GB/T 9462-1999 Turmkran Technische Bedingungen Normeninterpretation
Turmdrehkran-Klassifizierung und technische Parameter
Die Norm GB/T 9462-1999 gilt für Turmdrehkrane mit Oberdrehwerk für den Hochbau (ortsfest, verankert und schienengebunden). Die Klassifizierung erfolgt nach dem Lastmoment – QTZ63 (630 kN·m) bis QTZ125 (1250 kN·m). Die maximale Ausladung beträgt 50–60 m, die maximale Tragfähigkeit 5–10 t und die freistehende Höhe 40–45 m.
Als Konstruktionswerkstoff wird Stahl Q235B oder Q345B verwendet. Die wichtigsten tragenden Schweißnähte werden zu mindestens 20 % einer Ultraschallprüfung unterzogen. Die Verbindungsbolzen der Standardabschnitte sind hochfeste Schrauben der Güte 10.9; M24-Schrauben werden mit ca. 800 N·m angezogen. Die Rechtwinkligkeit des Führungsschienenmasts darf eine Abweichung von ≤ 4/1000 nicht überschreiten.
Sicherheitseinrichtungen und konstruktive Anforderungen
Die Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen umfassen: Lastmomentbegrenzer (automatische Abschaltung der Hub- und Wippbewegung bei Überschreitung von 110 % des Nennmoments), Traglastbegrenzer, Wippen-Endschalter (Verzögerung ab 2 m vor der Endposition), Drehbegrenzer (Begrenzung der Drehbewegung auf ≥ 1,5 Umdrehungen), Hubbegrenzer sowie einen Windmesser (Frühwarnung ab 20 m/s, automatischer Stopp ab 25 m/s). Die Sicherheitseinrichtungen sind wöchentlich zu verifizieren, der Lastmomentbegrenzer monatlich zu kalibrieren. Sie sind die grundlegende Voraussetzung für den sicheren Betrieb des Turmdrehkrans.
Bei Überschreitung der freistehenden Höhe ist eine Verankerungsvorrichtung erforderlich. Der Abstand der Verankerungspunkte darf 20 m nicht überschreiten; die Verbindungsbolzen sind hochfeste Schrauben der Güte 10.9. Nach der Verankerung darf die Rechtwinkligkeit des Turmmasts ≤ 4/1000 betragen.
Die Norm fordert folgende Sicherheitseinrichtungen für Turmdrehkrane: Lastmomentbegrenzer (automatische Abschaltung der Hub- und Auslegerbewegung bei Überschreitung von 110 % des Nennmoments, wobei Senken und Verringern der Ausladung als sichere Richtungen erhalten bleiben), Traglastbegrenzer, Wippen-Endschalter (Fahrwegbegrenzer und Ausladungsbegrenzer für die Laufkatze, Verzögerung ab 2 m vor der Endposition), Drehbegrenzer (Begrenzung der Drehbewegung auf ≥ 1,5 Umdrehungen, um ein Aufwickeln der Hydraulikleitung zu verhindern), Hubbegrenzer sowie einen Windmesser (Frühwarnung ab 20 m/s, automatischer Stopp ab 25 m/s).
Die Sicherheitseinrichtungen sind wöchentlich zu verifizieren, der Lastmomentbegrenzer monatlich zu kalibrieren, um die Genauigkeit sicherzustellen. Sie sind die grundlegende Voraussetzung für den sicheren Betrieb des Turmdrehkrans. Bei Versagen einer Sicherheitseinrichtung ist der Betrieb sofort einzustellen und die Wartung durchzuführen. Hinsichtlich der konstruktiven Anforderungen wird für die Stahlkonstruktion hauptsächlich Q235B oder Q345B verwendet; die Haupttragelemente (Hauptgurt des Turms, Ober- und Untergurt des Auslegers, Drehteil des Turms) bestehen aus Stahl Q345B und darüber.
Die Standardabschnitte werden über Steck- oder Flanschverbindungen gefügt. Das Anziehdrehmoment der hochfesten Schrauben richtet sich nach den Konstruktionsanforderungen – M24-Schrauben ca. 800 N·m, M30-Schrauben ca. 1200 N·m. Die wichtigsten tragenden Schweißnähte sind einer zerstörungsfreien Prüfung zu unterziehen (Ultraschallprüfung mit einer Stichprobenquote von ≥ 20 %). Die Schweißnahtqualitätsstufe darf die Klasse II nicht unterschreiten.
Verankerungsvorrichtung: Bei Überschreitung der freistehenden Höhe (in der Regel > 40 m) ist eine Verankerungsvorrichtung am Gebäude zu befestigen. Der Abstand der Verankerungspunkte darf 20 m nicht überschreiten.
| Parameter/Typ | QTZ63 | QTZ80 | QTZ100 | QTZ125 |
|---|---|---|---|---|
| Drehmoment(k N·m) | 630 | 800 | 1000 | 1250 |
| Ausladung(m) | 50 | 55 | 55 | 60 |
| Tragfähigkeit(t) | 5 | 6 | 8 | 10 |
| Höhe(m) | 40 | 45 | 44 | 43 |
Prüf- und Inspektionsanforderungen für Turmkrane
Die Strukturprüfung umfasst einen Spannungstest (Dehnungsmessstreifen werden auf den Haupttragquerschnitten angebracht; bei 100 % Nennlast darf die Spannung die zulässige Spannung nicht überschreiten), eine statische Belastungsprüfung (1,25-fache Nennlast über 10 Minuten) sowie eine dynamische Belastungsprüfung (1,1-fache Nennlast über 3 Zyklen). Die Gesamtmaschinenprüfung umfasst Leerlaufprüfung, Nennlastprüfung, Stabilitätsprüfung und Fahrprüfung. Nach jeder Montage ist eine vollständige Montageinspektion erforderlich, einschließlich der Rechtwinkligkeit des Turmmasts, der Funktion der Sicherheitseinrichtungen und der Lastprüfung.
Während der Nutzung ist alle sechs Monate eine umfassende Sicherheitsprüfung und jährlich eine Lastprüfung durchzuführen.
Die in der Norm vorgeschriebene Strukturprüfung umfasst einen Spannungstest (Dehnungsmessstreifen an den Haupttragquerschnitten; bei 100 % Nennlast darf die Spannung an allen Messpunkten die zulässige Spannung nicht überschreiten), eine statische Belastungsprüfung (Heben der 1,25-fachen Nennlast in der ungünstigsten Richtung, Halten für 10 Minuten, Prüfung auf bleibende Verformung) sowie eine dynamische Belastungsprüfung (1,1-fache Nennlast, 3 kombinierte Betriebszyklen, Prüfung der Zuverlässigkeit von Bremse und Sicherheitseinrichtungen).
Die Gesamtmaschinenprüfung umfasst Leerlaufprüfung, Nennlastprüfung, Stabilitätsprüfung und Fahrprüfung (bei schienengebundenen Turmdrehkranen wird das Fahrwerk geprüft). Während der Prüfung sind die Spannungs- und Verformungsdaten an allen Messpunkten zu erfassen und eine Last-Verformungs-Kurve zu erstellen.
Die Norm verlangt, dass nach jeder Montage eines Turmkrans (einschließlich Wiederaufbau nach Standortwechsel) eine vollständige Montageinspektion durchgeführt wird – einschließlich Messung der Rechtwinkligkeit des Turmmasts (≤ 4/1000), Funktionstest der Sicherheitseinrichtungen, Schienenprüfung (bei schienengebundenen Kranen) und Lastprüfung. Während der Nutzung ist alle sechs Monate eine umfassende Sicherheitsprüfung und jährlich eine Lastprüfung durchzuführen. Nach dem Anbringen von Verankerungen ist die Rechtwinkligkeit des Turmmasts erneut zu messen, um ≤ 4/1000 sicherzustellen.
Die Fundamentsetzung ist monatlich zu erfassen; bei ungleichmäßiger Setzung sind umgehend Maßnahmen zu ergreifen. Kelude Schwerindustrie bietet gemäß der Norm begleitende Dienstleistungen für Turmkrane an.
| Sicherheitseinrichtung | Alarmwert | Abschaltwert | Verifizierung Zyklus |
|---|---|---|---|
| Drehmomentbegrenzung | 90%Frühwarnung | 110%Abschaltung | monatlich |
| Traglastbegrenzung | 100%Anzeige | 110%Abschaltung | monatlich |
| Ausleger-Endschalter | Grenzwert-2m | Pol Endschalter Position | wöchentlich |
| Schwenkbegrenzung | ≥1.5Umdrehung | 2Umdrehung | wöchentlich |
| Windmesser | 20m/s Frühwarnung | 25m/s Abschaltung | täglich |
Häufige Fragen
F: Welche Sicherheitseinrichtung ist bei einem Turmkran am wichtigsten?
A: Lastmomentbegrenzer und Traglastbegrenzer sind gleichermaßen die kritischsten Einrichtungen – bei 110 % Überdrehmoment erfolgt eine automatische Abschaltung der Hub- und Wippbewegung. Der Drehbegrenzer begrenzt die Anzahl der Drehungen, um ein Aufwickeln der Hydraulikleitung zu verhindern. Der Windmesser warnt ab ≥ 20 m/s und stoppt den Betrieb bei ≥ 30 m/s, woraufhin Verankerungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Sicherheitseinrichtungen sollten monatlich verifiziert werden.
F: Welche Anforderungen gelten für die Verankerungsvorrichtung eines Turmkrans?
A: Überschreitet der Kran die freistehende Höhe (in der Regel > 40 m), muss eine Verankerungsvorrichtung installiert werden. Der Abstand zwischen den Verankerungspunkten darf ≤ 20 m betragen; die Verankerungsstreben werden aus nahtlosen Stahlrohren oder Profilstahl gefertigt. Als Verbindungsbolzen kommen hochfeste Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 zum Einsatz. Nach der Verankerung darf die Abweichung der Rechtwinkligkeit des Turmmasts ≤ 4/1000 betragen. Die Tragfähigkeit der Baukonstruktion an den Verankerungspunkten muss rechnerisch nachgewiesen werden.
F: Was ist beim Turmsegment-Einbau zu beachten?
A: Der Einbau darf nur bei einer Windgeschwindigkeit von ≤ 13 m/s erfolgen; das Drehwerk muss dabei verriegelt sein. Vor dem Hubvorgang ist die Rechtwinkligkeit des Turmmasts (≤ 4/1000) sowie der Hydraulikdruck des Zylinders zu prüfen. Nach dem Einbau ist das Anziehdrehmoment der Schrauben an den Verbindungen der Turmmasthsegmente zu kontrollieren. Während des Hubvorgangs sind Dreh- und Wippbetrieb strikt untersagt.
F: Wie wird der Kran im Nichtarbeitszustand gegen Wind gesichert?
A: Bei Windgeschwindigkeiten ≥ 20 m/s ist der Betrieb einzustellen. Der Haken wird in die höchste Position gefahren und die Drehbremse gelöst, sodass sich der Ausleger frei mit dem Wind drehen kann, um das Biegemoment aus Windlast zu reduzieren. Bei ≥ 30 m/s ist der Kran zusätzlich zu sichern. Bei längerem Stillstand ist der Ausleger in die niedrigste Position abzusenken oder es sind weitere Verankerungsmaßnahmen zum Schutz vor Windlast zu treffen.