GB 50484-2019 Normeninterpretation: Montage von Hebezeugen

Die Norm GB 50484-2019 „Montagevorschrift für Hebezeuge“ ist die verbindliche nationale Norm für die Montage von Hebezeugen. Sie legt die technischen Anforderungen an Montageverfahren, Qualitätsabnahme und Arbeitssicherheit für Brückenkrane, Portalkrane, Turmkrane und Mobilkrane fest und gilt für die Montage von Hebezeugen in Neubau-, Umbau- und Erweiterungsprojekten.

Die GB 50484-2019 ist die verbindliche nationale Norm für die Montage von Hebezeugen. Sie regelt umfassend die technischen Anforderungen von der Wareneingangskontrolle über die Schienenmontage bis hin zur Gesamtmaschinenprüfung. Die strenge Einhaltung dieser Norm ist die wichtigste Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Krans.

GB 50484-2019 Montagevorschrift für Hebezeuge


Vorbereitung der Montagearbeiten

Die GB 50484-2019 stellt umfassende Anforderungen an die Vorbereitung der Montage: Montagekonzept – Das Montageunternehmen hat ein spezifisches Montagekonzept bzw. einen Montageplan zu erstellen, der die Projektübersicht, das Montageablaufdiagramm, die Geräte- und Werkzeugliste, die Personalorganisation, die Qualitätsanforderungen sowie die sicherheitstechnischen Maßnahmen umfasst. Der Plan ist vom technischen Leiter freizugeben; bei großen und mittleren Kranen ist zusätzlich eine Expertenprüfung erforderlich. Fundamentabnahme – Vor der Montage ist das Schienenfundament bzw. das Kranfundament abzunehmen.

Die Betonfestigkeit des Schienenfundaments muss mindestens 80 % der Bemessungsfestigkeit erreichen. Die zulässigen Maßabweichungen des Fundaments: Mittellinienabweichung des Schienenfundaments ≤ 3 mm, Höhenkotenabweichung ± 5 mm, Spurweitenabweichung der beiden Schienenfundamente ± 5 mm. Bei Turmkranen darf die Montage erst beginnen, wenn die Betonfestigkeit des Fundaments 100 % des Bemessungswerts erreicht hat. Gerätekontrolle – Vor der Montage sind alle Kranbauteile einer Öffnungskontrolle zu unterziehen. Dabei sind die Begleitdokumentation (Konformitätsbescheinigung, Betriebsanleitung, Montagezeichnung) und die Ersatzteilliste zu prüfen sowie alle Bauteile auf Transportschäden, Korrosion und Verformung zu kontrollieren.

Montagewerkzeuge – Für die Montage erforderliche Hilfsmittel wie Mobilkrane, Wagenheber, Drehmomentschlüssel, Wasserwaagen und Theodolite müssen rechtzeitig verfügbar und kalibriert sein.

Montage von Brücken- und Portalkranen

Die Norm legt für die Montage von Brücken- und Portalkranen folgende Anforderungen fest: Schienenmontage – Vor dem Verlegen der Schienen sind die Geradheit (Geradheitsabweichung ≤ 2 mm auf beliebigen 5 m Länge über die gesamte Schienenlänge), die Spurweitenabweichung (≤ ± 3 mm, Kontrolle alle 5 m) und der Schienenstoßspalt (≤ 5 mm) zu prüfen. Höhenversatz und seitlicher Versatz an Schienenstößen dürfen jeweils ≤ 1 mm betragen. Höhenunterschied der beiden Schienen im gleichen Querschnitt: bei Spannweite 50 m ≤ 10 mm. Montage des Hauptträgers – Vor der Verbindung mit den Kopfträgern ist die Vorbiegung des Hauptträgers zu messen. Die Norm fordert im Leerlaufzustand eine Vorbiegung in der Mitte der Spannweite von 0,9/1000 bis 1,4/1000 der Spannweite (bei 25 m Spannweite entspricht dies 22,5–35 mm). Eine unzureichende Vorbiegung beeinträchtigt die Steifigkeit des Krans. Montage des Katzfahrwerks – Die horizontale Schrägstellung der Laufräder der Kranbrücke darf ≤ 0,4 mm/m, die vertikale ≤ 0,2 mm/m betragen. Die Fluchtungsabweichung der beiden Laufräder an einem Kopfträger darf ≤ 2 mm betragen. Elektroinstallation – Die Montage der Schleifleitung bzw. Kabeltrommel muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen. Der Kontakt zwischen Stromabnehmer und Schleifleitung muss einwandfrei sein; die Geradheitsabweichung der Schleifleitung über die gesamte Länge darf ≤ 3 mm betragen.

Kelude bietet Montageanleitung für Brücken- und Portalkrane an und gewährleistet so eine Montagequalität gemäß den Abnahmestandards der GB 50484.

Spurweitenabweichung
≤ ± 3 mm, Kontrolle alle 5 m
Schienenstoß
Spalt ≤ 5 mm, Versatz ≤ 1 mm
Vorbiegung Hauptträger
L/1000 × (0,9–1,4), Messung in Spannweitenmitte
Laufradschrägstellung
horizontal ≤ 0,4 mm/m, vertikal ≤ 0,2 mm/m
Schienenhöhenunterschied
Spannweite < 30 m: ≤ 5 mm, 30–50 m: ≤ 7 mm
Fundamentbeton
≥ 80 % Bemessungsfestigkeit vor Schienenmontage

Montage von Turmkranen

Die Norm stellt folgende Anforderungen an die Montage von Turmkranen: Fundamentarbeiten – Das Kranfundament kann als Einzelfundament oder Kreuzfundament ausgeführt werden (gemäß Betriebsanleitung oder Konstruktionsanforderungen). Die Positionsabweichung der Ankerbolzen darf ≤ 2 mm betragen, die Ebenheit der Fundamentoberfläche ≤ 1/1000. Fundamentsetzung nach der Montage – In der ersten Woche nach der Montage ist die Setzung täglich zu beobachten, danach wöchentlich bis zur Setzungsstabilisierung (Setzung ≤ 2 mm an zwei aufeinanderfolgenden Wochen). Montage des Turmmasts – Das Vorspannmoment der Verbindungsbolzen der Turmmasthsegmente muss den Angaben der Betriebsanleitung entsprechen (üblicherweise ca. 1.200 N·m bei M30-Bolzen, ca. 2.000 N·m bei M36-Bolzen). Die Bolzen sind in zwei Durchgängen symmetrisch anzuziehen (erster Durchgang 50 %, zweiter Durchgang 100 % des Vorspannmoments).

Die Vertikalitätsabweichung des Turmmasts darf 4/1000 der Gesamthöhe (freistehend) bzw. 2/1000 (abgespannt) nicht überschreiten. Montage des Auslegers – Der Ausleger wird am Boden vormontiert und als Ganzes angeschlagen. Die seitliche Durchbiegung des Auslegers darf 1/1000 der Auslegerlänge nicht überschreiten. Montage des Gegengewichts – Gewicht und Anzahl der Gegengewichte müssen den Angaben der Betriebsanleitung entsprechen; ein willkürliches Ändern ist nicht zulässig.

Einstellung der Sicherheitseinrichtungen – Nach Abschluss der Montage sind alle Sicherheitseinrichtungen einzeln zu prüfen und einzustellen: Lastmomentbegrenzer, Traglastbegrenzer, Ausladungsbegrenzer, Hubbegrenzer, Drehbegrenzer und Windmesser. Die einwandfreie und zuverlässige Funktion jeder Schutzeinrichtung ist sicherzustellen.

Qualitätsabnahme und Prüfungen

Die Norm legt folgende Anforderungen an die Qualitätsabnahme und Prüfung nach der Montage fest: Leerlaufprüfung – Nach Abschluss der Montage ist zunächst die Leerlaufprüfung durchzuführen: Jede Antriebseinheit (Heben, Fahren, Drehen, Wippen) ist bei niedriger, mittlerer und hoher Geschwindigkeit jeweils mindestens 10 Minuten zu betreiben. Dabei sind die Laufruhe der Antriebe, die Zuverlässigkeit der Bremsen und die einwandfreie Funktion des elektrischen Systems zu prüfen. Statische Belastungsprüfung – In der Mitte der Spannweite (bzw. bei der ungünstigsten Ausladung des Turmkrans) ist das 1,25-fache der Nennlast anzuheben. Die Last ist in einer Höhe von 100–200 mm über dem Boden 10 Minuten lang zu halten. Dabei ist die Verformung des Hauptträgers (bzw. des Turmmasts) zu beobachten. Nach dem Absetzen ist auf bleibende Verformung und strukturelle Schäden zu prüfen.

Dynamische Belastungsprüfung – Mit dem 1,1-fachen der Nennlast sind mindestens 3 Lastspiele mit kombinierten Antriebsbewegungen durchzuführen. Dabei sind die Zuverlässigkeit von Bremsen, Endschaltern und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen. Während der Prüfung dürfen an keinem Bauteil des Krans Risse, bleibende Verformungen, gelöste Verbindungen oder ungewöhnliche Geräusche auftreten. Abnahmedokumentation – Nach Abschluss der Montageabnahme ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, das die Montageprotokolle, alle Messdaten der Genauigkeitsprüfungen, die Einstellprotokolle der Sicherheitseinrichtungen sowie den Prüfbericht umfasst.

PrüfungProjektLastKoeffizientPrüfverfahrenAbnahmestandard
Leerlaufprüfung0%NennlastDauerbetrieb aller Antriebe≥10minLaufruhig ohneUngewöhnliches Geräusch
Statische Belastungsprüfung1.25Vielfaches der NennlastAbheben100mmSchweben10minLaufruhig ohnebleibende VerformungLaufruhig ohneRiss
Dynamische Belastungsprüfung1.1Vielfaches der NennlastKombinierter Zyklus≥3Malzuverlässiges Bremsenohne Abweichungen
SicherheitseinrichtungInbetriebnahmejeweiligeNennlastEinzelauslösung und VerifizierungPräzise Bewegung ohne Funktionsstörung

Häufige Fragen

F: In welchem Verhältnis stehen GB 50484-2019 und GB 50278-2010 zueinander?

A: GB 50484-2019 ist die verbindliche nationale Norm für Montagearbeiten von Hebezeugen, während GB 50278-2010 die Abnahmenorm für die Montage und Abnahme von Hebegeräten darstellt. Der wesentliche Unterschied: GB 50484 ist eine verpflichtende technische Bauvorschrift (alle Bestimmungen sind zwingend einzuhalten) und gilt branchenübergreifend für die Montage aller Arten von Hebezeugen. GB 50278 hingegen ist eine empfohlene Abnahmenorm, die sich auf die Genauigkeit der Montage konzentriert. In der Praxis werden beide Normen in Verbindung verwendet: Für die Montagearbeiten gilt GB 50484, für die Abnahme der Montagegenauigkeit wird GB 50278 herangezogen.

F: Welche Vorbereitungen sind vor der Montage von Hebezeugen erforderlich?

A: Die Norm schreibt folgende Vorbereitungen vor der Montage vor: 1) Erstellung eines spezifischen Montageplans, der vom technischen Leiter des Montagebetriebs und vom leitenden Prüfingenieur freigegeben wird; 2) Eingangsprüfung der gelieferten Geräte und Komponenten einschließlich Abgleich von Typ, Spezifikation und Begleitdokumentation; 3) Inspektion und Abnahme des Schienenfundaments bzw. der Fahrbahn; die Betonfestigkeit des Schienenfundaments muss mindestens 75 % des Bemessungswerts erreichen, bevor mit der Montage begonnen werden darf; 4) Überprüfung des Sicherheitszustands der Montageausrüstung und der Anschlagmittel; der Sicherheitsfaktor aller Anschlagmittel muss mindestens 5 betragen; 5) Technische Einweisung des Montagepersonals. Jede Vorbereitungsmaßnahme ist schriftlich zu dokumentieren.

F: Welche zulässigen Abweichungen gelten bei der Schienenmontage von Kranen?

A: Die Norm legt folgende zulässige Abweichungen für die Schienenmontage fest: Geradheit der Kranschiene in Längsrichtung – Abweichung ≤ ±3 mm je 10 m Messlänge, über die gesamte Länge ≤ ±10 mm; Ebenheit der Schiene in Querrichtung – Neigung der Schienenoberkante gegenüber der Horizontalen ≤ 1/1000; Abweichung der Spurweite – ≤ ±5 mm bei einer Spannweite ≤ 30 m, ≤ ±7 mm bei einer Spannweite > 30 m; Höhenversatz am Schienenstoß ≤ 1 mm, seitlicher Versatz ≤ 1 mm; Schienenstoßspalt (temperaturabhängig) – 4–6 mm im Winter, 6–8 mm im Sommer. Diese Abweichungen beeinflussen direkt die Laufruhe des Krans und die Lebensdauer der Radblöcke.

F: Welche Prüfungen sind nach Abschluss der Montage vor der Inbetriebnahme erforderlich?

A: Die Norm schreibt nach Abschluss der Montage folgende Prüfungen in dieser Reihenfolge vor: 1) Leerlaufprüfung – jede Antriebsfunktion läuft im Leerlauf mindestens 30 Minuten; geprüft werden Laufruhe, Bremsenfunktion und Wirksamkeit der Endschalter; 2) Nennlastprüfung – Heben, Fahren und Drehen mit Nennlast unter Messung der Verformung der tragenden Strukturbauteile; 3) Statische Belastungsprüfung – Prüfung mit dem 1,25-fachen der Nennlast, Last mindestens 10 Minuten halten; nach dem Entlasten Kontrolle auf bleibende Verformung der Strukturbauteile; 4) Dynamische Belastungsprüfung – kombinierte Funktionsprüfung aller Antriebe mit dem 1,1-fachen der Nennlast über mindestens 1 Stunde. Erst nach bestandener Prüfung kann die Abnahme erfolgen und der Kran in Betrieb genommen werden.

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