Mobilkran Steuereinrichtung Anordnung nach DIN EN 60204-32
Die Norm DIN EN 13000 (abgeleitet aus GB/T 24817.2-2009) regelt die Anordnung und Eigenschaften von Steuereinrichtungen an Mobilkranen. Aufbauend auf den allgemeinen Grundsätzen des Teils 1 präzisiert die Norm die Anordnungsanforderungen, die Betätigungsrichtungen und die Konstruktionsvorschriften für Sondersteuerungen – speziell zugeschnitten auf die Betriebseigenschaften von Autokranen, Raupenkranen, All-Terrain-Kranen und geländegängigen Mobilkranen.
GB/T 24817.2-2009 ist der zweite Teil der Normenreihe zur Anordnung von Steuereinrichtungen an Kranen. Sie definiert die Klassifizierung, Anordnung und Bedieneigenschaften der Steuerungen für Mobilkrane entsprechend deren besonderen Betriebsanforderungen. Da Mobilkrane Fahr- und Hubfunktion in einer Maschine vereinen, hat die durchdachte Anordnung der Steuereinrichtungen direkten Einfluss auf Bedienungseffizienz und Betriebssicherheit. Nachfolgend werden die Normanforderungen im Detail erläutert.
Normative Einordnung und Anwendungsbereich
GB/T 24817.2-2009 entspricht ISO 7752-2:1985 (MOD) und bildet den zweiten Teil der Normenreihe GB/T 24817. Sie gilt ausschließlich für Mobilkrane, und zwar für folgende Bauarten: Autokrane (einschließlich Ladekrane), Raupenkrane, All-Terrain-Krane, geländegängige Mobilkrane (Einzelkabine, Allradantrieb, Pick-and-Carry) sowie Teleskopkrane auf Raupenfahrwerk. Die Norm legt für diese Maschinen die Anordnungsprinzipien, die Konsistenz der Bedienrichtung, die funktionale Zoneneinteilung sowie die Kennzeichnung der Steuereinrichtungen (Steuerhebel, Taster, Schalter, Fußpedale usw.) im Führerhaus bzw. in der Steuerkabine fest. Da Mobilkrane sowohl Fahr- als auch Hubfunktionen vereinen, ist die Anordnung der Steuereinrichtungen komplexer als bei ortsfesten Kranen – Fahr- und Hubsteuerung müssen im selben Raum klar voneinander getrennt sein, um Bedienfehler zu vermeiden.
Trennung von Fahr- und Hubsteuerbereich
Das besondere Merkmal von Mobilkranen ist das Nebeneinander zweier grundlegend verschiedener Betriebsmodi: Fahren und Heben. Die Norm fordert ausdrücklich eine räumlich eindeutige Trennung der Steuereinrichtungen für beide Funktionen:
Fahrsteuerbereich – Lenkrad, Fahrpedal, Bremspedal, Getriebeschalthebel und Blinkerschalter sind im vorderen Bereich des Fahrerplatzes anzuordnen. Die Anordnung folgt den Anforderungen der Kfz-Normen (z. B. DIN 11562). Die Bedienungsart im Fahrsteuerbereich entspricht der eines herkömmlichen Kraftfahrzeugs, sodass der Fahrer auf öffentlichen Straßen keine zusätzliche Einarbeitung benötigt.
Hubsteuerbereich – Die Steuerhebel für Heben, Wippen, Drehen, Teleskopieren des Auslegers und Stützbeinbetätigung sind unmittelbar vor und seitlich am Hubarbeitsplatz anzuordnen. Zwischen Fahr- und Hubsteuerbereich muss eine klare räumliche Trennung oder Abschottung bestehen. Die Betätigungsrichtung der Steuerhebel im Hubbereich muss den Grundsätzen des Teils 1 entsprechen: Heben durch Zurückziehen, Senken durch Vorwärtsschieben.
Modusumschaltung – Für den Wechsel vom Fahr- in den Hubmodus ist ein Wahlschalter (Schlüsselschalter oder Taster) vorzusehen, der gut erreichbar zwischen den beiden Steuerbereichen anzuordnen ist. Nach der Umschaltung sind bestimmte Bedienfunktionen des Fahrsteuerbereichs automatisch zu verriegeln (z. B. Getriebeschalthebel im Hubmodus nicht betätigbar).
Lenkrad / PedaleStandard-Kfz-Anordnung
4–6 Steuerhebelvorne + seitlich
SchlüsselschalterVerriegelungsschutz
Separates Bedienfeld4 Stützbeine einzeln
Roter Pilzkopfje 1× Fahr-/Hubplatz
Steuerhebel links/rechtsrechts vom Sitz
Sondersteuerfunktionen von Mobilkranen
Gegenüber ortsfesten Kranen verfügen Mobilkrane über mehrere Sonderfunktionen, für deren Steuereinrichtungen die Norm spezifische Anordnungsanforderungen festlegt:
Stützbeinsteuerung – Das Aus- und Einfahren der Stützbeine erfolgt über ein separates Bedienfeld. Jedes Stützbein verfügt über zwei unabhängige Steuerfunktionen: horizontales Ausfahren und vertikales Abstützen. Die Steuereinrichtungen sind so anzuordnen, dass das Bedienpersonal vom Boden oder vom Führerhausfenster aus den gesamten Bewegungsablauf der Stützbeine einsehen kann. Am Bedienfeld sind Anzeigeleuchten für „Stützbein in Position“ (grün) und „Stützbein nicht in Position“ (rot) vorzusehen.
Teleskopsteuerung des Auslegers – Teleskopkrane sind mit einem Steuerhebel für das Teleskopieren des Auslegers (oder einem Proportional-Steuerhebel) auszustatten. Die Betätigungsrichtung sollte der tatsächlichen Bewegung des Auslegers entsprechen: Vorwärtsschieben = Ausfahren, Zurückziehen = Einfahren. Bei mehrteiligen Auslegern kann die Teleskopsteuerung als Einhebel-Sequenzsteuerung (Abschnitte nacheinander) oder als proportionale Synchronsteuerung (alle Abschnitte gleichzeitig, automatisch koordiniert durch die Steuerung) ausgeführt sein.
Bedienfeld des Lastmomentbegrenzers – Das Bedienfeld des Lastmomentbegrenzers (LMI) ist im vorderen Sichtfeld des Hubarbeitsplatzes innerhalb ±15° zur horizontalen Blickachse anzuordnen. Das Display zeigt die aktuellen Parameter: Ist-Last, Nennlast, Lastausnutzung (in Prozent), Auslegerlänge, Ausladung und Auslegerwinkel. Bei 90 % Lastausnutzung ertönt eine Frühwarnung (gelbe Anzeigeleuchte blinkt + Summer); bei 100 % wird ein Alarm ausgelöst und die automatische Abschaltung gefährlicher Bewegungsrichtungen aktiviert (nur Bewegungen in sichere Richtung bleiben möglich).
Drehwerkbremse und Freilauf – Das Drehwerk ist mit einem Schalter für die Drehwerkbremse sowie einem Wahlschalter für den Freilauf unter bestimmten Betriebsbedingungen auszustatten. Der Freilauf dient speziellen Anschlagverfahren (z. B. Ausrichtarbeiten bei der Montage von Windkraftanlagen) und ist am Bedienfeld deutlich zu kennzeichnen sowie mit einer Schutzverriegelung zu versehen (nur unter definierten Bedingungen aktivierbar).
Steuerungsanordnung in drehbaren Führerhäusern
Einige große Mobilkrane (z. B. All-Terrain-Krane) sind mit einem drehbaren Führerhaus ausgestattet, das sich mit dem Oberwagen mitdreht. Für diese Bauart legt die Norm besondere Anordnungsanforderungen fest:
Der Sitz im drehbaren Führerhaus muss entweder mit der Drehbühne gekoppelt sein oder über eine unabhängige Drehfunktion verfügen (Drehbereich ≥ 180°), damit das Bedienpersonal beim Anschlagen stets in Richtung des Auslegers blickt. Das Steuerpult muss synchron mit dem Sitz mitdrehen, sodass Steuerhebel und Anzeigeinstrumente immer direkt vor dem Bedienpersonal positioniert sind. Wird das Führerhaus in eine nicht nach vorne gerichtete Position gedreht, müssen die Fahreinrichtungen automatisch verriegelt oder abgedeckt werden.
Bei großen Raupenkranen (Tragfähigkeit ≥ 100 t) ist das Führerhaus üblicherweise auf der linken oder rechten Seite der Drehbühne angeordnet. Die Normanforderungen schreiben vor, dass die Einbauposition des Führerhauses gewährleistet, dass das Bedienpersonal in normaler Arbeitshaltung den Haken und die Last direkt einsehen kann; die Unterkante der Frontscheibe darf dabei nicht mehr als 800 mm über dem Boden liegen. Falls der Haken aufgrund des Auslegers oder Mastes nicht direkt einsehbar ist, ist ein Kamera-Assistenzsystem vorzusehen. Kelude Schwerindustrie befolgt bei der Konstruktion der Steuereinrichtung für Mobilkrane strikt die Zoneneinteilung nach DIN 15018 und realisiert die Verriegelung zwischen Fahr- und Hubsteuerung über eine doppelte Absicherung aus Hardware und Software, um Bedienverwechslungen auszuschließen.
| Steuerfunktionen | Bedienungsart | Anordnungsposition | besondere Anforderungen |
|---|---|---|---|
| Heben / AnhebenSteuerung | SteuerhebelVorwärts/Rückwärts | rechts vom Sitz | mitFeinbewegung/Umschaltung Schnellsenkmodus |
| Wippsteuerung | SteuerhebelVorwärts/Rückwärts | links vom Sitz | AusladungWippenundWinkelWippen |
| DrehenSteuerung | Steuerhebelseitliches Schieben | rechts vom Fahrersitz | umschaltbarer Freilaufmodus |
| Teleskopieren des Auslegers | Steuerhebel/Proportionalhebel | links vor dem Sitz | sequenziell/SynchronisationTeleskopierenoptional |
| StützbeinSteuerung | unabhängigSteuerhebel×4 | unterhalb des Seitenfensters/Boden | pro StückStützbeinunabhängige Bedienung |
| Drehmomentbegrenzung | Digitalpanel+Taste | horizontaler Sichtbereich geradeaus | 90%Frühwarnung100%Abschaltung |
Sicherheits- und Notsteuereinrichtungen
Mobilkrane müssen mit den folgenden Sicherheits- und Notsteuereinrichtungen ausgestattet sein: Not-Aus-Taster – jeweils ein roter Pilzkopf-Taster am Fahr- und am Anschlagplatz, der bei Betätigung die Motor-Energiequelle (bzw. die Hydraulikpumpen-Energiequelle) abschaltet und sämtliche Bremsen aller Mechanismen auslöst. Wenn nach dem Überlastalarm das Bedienpersonal nicht innerhalb von 3 Sekunden reagiert (d. h. die Bewegung in Gefahrenrichtung nicht stoppt), muss das System die Gefahrenrichtung automatisch abschalten und einen akustischen und optischen Alarm auslösen. Stützbein-Stabilitätsanzeige – wenn ein Stützbein nicht aufgesetzt ist oder der Erdungskontakt unzureichend ist, muss ein kontinuierlicher akustischer und optischer Alarm ertönen und das Heben sowie der Drehbetrieb werden gesperrt.
Anordnungsanforderungen für Steuereinrichtungen an Mobilkranen
Die folgende Vergleichstabelle fasst die zentralen Parameter und Konfigurationen der Anordnungsanforderungen für Steuereinrichtungen an Mobilkranen zusammen und dient als Referenz für Auswahl und Betrieb.
| Steuereinrichtung | Bedienfunktionen | Anordnungsposition | Kennzeichnungsanforderungen |
|---|---|---|---|
| Heben / AnhebenSteuerhebel | Haupt-Hubwerk/Neben-Hubwerk | rechts vom Fahrersitz | Pfeil+TragfähigkeitKennzeichnung |
| Wippsteuerhebel | AuslegerNeigung | linke Seite | WinkelAnzeige |
| Drehwerk-Steuerhebel | AufbauDrehen | links/rechts vom Fahrersitz | 360°Richtungsanzeige |
| FahrenTrittplatte | Raupenkette/Radantrieb | Fußpedalposition | Vorwärtsfahrt/Rückwärtskennzeichnung |