ISO 11660-2:2008 Zugangssysteme für Mobilkrane
ISO 11660-2:2008 „Krane – Zugangssysteme, Schutzeinrichtungen und Begrenzungen – Teil 2: Mobilkrane“ ist die maßgebliche Norm für Zugangssysteme und Sicherheitsschutzeinrichtungen an Mobilkranen. Aufbauend auf den Allgemeinen Grundsätzen der ISO 11660-1 legt sie die spezifischen Anforderungen an Laufstege, Leitern, Plattformen, Geländer und Schutzhauben fest – abgestimmt auf die besonderen Konstruktionsmerkmale und Arbeitsbedingungen von Mobilkranen.
Anforderungen an Laufstege und Plattformen
Die ISO 11660-2:2008 trägt der besonderen Arbeitsumgebung von Mobilkranen Rechnung – häufige Standortwechsel und Arbeiten auf nicht ebenem Untergrund – und definiert dafür präzise Anforderungen an Zugangssysteme und Plattformen: Die Laufstegbreite beträgt mindestens 500 mm (lokal reduzierbar auf 400 mm, jedoch auf einer Länge von höchstens 1,5 m). Laufstegbleche müssen als rutschfester Gitterrost oder Riffelblech ausgeführt sein (Rutschfestigkeitskoeffizient ≥ 0,6, über dem Wert von 0,5 aus den Allgemeinen Grundsätzen). Laufstegbleche müssen einer Verkehrslast von ≥ 3 kN/m² standhalten, Plattformbleche ≥ 5 kN/m². Der Abstand unterhalb von Laufstegen und Plattformen muss ≥ 250 mm betragen, um Wasseransammlungen und das Einklemmen von Fremdkörpern zu verhindern.
Besondere Konstruktionsanforderungen gelten für die typischen Klapp- und Teleskopzugangssysteme von Mobilkranen: Klappbare Zugangssysteme müssen über selbstverriegelnde Scharniere verfügen, die nach dem Ausklappen automatisch einrasten; die Verriegelung muss zuverlässig und leicht bedienbar sein. Teleskopierbare Zugangssysteme sind nach vollständigem Ausfahren mit Positionierstiften zu sichern. Alle beweglichen Zugangskomponenten benötigen eine Verliersicherung, etwa durch Halteleinen oder Sicherungsstifte. Die Oberflächen der Zugangssysteme müssen mit Entwässerungslöchern (Durchmesser ≥ 10 mm, Abstand ≤ 500 mm) versehen sein, um das Risiko von Wasseransammlungen und Eisbildung zu minimieren. Die Kanten der Zugangssysteme sind mit Schutzeinrichtungen zu versehen – Geländer mit einer Höhe von ≥ 1100 mm und Fußleisten von ≥ 100 mm.
Anforderungen an Leitern und Handläufe
Die Konstruktion von Leitern an Mobilkranen berücksichtigt das häufige Auf- und Abbauen: Schrägleitern sind mit einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° auszuführen (im Transportzustand bis parallel zum Kran einklappbar). Die Stufenbreite beträgt ≥ 400 mm, der Stufenabstand 220 bis 250 mm. Die Stufenoberflächen müssen rutschfest ausgeführt sein, etwa durch Riffelung oder rutschfeste Beläge. Senkrechte Leitern, die beispielsweise für die Auslegerinspektion genutzt werden, benötigen eine Breite von ≥ 300 mm und einen Stufenabstand von 250 bis 300 mm. Senkrechte Leitern über 3 m Höhe sind mit einem Rückenschutz oder einem Anschlagpunkt für Sicherheitsgurt auszustatten (Sicherheitslast des Anschlagpunkts ≥ 15 kN).
Anforderungen an Handläufe: Der Durchmesser beträgt 25 bis 50 mm (rundes Stahlrohr), der Abstand zwischen Handlauf und Leiter ≥ 50 mm und ≤ 100 mm. Handläufe müssen durchgehend ohne Unterbrechung sein und an Ecken weich auslaufen. Die Befestigung muss fest sein und einer seitlichen Kraft von ≥ 1 kN standhalten. Handläufe an Mobilkranen werden beim Transport häufig eingeklappt oder demontiert – Klapphandläufe benötigen selbstverriegelnde Stifte, demontierbare Handläufe eine Schnellbefestigungsschnittstelle und eine Verliersicherungskette. Die Norm verlangt zudem eine rutschfeste Oberflächenbehandlung der Handläufe, etwa durch Rändelung oder einen rutschfesten Überzug.
| Anlagentyp | Maßanforderungen | LastAnforderungen | Mobiler SondertypAnforderungen |
|---|---|---|---|
| Laufsteg | Breite≥500mm | ≥3kN/m² | Faltbar/Teleskopieren/Entwässerungsloch |
| Plattform | Breite≥600mm | ≥5kN/m² | Selbstverriegelndes Falten/Sicherung gegen Abrutschen |
| Schrägleiter | 45~60°,Breite≥400mm | ≥2kN/m | Transportfaltung/rutschfest |
| senkrechte Leiter | Breite≥300mm | ≥1.5kN | >3mRückenschutz |
| Handlauf | Φ25~50mm | ≥1kNSeitlich | klappbare Selbstverriegelung/Verliersicherung |
| Geländer | Höhe≥1100mm | ≥0.5kN/m | Demontierbar/Schnellkupplung |
Schutz des Drehbereichs
Der Drehbereich eines Mobilkrans – insbesondere das Heck der Drehbühne, der Bereich um das Gegengewicht sowie die Drehverbindung – stellt einen zentralen Schwerpunkt der Schutzeinrichtungen dar. Die Norm schreibt vor, dass am Heck der Drehbühne eine deutlich sichtbare Drehwarnmarkierung (gelb-schwarze Streifen oder rote Warnleuchte) anzubringen ist. Der Drehbereich ist mit einem Geländer oder Warnband abzusichern, wobei der Abstand zu rotierenden Bauteilen mindestens 500 mm betragen muss. Spalte zwischen Gegengewicht und Drehverbindung sind mit Abdeckungen oder Schutzhauben zu versehen, um das Einklemmen von Werkzeugen oder Personen zu verhindern. Die Maschenweite der Schutzhaube darf 20 mm nicht überschreiten, um ein Eindringen von Fingern auszuschließen.
Ebenso ist der Bereich der Stützbein-Bedienung zu schützen: Der horizontale Teleskopierbereich der Stützbeine ist mit seitlichen Schutzplatten auszustatten, um Quetschungen durch ausfahrende Stützbeine zu vermeiden. Um die vertikalen Hydraulikzylinder der Stützbeine sind Umzäunungen oder Schutzketten vorzusehen. Der Steuerknüppel bzw. die Fernsteuerung für die Stützbeine ist an einer sicheren Position anzuordnen, sodass der Bediener die Bewegung der Stützbeine während des Betriebs jederzeit klar beobachten kann. Die Schutzeinrichtungen im Dreh- und Stützbeinbereich der Mobilkrane von Kelude sind vollständig nach ISO 11660-2:2008 konstruiert und konfiguriert.
Wartungs- und Inspektionszugänge
Die Norm stellt besondere Anforderungen an Wartungs- und Inspektionszugänge von Mobilkranen. Für tägliche Wartungspunkte wie Motorraum, Hydrauliköltank und Elektroschrank ist ein Wartungs-Laufsteg vorzusehen, dessen Breite mindestens 400 mm und dessen Höhe über dem Boden höchstens 2 m betragen darf. Für höher gelegene Inspektionspunkte – etwa Gelenkpunkte am Auslegerfuß oder Schmiernippel der Drehverbindung – sind feste oder tragbare Wartungsbühnen einzurichten, die eine Tischfläche von mindestens 0,5 m² aufweisen und mit vollständigem Geländer ausgestattet sein müssen. Die Konstruktion der Wartungszugänge ist so auszulegen, dass das Wartungspersonal nicht mit heißen, rotierenden oder unter Druck stehenden Bauteilen in Kontakt kommen kann.
Die Zugangssysteme und Schutzeinrichtungen der Mobilkrane von Kelude sind gemäß ISO 11660-2:2008 umfassend ausgestattet: rutschfeste Laufstegbleche, klappbare Selbstverriegelung am Handlauf, Sicherheitsgeländer, Drehwarnmarkierungen im Drehbereich sowie Schutzvorrichtungen an den Stützbein-Bedienplätzen gewährleisten die sichere Begehbarkeit für Bedien- und Wartungspersonal unter allen Betriebsbedingungen.
| Prüfpunkt | Tägliche Prüfung | Wiederkehrende Prüfung | WartungZyklus |
|---|---|---|---|
| Laufstegblech | rutschfest/Wasseransammlung | Schweißnaht/Verformung | Jährlich |
| Geländer | Stabilität | Höhe/Verbindung | Jährlich |
| Handlauf | Faltverriegelung | Oberflächerutschfest | Halbjährlich |
| Warnzeichen | Sichtbarkeit | Reflexion/Sicherung gegen Abrutschen | Vierteljährlich |
| Sicherheitsbefestigungspunkt | Erscheinungsbild | Last≥15kN | Jährlich |
Häufige Fragen
F: Welche besonderen Anforderungen stellt ISO 11660-2:2008 an Zugangssysteme von Mobilkranen?
A: Laufstege müssen mindestens 500 mm breit sein, einen Rutschkoeffizienten von ≥ 0,6 aufweisen (gegenüber 0,5 im allgemeinen Standard) und die Belastung unterhalb der Platte muss ≥ 3 kN/m² betragen. Klapp- oder Teleskopzugänge benötigen eine selbstverriegelnde und gegen Herausfallen gesicherte Konstruktion. Entwässerungslöcher müssen einen Durchmesser von ≥ 10 mm haben. Die Geländerhöhe muss ≥ 1100 mm und die Fußleiste ≥ 100 mm betragen.
F: Welche Schutzeinrichtungen sind im Drehbereich erforderlich?
A: Das Drehende des Krans ist mit gelb-schwarzen Warnstreifen oder einer roten Warnleuchte zu kennzeichnen. Der Abstand zwischen Geländer und rotierenden Bauteilen muss ≥ 500 mm betragen. Zwischen Gegengewicht und Drehverbindung ist eine Schutzhaube mit einer Maschenweite von ≤ 20 mm vorzusehen. Im Bereich der Stützbeine sind seitliche Schutzplatten anzubringen.
F: Welche Konstruktionsanforderungen gelten für Leitern?
A: Schrägleitern sind mit einer Neigung von 45° bis 60° und einer Breite von ≥ 400 mm mit rutschfesten Stufen auszuführen. Senkrechte Leitern benötigen eine Breite von ≥ 300 mm; ab einer Höhe von 3 m ist ein Rückenschutz oder ein Anschlagpunkt (≥ 15 kN) erforderlich. Handläufe müssen einen Durchmesser von 25 bis 50 mm haben, durchgehend ohne Unterbrechung sein und über eine klappbare Selbstverriegelung verfügen. Die Oberfläche ist zu rändeln oder mit rutschfestem Material zu überziehen.
F: Wie ist die Zugangs- und Schutzausstattung der Mobilkrane von Kelude konfiguriert?
A: Die Ausstattung umfasst Laufstegbleche mit rutschfestem Gitterrost, klappbare selbstverriegelnde Handläufe, Warnhinweise und Umzäunung im Drehbereich, Schutzplatten an den Stützbeinen sowie eine Schutzhaube für die Drehverbindung. Die gesamte Konfiguration entspricht ISO 11660-2:2008 und gewährleistet einen sicheren und zuverlässigen Zugang für Betrieb und Wartung.