GB/T 33080-2016 Turmkran Sicherheitsüberwachung Norm

Die Norm GB/T 33080-2016 „Turmdrehkrane – Sicherheitsüberwachungssystem und Datenübertragungsvorschriften“ ist die maßgebliche Norm für die Sicherheitsüberwachung von Turmdrehkranen. Sie legt den Systemaufbau, die funktionalen Anforderungen, die Datenerfassungs- und Übertragungsprotokolle, das Datenformat sowie die Anforderungen an die Fernüberwachungsplattform fest. Sie gilt für die Konstruktion und Umsetzung von Sicherheitsüberwachungssystemen für alle Arten von Turmdrehkranen, einschließlich Turmdrehkranen mit Wippausleger und mit Horizontalausleger.

Die Norm GB/T 33080-2016 ist der spezifische Standard für Sicherheitsüberwachungssysteme an Turmdrehkranen. Sie regelt umfassend den Systemaufbau, die Sensorgenauigkeit, die Alarmlogik und die Datenübertragungsprotokolle. Das Sicherheitsüberwachungssystem fungiert als „Blackbox“ für den sicheren Kranbetrieb und spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Überlastunfällen und Kollisionen im Kreuzbetrieb mehrerer Krane.

Sicherheitsüberwachungssystem für Turmdrehkrane nach GB/T 33080-2016


Systemaufbau und Funktionen des Überwachungssystems

Das in GB/T 33080-2016 definierte Sicherheitsüberwachungssystem für Turmdrehkrane besteht aus folgenden Teilsystemen: Datenerfassungssubsystem – Sensorgruppen an den verschiedenen Überwachungspunkten des Krans, darunter Wägezellen, Drehmomentsensoren, Ausladungssensoren, Hubsensoren, Schwenkwinkelsensoren, Windmesser und Neigungssensoren.

Datenverarbeitungs- und Steuerungssubsystem – Eine kranspezifische Steuerung (SPS oder eingebetteter Computer) empfängt und verarbeitet die Sensorsignale. Beim Überschreiten eingestellter Schwellenwerte werden Alarme ausgelöst oder Steuerbefehle ausgegeben.

Datenanzeigesubsystem – Ein Flüssigkristallbildschirm im Führerhaus zeigt die wichtigsten Parameter in Echtzeit an, darunter Tragfähigkeit, Drehmoment in Prozent, Ausladung, Hakenhöhe, Schwenkwinkel und Windgeschwindigkeit.

Datenübertragungssubsystem – Die Betriebsdaten des Krans werden über 4G/5G oder WiFi in Echtzeit an die Fernüberwachungsplattform übertragen.

Alarm- und Steuerungsausführungssubsystem – Bei Überschreitung der Überwachungsparameter wird ein akustischer und optischer Alarm ausgelöst; bei Bedarf werden Bewegungen in Gefahrenrichtung automatisch abgeschaltet (z. B. automatischer Stopp des Hubwerks und der Ausladungsvergrößerung bei Überdrehmoment). Die Norm verlangt eine kontinuierliche Aufzeichnung der Betriebsdaten mit einer Aufzeichnungsfrequenz von mindestens 1 Hz (d. h. mindestens eine Erfassung pro Sekunde) und einer Speicherdauer von mindestens 3 Monaten.

Technische Anforderungen an die Sensoren

Die Norm legt Genauigkeit und Montageanforderungen für die wichtigsten Sensoren fest: Wägezelle – Genauigkeit ±2 % FS, Reaktionszeit ≤0,5 s. Die Tragfähigkeit kann entweder über einen Kraftsensor (montiert am festen Ende des Hubseils) oder über einen Drucksensor (im hydraulischen System) erfasst werden.

Drehmomentsensor – Das Drehmoment wird in der Regel aus der gemessenen Tragfähigkeit und der aktuellen Ausladung berechnet (Drehmoment = Gewicht × Ausladung). Alternativ kommen direkt am Turmmast oder an der Drehverbindung montierte Dehnungsmessstreifen-basierte Drehmomentsensoren zum Einsatz. Die Genauigkeit des Drehmomentsensors beträgt ±3 % FS.

Ausladungssensor – Bei Turmdrehkranen mit Katzverstellung wird die Position der Laufkatze über einen Encoder oder Laser-Entfernungssensor erfasst. Bei Turmdrehkranen mit Wippausleger wird der Neigungswinkel des Auslegers über einen Winkelsensor gemessen und daraus die Ausladung berechnet. Die Messgenauigkeit der Ausladung beträgt ≤1 % oder ±0,1 m (der größere Wert gilt).

Höhensensor – Die abgelassene Länge des Hubseils wird über einen Encoder oder ein Multiturn-Potentiometer erfasst. Die Genauigkeit beträgt ≤2 % oder ±0,2 m.

Windmesser – Montiert am höchsten Punkt des Krans (Turmmastspitze oder Auslegerfront), Messgenauigkeit ±0,5 m/s.

Neigungssensor – Montiert am Normsegment des Turmmastholms zur Überwachung der Vertikalitätsabweichung, Genauigkeit ±0,1°. Die Norm fordert außerdem eine Selbstprüfungsfunktion für die Sensoren: Bei Sensorfehlern oder Signalabweichungen muss das System eine Diagnose durchführen und einen Alarm ausgeben.

Alarm- und Schutzfunktionen

Die in der Norm definierten Alarm- und Schutzfunktionen sind in zwei Stufen unterteilt: Frühwarnung (Hinweisstufe) – Bei Erreichen von 90 % des Nennwerts wird ein gelbes Warnsignal ausgegeben (intermittierender Summer + blinkender Parameter auf dem Anzeigebildschirm). Das Bedienpersonal wird auf den nahenden Grenzzustand hingewiesen, ohne dass Bewegungen abgeschaltet werden. Alarm (Schutzstufe) – Bei Erreichen von 100 % bis 110 % des Nennwerts (je nach Parameter: 110 % bei Tragfähigkeit, 105 % bei Drehmoment) wird ein rotes Alarmsignal ausgegeben (Dauerton des Summers + rotes Blinken auf dem Anzeigebildschirm). Gleichzeitig werden Bewegungen in Gefahrenrichtung automatisch abgeschaltet (z. B. automatische Abschaltung des Hubwerks und der Ausladungsvergrößerung bei Überdrehmoment). Bewegungen in sichere Richtungen bleiben möglich (z. B. Ausladungsverkleinerung und Senken des Hakens). Kollisionsschutz im Kreuzbetrieb – Bei mehreren Kranen auf derselben Baustelle muss das Überwachungssystem über eine Kollisionsschutzfunktion verfügen: Durch Echtzeitmessung von Schwenkwinkel und Ausladung der Ausleger benachbarter Krane wird der Abstand zwischen den Kranen berechnet. Unterschreitet dieser Abstand einen eingestellten Sicherheitswert, wird ein Alarm ausgelöst und die Drehbewegung des Auslegers automatisch begrenzt.

Die Norm verlangt außerdem, dass das Überwachungssystem mit dem elektrischen Steuerungssystem des Krans verriegelt ist – Alarm- und Stoppbefehle wirken über Schütze oder den Bus direkt auf den Hauptstromkreis bzw. die SPS des Krans.

Genauigkeit Gewicht
±2 % FS Reaktionszeit ≤0,5 s
Genauigkeit Drehmoment
±3 % FS Gewicht × Ausladung
Genauigkeit Ausladung
≤1 % oder ±0,1 m
Datenaufzeichnung
≥1 Hz Speicherung ≥3 Monate
Alarmschwelle Frühwarnung
≥90 % Nennwert Gelber Hinweis
Alarmschwelle Alarm
Gewicht 110 % Drehmoment 105 %

Datenübertragung und Fernüberwachung

Die Norm legt folgende Anforderungen an die Datenübertragung und die Fernüberwachungsplattform fest: Datenübertragung – Die Überwachungsdaten des Krans müssen über ein drahtloses Netzwerk (4G/5G/NB-IoT) in Echtzeit an die Fernüberwachungsplattform übertragen werden. Der Datenübertragungszyklus beträgt höchstens 5 Sekunden für Echtzeitdaten und 60 Sekunden für statistische Daten. Datenformat – Verwendung des JSON- oder XML-Formats mit Kranidentifikation, Zeitstempel, Echtzeitwerten aller Sensoren, Alarmaufzeichnungen und Fehlercodes.

Funktionen der Fernüberwachungsplattform – Die Plattform muss folgende Funktionen bereitstellen: Echtzeit-Datenanzeige (Darstellung der Parametertrends über Instrumententafel oder Kurvendiagramme), Abfrage historischer Daten und Wiedergabe (Suche und Wiedergabe nach Zeitraum und Kran-Nummer), Alarmverwaltung (Echtzeit-Push von Alarmmeldungen, Statistik der Alarmaufzeichnungen), Geräteverwaltung (Pflege der Kran-Stammdaten, Erinnerung an die jährliche Prüfung) sowie Berichtserstellung (Tages-/Monats-/Jahresbetriebsberichte). Die Norm verlangt außerdem ein mehrstufiges Benutzerberechtigungskonzept für die Fernüberwachungsplattform: Das Bedienpersonal kann die Daten des eigenen Krans einsehen, Projektleiter die Daten aller Krane des Projekts und die Unternehmensleitung die Daten aller Geräte des Unternehmens. Datensicherheit – Das Überwachungssystem muss über eine Login-Authentifizierung, verschlüsselte Datenübertragung (SSL/TLS) und Manipulationsschutzmechanismen verfügen.

Prüfung und Systemvalidierung

Prüf- und Verifizierungsverfahren gemäß Norm: Sensor-Kalibrierung – jeder Sensor ist vor der Montage auf dem Kalibrierstand punktweise zu kalibrieren und mit Kalibrierzertifikat zu dokumentieren. Systemintegration – nach der Montage aller Sensoren, Steuerungen, Anzeigebildschirme und Kommunikationsmodule am Turmdrehkran ist eine gemeinsame Inbetriebnahme durchzuführen, um Messgenauigkeit, Alarmlogik und die Korrektheit der Schutzauslösungen zu verifizieren. Simulationsprüfung – Überprüfung der Messgenauigkeit von Tragfähigkeit und Drehmoment mit Standardgewichten; gezielte Verstellung der Laufkatzenposition oder des Auslegerwinkels zur Verifizierung der Ausladungs-/Höhengenauigkeit; Abgleich des Windmessers mit einem Referenz-Windmesser.

Verriegelungsprüfung – Nachweis, dass bei Überdrehmoment-Alarm die Bewegungen „Heben“ und „Ausladung vergrößern“ tatsächlich gesperrt sind, während „Senken“ und „Ausladung verkleinern“ weiterhin bedienbar bleiben (Sicherheitsrichtung bleibt freigegeben). Kommunikationsprüfung – Nachweis der ordnungsgemäßen Datenübertragung an die Fernplattform, wobei der Upload-Zyklus den Anforderungen entsprechen muss. Die Norm empfiehlt, das Überwachungssystem alle 12 Monate einer vollständigen Genauigkeitsprüfung und Sicherheitsfunktions-Verifizierung zu unterziehen, um einen dauerhaft einwandfreien Arbeitszustand sicherzustellen.

ParameterFrühwarnung(Hinweisstufe)Alarm(Schutzstufe)
Auslöseschwelle≥90%Nennlast≥110%Gewicht/105%Drehmoment
Signalgelbes Blinken+intervallweises Summenrotes Blinken+Dauersummen
Aktionkeine AbschaltungAbschaltung der Gefahrenrichtung
BedienhinweisHinweisBedienpersonalBeachtungZwangsabschaltungSchutz
gültig fürParameteralleÜberwachungsparameterGewichtundDrehmomentSchwerpunkt

Häufige Fragen

F: Warum unterscheidet das Sicherheitsüberwachungssystem zwischen Vorwarnung und Alarm?

A: Die Zweistufigkeit von Vorwarnung und Alarm gibt dem Bedienpersonal ein „Korrekturfenster“. Erreicht ein Parameter 90 % des Nennwerts, wird eine Vorwarnung ausgegeben, um das Bedienpersonal zu sensibilisieren – dies ist in der Regel die Obergrenze des normalen Arbeitsbereichs, in dem der Bediener aktiv eingreifen kann (z. B. durch Reduzieren der Ausladung oder der Last), um den Alarmbereich zu vermeiden. Ignoriert das Bedienpersonal die Vorwarnung und überschreitet der Parameter den Grenzwert (110 % Gewicht bzw. 105 % Drehmoment), schaltet das System die gefährliche Bewegung automatisch ab – dies ist die letzte Barriere zum Schutz von Kran und Personal. Die zweistufige Auslegung vermeidet häufige automatische Abschaltungen, die die Bauzeit beeinträchtigen, und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheitsreserve.

F: Wie funktioniert der Kollisionsschutz bei mehreren Kranen?

A: Das Antikollisionssystem für mehrere Krane arbeitet wie folgt: Jeder Kran meldet seine aktuellen Positionsparameter (Schwenkwinkel, Ausladung, Auslegerlänge) über drahtlose Kommunikation an den zentralen Leitstand. Dieser berechnet den minimalen Abstand zwischen jeweils zwei benachbarten Kranen. Unterschreitet der Abstand die festgelegte Sicherheitsschwelle, wird ein Kollisionsrisiko erkannt und automatisch ein Befehl zur Verzögerung bzw. zum Stoppen der Drehbewegung an die betroffenen Krane gesendet. Zusätzlich ist am Auslegerende jedes Krans ein GPS- oder UWB-Positionierungslabel angebracht, das eine zentimetergenaue Ortung ermöglicht. Die Norm fordert, dass die Reaktionszeit des Systems im ungünstigsten Fall 1 Sekunde nicht überschreitet, damit auch bei maximaler Schwenkgeschwindigkeit genügend Zeit für einen Stoppbefehl bleibt.

F: Warum ist eine Datenspeicherung von 3 Monaten vorgeschrieben?

A: Der Speicherzeitraum von 3 Monaten deckt einen typischen Bauzyklus eines Turmdrehkrans ab (die Dauerbetriebszeit in der Rohbauphase liegt bei üblichen Hochbauprojekten bei ca. 2 bis 4 Monaten). Ein ausreichend langer Zeitraum ermöglicht die Rückverfolgbarkeit von Betriebsaufzeichnungen bis mehrere Monate vor einem Störfall oder einer Störung und liefert eine vollständige Datengrundlage für Sicherheitsanalysen und Unfalluntersuchungen. Gleichzeitig entspricht der 3-Monats-Zeitraum dem Intervall der jährlichen Prüfung des Sicherheitsüberwachungssystems – bei der Prüfung können die Daten der letzten 3 Monate exportiert und statistisch ausgewertet werden.

F: Müssen die Sensoren des Überwachungssystems regelmäßig kalibriert werden?

A: Ja. Die Norm empfiehlt eine vollständige Genauigkeitsprüfung alle 12 Monate. Die Wägezelle für die Tragfähigkeit und der Drehmomentsensor sind die sicherheitskritischen Kernkomponenten und müssen punktweise mit Standardgewichten oder Kraftsensoren kalibriert werden. Ausladungs- und Höhensensoren lassen sich durch Messung bekannter Distanzen verifizieren. Der Windmesser kann mit einem tragbaren Standard-Windmesser verglichen werden. Die Kalibrierungsaufzeichnungen sind zu archivieren. Bei Sensorstörungen oder -anomalien im Betrieb ist der Sensor sofort zu ersetzen und neu zu kalibrieren. Ein nicht kalibriertes Überwachungssystem darf nicht als Sicherheitsschutzeinrichtung verwendet werden.

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