Normeninterpretation: Auslegerkrane Zugangssysteme
DIN EN 13000 – Zugangssysteme und Sicherheitsschutzeinrichtungen an Auslegerkranen – Die Norm regelt die Anordnung von Zugangswegen, Laufstegen, Geländern, Leitern und Schutzeinrichtungen an Auslegerkranen (Portalunterbau, Mast, Schwimmkran, Decksaufbau, Eisenbahnkran und Schwenkkran) sowie die zugehörigen technischen Anforderungen.
Die Norm DIN EN 13000 (vormals GB/T 24818.4-2009) definiert als Teil 4 der Zugangs- und Schutznormen die technischen Anforderungen an Zugangssysteme, Plattformen, Geländer, Leitern und Schutzeinrichtungen von Auslegerkranen. Aufgrund der komplexen Struktur und der großen Arbeitshöhe von Auslegerkranen ist die konstruktive Gestaltung der Zugangs- und Sicherheitssysteme unmittelbar entscheidend für die Sicherheit von Bedienpersonal und Wartungspersonal.
Anforderungen an Zugangswege und Plattformen
DIN EN 13000 legt fest, dass Auslegerkrane mit Zugangswegen zu folgenden Bereichen ausgestattet sein müssen: Auslegerfuß (Gelenkpunkt des Wippwerks), Auslegerkopf (Rollenblock und Drahtseilbefestigung), Gegengewichtsbereich, Drehwerkplattform sowie Einstiegsleiter zum Führerhaus. Die Zugangsbreite beträgt mindestens 500 mm (Wartungsstege dürfen auf mindestens 400 mm reduziert werden). Zugangswege und Plattformen sind aus rutschfestem Stahlblech (Riffelblech oder Gitterrost) auszuführen.
Bei einer Zugangslänge über 10 m ist ein Ruhepodest in der Mitte vorzusehen. Die Breite und Tiefe der Plattformen müssen den Anforderungen an Bewegungsfreiheit und Arbeitsraum entsprechen – Bedienplattformen mindestens 600 mm × 600 mm, Wartungsplattformen mindestens 400 mm × 500 mm. Plattformen und Zugangswege sind mit der maximal zulässigen Last zu kennzeichnen (allgemein ≥ 2 kN/m², Wartungsplattformen ≥ 1,5 kN/m²).
Geländer und Fußleisten
Anforderungen an Geländer: Höhe ≥ 1100 mm (gemessen ab Plattformoberkante), Zwischenholmhöhe ≤ 550 mm. Der Abstand der Geländerpfosten beträgt ≤ 1500 mm. Geländer müssen einer horizontalen Last von ≥ 0,5 kN/m standhalten (simulierte Anlehnkraft durch Personen). Die Geländerenden sind geschlossen auszuführen oder abzurunden. Der Abstand zwischen Geländer und angrenzenden Strukturbauteilen darf 20 mm nicht überschreiten (zur Vermeidung von Durchsturzgefahr).
Anforderungen an Fußleisten: Höhe ≥ 100 mm, montiert an den Kanten von Plattformen und Zugangswegen. Fußleisten verhindern das Herabfallen von Werkzeugen, Kleinteilen oder Gegenständen von der Plattformkante. Die Verbindung zwischen Fußleiste und Plattformfläche muss fest sein und einer horizontalen Belastung von ≥ 0,5 kN/m standhalten. An Zugangsöffnungen (Treppen- und Leiterabgänge) müssen Fußleisten durchgehend ausgeführt sein.
Treppen und Leitern
Anforderungen an Treppen: Neigungswinkel ≤ 60°, Stufenhöhe ≤ 250 mm, Stufentiefe ≥ 150 mm. Treppenbreite ≥ 500 mm. Beidseitig sind Handläufe vorzusehen (Höhe wie Geländer ≥ 1100 mm). Bei einer Treppenhöhe über 3 m ist ein Ruhepodest in der Mitte erforderlich. Die Auftrittshöhe am Treppenbeginn beträgt ≤ 400 mm.
Anforderungen an Leitern: Wenn der Einbauraum keine Treppe zulässt, sind senkrechte Leitern zulässig (Neigungswinkel 60°–90°). Senkrechte Leitern müssen mit Rückenschutz (alle 3 m) oder Anschlagpunkten für ein Sicherheitsseil ausgestattet sein (zur Nutzung eines Fallschutzgeräts durch das Bedienpersonal). Der Sprossenabstand beträgt ≤ 300 mm, die Sprossenbreite ≥ 300 mm. Bei einer Leiterhöhe über 5 m ist ein Ruhepodest erforderlich. Alle Treppen und Leitern sind aus rutschfestem Material auszuführen.
Inspektion und Wartung
Tägliche Prüfung: Vor jeder Schicht sind Zugangswege und Plattformen auf Ölverschmutzung, Schnee und Fremdkörper sowie Geländer auf Verformung und Lockerung zu kontrollieren. Wöchentlich sind die Verbindungsbolzen von Treppen und Leitern auf festen Sitz und die Rutschfestigkeit auf starken Verschleiß zu prüfen. Monatliche Inspektion umfasst die Kontrolle von Geländerhöhe und -integrität, Beschädigungen an Fußleisten sowie die Prüfung von Sicherheitsnetzen (falls vorhanden) auf Risse.
Regelmäßige Inspektion: Einmal jährlich ist eine umfassende Prüfung durchzuführen – Kontrolle aller Strukturschweißnähte an Zugangswegen und Plattformen auf Risse, Festigkeitsprüfung der Geländer (Verformungsnachweis unter 0,5 kN horizontaler Last) sowie Lastprüfung der Plattformen (Nachweis der Strukturfestigkeit unter dem Vielfachen der Nennlast). Die Norm fordert außerdem, dass Wartungsaufzeichnungen für Zugangssysteme und Sicherheitseinrichtungen von Auslegerkranen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Kelude bietet hierfür passende Produkte und technische Dienstleistungen an.
Zugangsbreite
≥ 500 mm
Wartungssteg ≥ 400 mm
Geländerhöhe
≥ 1100 mm
Zwischenholm ≤ 550 mm
Treppenneigung
≤ 60°
Stufenhöhe ≤ 250 mm
Plattformlast
≥ 2 kN/m²
Wartungsplattform ≥ 1,5 kN/m²
Fußleistenhöhe
≥ 100 mm
Sicherheitsabstand
Geländer/Struktur ≤ 20 mm
gegen Durchsturz
Kelude Portalkran
Der Kelude-Portalkran ist eine industrielle Hebevorrichtung, die speziell für den Einsatz in Werkstätten, Lagerhallen, Häfen und auf Werften entwickelt wurde. Mit einer Tragfähigkeit von 5 t bis 300 t und einer Spannweite von 10 m bis 60 m erfüllt er die Anforderungen verschiedenster Branchen. Der Kran ist in Einzelträger- und Doppelträgerausführung erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit Haken, Greifer oder Magnet ausgestattet werden.
Robuste Konstruktion für den Dauereinsatz
Die Hauptträgerkonstruktion ist als geschweißte Kastenträgerkonstruktion mit Versteifungsrippen ausgeführt, die eine hohe Steifigkeit und Verwindungsfestigkeit gewährleistet. Die Fahrbahn der Laufkatze ist präzisionsgefertigt, um einen ruhigen und verschleißarmen Betrieb zu ermöglichen. Das gesamte Stahlgerüst ist nach DIN 15018 ausgelegt und bietet eine zuverlässige Tragreserve für den anspruchsvollen Industriealltag.
Die Endwagen sind mit einer Synchronlaufsteuerung ausgestattet, die ein gleichmäßiges Verfahrverhalten ohne Schiefziehen des Krans sicherstellt. Alle Schweißnähte werden nach EN 13000 geprüft und dokumentiert. Die Oberflächenbehandlung erfolgt durch Strahlen und mehrschichtige Lackierung, die auch unter widrigen Umgebungsbedingungen einen dauerhaften Korrosionsschutz bietet.
Präzise Steuerung und Sicherheitsfeatures
Die Hub- und Fahrwerke werden über Frequenzumrichter gesteuert, die ein sanftes Anfahren und präzises Positionieren der Last ermöglichen. Die Motoren sind als selbstbelüftete Asynchronmotoren mit hoher Überlastfähigkeit ausgeführt. Das gesamte Antriebssystem ist nach EN 60204-32 verdrahtet und entspricht den aktuellen Sicherheitsrichtlinien der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Zum Schutz von Person und Maschine sind folgende Sicherheitseinrichtungen serienmäßig integriert:
- Lastbegrenzer mit optischer und akustischer Warnung bei Überlast
- Endschalter für Hub- und Fahrbewegungen
- Not-Aus-Schaltung an beiden Kranenden
- Schlupfüberwachung bei den Fahrwerken
Flexible Einsatzmöglichkeiten und Anpassungen
Dank der modularen Bauweise lässt sich der Kelude-Portalkran individuell an die jeweilige Betriebsumgebung anpassen. Ob als Umschlaganlage im Hafen, als Versorgungskran in der Werkstatt oder als Montagekran auf der Baustelle – der Kran ist vielseitig einsetzbar. Auf Wunsch sind Sonderausführungen mit größerer Spannweite, höherer Hubhöhe oder speziellen Anschlagmitteln lieferbar.
Die Steuerung kann wahlweise als Funkfernsteuerung, über ein hängendes Steuerpult oder aus einer geschlossenen Kabine erfolgen. Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist eine ATEX-konforme Ausführung erhältlich. Auch eine Anbindung an übergeordnete Leitsysteme über Profibus oder Ethernet ist möglich.
Wartungsfreundlichkeit und Service
Alle wartungsrelevanten Komponenten sind gut zugänglich angeordnet. Die Laufkatze ist mit einer Wartungsbühne ausgestattet, die einen sicheren Zugang zu Motor, Getriebe und Bremse ermöglicht. Die zentrale Schmierstelle verkürzt die Wartungszeiten erheblich. Ein optionales Condition-Monitoring-System überwacht den Zustand der Hauptkomponenten und meldet Abweichungen frühzeitig.
Unser Serviceteam unterstützt Sie bei Inbetriebnahme, Schulung und regelmäßiger Wartung. Ersatzteile sind für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren verfügbar. Auf Wunsch erstellen wir einen individuellen Wartungsplan, der auf Ihre betrieblichen Abläufe abgestimmt ist.
Technische Daten im Überblick
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Tragfähigkeit | 5 t – 300 t |
| Spannweite | 10 m – 60 m |
| Hubhöhe | 6 m – 30 m |
| Hubspeed | 0,5 – 8 m/min |
| Kranfahrgeschwindigkeit | 10 – 40 m/min |
| Steuerung | Funkfernsteuerung / Hängepult / Kabine |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Welche Einsatzbereiche deckt der Kelude-Portalkran ab?
A: Der Kran eignet sich für Werkstätten, Lagerhallen, Häfen und Werften. Je nach Ausführung kann er mit Haken, Greifer oder Magnet bestückt werden und ist für Umschlag-, Montage- und Versorgungsaufgaben geeignet.
F: Welche Sicherheitsnormen werden erfüllt?
A: Die Konstruktion erfolgt nach DIN 15018, die elektrische Ausrüstung nach EN 60204-32. Zusätzlich sind alle relevanten Sicherheitsvorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG berücksichtigt.
F: Ist eine Sonderanfertigung möglich?
A: Ja, Sonderausführungen mit größerer Spannweite, höherer Hubhöhe oder speziellen Anschlagmitteln sind auf Anfrage lieferbar. Auch ATEX-konforme Varianten für explosionsgefährdete Bereiche sind verfügbar.
F: Wie lange sind Ersatzteile verfügbar?
A: Ersatzteile sind für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach Kaufdatum verfügbar. Unser Serviceteam unterstützt Sie bei Wartung und Instandhaltung.
| Bauteil | Anforderungen | Beschreibung |
|---|---|---|
| Zugangssystem Breite | ≥500mm | Wartungsstegzulässig≥400mm |
| Geländer Höhe | ≥1100mm | Höhe der Zwischenholme≤550mm |
| Treppenneigungswinkel | ≤60° | Stufenhöhe≤250mm |
| Plattform Last | ≥2kN/m² | max. ist anzugeben Last |
| Fußleiste | Höhe≥100mm | Schutz gegen Werkzeugabsturz |
| Schutznetz | Öffnung≥300mm Schutznetz vorsehen | Absturzsicherung für Personen |
Häufige Fragen
F: Welche Anforderungen gelten für die Zugangssysteme eines Auslegerkrans?
A: Die Norm schreibt vor, dass Auslegerkrane mit Zugängen zu allen Bedien- und Wartungsbereichen ausgestattet sein müssen – dazu zählen der Auslegerfuß, die Auslegerspitze, der Bereich des Gegengewichts sowie die Plattform des Drehwerks. Die Zugangsbreite muss mindestens 500 mm betragen (Wartungssteg mindestens 400 mm). Zugänge und Plattformen sind mit rutschfesten Stahlblechen (Riffelblech oder Gitterrost) auszuführen. Bei einer Zugangslänge von mehr als 10 m ist ein Ruhepodest in der Mitte vorzusehen.
F: Welche technischen Anforderungen gelten für Geländer?
A: Die Geländerhöhe muss mindestens 1100 mm betragen (gemessen ab der Tischfläche der Plattform), die Höhe der Zwischenstrebe maximal 550 mm. Der Abstand der Geländerpfosten (Säulen) darf 1500 mm nicht überschreiten. Das Geländer muss einer horizontalen Last von mindestens 0,5 kN/m standhalten. Die Geländerenden sind geschlossen zu führen, um scharfe Kanten zu vermeiden. Der Abstand zwischen Geländer und Strukturbauteil darf maximal 20 mm betragen, um ein Durchrutschen von Personen zu verhindern. Die Fußleiste muss mindestens 100 mm hoch sein.
F: Welche Anforderungen gelten für Treppen und Leitern?
A: Der Neigungswinkel von Treppen darf 60° nicht überschreiten, die Stufenhöhe maximal 250 mm und die Stufentiefe mindestens 150 mm betragen. Die Treppenbreite muss mindestens 500 mm sein. Bei einer Treppenhöhe von mehr als 3 m ist ein Ruhepodest erforderlich. Senkrechte Leitern (Neigungswinkel über 60°) müssen mit einem Rückenschutz oder Anschlagpunkten für ein Sicherheitsseil ausgestattet sein. Die Einstiegshöhe der Leiter darf maximal 400 mm betragen. Bei einer Leiterlänge über 5 m ist ein Ruhepodest in der Mitte vorzusehen.
F: Welche Inspektionsintervalle gelten für die Schutzeinrichtungen?
A: Tägliche Prüfung: Kontrolle der Zugänge und Plattformen auf Öl- und Schmutzablagerungen sowie Prüfung der Geländer auf Verformung und lose Verbindungen. Wöchentliche Prüfung: Kontrolle der Verbindungsbolzen von Treppen und Leitern auf festen Sitz sowie Prüfung der rutschfesten Oberflächen auf Verschleiß. Monatliche Inspektion: Prüfung von Höhe und Festigkeit der Geländer, Unversehrtheit der Fußleisten sowie Kontrolle der Sicherheitsnetze auf Beschädigungen. Jährliche Erkennung: Durchführung einer Lastprüfung der Plattformen mit dem 1,5-fachen der Nennlast.