Blindbereich-Operation & präzises Heben für Brücken- und Portalkrane

Die Norm GB/T 23720.5-2009 „Krane – Ausbildung von Kranführern – Teil 5: Brücken- und Portalkrane“ ist die spezifische Richtlinie für die Schulung von Bedienpersonal für Brücken- und Portalkrane. Die Norm legt fest, über welche theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten Kranführer von Brücken- und Portalkranen verfügen müssen – einschließlich Hub- und Senkvorgängen, Bedienung von Sicherheitseinrichtungen sowie Notfallmaßnahmen.

GB/T 23720.5-2009 ist Teil 5 der Normenreihe zur Kranfahrerausbildung und definiert speziell die Schulungsanforderungen für Kranführer von Brücken- und Portalkranen im Hinblick auf das Arbeiten im toten Winkel und präzises Lastenhandling. Das Bedienen von Brücken- und Portalkranen im toten Winkel zählt zu den unfallträchtigsten Arbeitsbereichen. Dieser Beitrag erläutert die zentralen Schulungsinhalte der Norm.

GB/T 23720.5-2009 Ausbildung von Kranführern für Brücken- und Portalkrane


Normative Einordnung und Betriebseigenschaften von Brücken- und Portalkranen

GB/T 23720.5-2009 entspricht ISO 9926-5:2004 (IDT) und ist die spezifische Schulungsnorm für Bedienpersonal von Brücken- und Portalkranen. Der Betrieb von Brücken- und Portalkranen unterscheidet sich grundlegend von dem mobiler oder turmdrehender Krane: Die Bedienposition ist ortsfest (Führerhaus am Boden oder am Brückenträgerende), die Bedienungsart ist vergleichsweise einfach (drei Bewegungsrichtungen: Heben + Kranbrücke + Laufkatze), und das Sichtfeld ist eingeschränkt – der Kranführer muss den Haken und die Last durch Fenster oder Kameras beobachten. Die Norm legt für diese Besonderheiten die Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen fest.

Theoretische Schulungsinhalte

Die theoretische Schulung umfasst: Aufbau von Brücken- und Portalkranen – Brückenträgerbauarten (Einzelträger/Zweiträger, Kasten-/Fachwerkbauweise), Laufkatzenkonstruktion, Hubwerk (Trommel/Elektromotor/Getriebe/Bremse), Fahrwerke von Kranbrücke und Laufkatze, Führerhaus und Steuerpult. Elektrotechnische Grundlagen – Stromversorgung (Schleifleitung/Kabeltrommel), Grundprinzipien des Haupt- und Steuerstromkreises, Bedienungsart der einzelnen Antriebe (Nockenschalter/Meisterschalter/Frequenzumrichter), Schutzschaltungen (Überlastschutz/Unterspannungsschutz/Endschalter). Sicherheitseinrichtungen – Funktionsprinzip und Funktionstest von Traglastbegrenzer, Hubbegrenzer, Fahrwegbegrenzer, Türverriegelung, Not-Aus-Taster und Überdrehzahlschutz (bei Kranen mit Frequenzumrichter).

Krankonstruktion
Brückenträger/Laufkatze/Hubwerk – drei Hauptbaugruppen
Elektrotechnik
Stromversorgung + Steuer- und Schutzschaltungen
Sicherheitseinrichtungen
Endschalter + Türverriegelung + Traglastbegrenzer
Praktische Ausbildung
Leerlauf, unter Last, kombinierte Lastbewegungen
Präzisionspositionierung
Abweichung beim Lastablassen ≤50mm
Notfallmaßnahmen
Stromausfall/Endschalterausfall – Sofortmaßnahmen

Praktische Schulungsinhalte

Die praktische Ausbildung für Brücken- und Portalkrane gliedert sich in drei Phasen: Grundoperationen – Tippbetrieb und Dauerbetrieb im Leerlauf: Der Kranführer bedient das Steuerpult so, dass der Haken ruhig hebt und senkt (Vermeidung von Lastpendeln), die Kranbrücke sich gleichmäßig entlang der Schiene bewegt und die Laufkatze ruhig entlang des Hauptträgers verfährt. Gefordert wird ein stoß- und schwingungsfreier Betrieb aller Antriebe beim Anfahren, Beschleunigen, Gleichlauf und Abbremsen. Lastbetrieb – Positionierübungen bei 50%, 75% und 100% der Nennlast. Trainingsschwerpunkte: Nach dem Anheben der Last um 200mm über dem Boden 2s halten, um zuverlässiges Bremsen zu bestätigen, bevor der Hubvorgang fortgesetzt wird; bei kombinierten Fahrbewegungen von Kranbrücke und Laufkatze muss die Last senkrecht unter dem Haken bleiben und darf nicht pendeln; langsames und präzises Absetzen (Abweichung ≤50mm). Kombinierte Übungen – Simulation komplexer Szenarien: Heben und Transportieren auf engem Raum (Ausweichen von Hindernissen), Arbeiten bei Dunkelheit und unzureichender Beleuchtung, korrektes Verhalten nach dem Auslösen von Endschaltern.

Prüfungskriterien

Theoretische Prüfung: Konstruktionsprinzipien von Brücken- und Portalkranen, Sicherheitsvorschriften, elektrotechnische Grundlagen – maximal 100 Punkte, bestanden ab 80 Punkten. Praktische Prüfung: Behältertransport – ein zu 80% gefüllter Wasserbehälter ist entlang einer vorgegebenen Bahn zu heben und abzusetzen. Präzisionspositionierung – die Last ist von Punkt A zu Punkt B zu transportieren und in einer Kreisfläche mit einem Durchmesser von ≤100mm abzusetzen. Notfallmaßnahmen – korrektes Verhalten nach dem Auslösen eines Endschalters oder dem Ansprechen des Traglastbegrenzers (kein gewaltsames Weiterfahren gegen die Begrenzung). Nach bestandener Prüfung wird der Befähigungsnachweis für Spezialausrüstung (Q4 – Kranführer für Brücken- und Portalkrane) ausgestellt.


Vergleichstabelle für die Ausbildung im toten Winkel bei Brücken- und Portalkranen

Die folgende Vergleichstabelle zeigt die zentralen Parameter der Ausbildung für das Arbeiten im toten Winkel bei Brücken- und Portalkranen und dient als Referenz für Bedienpersonal und Verantwortliche.

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ProdukttypBeschreibung
BrückenkraneFür den innerbetrieblichen Materialtransport mit hoher Effizienz
PortalkraneFlexible Lösungen für den Außenbereich und den Umschlag
EinträgerkraneKompakte Bauweise für leichtere Lasten und beengte Platzverhältnisse

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SchulungsmodulSchulungsinhalteFertigkeitenAnforderungenPrüfungskriterien
toter WinkelErkennungEinschätzung des toten Winkels/Analyse der Sichtbehinderungpräzise Beurteilung des toten WinkelsPosition des toten WinkelsTesten
SignalabstimmungHandsignal/Pfeifsignal/Gegensprechverkehrabgestimmtes Zusammenwirken mit dem AnschlägerSignalErkennungPrüfung
präziseAnschlagenpunktgenaues Absetzen/FeinbewegungBedienung/Anti-Pendelpunktgenaues AbsetzenGenauigkeit±50mmpraktische Prüfung
NotfallmaßnahmenSignalunterbrechung/Not-Aus/Störungsbehebungschnelles und korrektes ReagierenSimulationPrüfung

Häufige Fragen

F: Sind das Bedienungszertifikat für Brücken- und Portalkrane (Q4) und das Bedienungszertifikat für Mobilkrane (Q2) gegenseitig gültig?
A: Nein, sie sind nicht gegenseitig gültig. Das Q4-Zertifikat berechtigt zur Bedienung von Brücken- und Portalkranen und gilt ausschließlich für Brückenkrane und Portalkrane. Das Q2-Zertifikat berechtigt zur Bedienung von Mobilkranen und gilt ausschließlich für Autokrane, Raupenkrane und andere Mobilkrane. Die beiden Maschinentypen unterscheiden sich erheblich in Bauart, Bedienungsart, Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsvorschriften. Daher ist eine getrennte Schulung und Prüfung für jeweils eigene Zertifikate erforderlich. Eine Person kann jedoch gleichzeitig sowohl das Q2- als auch das Q4-Zertifikat besitzen.
F: Welche spezifischen Anforderungen gelten für die Übung „Kübeltransport durch Slalomparcours“ in der praktischen Prüfung für Brücken- und Portalkrane?
A: Prüfungsaufbau: Mehrere Pylonen werden so aufgestellt, dass sie einen S-förmigen Zugangssystem bilden. Die Gesamtlänge beträgt ca. 30–50 m, der Abstand zwischen den Pylonen ca. 3–5 m. Prüfungsanforderungen: Ein zu ca. 80 % gefüllter Wasserbehälter (ca. 20 l Wasser) ist auf eine Hubhöhe von 1 m über dem Boden anzuheben. Anschließend ist der Behälter durch koordiniertes Verfahren von Kranbrücke und Laufkatze entlang des S-förmigen Pfades um alle Pylonen herum zum Zielpunkt zu führen und dort in der markierten Zone abzusetzen. Während des gesamten Vorgangs darf der Behälter weder die Pylonen berühren (jede Berührung: 5 Punkte Abzug) noch übermäßig viel Wasser verlieren (nach dem Absetzen müssen mindestens 70 % des Ausgangsvolumens im Behälter verbleiben). Die Gesamtzeit für die Übung darf 5 Minuten nicht überschreiten. Diese Aufgabe prüft insbesondere das präzise Halten der Hubhöhe, das abgestimmte Zusammenspiel von Kranbrücke und Laufkatze sowie die ruhige und kontrollierte Fahrweise.
F: Muss ein Kranführer an Brücken- und Portalkranen elektrische Wartungsarbeiten durchführen können?
A: Die Norm verlangt vom Bedienpersonal keine elektrischen Wartungskenntnisse – Wartungsarbeiten sind ausschließlich durch qualifizierte Elektrofachkräfte auszuführen. Jedoch werden folgende elektrotechnische Grundkenntnisse vorausgesetzt: 1) Verständnis der elektrischen Vorgänge in den einzelnen Schaltstufen (z. B. direkte Netzeinschaltung des Elektromotors in Stufe 3); 2) Erkennung typischer elektrischer Fehlerbilder (z. B. Hauptschütz zieht nicht an, keine Gegenrichtung nach Endschalterauslösung) sowie deren Ursachenanalyse; 3) Kenntnis der Bedienung und des Rücksetzens des Not-Aus-Tasters; 4) Fähigkeit zum Auslesen des Fehlercodes am Frequenzumrichter (zur Weitergabe an das Wartungspersonal). Diese Kenntnisse befähigen das Bedienpersonal, bei einem elektrischen Fehler situationsgerecht zu reagieren und Fehlbedienungen zu vermeiden, die die Störung verschlimmern könnten.
F: Wie wird das „Blindlastfahren“ in der Ausbildung für Brücken- und Portalkrane trainiert?
A: Das Bedienpersonal von Brücken- und Portalkranen kann vom Führerhaus aus den Bereich direkt unter dem Haken in der Regel nicht einsehen – dieser wird durch den Hauptträger und die Führerhauskonstruktion verdeckt. Beim Absetzen der Last in Bodennähe ist daher Blindlastfahren erforderlich. Die Ausbildung umfasst folgende Methoden: 1) Übung mit Bodenpersonal – der Einweiser (Anschläger) unterstützt den Kranführer, der die Lastposition anhand von Handsignalen und Pfiffsignalen beurteilt; 2) Übung mit Funkkommunikation – der Einweiser beschreibt die Lastposition in Echtzeit („50 mm nach vorn“, „20 mm nach links“, „50 mm absetzen“), und der Kranführer reagiert entsprechend; 3) Training mit visuellen Referenzpunkten – der Kranführer nutzt feste Bezugspunkte im Führerhaus (Fensterpfosten, Position des Scheibenwischers usw.) in Verbindung mit der Lastposition, um die Lage des Hakens zu beurteilen.

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