GB/T 26470-2011 Brückenlegegerät Normen und Anwendung

Die Norm DIN 26470-2011 (Brückenlegegeräte) ist die Produktnorm für spezielle Brückenlegegeräte im Straßen- und Eisenbahnbrückenbau. Sie legt Klassifizierung, technische Anforderungen, Prüfverfahren und Prüfregeln fest und gilt für spezielle Geräte zum Transport und zur Montage von Fertigteilträgern im Straßen- und Eisenbahnbrückenbau.


Anwendungsbereich und Einordnung der Norm

Die Norm DIN 26470-2011 gilt für alle Arten von Brückenlegegeräten, die im Straßen- und Eisenbahnbrückenbau eingesetzt werden. Ein Brückenlegegerät ist eine spezielle Baukranvariante (Tiefbau), die ausschließlich für das Verlegen von Fertigteilträgern (T-Träger, Hohlkastenträger, Hohlplattenträger usw.) konzipiert ist. Die Norm klassifiziert die Geräte nach ihrer Bauart in vier Typen: Das Zweiträger-Brückenlegegerät (bestehend aus zwei parallelen Führungsträgern, vorderen und hinteren Stützbeinen sowie einer Laufkatze; es ist am vielseitigsten einsetzbar und das Standardgerät im Straßenbrückenbau), das Einträger-Brückenlegegerät (mit einem Führungsträger und einem Gegengewichtssystem; einfache, leichte Konstruktion, geeignet für Spannweiten bis ≤40 m), das Schreitwerk-Brückenlegegerät (bewegt sich über ein Schreitwerk auf der bereits verlegten Brückenfahrbahn fort, ohne externen Zug; geeignet für Standard-Fertigteilträger von 32 m und 24 m im Eisenbahnbau) und die kombinierte Transport- und Legemaschine (integriert Transportwagen und Brückenlegegerät; kann sich auf der Brücke selbstständig bewegen und heben; geeignet für die schnelle Montage von Standardträgern im Hochgeschwindigkeitsbahnbau).

Zu den wesentlichen Parametern gehören die Nenntragfähigkeit (100–2.000 t; z. B. ca. 140 t für einen 40-m-T-Träger im Straßenbau, ca. 900 t für einen 32-m-Hohlkastenträger im Eisenbahnbau), die anwendbare Spannweite (Spannweitenbereich der Brücke, in m) und die Länge des Führungsträgers (muss ≥ 2× der maximalen Verlegespannweite sein). Die Norm legt außerdem die Schutzart (IP) der Hauptantriebe fest: Motoren ≥ IP55, Isolationswiderstand der elektrischen Anlage ≥ 1 MΩ. Die Gesamtabmessungen (Breite, Höhe, Länge) des Brückenlegegeräts sind durch das Lichtraumprofil für den Straßentransport begrenzt; für den Transport ist das Gerät zu zerlegen oder es sind Spezialtransporter erforderlich. Kelude produziert die zugehörige Ausrüstung strikt nach dieser Norm.


Zentrale technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen der Norm umfassen vier Hauptsysteme: Hauptträger (Führungsträger), Abstützsystem, Laufkatze und den Zugangssystem für den Transport. Der Hauptträger ist das zentrale tragende Element. Bei Zweiträger-Geräten ist er als Kasten- oder Fachwerkbauart ausgeführt; die Materialauswahl erfolgt aus niedriglegiertem hochfestem Baustahl Q345B oder Q390D (≈S355J2). Unter Nennlast darf die Durchbiegung des Hauptträgers in der Mitte der Spannweite 1/400 der Spannweite nicht überschreiten – diese Steifigkeitsanforderung ist entscheidend für die horizontale Ausrichtung des Fertigteilträgers beim Heben.

Das vordere und hintere Abstützsystem ist die besondere Konstruktion, die Brückenlegegeräte von anderen Kränen unterscheidet. Das vordere Stützbein steht am zu errichtenden Brückenpfeiler, das hintere auf der bereits verlegten Fahrbahn. Beide müssen eine ausreichende Tragfähigkeit und Höhenverstellung bieten. Der Einstellbereich für die Rechtwinkligkeit (Vertikalität) der Stützbeine muss ≥ ±500 mm betragen, um unterschiedliche Pfeilerhöhen und Fahrbahnneigungen auszugleichen. Die Laufkatze kann sich auf dem Führungsträger sowohl in Längsrichtung (≤5 m/min) als auch in Querrichtung (≤3 m/min) bewegen und ist mit einer Doppelbremse (Haupt- und Sicherheitsbremse) für die erforderliche Bremsungs-Redundanz ausgestattet.

Für die Gesamtstabilität des Brückenlegegeräts fordert die Norm einen Stabilitätsbeiwert gegen Umkippen von ≥1,5 im Arbeitszustand und ≥1,25 im Nichtarbeitszustand bei maximaler Windlast. Die Windwiderstandsklasse ist definiert durch eine zulässige Windgeschwindigkeit von ≤20 m/s im Arbeitszustand und ≤55 m/s im Nichtarbeitszustand (vergleichbar mit der Anforderung für Hafenkrane). Im Nichtarbeitszustand muss die Laufkatze in der Mitte des Führungsträgers verriegelt und die Stützbeine müssen mit Ankerschrauben oder Drahtseilen auf der Fahrbahn fixiert werden; bei Bedarf ist eine zusätzliche Verankerung im Beton erforderlich.


DIN 26470-2011 – Norminterpretation für Brückenlegegeräte


Sicherheitseinrichtungen, Prüfung und Inspektion

Die Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen sind in der Norm in zwei Kategorien unterteilt: zwingend vorgeschriebene und empfohlene Einrichtungen. Zu den zwingend vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen gehören: ein Traglastbegrenzer (automatische Abschaltung der Hub-/Senkbewegung bei Überschreitung von 110 % des Nennwerts mit Alarm), ein Lastmomentbegrenzer (Alarm bei >105 %), ein Hubhöhenbegrenzer (automatischer Stopp des Hakens bei Erreichen der maximalen Hubhöhe), ein Fahrbegrenzer (automatischer Stopp der Laufkatze an den Endpositionen des Führungsträgers), eine Drucküberwachung an den Stützbeinen (Echtzeitüberwachung über Drucksensoren in den Hydraulikzylindern, Alarm bei Anomalien) sowie ein Windmesser (montiert am höchsten Punkt des Geräts; Vorwarnung bei ≥20 m/s, roter Alarm und automatischer Stopp bei ≥25 m/s).

Die Norm fordert außerdem eine Verriegelung zwischen Brückenlegegerät und Transportwagen: Der Hebevorgang darf erst beginnen, wenn der Transportwagen positioniert ist, und der Transportwagen darf sich nicht bewegen, während das Brückenlegegerät einen Träger hebt. Der Seilsicherheitsfaktor für das Hubseil muss ≥6 betragen – höher als bei allgemeinen Kranen, da ein einzelner Fertigteilträger einen hohen Wert darstellt und ein Absturz schwerwiegende Unfälle und Bauverzögerungen verursachen würde.

Die Norm definiert vier Prüfverfahren: die Leerlaufprüfung (alle Mechanismen laufen ≥2 Zyklen; Prüfung auf Laufruhe und korrekte Funktion der Endschalter), die Nennlastprüfung (100 % SWL; ein vollständiger Hubzyklus; Messung der Durchbiegung des Hauptträgers ≤ L/400; Absetzgenauigkeit ≤ ±10 mm), die statische Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast (Anheben und Halten über 10 Minuten in der ungünstigsten Position; Prüfung auf bleibende Verformung) und die dynamische Belastungsprüfung mit 1,1-facher Nennlast (3 kombinierte Zyklen; Prüfung der Zuverlässigkeit von Bremsen und Sicherheitseinrichtungen).

Typklassifizierung
4 Bauarten
Nenntragfähigkeit
100–2.000 t
Windwiderstandsklasse
Betrieb ≤20 m/s
Sicherheitsfaktor
Hubseil ≥6
Absetzgenauigkeit
≤ ±10 mm
Stabilität
≥1,5 / 1,25

Kelude Industrieausrüstung: Maßgeschneiderte Lösungen für den anspruchsvollen Industriebetrieb

Die Kelude Industrieausrüstung GmbH ist ein führender Hersteller von Industriekränen und Hebezeugen mit Sitz in China. Unser Unternehmen hat sich auf die Entwicklung und Fertigung von Einzel- und Zweiträger-Brückenkranen, Portalkranen sowie Elektroseilzügen spezialisiert. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Branche liefern wir maßgeschneiderte Hebelösungen für Fertigungsbetriebe, Logistikzentren und Kraftwerke in ganz Europa.

Individuelle Kranlösungen für höchste Anforderungen

Unser Produktportfolio umfasst eine breite Palette an Krananlagen, die exakt auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Produktion zugeschnitten sind. Von der Einzelanfertigung bis zur Serienproduktion – wir bieten für jede Anwendung die passende Hebelösung. Alle Systeme werden nach den strengen Vorgaben der DIN 15018 und unter Berücksichtigung der FEM 1.001 gefertigt.

KrantypTypische AnwendungTragfähigkeit
Zweiträger-BrückenkranSchwerlastmontage, Maschinenbau10 t – 50 t
Einträger-BrückenkranLeichte Fertigung, Wartungsarbeiten1 t – 10 t
PortalkranContainerumschlag, Lagerhaltung5 t – 100 t

Jede Krananlage wird mit modernster Steuerungstechnik ausgestattet, die eine präzise und sichere Lastenhandhabung gewährleistet. Optional sind unsere Krane mit Frequenzumrichtern für sanftes Anfahren und positionsgenaues Absetzen erhältlich. Auch Funkfernsteuerungen und Lastanzeigesysteme können integriert werden.

Robuste Elektroseilzüge für den Dauerbetrieb

Unsere Elektroseilzüge zeichnen sich durch hohe Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer aus. Sie sind für den intensiven Mehrschichtbetrieb ausgelegt und bieten eine optimale Kraftübertragung bei minimalem Wartungsaufwand. Die kompakte Bauweise ermöglicht eine platzsparende Installation auch bei niedrigen Hallenhöhen.

Die Seilzüge sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, darunter als Niedrigbauweise für beengte Platzverhältnisse sowie mit explosionsgeschützten Komponenten für den Einsatz in ATEX-Zonen. Auf Wunsch liefern wir die Züge mit integrierter Lastdrehmomentbegrenzung und Schlupfüberwachung.

Engineering, Fertigung und Service aus einer Hand

Als Komplettanbieter begleiten wir Sie von der ersten Projektplanung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus. Unser Ingenieurteam erstellt individuelle Machbarkeitsstudien und statische Berechnungen nach FEM 1.001. Die Fertigung erfolgt in unseren modernen Werken mit CNC-gesteuerten Maschinen und strengen Qualitätskontrollen.

Nach der Installation bieten wir umfassende Serviceleistungen an, darunter regelmäßige Wartungsverträge, Ersatzteilversorgung und technische Hotline. Unsere Servicetechniker sind in ganz Deutschland und den Nachbarländern im Einsatz und garantieren kurze Reaktionszeiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Wie lange beträgt die Lieferzeit für einen Standard-Brückenkran?
A: Die Lieferzeit für einen Standardkran liegt in der Regel zwischen 8 und 12 Wochen nach Auftragsbestätigung, abhängig von der Auslastung und der Komplexität der Konfiguration.

F: Bieten Sie auch Wartungsverträge für bestehende Krananlagen an?
A: Ja, wir bieten maßgeschneiderte Wartungsverträge für alle Kranfabrikate an. Unsere Techniker führen regelmäßige Inspektionen nach EN 60204-32 durch und dokumentieren den Zustand der Anlage digital.

F: Können Ihre Krane mit bestehenden Steuerungssystemen kombiniert werden?
A: Grundsätzlich ja. Unsere Steuerungen sind kompatibel mit gängigen Bussystemen wie Profibus und Profinet. Bei Sonderanfertigungen prüfen wir die Kompatibilität im Vorfeld individuell.

F: Welche Sicherheitszertifikate besitzen Ihre Produkte?
A: Alle unsere Krane entsprechen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und sind mit CE-Kennzeichnung erhältlich. Zusätzlich erfüllen wir die Anforderungen der FEM 1.001 und DIN 15018.

F: Ist eine Fernwartung Ihrer Krananlagen möglich?
A: Ja, auf Wunsch statten wir unsere Krane mit IoT-Modulen aus, die eine Fernwartung und vorausschauende Wartung ermöglichen. So können potenzielle Störungen frühzeitig erkannt und behoben werden.

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A: Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an. Unsere Vertriebsingenieure beraten Sie gerne telefonisch oder vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Projekttechnische AnforderungenPrüfverfahrenKlausel
Durchbiegung des Hauptträgers≤L/400NennlastIstwertmessung§5.2.1
LastabsenkungGenauigkeit≤±10mmGesamtverlaufTraverse1Mal§5.3.5
StützbeinEinstellung≥±500mmLeerlaufVollHub§5.2.3
Statische Belastungsprüfung1.25fach×10minOhnebleibende Verformung§6.3.2
Dynamische Belastungsprüfung1.1fach×3Zykluszuverlässiges Bremsen§6.3.3
Sicherheitseinrichtungtechnische AnforderungenAlarmschwelleNormKlausel
TraglastbegrenzerAbschaltungHeben / AnhebenHeben110%Nenn§5.3.1
LastmomentbegrenzerAlarmauslösung105%Nenn§5.3.2
WindmesserFrühwarnung/automatischer Stopp20/25m/s§5.3.4
WasserwaageNeigungAlarmauslösung§5.3.5
StützbeinDruckErfassungEchtzeitüberwachung+AlarmauslösungAbweichungswert§5.3.3

Empfohlene Normen:DIN 15018 – Krandimensionierungsnorm: Kernbestimmungen zu Last, Struktur, Mechanik, Elektrik und Sicherheit· GB/T 28264-2017 – Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem für Hebezeuge: 9 Pflichtüberwachungen und Systemarchitektur

Häufige Fragen

F: Was unterscheidet ein Brückenlegegerät grundlegend von einem Standard-Brückenkran?

A: Das Brückenlegegerät ist eine temporäre Bauausrüstung, die mit dem Baufortschritt der Brücke kontinuierlich vorrückt. Ein Brückenkran hingegen wird fest auf einer permanenten Schiene installiert. Das Brückenlegegerät ist konstruktiv komplexer – es verfügt über vordere und hintere Stützbeine, ein Schreitfahrwerk und einen Trägerzuführungskanal und muss das Anschlagen und präzise Positionieren der Fertigteilträger bewältigen.

F: Warum wird für die Absetzgenauigkeit der Träger ±10 mm gefordert?

A: Nach dem Absetzen muss der Fertigteilträger über eine Ortbetonfuge mit den benachbarten Trägern verbunden werden. Eine Abweichung von mehr als ±10 mm führt zu ungleichmäßiger Lastverteilung auf die Lager und ungleichmäßigen Fugenbreiten. Die Linienführung großer Brücken hängt vollständig von der präzisen Positionierung jedes einzelnen Trägers ab.

F: Wie bewegt sich das Brückenlegegerät auf der Brücke?

A: Über einen „Schreitmechanismus“: Das vordere Stützbein stützt sich ab, das hintere Stützbein wird angehoben, das hintere Stützbein fährt auf dem Träger vor, das vordere Stützbein wird angehoben, der gesamte Träger wird verschoben, das vordere Stützbein wird positioniert. Jeder Schritt entspricht der Länge einer Trägerspannweite (32 m oder 24 m).

F: Wie wird das Gerät im Nichtarbeitszustand gegen Wind gesichert?

A: Bei Windgeschwindigkeiten ≥20 m/s wird der Betrieb eingestellt und das Lastaufnahmemittel in die höchste Position gefahren. Bei Windgeschwindigkeiten ≥30 m/s (Orkanstärke) werden die vorderen und hinteren Stützbeine mit dem Brückendeck verankert. Alle beweglichen Teile müssen verriegelt sein.

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