionsprüfung monatlich sowie eine umfassende Wartung halbjährlich empfohlen. Die genauen Vorgaben sind im Wartungshandbuch dokumentiert.

F: Kann der Kran mit einer individuellen Spannweite gefertigt werden?
A: Ja, die Spannweite kann projektspezifisch angepasst werden. Die maximale Standardausführung liegt bei 35 m, Sonderlösungen sind auf Anfrage möglich.

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AnlagentypBreite Anforderungen(mm)Tragfähigkeit AnforderungenSchutzeinrichtungen Norm
Laufsteg am Hauptträger>=500>=3.0kN/m2Geländer Höhe>=1050mm
Kopfträger Laufsteg>=400>=2.0kN/m2Geländer Höhe>=1050mm
Laufkatze Plattform>=500>=3.0kN/m2Vierseitig Geländer+Fußleiste
Wartungsbühne>=400x500>=3.0kN/m2Geländer+rutschfest+Entwässerung

Häufige Fragen

F: Warum muss der Laufsteg auf dem Hauptträger einen Sicherheitsabstand von ≥500 mm zur Katzbahn einhalten?
A: Die Laufkatze weist während des Betriebs eine seitliche Pendelbewegung von ca. ±30 mm über die Schiene hinaus auf. Addiert man die Körperbreite des Bedienpersonals (Schulterbreite ca. 450–500 mm), könnte eine Person bei zu geringem Abstand zwischen Laufkatze und Geländer eingeklemmt werden, wenn die Katze vorbeifährt. Ein Sicherheitsabstand von 500 mm gewährleistet, dass eine Person mit normaler Statur auf dem Laufsteg einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand zur fahrenden Laufkatze einhält. Bei räumlich stark eingeschränkten Verhältnissen (z. B. bei Kranen mit niedriger Bauhöhe) darf der Abstand auf ≥300 mm reduziert werden, sofern auf dem Laufsteg gut sichtbare gelbe Warnmarkierungen und reflektierende Kennzeichnungen angebracht und entsprechende Hinweise in der Betriebsanleitung aufgeführt werden.
F: Welche besonderen Korrosionsschutz- und Rostschutzmaßnahmen sind für die Zugangssysteme von Außenportalkranen erforderlich?
A: Die Zugangssysteme von Außenportalkranen sind ganzjährig Wind, Wetter und UV-Strahlung ausgesetzt und stellen daher besonders hohe Anforderungen an den Korrosionsschutz: 1) Geländer und Laufsteg-Roste müssen feuerverzinkt ausgeführt sein (Zinkschicht ≥ 85 μm) oder aus Edelstahl bestehen; 2) Verbindungselemente wie Schrauben und Muttern sind in Edelstahl (A2-70 oder A4-80) auszuführen; 3) Die Trittstufen der Leitern sind als feuerverzinkte Gitterroste auszubilden (staunässefrei); 4) Alle Schweißverbindungen sind vor der Beschichtung gründlich zu schleifen und zu entrosten und anschließend mit einem Dreifach-Korrosionsschutzsystem aus Epoxid-Zinkgrundierung, Epoxid-Eisenglimmer-Zwischenbeschichtung und Polyurethan-Decklack zu versehen; 5) Die Entwässerungslöcher der Zugangssysteme sind einmal jährlich zu reinigen, um Staunässe und beschleunigte Korrosion zu vermeiden.
F: Ist eine Mindestbreite von 500 mm für den Zugang zum Elektroraum ausreichend?
A: 500 mm ist die Mindestbreite für den Durchgang und die Bedienung durch eine einzelne Person. In der Praxis gilt: Wenn im Elektroraum große Elektroschränke installiert sind, die eine Wartung durch zwei Personen erfordern (z. B. Umrichterschrank oder SPS-Schrank mit einer Breite ≥ 800 mm), sollte die Hauptgangbreite im Elektroraum mindestens 800 mm betragen. 500 mm gilt für: 1) kleine Elektroräume, die nur für den Zugang einer einzelnen Person ausgelegt sind; 2) den Laufsteg zwischen der Schranktiefe (Seite der Wartungstür) und der gegenüberliegenden Wand. Wird der Elektroraum zusätzlich als Zwischenlager für Ersatzteile genutzt, wird eine Gangbreite von ≥ 1000 mm empfohlen. Der Betreiber kann bereits in der Konstruktionsphase Anforderungen an eine Verbreiterung des Zugangssystems an den Hersteller stellen, abhängig vom tatsächlichen Nutzungsbedarf des Elektroraums.
F: Welche Anforderungen gelten für die Zugangsöffnungen in den inneren Kastensegmenten des Hauptträgers eines Brückenkrans?
A: Die Zugangsöffnungen im Inneren der Kastenträgerkonstruktion (zur Inspektion der Schweißnähte und Versteifungsbleche im Hauptträger) müssen folgende Anforderungen erfüllen: 1) Öffnungsgröße ≥ 400 mm × 300 mm (elliptisch oder rund, um den Personendurchstieg zu erleichtern); 2) Die Kanten der Öffnungen müssen gratfrei sein oder mit einem Gummischutzring versehen werden; 3) Jede Öffnung ist mit einer abnehmbaren Abdeckplatte auszustatten (Schraubbefestigung oder Klemmverschluss), wobei die Plattendicke ≥ 3 mm Riffelblech betragen muss; 4) Im Kastenträger ist eine Beleuchtung mit 36 V Schutzkleinspannung vorzusehen; 5) Bei einer lichten Innenhöhe des Kastenträgers ≥ 1000 mm kann das Personal kriechend hindurchgelangen; bei einer Höhe < 1000 mm sind außen ausreichend viele Wartungsöffnungen vorzusehen, sodass kein Einstieg in den niedrigen Bereich erforderlich ist.

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