ISO 23853:2023 Anforderungen an Anschläger und Signalpersonen

Normenübersicht: ISO 23853:2023 „Krane – Qualifikationsanforderungen für Anschläger und Signalpersonen“ ist die 2023 vom ISO/TC 96 aktualisierte Personalqualifikationsnorm. Sie legt die theoretischen Kenntnisse, praktischen Fertigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen fest, die Anschläger (Anschlagen, Einhängen, Aushängen) und Signalpersonen bei Hebe- und Anschlagarbeiten erfüllen müssen. Die Norm ergänzt ISO 15513 „Krane – Anforderungen an die Qualifikation von Kranführern“ und deckt gemeinsam die Qualifikationsanforderungen für alle Positionen im Kranbetrieb ab.

ISO 23853 Anschläger Signalnorm
▲ ISO 23853:2023 – Handsignale für Anschläger und Signalpersonen

Rund 40 % der Unfälle bei Hebe- und Anschlagarbeiten sind auf fehlerhaftes Anschlagen oder missverständliche Signalkommunikation zurückzuführen. Ein zu großer Anschlagwinkel führt zu einer Vervielfachung der Seilkräfte, eine falsche Anschlagpunktwahl verursacht eine ungünstige Schwerpunktlage, und unklare Handsignale lösen Fehlbedienungen aus – diese scheinbar grundlegenden Arbeitsschritte können bei Fehlern zu Materialabsturz, Sachschäden oder sogar Personenschäden führen. ISO 23853:2023 definiert einen standardisierten Qualifikationsrahmen für Anschläger und Signalpersonen in den drei Dimensionen Wissen, Fertigkeit und Gesundheit.

1. Theoretische Anforderungen an Anschläger

ISO 23853 verlangt, dass Anschläger die folgenden Kernkenntnisse beherrschen: ① Auswahl des Lastaufnahmemittels – basierend auf Gewicht, Schwerpunktlage und Abstand der Anschlagpunkte wird der passende Drahtseildurchmesser und die Hebebandspezifikation gewählt. Der Seilsicherheitsfaktor darf die in ISO 4308 – Auswahl von Drahtseilen für Krane festgelegten Werte nicht unterschreiten (Betriebsseil ≥ 5, Anschlagseil ≥ 5). ② Anschlagwinkel und Seilkraftberechnung – bei jedem Anstieg des Öffnungswinkels zwischen zwei Strängen um 30° erhöht sich die Zugkraft pro Strang um 15 % bis 100 %. Bei einem Winkel über 90° steigt die Seilkraft stark an; ab 120° ist das Anschlagen verboten. ③ Schwerpunktbestimmung – bei homogenen quaderförmigen Lasten liegt der Schwerpunkt im geometrischen Mittelpunkt; bei unregelmäßigen Lasten wird der tatsächliche Schwerpunkt durch einen Probehub mit minimalem Anheben und Beobachten der Neigungstendenz ermittelt.

Darüber hinaus müssen Anschläger die Aussonderungsnormen für verschiedene Lastaufnahmemittel kennen: Ein Drahtseil ist auszusondern, wenn die Anzahl der Drahtbrüche innerhalb einer Schlaglänge 10 % der Gesamtdrahtzahl erreicht. Rundschlingen bzw. Hebebänder sind sofort außer Betrieb zu nehmen, wenn das Kennzeichnungsetikett fehlt oder unleserlich ist. Kettengehänge sind auszusondern, wenn die Einzelkettengliedlänge um mehr als 5 % gegenüber der ursprünglichen Teilung verlängert ist.

2. Anforderungen an die Signalkommunikation

ISO 23853 definiert drei standardisierte Signalarten und ihre Anwendungsbedingungen. Handsignale – bei guter Sicht am Tag positioniert sich die Signalperson an einer Stelle mit freier Sicht zum Kranführer; die Gesten müssen entschlossen und eindeutig sein, die Arme vollständig ausgestreckt, und es wird jeweils nur ein Befehl gegeben. Flaggenzeichen – geeignet für Entfernungen über 50 m oder bei unübersichtlichem Hintergrund, wenn Handsignale nicht erkennbar sind; verwendet werden rot-grüne Signalflaggen. Funk-Sprachsignale – geeignet für Nachtarbeit, schlechte Sichtverhältnisse oder wenn Hindernisse die Sicht versperren; die Kommunikation muss standardisiert und knapp sein (z. B. „Haupthaken heben – langsam – Stopp“), alltägliche Umgangssprache ist anstelle der Standardbefehle nicht zulässig.

ISO 23853 betont besonders das „Eins-zu-eins-Prinzip“: Ein Kran darf während eines Anschlagvorgangs nur von einer Signalperson gesteuert werden. Das Not-Aus-Signal (beide Arme über dem Kopf kreuzen und schwenken oder im Funk wiederholt „Stopp“ rufen) ist für alle Beteiligten freigegeben – jede Person im Arbeitsbereich darf dieses Signal auslösen, wenn sie eine Gefahr erkennt. Der Kranführer muss das Signal unverzüglich und ohne Zögern ausführen.

3. Praktische Prüfungsanforderungen

Nach der theoretischen Schulung ist eine praktische Prüfung erforderlich, um die Zertifizierung zu erhalten. Die von ISO 23853:2023 festgelegten praktischen Prüfungsmodule für Anschläger umfassen: ① innerhalb von 15 Minuten die Schwerpunktlage eines unregelmäßigen Laststücks bestimmen und das passende Lastaufnahmemittel auswählen; ② das Anschlagen für Einpunkt-, Zweipunkt- und Vierpunktgehänge durchführen, wobei die Drahtseile oder Hebebänder straff, aber nicht übermäßig gespannt sein müssen und Anzahl sowie Abstand der Seilklemmen der Norm entsprechen (U-Bügel der Seilklemme auf dem kurzen Seilende, Abstand 6–7-facher Seildurchmesser); ③ innerhalb von 5 Minuten beliebige 6 von 12 standardisierten Handsigalen korrekt ausführen.

Prüfung der Signalperson: In einem simulierten Anschlagscenario muss der Kranführer die Last ausschließlich anhand der Anweisungen der Signalperson von Punkt A über ein 3 m hohes Hindernis in einen Kreis mit 0,5 m Durchmesser absetzen – Zeitlimit 5 Minuten. Wird das Hindernis berührt oder die Ablageposition verfehlt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

4. Gesundheitliche Anforderungen und regelmäßige Nachprüfung

ISO 23853:2023 verlangt für Anschläger und Signalpersonen folgende gesundheitliche Voraussetzungen: Sehschärfe mit oder ohne Korrektur ≥ 0,7 auf beiden Augen, normales Farbsehvermögen (sicheres Erkennen von Rot, Gelb und Grün); Hörschwelle im Durchschnitt über die Frequenzen 500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz ≤ 25 dB; kein unkontrollierter Bluthochdruck (Blutdruck ≤ 160/100 mmHg), keine Epilepsie in der Vorgeschichte und kein Schwindelsyndrom. Personen über 50 Jahre müssen sich jährlich, Personen unter 50 Jahren alle zwei Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Die Zertifizierung ist 5 Jahre gültig. Innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf müssen eine Auffrischungsschulung und eine erneute Prüfung absolviert werden. Personen, die länger als 6 Monate keine Anschlag- oder Signaltätigkeit ausgeübt haben, müssen vor der Wiedereingliederung eine praktische Nachprüfung bestehen, um ihre Qualifikation zu reaktivieren.

SignalartEinsatzbedingungenReichweiteAnforderungen
HandzeichenTageslicht/gute Sicht≤50m12StückNormeindeutige Handzeichen
Flaggenzeichengroße Entfernung/unübersichtlicher Hintergrund50~200mrot-grüne Signalflagge
FunkNacht/Sichtbehinderung/SchlechtwetterunbegrenztNormFachbegriff keine Umgangssprache

Häufige Fragen

F: Darf ein Kran gleichzeitig von zwei Signalpersonen angeschlagen werden?

A: Grundsätzlich nein. ISO 23853 legt eindeutig fest: „Ein Kranführer akzeptiert nur eine Signalperson“, um Befehlsüberschneidungen zu vermeiden. Die einzige Ausnahme ist der Umschlagbetrieb – wenn die Sicht der Signalperson beim Transport der Last von Zone A nach Zone B blockiert ist, kann die Signalperson in Zone A die Befehlsgewalt per Funk an die Signalperson in Zone B „übergeben“. Bei der Übergabe muss klar angesagt werden: „Befehlsgewalt wird übergeben“. Erst nach Bestätigung durch den Empfänger stellt die bisherige Signalperson ihre Signale sofort ein. Zu jedem Zeitpunkt befindet sich nur eine Signalperson im Status „Hauptsteuerung“.

F: Welche Vorteile hat ein Hebeband gegenüber einem Drahtseil – und wann ist es ungeeignet?

A: Synthetische Rundschlingen überzeugen durch ihr geringes Eigengewicht, ihre Flexibilität, die Oberflächenschonung der Last sowie ihre Beständigkeit gegen Säuren und Laugen. Sie eignen sich ideal für das Anschlagen empfindlicher Ausrüstung (Motoren, Werkzeugspindeln), beschichteter Bauteile und Behälter aus Edelstahl. Verboten ist der Einsatz jedoch in folgenden Fällen: ① Die Lasttemperatur übersteigt die zulässige Temperatur des Hebebandes (Standard-Polyester ≤100 °C, Aramid ≤250 °C); ② Die Last hat scharfe Kanten ohne Kantenschutz; ③ Das Hebeband weist sichtbare Schnitte, chemische Verätzungen oder Nahtbruch auf; ④ Das Band zeigt starke UV-Alterung durch Außenlagerung (verblasste Farbe, sprödes und hartes Gefühl). In diesen Fällen müssen Drahtseile oder Kettengehänge verwendet werden.

F: Wie wird ein Tandemhub mit zwei Kranen koordiniert?

A: Für einen Tandemhub ist ein spezieller Hebeplan erforderlich, der von einem leitenden Koordinator überwacht wird. Jeder Kranführer erhält eine eigene Signalperson (insgesamt 2 Personen), die beide die Anweisungen des leitenden Koordinators befolgen. Der Koordinator übermittelt die Synchronisationsbefehle per Funk gleichzeitig an beide Krane. Beim Heben und Senken darf die Höhendifferenz der Haken beider Krane 300 mm nicht überschreiten. Vor dem Hub muss die tatsächliche Lastrate jedes Krans berechnet werden – sie darf 75 % der Nennlast nicht überschreiten (Abminderungsfaktor 0,75 für Tandemhub). Zusätzlich ist ein Probelauf ohne Last durchzuführen, um die einwandfreie Funkverbindung zu bestätigen.

F: Sind die Handzeichen der Signalpersonen international einheitlich?

A: Die meisten Handzeichen sind international identisch, es gibt jedoch einzelne Abweichungen. Beispielsweise ist „Not-Aus“ in ISO 23853 definiert als beidseitiges Anheben und Überkreuzen der Arme – in der chinesischen Norm GB 5082 „Kransignale“ ebenfalls. Hier besteht Übereinstimmung. Beim „langsamen Heben“ gibt es jedoch Unterschiede: In der chinesischen Norm wird eine Hand über den Kopf gehoben, Handfläche nach oben, mit kleiner Auf- und Abbewegung; ISO 23853 verlangt zusätzlich, dass die andere Hand in Bewegungsrichtung zeigt. Für internationale Projekte oder den Einsatz mit ausländischen Kranführern empfiehlt es sich, vor Arbeitsbeginn eine Abstimmung der Handzeichen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Signale einheitlich verstanden werden.

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