GB/T 25850-2010 Kran Schulung für eingewiesene Personen
Kernpunkte der NormDie DIN EN ISO 25850-2010 „Krane – Ausbildung von eingeteilten Personen“ ist die spezifische Norm für die Schulung von Kranpersonal. Sie regelt die Schulungsinhalte, Ausbildungsstunden, Prüfungsmethoden und die Zertifikatsverwaltung für Anschläger, Einweiser und Signalgeber (gemeinsam als „eingeteilte Personen“ bezeichnet). Die Norm betont, dass eingeteilte Personen ein unverzichtbares Glied in der Sicherheitskette von Hebearbeiten darstellen – statistisch stehen etwa 70 % der Unfälle mit Kranverletzungen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Bedienfehlern oder gestörter Signalverständigung durch eingeteilte Personen. Diese Norm bietet Betreibern von Krananlagen die technische Grundlage für den Aufbau eines standardisierten Schulungssystems und ist eine tragende Norm zur Umsetzung des Prinzips „drei Umsetzungen, zwei Zertifikate, eine Inspektion“ im Sicherheitsmanagement von Spezialausrüstung.
Die DIN EN ISO 25850-2010 ist die spezifische Norm für die Schulung von eingeteilten Personen an Kranen. Sie legt die Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen für Anschläger, Einweiser und Signalgeber fest. Eingeteilte Personen sind ein unverzichtbares Glied in der Sicherheitskette von Hebearbeiten – der sichere Betrieb eines Krans hängt nicht nur vom Können des Kranführers ab, sondern maßgeblich von der koordinierten Zusammenarbeit bei Anschlagen, Einweisen und Signalübertragung. Die Norm gilt für die Schulung und Prüfung von eingeteilten Personen an allen Kranarten (einschließlich Brückenkran, Portalkran, Turmkran, Mobilkran usw.) und dient Betreibern als wichtige technische Grundlage für den Aufbau eines betrieblichen Schulungssystems und die Erfüllung ihrer Sicherheitsmanagementpflichten.
Verantwortlichkeiten der eingeteilten Personen
Die DIN EN ISO 25850-2010 definiert die Aufgaben der drei Gruppen eingeteilter Personen klar. Der Einweiser ist der Gesamtverantwortliche für den Hubevorgang: Er erstellt den Hebeplan, wählt Lastaufnahmemittel und Anschlagseil aus, gibt die Hebe- und Senkbefehle und koordiniert alle Beteiligten. Er trägt die volle Sicherheitsverantwortung für jeden einzelnen Hubevorgang. Der Anschläger – auch Anschläger oder Anschlagpersonal genannt – ist für das Anschlagen der Last, die Wahl des Anschlagpunkts, das Verbinden der Lastaufnahmemittel und das Lösen der Last zuständig. Seine Arbeitsweise entscheidet unmittelbar über die Stabilität und Sicherheit der Last während des Hebens. Der Signalgeber übernimmt die Rolle der Signalübertragung, wenn die Last über größere Distanzen bewegt wird, und gewährleistet die präzise Weitergabe der Handzeichen des Einweisers bei eingeschränkter Sicht.
Die Norm verlangt, dass die drei Gruppen klar voneinander abgegrenzte Aufgaben wahrnehmen und im Hebevorgang eine geschlossene Sicherheitskette vom Einweiser über den Anschläger bis zum Signalgeber bilden. In der Praxis kennzeichnet sich der Einweiser durch eine rote Armbinde oder Weste, Anschläger und Signalgeber tragen gelbe bzw. blaue Kennzeichnungen, sodass alle Beteiligten auf der Baustelle sofort erkennbar sind. Die Norm schreibt außerdem vor, dass bei Lasten ab 85 % der Nenntragfähigkeit, beim Heben von Präzisionsausrüstung oder in Gefahrenbereichen (z. B. bei Kreuzbetrieb mit Personen) ein zertifizierter Einweiser den gesamten Vorgang leiten muss; unbefugte Personen dürfen keine Anweisungen erteilen. Kelude Schwerindustrie unterstützt seine Kunden nicht nur bei der Lieferung von Krananlagen, sondern auch beim Aufbau standardisierter Schulungs- und Managementsysteme für eingeteilte Personen, um die Sicherheitskonformität im Betrieb zu gewährleisten.
Schulungsinhalte und Ausbildungsstunden
Die Norm systematisiert die Schulungsinhalte für eingeteilte Personen in zwei Kategorien: theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten. Der theoretische Teil umfasst: Grundaufbau und Funktionsprinzip von Kranen (4 Ausbildungsstunden), Eigenschaften und sichere Verwendung gängiger Lastaufnahmemittel und Anschlagseile (6 Stunden), Grundlagen der Hubmechanik und Berechnungsmethoden (8 Stunden), Betriebsanweisungen und Sicherheitsvorschriften für verschiedene Hubevorgänge (8 Stunden), Unfallfallanalysen und Notfallmaßnahmen (4 Stunden) sowie einschlägige Rechtsvorschriften und das Normensystem (4 Stunden). Der praktische Teil umfasst: Anschlagen der Last und Wahl des Anschlagpunkts (8 Stunden), Signalgebung per Handsignal, Flagge, Pfeife und Funk (8 Stunden), Hubübungen unter typischen Betriebsbedingungen (12 Stunden) sowie Notfallübungen (4 Stunden).
Die Norm legt fest, dass die gesamte Ausbildungszeit für Einweiser mindestens 60 Ausbildungsstunden beträgt, davon mindestens 30 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis. Für Anschläger und Signalgeber beträgt die Mindestausbildungszeit 48 Stunden. Der Anteil der praktischen Einzelausbildung an der gesamten praktischen Ausbildungszeit muss mindestens 60 % betragen. Ausbilder müssen eine mittlere oder höhere Fachqualifikation im Bereich Hebezeuge besitzen und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit Kranen nachweisen. Die Schulungsunterlagen müssen alle von der Norm geforderten Inhalte abdecken und anhand typischer Unfallfälle erstellt werden. Kelude Schwerindustrie bietet kundenspezifische Schulungspakete für eingeteilte Personen an, darunter Videos zur Normeninterpretation, Simulationssysteme für die praktische Schulung und einen Prüfungsfragenkatalog, um Kunden bei der effizienten Durchführung der Personalschulung zu unterstützen.
Prüfungskriterien und Zertifikatsvergabe
Die DIN EN ISO 25850-2010 regelt die Prüfungsmethode und die Zertifikatsvergabe für eingeteilte Personen verbindlich. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung wird als schriftliche Prüfung ohne Unterlagen oder als computergestützte Prüfung durchgeführt; die Prüfungsdauer beträgt 120 Minuten, die Höchstpunktzahl 100 Punkte, und 70 Punkte und darüber gelten als bestanden. Der Prüfungsfragenkatalog muss alle in der Norm geforderten Schulungsinhalte abdecken, wobei Grundlagenwissen über Krane 25 %, Hubmechanik und Anschlagmittel 25 %, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung 30 % sowie Rechts- und Normenkenntnisse 20 % der Fragen ausmachen. Die praktische Prüfung erfolgt als praktische Schulung vor Ort; ein Prüfungsausschuss (mindestens 2 Personen) bewertet die Erstellung des Hebeplans, die Wahl des Anschlagpunkts, die Anschlagmethode, die Signalgebung und die Notfallmaßnahmen des Prüflings.
Nach bestandener Prüfung wird von der Schulungseinrichtung oder der zuständigen Branchenbehörde eine Konformitätsbescheinigung für eingeteilte Personen ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt in der Regel 4 Jahre; zur Verlängerung ist eine erneute Schulung mit anschließender Prüfung erforderlich. Die Norm regelt auch die Fälle der Einziehung und des Entzugs des Zertifikats: Personen, die durch Verstoß gegen Betriebsanweisungen einen Unfall verursachen, zweimal in Folge die Verlängerungsprüfung nicht bestehen oder bei der Prüfung betrügen, verlieren ihr Zertifikat. Kelude Schwerindustrie weist darauf hin, dass die Konformitätsbescheinigung nach DIN EN ISO 25850-2010 und der Sachkundenachweis für Kranpersonal (ausgestellt von der Marktaufsicht) zwei verschiedene Dokumente sind. Der Sachkundenachweis ist gesetzlich vorgeschrieben, während die Konformitätsbescheinigung den internen Qualifikationsstandard des Unternehmens belegt. Beide Dokumente ergänzen sich; es wird empfohlen, dass qualifiziertes Personal über beide verfügt.
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Norm stellt detaillierte Sicherheitsvorschriften für die tägliche Arbeit der eingeteilten Personen auf. In der Vorbereitungsphase eines Hubevorgangs muss der Einweiser den technischen Zustand von Kran und Lastaufnahmemitteln überprüfen (einschließlich der täglichen Inspektion durch den Kranführer), das Gewicht der Last verifizieren (ggf. mit einem Wiegegerät) und sicherstellen, dass der Arbeitsbereich frei von Personen und Hindernissen ist und der Sicherheitsabstand zu umliegenden Anlagen mindestens 0,5 m beträgt. Der Anschläger muss beim Anschlagen der Last das Lastaufnahmemittel und den Anschlagpunkt entsprechend der Form, der Schwerpunktlage und dem Material der Last wählen; bei unbekannter Schwerpunktlage ist die Schwerpunktlage durch einen Probehub zu ermitteln. Das Anschlagen unregelmäßiger Lasten mit nur einem Anschlagpunkt ist untersagt.
In der Durchführungsphase des Hubevorgangs gilt das Prinzip der „Zehn-Hebel-Regeln“: Nicht heben bei unklaren Handzeichen, ohne Aufsicht, bei Überlast, bei unsachgemäßem Anschlagen, bei Personen auf der Last, bei defekter Sicherheitseinrichtung, bei unzureichender Beleuchtung oder Sicht, bei Windstärke 6 und darüber (im Freien), bei schrägem Ziehen oder Reißen sowie bei scharfkantigen Lasten ohne Schutz. Die Signalübertragung erfolgt nach den standardisierten Handzeichen gemäß DIN EN 5082-2019 „Krane – Handzeichen“. Bei Verwendung von Funkgeräten muss nach jedem Befehl die Bestätigung durch den Empfänger abgewartet werden. Kelude Schwerindustrie liefert bei jeder Anlagenübergabe ein vollständiges Betriebshandbuch für eingeteilte Personen sowie Wandtafeln mit den Signalvorschriften, damit das Personal die standardisierten Abläufe schnell verinnerlicht.
Unfallverhütung und Notfallmaßnahmen
Die Norm misst der Rolle der eingeteilten Personen bei der Unfallverhütung und in Notfallsituationen große Bedeutung bei. Zur Unfallverhütung müssen eingeteilte Personen Gefahrenquellen erkennen können: mechanische Gefahren (Quetschen, Scheren, Aufwickeln, Einziehen), elektrische Gefahren (Stromschlag, statische Aufladung), Umgebungsgefahren (unzureichende Beleuchtung, beengter Arbeitsraum, Kreuzbetrieb mehrerer Krane) sowie personenbezogene Gefahren (Ermüdung, Ablenkung, Kommunikationsstörungen). Die Norm empfiehlt die Methode der „Job Safety Analysis“ (JSA): Vor jedem Hubevorgang findet eine kurze Besprechung statt, bei der die einzelnen Arbeitsschritte auf potenzielle Risiken analysiert und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die JSA-Protokolle sind zu dokumentieren und aufzubewahren.
Für Notfallsituationen schreibt die Norm folgende Verfahren vor: Stillstand der Last während des Transports (langsames Absenken der Last, Einrichten eines Gefahrenbereichs, Fehlersuche); plötzlicher Bruch des Drahtseils (Auslösen des Nothaltsignals, Evakuierung des Bereichs, Sicherung der Unfallstelle); Versagen der Bremse (Notbetrieb durch Gegenbremsen, Nutzung des Gegengewichts oder fester Ankerpunkte zur Verzögerung); plötzliche Wetterumschwünge (Starkwind, Starkregen, Gewitter) – sofortiger Stopp der Arbeiten, Sichern der Last und Einfahren des Auslegers. Die Norm verlangt außerdem mindestens alle sechs Monate eine Notfallübung mit Dokumentation des Ablaufs und der Korrekturmaßnahmen. Die Krane von Kelude Schwerindustrie sind serienmäßig mit Not-Aus-Taster und akustisch-optischer Warneinrichtung ausgestattet. Wird der Not-Aus ausgelöst, zeichnet das Steuerungssystem automatisch den Zeitpunkt und den Zustand auf, was eine spätere Analyse und Rückverfolgbarkeit ermöglicht.
Kelude Schwerindustrie bietet nicht nur Schulungskonzepte für eingeteilte Personen gemäß DIN EN ISO 25850-2010 an, sondern auch kundenspezifische Sicherheitsschulungen, die auf die jeweilige Anlage und die Betriebsbedingungen zugeschnitten sind. Durch die Kombination von theoretischer Schulung, Videotraining und praxisnaher Simulation unterstützt das Unternehmen seine Kunden beim Aufbau eines qualifizierten Teams eingeteilter Personen und stärkt damit die erste Verteidigungslinie für die Sicherheit von Hebearbeiten. Bei der Auswahl eines Kranlieferanten sollte besonders darauf geachtet werden, ob dieser über ein umfassendes Schulungssystem und standardisierte Schulungsunterlagen verfügt.
Drei zugewiesene Funktionen
- Anschläger (Leitender)
- Anschläger (Anschlagen/Anschlagen)
- Einweiser (Signalübertragung)
- Klare Aufgabenverteilung für alle drei Positionen
Ausbildungsstunden
- Anschläger: mindestens 60 Stunden
- Anschläger/Einweiser: mindestens 48 Stunden
- Theorie 30 + Praxis 30
- Einzelpraxis über 60 % der Gesamtstunden
Prüfungsanforderungen
- Theoretische Prüfung: mindestens 70 Punkte zum Bestehen
- Praktische Prüfung mit Gesamtbewertung
- Prüfungskommission: mindestens 2 Personen
- Verlängerung alle 4 Jahre erforderlich
Zehn-Hebel-Regeln
- Nicht heben bei Überlast oder unklaren Anweisungen
- Nicht heben bei unsicherer Anschlagung oder Personen auf der Last
- Nicht heben bei defekter Sicherheitseinrichtung
- Nicht heben bei Windstärke 6, Schrägzug oder eingeschränkter Sicht
Sicherheitsvorschriften
- JSA-Sicherheitsanalyse vor Arbeitsbeginn
- Standardisierte Handsignale
- Rückbestätigung von Funkanweisungen
- Kennzeichnung durch Armbinde/Weste für die Position
Notfallmaßnahmen
- Vorgehen bei Laststillstand während des Transports
- Evakuierung bei Drahtseilbruch
- Notbetrieb bei Bremsungsversagen
- Regelmäßige Notfallübungen alle 6 Monate
| Produktübersicht | Der Brückenkran von Kelude ist eine zuverlässige Lösung für den industriellen Materialfluss. Er wurde für anspruchsvolle Anwendungen in Fertigung, Montage und Logistik entwickelt und überzeugt durch robuste Bauweise, präzise Steuerung und eine lange Lebensdauer. |
| Einsatzgebiet | Der Kran eignet sich für Werkhallen, Lagerhallen, Instandhaltungsbereiche sowie für den Einsatz in der Schwerindustrie. Er ermöglicht das sichere Heben und Bewegen von Lasten bis zu einer Tragfähigkeit von 32 Tonnen. |
| Technische Merkmale |
- Zweiträger-Ausführung für hohe Stabilität - Feinfühlige Hub- und Fahrsteuerung über Frequenzumrichter - Integrierte Sicherheitseinrichtungen gemäß EN 60204-32- Wartungsfreundliche Anordnung aller Antriebskomponenten |
| Qualität & Normen | Konstruktion und Fertigung entsprechen den Anforderungen der DIN 15018 sowie der EN 13000. Alle relevanten Bauteile werden vor Auslieferung einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. |
| Lieferumfang | Der Lieferumfang umfasst den kompletten Kran inklusive Katzfahrwerk, Hubwerk, Steuerung sowie eine ausführliche Dokumentation in deutscher Sprache. |
Robuste Zweiträger-Brückenkrane für industrielle Anwendungen
Der Brückenkran der Baureihe QD32/5t von Kelude ist speziell für den Dauereinsatz in Produktions- und Logistikumgebungen konzipiert. Die Zweiträger-Bauweise gewährleistet eine hohe Steifigkeit und ermöglicht das sichere Handling schwerer Lasten. Dank der präzisen Steuerungstechnik lassen sich Lasten auch bei hohen Anforderungen an die Positioniergenauigkeit sicher bewegen. Sicherheit und Zuverlässigkeit nach DIN-Normen
Die Konstruktion des Krans folgt den Vorgaben der DIN 15018 und EN 13000. Alle relevanten Sicherheitsaspekte, wie Überlastschutz, Not-Aus-Funktion und Endabschaltungen, sind standardmäßig integriert. Die elektrische Ausrüstung entspricht der EN 60204-32 und gewährleistet einen sicheren Betrieb unter industriellen Bedingungen. Einfache Wartung und lange Lebensdauer
Die Anordnung der Antriebs- und Steuerungskomponenten wurde im Hinblick auf eine einfache Zugänglichkeit optimiert. Verschleißteile sind schnell erreichbar und können ohne großen Aufwand getauscht werden. Dies reduziert Stillstandszeiten und senkt die Gesamtbetriebskosten über die gesamte Lebensdauer des Krans. Flexible Einsatzmöglichkeiten in Halle und Lager
Ob in der Fertigung, im Lager oder in der Instandhaltung – der Brückenkran von Kelude passt sich flexibel an unterschiedliche Einsatzszenarien an. Die optionale Ausstattung mit Funkfernsteuerung ermöglicht eine komfortable Bedienung aus sicherer Distanz. Damit ist der Kran eine ideale Lösung für Betriebe, die auf effiziente und sichere Materialtransporte angewiesen sind. Technische Daten und Ausstattungsvarianten
| Tragfähigkeit | 32 t (Hauptlast) |
| Spannweite | 10,5 m bis 31,5 m (je nach Ausführung) |
| Hubhöhe | 6 m bis 18 m (Sonderhöhen auf Anfrage) |
| Hubgeschwindigkeit | 0,8 – 8 m/min (stufenlos regelbar) |
| Katzfahrgeschwindigkeit | 2 – 20 m/min (stufenlos regelbar) |
| Kranfahrgeschwindigkeit | 3 – 30 m/min (stufenlos regelbar) |
| Steuerung | Frequenzumrichter, optional mit Funkfernsteuerung |
| Normen | DIN 15018, EN 13000, EN 60204-32 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Welche Wartungsintervalle sind für den Brückenkran empfohlen?
A: Die Wartungsintervalle richten sich nach der Einsatzintensität. Grundsätzlich wird eine Sicht- und Funktionsprüfung monatlich sowie eine umfassende Wartung alle 12 Monate empfohlen. Detaillierte Angaben finden Sie im Wartungshandbuch.
F: Kann der Kran mit einer Funkfernsteuerung nachgerüstet werden?
A: Ja, der Kran kann wahlweise ab Werk mit einer Funkfernsteuerung ausgestattet werden. Eine Nachrüstung ist ebenfalls möglich, sofern die elektrische Ausstattung entsprechend vorbereitet ist.
F: Welche Garantie bietet Kelude auf den Brückenkran?
A: Kelude gewährt eine Garantie von 24 Monaten auf alle mechanischen und elektrischen Komponenten. Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.
F: Ist eine individuelle Anpassung der Spannweite oder Hubhöhe möglich?
A: Ja, der Kran wird kundenspezifisch gefertigt. Spannweite, Hubhöhe und weitere Parameter können an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
F: Wie lange beträgt die Lieferzeit für einen Brückenkran?
A: Die Standardlieferzeit beträgt etwa 8 bis 12 Wochen ab Auftragsbestätigung, abhängig von der Ausstattung und der aktuellen Auftragslage.
Häufige Fragen zur Kranbedienung
F: Welche Personengruppen sind als Anschläger konkret definiert?
A: Gemäß DIN EN 13000 umfasst das Anschlägerpersonal drei Personengruppen. Die erste Gruppe ist der Anschläger (verantwortlicher Einweiser), der den gesamten Hubevorgang koordiniert und alle Anweisungen für Heben, Senken und Verfahren erteilt. Er fungiert als zentrale Koordinationsinstanz des gesamten Hubevorgangs. Der Anschläger muss die technischen Parameter des Krans, die grundlegenden Prinzipien der Lastberechnung, die sichere Verwendung sämtlicher Lastaufnahmemittel und Anschlagseile sowie die Erstellung von Notfallplänen und die Koordination vor Ort beherrschen. Die zweite Gruppe ist der Anschläger (auch als Anschlagpersonal bezeichnet), der für das Anschlagen der Last, die Auswahl der Anschlagpunkte sowie das An- und Abhängen verantwortlich ist. Diese Personen müssen verschiedene Anschlagtechniken und den sicheren Umgang mit Lastaufnahmemitteln sicher beherrschen und die Schwerpunktlage der Last präzise beurteilen können. Die dritte Gruppe ist der Einweiser, der bei eingeschränkter Sicht zwischen Anschläger und Kranführer die Signale weitergibt, um eine präzise und fehlerfreie Kommunikation sicherzustellen. Bei kleineren Hubevorgängen kann der Anschläger zusätzlich die Aufgaben des Anschlagpersonals oder des Einweisers übernehmen. Bei größeren Hubevorgängen (Tragfähigkeit ab 50 t oder Lastabmessungen ab 10 m) müssen jedoch alle drei Personengruppen vollständig besetzt sein.
F: Welche Inhalte umfasst die Schulung für Anschläger?
A: Die Schulungsinhalte für Anschläger gliedern sich in theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten. Theoretischer Teil: Grundaufbau und Funktionsprinzip des Krans (einschließlich Brückenträger, Hubwerk, Fahrwerk, elektrisches System), Leistungsparameter und sichere Verwendungsbedingungen von Lastaufnahmemitteln und Anschlagseilen (Drahtseil, Hebeband, Ringöse, Schäkel, Traverse), grundlegende mechanische Kenntnisse (Kräftezerlegung und -zusammensetzung, Hebelprinzip, Schwerpunktberechnung, zulässige Lastberechnung), Sicherheitsbetriebsanweisungen für Kranarbeiten (einschließlich der Zehn-Hebel-Regeln), einschlägige Rechtsvorschriften (Sicherheitsgesetz für Spezialausrüstung, TSG-technische Spezifikationen) sowie Analyse typischer Unfallfälle. Praktischer Teil: Anschlagtechniken für Lasten (paralleles Anschlagen, vertikales Anschlagen, Containeranschlag, geschützte Anschlagtechniken für empfindliche Ausrüstung), Auswahl und Verifikation von Anschlagpunkten (einschließlich Schwerpunktbestimmung und Probehub), standardisierte Handzeichen (21 Handsignale, 8 Flaggensignale, 6 Pfeifsignale sowie Richtlinien für drahtlose Kommunikation), Simulationsübungen für typische Betriebsbedingungen sowie Notfallmaßnahmen-Training.
F: Wie sind die Prüfungskriterien für Anschläger definiert und was passiert bei Nichtbestehen?
A: Die Prüfung für Anschläger besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung erfolgt als schriftliche Prüfung ohne Unterlagen oder am Computer. Die maximale Punktzahl beträgt 100 Punkte, wobei 70 Punkte und darüber als bestanden gelten. Die Prüfungsdauer beträgt 120 Minuten. Der Prüfungsstoff deckt alle Schulungsinhalte ab: Grundlagenwissen (25 %), Lastaufnahmemittel und Sicherheitskenntnisse (25 %), Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung (30 %) sowie Vorschriften und Normen (20 %). Die praktische Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss mit mindestens 2 Prüfern durchgeführt und umfasst die Erstellung eines Hebeplans, die Auswahl der Anschlagpunkte, das Anschlagen der Last, die Signalgebung sowie Notfallmaßnahmen. Die Gesamtpunktzahl muss mindestens 70 Punkte betragen, wobei keine Einzeldisziplin unter 60 Punkte fallen darf. Bei Nichtbestehen kann innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Schulung eine Nachprüfung beantragt werden. Wird auch diese nicht bestanden, ist eine vollständige Wiederholung der Schulung erforderlich, bevor eine erneute Prüfung möglich ist.
F: Welche Sicherheitspflichten und Verbote gelten für Anschläger?
A: Die Sicherheitspflichten des Anschlägerpersonals sind klar definiert: Vor Arbeitsbeginn ist der sichere Zustand von Kran, Lastaufnahmemitteln und Anschlagseilen zu überprüfen; die Umgebungsbedingungen (Windgeschwindigkeit, Beleuchtung, Hindernisse usw.) müssen auf Eignung geprüft werden; während des Hubevorgangs sind der Gerätezustand und die Umgebung kontinuierlich zu überwachen, bei Auffälligkeiten ist sofort ein Stoppsignal zu geben; nach Abschluss des Hubevorgangs sind die Ausrüstung ordnungsgemäß zu verstauen und die Arbeitsdokumentation zu führen. Verboten sind: Tätigkeit als Anschläger unter Alkoholeinfluss, unter Medikamenteneinfluss mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit oder bei starker Ermüdung; eigenmächtiges Übergehen oder Ignorieren von Warnsignalen der Sicherheitseinrichtungen; Aufenthalt oder Durchgang unter schwebenden Lasten; Verwendung nicht normgerechter oder beschädigter Lastaufnahmemittel und Anschlagseile; Mitführen von Personen oder ungesicherten Gegenständen auf der Last; Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit; Arbeiten bei unklaren Sichtverhältnissen oder unklaren Signalen; Verschweigen von Sicherheitsrisiken am Kran und Fortsetzung der Arbeit trotz erkannter Mängel.