Elektrohebezeug-Registrierung: Ablauf & Unterlagen

Registrierung von Elektrohebezeugen Krane mit Elektrohebezeugen ≥ 3 t müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Überwachungsprüfberichts bei der Marktaufsichtsbehörde zur Nutzungsregistrierung angemeldet werden. Die Registrierung ist gebührenfrei; bei vollständigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit 5–15 Werktage. Erforderlich sind: Registrierungsformular für die Nutzung von Spezialausrüstung, Gewerberegistrierungsbescheinigung, Produktzertifikat, Überwachungsprüfbericht, Bestätigung der Montagemeldung, Zertifikat des Sicherheitsmanagers sowie Bedienungszertifikat des Kranführers (Q2). Nach Abschluss wird das Nutzungsregistrierungszertifikat für Spezialausrüstung ausgestellt; anschließend ist eine Geräteakte anzulegen und jährlich um die Prüfaufzeichnungen zu ergänzen.

Die Registrierung von Elektrohebezeugen (Nutzungsregistrierung von Spezialausrüstung) ist der letzte rechtliche Schritt für den legalen Betrieb von Kranen mit Elektrohebezeugen. Viele Betreiber haben Beschaffung und Montage abgeschlossen und die Überwachungsprüfung bestanden, übersehen jedoch die Registrierung – ohne Eintrag im System der Marktaufsichtsbehörde gilt die Anlage als „unbefugte Nutzung“. Dieser Artikel erläutert auf Grundlage der Regeln für die Verwaltung der Nutzung von Spezialausrüstung (TSG 08-2017) den Gesamtprozess der Registrierung sowie die erforderlichen Unterlagen.

ElektrohebezeugRegistrierungsverfahrenProzess und erforderliche Unterlagen

Registrierungsverfahren für Krane im Überblick

Schritt 1: Überwachungsprüfbericht der Montage einholen. Nach bestandener Überwachungsprüfung stellt die Prüfstelle den Überwachungsprüfbericht für die Montage von Hebezeugen aus – dieser ist die Voraussetzung für die Registrierung.

Schritt 2: Registrierungsunterlagen vorbereiten (siehe Liste unten).

Schritt 3: Antrag bei der Abteilung für Sicherheitsüberwachung von Spezialausrüstung der örtlichen Marktaufsichtsbehörde einreichen – online über das Verwaltungsportal des Bundeslandes oder der Stadt bzw. persönlich am Schalter.

Schritt 4: Die Marktaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen (5–15 Werktage) und stellt nach Genehmigung das Nutzungsregistrierungszertifikat für Spezialausrüstung aus.

Schritt 5: Geräteakte mit dem Prinzip „eine Akte pro Gerät“ anlegen; Nutzungsregistrierungszertifikat, Prüfberichte, Werkszertifikat, Wartungsaufzeichnungen und jährliche Inspektionsberichte werden darin abgelegt. Die Akte ist jährlich zu aktualisieren.

Erforderliche Unterlagen für die Registrierung

Basisunterlagen:

Registrierungsformular für die Nutzung von Spezialausrüstung (in zweifacher Ausfertigung; Download über das Verwaltungsportal der jeweiligen Marktaufsichtsbehörde des Bundeslandes, Bereich Spezialausrüstung).

② Kopie der Gewerberegistrierungsbescheinigung des Betreibers (mit Firmenstempel).

③ Werkszertifikat des Geräts sowie Produktdatenblatt.

Montageunterlagen:

④ Bestätigung der Montagemeldung (das Montageunternehmen hat die Montage vor Beginn bei der Marktaufsichtsbehörde angemeldet).

⑤ Überwachungsprüfbericht der Montage (Original oder beglaubigte Kopie mit Stempel der Prüfstelle).

⑥ Montagevertrag sowie Nachweis der Qualifikation des Montageunternehmens (Montagegenehmigung für Krane).

Geräteunterlagen:

⑦ Konstruktionsunterlagen des Produkts sowie Materialnachweise der tragenden Bauteile.

⑧ Typprüfungsnachweise der Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, Überlastsicherung usw.).

Personalunterlagen:

⑨ Ernennungsschreiben und Qualifikationszertifikat des Sicherheitsmanagers.

⑩ Kopie des Bedienungszertifikats des Kranführers (Q2).

Verwaltungsanforderungen nach der Registrierung

Nach Erhalt des Nutzungsregistrierungszertifikats ist der Betreiber zu folgenden Pflichten verpflichtet:

① Kopie des Nutzungsregistrierungszertifikats für Spezialausrüstung an gut sichtbarer Stelle am Gerät anbringen.

② Sämtliche technische Unterlagen aufbewahren (Nutzungsregistrierungszertifikat, Prüfberichte, Wartungsaufzeichnungen, Störungsprotokolle usw.). Kelude Schwerindustrie liefert bei jeder Geräteübergabe eine elektronische Version der technischen Unterlagenliste mit, um dem Betreiber die Anlage der Geräteakte zu erleichtern.

③ Jährliche Inspektion termingerecht durchführen und die Prüfaufzeichnungen archivieren.

④ Alle 2 Jahre die regelmäßige Inspektion termingerecht beantragen.

⑤ Bei Verschrottung oder Übertragung des Geräts die Abmeldung bzw. Änderung der Registrierung veranlassen.

⑥ Die Aufbewahrungsfrist der Geräteakte beträgt mindestens 5 Jahre nach Verschrottung des Geräts. Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann die Marktaufsichtsbehörde gemäß § 83 des Gesetzes über die Sicherheit von Spezialausrüstung eine Frist zur Korrektur setzen; bei fruchtlosem Ablauf kann die Außerbetriebnahme angeordnet und ein Bußgeld von 10.000 bis 100.000 EUR verhängt werden.

Vergleichstabelle zum Registrierungsverfahren

VerfahrensschrittZuständige StelleBearbeitungszeitErgebnis
Überwachungsprüfung der MontagePrüfstelleNach VereinbarungÜberwachungsprüfbericht
Einreichung der RegistrierungsunterlagenMarktaufsichtsbehörde5–15 WerktageNutzungsregistrierungszertifikat
Anlage der GeräteakteBetreiberUnmittelbar nach RegistrierungVollständige Dokumentenarchivierung
ProjektAbwicklungAnforderungen
BearbeitungsfristErlangung der AufsichtPrüfberichtnach30Tagen
Bearbeitungsgebührkostenlos(Registrierung/Registrierung gebührenfrei)
Prüfungsfristnach vollständiger Unterlagenvorlage5~15Werktage
AbwicklungswegProvinz/Verwaltungsportal der Stadt oder Vor-Ort-Schalter
zuständige BehördeStandort der AnlageMarktaufsichtAmtSpezialausrüstungAbteilung
jährliche InspektionArchivierungjährlich1Mal,PrüfaufzeichnungenAblage in die Akte

Häufige Fragen (FAQ)

F: Muss ein 1t-Elektrohebezeug registriert werden?

A: Ein 1t-Elektrohebezeug, das separat verkauft oder verwendet wird, gilt nicht als Spezialausrüstung und muss nicht registriert werden. Wird das 1t-Elektrohebezeug jedoch in einen Kran mit einer Tragfähigkeit ≥ 3t eingebaut, muss der gesamte Kran innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Überwachungsprüfberichts bei der Marktaufsichtsbehörde zur Nutzungsregistrierung angemeldet werden. Die Registrierung ist gebührenfrei; bei vollständigen Unterlagen wird sie in 5 bis 15 Arbeitstagen abgeschlossen.

F: Ist für die Registrierung eines 2t-Elektrohebezeugs eine Inspektion zwingend erforderlich?

A: Vor der Registrierung muss zwingend der Überwachungsprüfbericht der Anlage vorliegen. Gemäß TSG Q7016-2016 muss für einen neu installierten Kran zunächst die Überwachungsprüfung der Montage durchgeführt und der Prüfbericht erstellt werden, bevor die Nutzungsregistrierung beantragt werden kann. Der Ablauf ist: Montage und Bau → Überwachungsprüfung mit Prüfbericht → Registrierung bei der Marktaufsichtsbehörde → Inbetriebnahme. Erst die Prüfung, dann die Registrierung – die Reihenfolge darf nicht vertauscht werden.

F: Welche Elektrohebezeuge müssen registriert werden?

A: Das Elektrohebezeug selbst muss nicht registriert werden. Wird das Elektrohebezeug jedoch in einen Brücken- oder Portalkran mit einer Tragfähigkeit ≥ 3t und einer Hubhöhe ≥ 2m eingebaut, muss der gesamte Kran als Spezialausrüstung bei der Marktaufsichtsbehörde zur Nutzungsregistrierung angemeldet werden. Die Registrierung umfasst Angaben zur Gerätebasis, Fertigungslizenz, Überwachungsprüfbericht der Montage sowie Informationen zum Betreiber.

F: Muss ein 5t-Elektrohebezeug bei der Aufsichtsbehörde registriert werden?

A: Nach dem Einbau des 5t-Elektrohebezeugs in einen Kran gilt die gesamte Anlage als Spezialausrüstung und muss bei der Abteilung für Spezialausrüstung der örtlichen Marktaufsichtsbehörde zur Nutzungsregistrierung angemeldet werden – nicht bei einer Aufsichtsinstanz. Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich: Registrierungsformular für die Nutzung von Spezialausrüstung, Fertigungslizenz, Produktzertifikat, Überwachungsprüfbericht der Montage, Kopie der Gewerbeanmeldung des Betreibers sowie das Sicherheitsmanagementsystem.

Kelude Schwerindustrie liefert bei jeder Anlage die vollständige Werksdokumentation und Prüfunterlagen mit und unterstützt den Betreiber bei der Registrierung. Informationen zur Auswahl der Prüfstelle finden Sie im vorangegangenen Beitrag Prüfkosten und Auswahl der Prüfstelle für Elektrohebezeuge.

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