GB/T 16563-2019 Hafenkran Reifenkran Technische Bedingungen
Die Norm GB/T 16563-2019 „Hafen-Reifenkrane – Technische Bedingungen“ legt die technischen Anforderungen für Hafen-Reifenkrane fest. Sie definiert Klassifizierung, technische Anforderungen, Prüfverfahren und Prüfregeln und gilt für Reifenkrane zum Umschlag von Gütern an Hafenterminals.
Klassifizierung und technische Parameter
Die Norm GB/T 16563-2019 gilt für Reifenkrane an Hafenterminals. Die Nenntragfähigkeit beträgt 16–100 t, die maximale Ausladung 20–35 m. Die Hubgeschwindigkeit liegt bei 10–40 m/min (hohe Geschwindigkeit im Leerlauf, niedrige Geschwindigkeit unter schwerer Last), die Schwenkgeschwindigkeit bei 0–2 U/min und die Fahrgeschwindigkeit unter Last bei ≤ 5 km/h. Windschutzanforderungen: Windwiderstandsklasse ≥ 25 m/s im Arbeitszustand (Stärke 9) und ≥ 55 m/s nach Verankerung im Nichtbetriebszustand (Stärke 12). Ausgestattet mit Windmesser, Windverankerung und Schienenklemme. Korrosionsschutzklasse C4–C5 (ISO 12944, maritime Atmosphäre).
Technische Anforderungen und Korrosionsschutz
Das Fahrgestell verwendet ein spezielles Reifenfahrgestell mit Allradantrieb und Allradlenkung. Das Hubwerk wird hydraulisch über eine Doppeltrommel angetrieben, wobei Haupthaken und Hilfshaken unabhängig voneinander bedient werden. Das Drehwerk ist mit einem Rollendrehverbindung oder Kreuzrollendrehverbindung ausgestattet und ermöglicht eine 360°-Volldrehung. Das Wippwerk wird über Hydraulikzylinder angetrieben. Korrosionsschutzbeschichtung: Stahloberflächenbehandlung nach Sa2,5, Aufbau aus Epoxid-Zinkgrundierung, Epoxid-Eisenglimmer-Zwischenbeschichtung und Polyurethan-Decklack, Gesamttrockenschichtdicke ≥ 280 μm. Salzsprühtest ≥ 1000 h ohne Rotrost.
16–100 t Hafenterminal
20–35 m Maximale Ausladung
10–40 m/min Leerlauf hoch
Betrieb ≥ 25 m/s Verankert ≥ 55 m/s
C4–C5 ISO 12944
Sa2,5 Trockenschicht ≥ 280 μm
| Parameter | 16tStufe | 25tStufe | 40tStufe | 60tStufe |
|---|---|---|---|---|
| Nenntragfähigkeit(t) | 16 | 25 | 40 | 60 |
| Maximale Ausladung(m) | 20 | 25 | 28 | 32 |
| Hubgeschwindigkeit(m/min) | 20/10 | 15/8 | 12/6 | 10/5 |
| Gesamtgewicht(t) | 28 | 38 | 52 | 72 |
Die Norm definiert die technischen Anforderungen für Hafen-Reifenkrane in fünf Hauptsystemen: Fahrwerk, Hubwerk, Drehwerk, Wippwerk und Fahrwerk. Das Fahrwerk basiert auf einem speziellen Reifenfahrgestell mit Allradantrieb und Allradlenkung, das eine flexible Bewegung im beengten Raum des Hafens ermöglicht. Das Hubwerk nutzt eine hydraulisch angetriebene Doppeltrommel für den unabhängigen Betrieb von Haupthaken und Hilfshaken. Das Drehwerk verwendet eine Rollen- oder Kreuzrollen-Drehverbindung für eine 360°-Vollrotation. Das Wippwerk verwendet Hydraulikzylinder zur Auslegerverstellung. Die Norm verlangt, dass alle Mechanismen gleichmäßig anfahren und stoppen können und die Feinbewegungseigenschaften präzise Anschlagvorgänge ermöglichen.
Der Korrosionsschutz und die Beschichtungsanforderungen im Hafenbereich sind streng – die Korrosionsklasse der Hafenumgebung liegt bei C4~C5 (ISO 12944 maritime Atmosphäre). Das Beschichtungssystem muss folgende Anforderungen erfüllen: Stahloberflächenbehandlung nach Sa2,5 (Sandstrahlen bis auf nahezu metallisch blanken Glanz), Grundierung (Epoxid-Zinkstaub ≥60 μm) + Zwischenbeschichtung (Epoxid-Mikroeisenoxid ≥80 μm) + Deckbeschichtung (Polyurethan-Decklack ≥80 μm), mit einer Gesamttrockenschichtdicke von ≥280 μm. Alle Schraubverbindungen, Schweißnähte und Fugen müssen abgedichtet und wasserdicht ausgeführt werden. Die Beschichtungsqualität ist durch einen Salzsprühtest mit ≥1000 h ohne Rotrostbildung nachzuweisen. Der Korrosionsschutz ist entscheidend für den gesamten Lebenszyklus der Hafenkrane.
Prüf- und Inspektionsanforderungen
Die Stückprüfung umfasst die Leerlaufprüfung, die Nennlastprüfung (100% SWL) mit Bedienung aller Mechanismen über ≥3 Zyklen bei verschiedenen Ausladungen, die statische Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast (10 Minuten in der ungünstigsten Ausladung) sowie die Stabilitätsprüfung (Stützdruck in allen Richtungen ≥0). Die Typprüfung umfasst die Windverankerung und den Salzsprühtest der Korrosionsschutzbeschichtung. Der Reifendruck und das hydraulische System der Stützbeine sind bei jeder Schicht zu prüfen. Die Korrosionsschutzbeschichtung ist monatlich zu prüfen. Die Windverankerungseinrichtung ist halbjährlich zu prüfen. Jährlich sind eine Bewertung der Korrosionsschutzbeschichtung und eine umfassende Sicherheitsprüfung des gesamten Krans durchzuführen.
| Sicherheitseinrichtung | Funktion | Sollwert | Zyklus |
|---|---|---|---|
| Lastmomentbegrenzer | Drehmoment%Anzeige | 105%Alarm | wöchentlich |
| Windmesser | WindgeschwindigkeitErfassung | ≥20m/sFrühwarnung | täglich |
| Windverankerung | Verankerung | ≥55m/s | halbjährlich |
| Korrosionsschutzbeschichtung | Schutzeinrichtungen | C4~C5 | Jährliche Bewertung |
Die normativ vorgeschriebenen Prüfungen umfassen die Stückprüfung und die Typprüfung. Die Stückprüfung beinhaltet die Leerlaufprüfung (vollständiger Betrieb aller Mechanismen zur Kontrolle der Laufruhe), die Nennlastprüfung (100 % SWL) mit mindestens 3 Hubspielen über alle Hauptausladungen, die statische Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast (Halten der Last über 10 Minuten in der ungünstigsten Ausladung, Prüfung auf bleibende Verformung) sowie die Stabilitätsprüfung (Messung des Stützdrucks in alle Richtungen, Sicherstellung ≥ 0). Die Typprüfung erfolgt alle 3 Jahre und umfasst den Nachweis der Windverankerung, den Salzsprühtest der Korrosionsschutzbeschichtung (1.000 h) sowie die Dauerprüfung des Hubwerks (≥ 5.000 Lastspiele).
Schwerpunkt der täglichen Wartung: Kontrolle des Reifendrucks und des hydraulischen Systems der Stützbeine bei jeder Schicht. Wöchentlich ist der Zustand der Korrosionsschutzbeschichtung zu prüfen; Beschädigungen sind umgehend auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Monatlich werden die Verbindungsbolzen der Drehverbindung auf ihr Anzugsmoment geprüft. Halbjährlich ist die Funktion der Windverankerung zu testen. Jährlich erfolgen die Bewertung der Korrosionsschutzbeschichtung und die Sicherheitsprüfung der gesamten Maschine. Kelude Schwerindustrie bietet Wartungsservice für Hafenkrane gemäß der Norm an.
Häufige Fragen zum Hafenkran
F: Welche Windverankerungs-Anforderungen gelten für Hafen-Reifenkrane?
A: Im Arbeitszustand muss der Kran Windgeschwindigkeiten von ≥ 25 m/s (Windstärke 9) standhalten; im verankerten Nichtbetriebszustand ≥ 55 m/s (Windstärke 12). Ausgestattet wird der Kran mit Windmesser, Windverankerung und Schienenklemme. Der Hafenkran muss bei Windstärke 6 sicher arbeiten und bei Windstärke 9 sicher abgestellt werden können.
F: Worin unterscheidet sich ein Hafen-Reifenkran von einem Standard-Reifenkran?
A: Der Hafen-Reifenkran ist für den Dauerbetrieb im Hafen ausgelegt. Er bietet höhere Hub- und Schwenkgeschwindigkeiten (Hubgeschwindigkeit 10–40 m/min) und unterliegt strengeren Anforderungen an den Korrosionsschutz (Korrosionsschutzklasse C4–C5). Zudem ist er für den Einsatz mit Container-Spreadern ausgelegt. Standard-Reifenkrane arbeiten mit geringeren Geschwindigkeiten und sind in Korrosionsschutzklasse C2–C3 eingestuft.
F: Welche Anforderungen stellt die Norm an die Korrosionsschutzbeschichtung?
A: Für den Hafeneinsatz gilt die Korrosionsschutzklasse C4–C5; das Beschichtungssystem muss ISO 12944 erfüllen. Die Stahloberfläche ist gemäß Sa2,5 zu behandeln. Der Aufbau besteht aus Grundierung, Zwischenbeschichtung und Deckbeschichtung mit einer Trockenschichtdicke von ≥ 280 μm. Der Salzsprühtest muss ≥ 1.000 Stunden ohne Rotrost bestehen. Kritische Verbindungsstellen sind wasserdicht abzudichten.
F: Welche Sicherheitseinrichtungen sind für Hafen-Reifenkrane vorgeschrieben?
A: Vorgeschrieben sind Lastmomentbegrenzer, Traglastbegrenzer, Ausladungsanzeige, Hubbegrenzer, Drehbegrenzer, Wasserwaage und Windmesser. Zu den Windsicherungen gehören Schienenklemme, Windverankerung und Schienenkeil. Die Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu kalibrieren.