KI-basierte Sichtprüfung nach GB/T 28264 für Krane
Mitwirkung an der Überarbeitung der nationalen Norm für Kran-Sicherheitsüberwachungssysteme – KI-basierte Sichtprüfungsklauseln übernommen. Die Norm GB/T 28264-2017 „Hebezeuge – Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem" ist derzeit die wichtigste nationale Norm im Bereich der Sicherheitsüberwachung von Brückenkranen. Sie legt die verbindlichen Sicherheitsüberwachungsfunktionen, Leistungskennwerte und Datenaufzeichnungsanforderungen für Krane fest.
Die Norm GB/T 28264-2017 „Hebezeuge – Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem" ist die wichtigste nationale Norm im Bereich der Sicherheitsüberwachung von Brückenkranen. Sie definiert die erforderlichen Sicherheitsüberwachungsfunktionen, Leistungskennwerte und Datenaufzeichnungsanforderungen. Kelude Schwerindustrie hat als eines der Normungsgremien an der Überarbeitung dieser Norm mitgewirkt. Angesichts der rasant fortschreitenden KI-basierten visuellen Sicherheitsüberwachungstechnologie wurden drei neue technische Klauseln zur Aufnahme in den Überarbeitungsentwurf eingereicht und offiziell übernommen. Dieser Beitrag erläutert den Hintergrund der Überarbeitung von GB/T 28264-2017, den technischen Inhalt der KI-basierten Sichtprüfungsklauseln sowie den Arbeitsprozess des Normungsgremiums.
Hintergrund der Normenüberarbeitung
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorgängerversion von GB/T 28264-2017 war die KI-basierte visuelle Inspektionstechnologie im Bereich der Kran-Sicherheitsüberwachung noch nicht in großem Umfang im Einsatz. Die Norm konzentrierte sich daher vor allem auf technische Anforderungen und Datenaufzeichnungsvorgaben für konventionelle Sensoren – Fahrbegrenzer, Überlastsicherungen, Kollisionsschutz und Encoder. In den letzten fünf Jahren hat sich das KI-basierte visuelle Sicherheitsüberwachungssystem von der Laborvalidierung zur industriellen Feldeinführung entwickelt. Die kumulierte Anzahl installierter Systeme in Branchen wie Metallurgie, Schiffbau und Schwermaschinenbau übersteigt inzwischen 200 Einheiten.
Drei übernommene KI-Vision-Klauseln
Klausel 1: Funktionale Einordnung des KI-basierten visuellen Sicherheitsüberwachungssystems. Das KI-Vision-System wird als Bestandteil der Sensorikschicht des Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystems definiert. Es ergänzt die konventionellen Sensoren, ersetzt sie jedoch nicht. Das KI-Vision-System übernimmt die aktive Erkennung und Alarmierung, während die konventionellen Sensoren die direkte Steuerung des Sicherheitskreises gewährleisten. Die Sicherheitshierarchie ist damit klar zwischen beiden Systemen aufgeteilt.
Klausel 2: Anforderungen an eine dreistufige Alarmfunktion. Diese Klausel legt die Alarmstufen und Auslöselogik des KI-Vision-Systems fest – Gelbwarnung löst einen akustischen und optischen Alarm sowie ein HMI-Popup aus, Orangenwarnung aktiviert eine Verzögerungssteuerung und einen Alarm am Bedienstand, Rotwarnung löst ein STO-Signal (Safe Torque Off) für den Not-Halt aus. Für jede Stufe werden die Auslösebedingungen hinsichtlich Reaktionszeit und Signalschnittstelle quantitativ definiert.
Klausel 3: Mindestanforderungen an die Erkennungsgenauigkeit. Das KI-Vision-System muss unter den vom Hersteller angegebenen normalen Arbeitsbedingungen – Beleuchtungsstärke nicht unter 100 Lux, Kontrast zwischen Zielperson und Hintergrund nicht unter dem vom Hersteller angegebenen Mindestkontrast – eine mAP von mindestens 85 % bei der Personenerkennung erreichen. Das Prüfverfahren für die Genauigkeit orientiert sich an den Erkennungsmethoden und Bewertungsabläufen der technischen Spezifikation T/CMIF 1XX-2025 „Technische Spezifikation für KI-basierte visuelle Sicherheitsüberwachungssysteme an Brückenkranen".
Normungsprozess und technischer Beitrag
Die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung von GB/T 28264 wurde vom Technischen Komitee für die Normung von Hebezeugen auf nationaler Ebene organisiert. Insgesamt 18 Einrichtungen waren beteiligt, darunter Forschungsinstitute, Prüfstellen, Kranhersteller und Anbieter von KI-Technologie. Der Überarbeitungsprozess erstreckte sich über 20 Monate und umfasste die vier Phasen Normungsantrag, Entwurfserstellung, Anhörung, technische Prüfung und Genehmigung. Die überarbeitete Norm soll voraussichtlich Ende 2026 offiziell veröffentlicht werden.
Branchenauswirkungen der Normenüberarbeitung
Als verbindliche nationale Norm im Bereich der Kran-Sicherheitsüberwachung hat die Überarbeitung von GB/T 28264 direkten Einfluss auf die Produktkonstruktion von rund 500 Kranherstellern im Inland sowie auf die technische Aufrüstung von etwa 200.000 im Einsatz befindlichen Kranen. Die erstmalige Aufnahme von KI-basierten Sichtprüfungsklauseln markiert einen wichtigen Schritt: Das KI-Vision-System entwickelt sich von einer optionalen Zusatzfunktion zu einem Standardbauteil der Sicherheitsüberwachung. Es wird erwartet, dass die Marktdurchdringung KI-basierter visueller Sicherheitsüberwachungssysteme innerhalb von 2 bis 3 Jahren nach Veröffentlichung der Norm von derzeit rund 5 % auf 15 % bis 20 % steigen wird.
Häufige Fragen (FAQ)
F: Ist die überarbeitete Norm GB/T 28264 rechtlich verbindlich?
A: Die GB/T-Norm ist eine empfohlene nationale Norm und hat keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit. Allerdings verweisen sicherheitstechnische Vorschriften wie die TSG Q7015-2016 „Regelmäßige Inspektion von Hebezeugen – Prüfregeln" auf die Bestimmungen der GB/T 28264, wodurch diese in der Praxis verbindlich werden. Die überarbeitete Norm hat somit eine faktische Bindungswirkung für die Produktkonstruktion der Kranhersteller und für die Umrüstung bestehender Krane.
F: Welche Auswirkungen hat die Normenüberarbeitung auf bereits ausgelieferte Krane? Ist eine Nachrüstung mit KI-Vision-Systemen verpflichtend?
A: Die überarbeitete Norm gilt für neu konstruierte und gefertigte Krane. Für bereits ausgelieferte und im Einsatz befindliche Krane ist die Norm als empfohlene Aufrüstung einzustufen; eine verpflichtende Nachrüstung ist nicht vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen, bei der jährlichen Wartung oder technischen Umrüstung bestehender Krane die Machbarkeit eines KI-basierten visuellen Sicherheitsüberwachungssystems anhand der neuen Norm zu prüfen.
F: Liegt der in der Norm festgelegte mAP-Wert von ≥ 85 % unter dem Niveau aktueller Produkte?
A: Der mAP-Wert von ≥ 85 % ist die in der Norm festgelegte Mindestanforderung an die Personenerkennungsgenauigkeit unter normalen Lichtverhältnissen und grundlegenden Betriebsbedingungen. Aktuelle Produkte erreichen bei normalen Lichtverhältnissen in der Regel eine mAP von über 95 % bei der Personenerkennung und übertreffen die Normanforderungen damit deutlich. Die Festlegung der unteren Grenze in der Norm stellt sicher, dass Produkte unterschiedlicher technologischer Niveaus in der Branche eine sichere und wirksame Basisschwelle erreichen, während gleichzeitig ausreichend Raum für Leistungsdifferenzierung bei technologisch führenden Herstellern bleibt.
F: Bedeutet die Übernahme der KI-basierten Sichtprüfungsklauseln, dass sich die Norm künftig in Richtung KI-Erkennung weiterentwickeln wird?
A: Die aktuelle Überarbeitung umfasst ausschließlich Bestimmungen zur KI-basierten Sichtprüfung im Kontext der Sicherheitsüberwachung. Die Überarbeitungs-Arbeitsgruppe hat bereits erörtert, die KI-basierte Online-Erkennung von Drahtseilen sowie die KI-basierte Schweißnahtprüfung in den nächsten Überarbeitungszyklus aufzunehmen. Die Arbeitsgruppe plant, die Anwendungsdaten der KI-Vision-Technologie für Drahtseil- und Schweißnahtprüfungen zu sammeln und den nächsten Ergänzungszyklus zu starten, sobald eine ausreichende Datenbasis vorliegt.