MH-Portalkran mit CE-Zertifizierung für den EU-Marktzugang

MH-Portalkran erhält CE-Zertifizierung und Marktzugang für die EU. Der MH-Portalkran hat die CE-Zertifizierung der Europäischen Union erhalten und damit die Marktzulassung für den europäischen Markt erlangt. Die Zertifizierung wurde von einer benannten Stelle der EU durchgeführt und umfasst Typprüfung der gesamten Krananlage sowie Werksaudit der Produktionsqualitätssicherung – abgedeckt ist die komplette Baureihe von 5 t bis 50 t.

Die CE-Zertifizierung ist für Brückenkrane die zwingende Voraussetzung für den Marktzugang in der Europäischen Union. Kelude Schwerindustrie hat nun offiziell das CE-Zertifikat für den MH-Portalkran erhalten – abgedeckt sind neun Baugrößen von MH5t bis MH50t. Die Zertifizierung wurde von TÜV Rheinland durchgeführt und umfasste die Typprüfung der gesamten Krananlage sowie das Werksaudit der Produktionsqualitätssicherung. Das Produkt bestand alle Prüfungen in den drei Kerndisziplinen Strukturfestigkeitsberechnung, Prüfung der Schutzeinrichtungen und elektrische Sicherheitsprüfung auf Anhieb.

CE-Konformitätssystem und geltende Richtlinien für Brückenkrane

Für den Export von Brückenkranen in die EU gelten drei CE-Richtlinien: die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Die Maschinenrichtlinie ist das zentrale Bewertungsobjekt: Sie verlangt, dass der Kran in Konstruktion, Fertigung und Montage den Anforderungen der EN-13001-Normenreihe für Krankonstruktionen sowie der EN 15011:2020 „Krane – Brücken- und Portalkrane" entspricht. Die EN-13001-Normenreihe umfasst vier Teile – EN 13001-1 (Allgemeine Grundsätze), EN 13001-2 (Lasteinwirkungen), EN 13001-3-1 (Stahlbau) und EN 13001-3-3 (Schienen) – und definiert detaillierte technische Anforderungen an Strukturfestigkeitsberechnung, Ermüdungsbewertung und Sicherheitsfaktoren.

Zertifizierungsablauf und zentrale technische Prüfpunkte

Der Zertifizierungsprozess gliedert sich in drei Phasen: Prüfung der technischen Unterlagen, Werksaudit und Typprüfung. In der ersten Phase wurden für die beiden repräsentativen Baugrößen MH20t-30m und MH32t-35m vollständige Strukturberechnungen durchgeführt, einschließlich Stabilitätsnachweis der Gesamtkonstruktion und Ermüdungslebensdauerbewertung.

Beim Werksaudit konzentrierten sich die Auditoren von TÜV Rheinland auf die tatsächliche Umsetzung des Schweißqualitätsmanagementsystems nach ISO 3834-2. Sie zogen Schweißerprüfungen, Schweißverfahrensprüfungsberichte (WPQR) und Schweißprüfprotokolle für einen Abgleich heran und prüften die Vollständigkeit der Kalibrieraufzeichnungen der Schweißgeräte. Das Audit bestätigte, dass das Schweißqualitätsmanagementsystem wirksam betrieben wird, und die ISO-3834-2-Zertifizierung wurde als Nachweis der Schweißqualitätssicherung direkt anerkannt.

Die Typprüfung umfasste drei Prüfungen auf dem Prüfgelände: Nennlastprüfung (100 % SWL) und 1,25-fache statische Belastungsprüfung am MH20t-30m-Portalkran, 1,1-fache dynamische Belastungsprüfung am MH20t-30m-Portalkran sowie Nennlastprüfung und 1,25-fache statische Belastungsprüfung am MH32t-35m-Portalkran.

Zertifizierter Produktumfang und technische Besonderheiten

Die CE-Zertifizierung deckt die komplette Baureihe des Einträger-Verfahrkrans MH mit neun Baugrößen ab: MH5t, MH10t, MH16t, MH20t, MH25t, MH32t, MH40t, MH45t und MH50t. Die Spannweite reicht von 18 m bis 42 m, die Hubhöhe von 6 m bis 18 m. Das Hubwerk nutzt ein Elektrohebezeug (Haupthubwerk) und einen Handkettenzug (Hilfshubwerk, serienmäßig ab MH32t und darüber). Katzfahrwerk und Kranbrücke werden von Kompakt-Getriebemotoren (SEW-Eurodrive oder gleichwertige Marken) angetrieben.

Bereits drei europäische Kunden haben offizielle Anfragen gestellt (einer aus Deutschland, einer aus den Niederlanden, einer aus Polen). Die angefragten Baugrößen konzentrieren sich auf den Bereich MH20t bis MH32t, die Anwendungsszenarien umfassen Materialtransport in Stahllagern und Schwermaschinen-Werkstätten. Die erste Export-Prototypanlage soll noch in diesem Jahr an den deutschen Kunden geliefert werden.

Strategie zur internationalen Markterschließung

Ausgehend von der CE-Zertifizierung des MH-Portalkrans ist die weitere Export-Zertifizierungsroadmap wie folgt geplant: 2027 CE-Zertifizierung und EAC-Zertifizierung (Eurasische Wirtschaftsunion, Abdeckung Russland und Zentralasien) für den QD-Brückenkran, 2028 UKCA-Zertifizierung nach ISO 3834-2 (britischer Markt) und AS/NZS 1418-Zertifizierung (australischer Markt).

Exportprodukte werden serienmäßig mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche (wahlweise Deutsch, Englisch, Russisch, Spanisch), europäischer Sicherheitsausstattung (Wartungsbühne und Sicherheitstürschloss am Zugangssystem gemäß EN 81-41:2020) und europäischem elektrischen System (400V/50Hz, Drehstrom mit fünf Leitern) ausgestattet, um eine nahtlose Integration in die Infrastruktur der Zielmärkte zu gewährleisten.

Häufige Fragen (FAQ)

F: Können die CE-Zertifizierung und andere Exportzertifizierungen (z. B. EAC, UL) parallel beantragt werden?

A: Ja, das ist möglich. Die einzelnen Zertifizierungen weisen eine hohe Übereinstimmung bei den technischen Unterlagen auf. Die technischen Unterlagen der CE-Zertifizierung (Berechnungsbericht, Risikobewertungsbericht, Betriebsanleitung) können als Basismaterial für den EAC-Antrag direkt verwendet werden; lediglich EAC-spezifische Anforderungen (z. B. GOST-Norm-Differenzanalyse, russischsprachige technische Unterlagen) müssen ergänzt werden. Empfohlen wird die Reihenfolge „zuerst CE, dann EAC" – die einmal erstellten technischen Unterlagen lassen sich für mehrere Zertifizierungsanträge wiederverwenden.

F: Gibt es bei der CE-Zertifizierung Vorgaben zur Markenwahl der elektrischen Steuerungskomponenten?

A: Die CE-Zertifizierung schreibt keine bestimmten Marken vor, verlangt jedoch, dass alle elektrischen Komponenten (Leistungsschalter, Schütze, Relais, Frequenzumrichter, SPS, Sensoren usw.) mit der CE-Kennzeichnung versehen sein müssen. Die Verwendung von CE-zertifizierten Komponenten international bekannter Marken (z. B. Siemens, Schneider, ABB, SICK) reduziert das Auditrisiko. Bei weniger bekannten Marken müssen entsprechende CE-Konformitätserklärungen und Typprüfberichte vorgelegt werden. Darüber hinaus verlangt die Niederspannungsrichtlinie, dass die Konstruktionsunterlagen und der Stromlaufplan des elektrischen Systems von einem befugten Elektroingenieur gegengezeichnet werden.

F: Berechtigt die CE-Zertifizierung zum Export in alle EU-Mitgliedstaaten?

F: Gilt die CE-Zertifizierung für Brückenkrane in allen EU-Mitgliedstaaten?

A: Die CE-Zertifizierung wird in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in den drei EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) gegenseitig anerkannt. Die CE-Konformitätsbescheinigung für Brückenkrane wird von einer notifizierten Stelle der EU ausgestellt und gilt in der gesamten EU ohne zusätzliche nationale Zertifizierungsverfahren. Sie erfüllt die Anforderungen der EN 13001-2:2021 und EN 15011:2020 hinsichtlich der strukturellen Sicherheitsklasse und der Produktsicherheitsnormen. Wichtig zu beachten: Nach dem Brexit gelten für den Export in das Vereinigte Königreich gesonderte UKCA-Anforderungen – hierfür ist eine separate UKCA-Zertifizierung erforderlich.

F: Welche Anforderungen stellt die CE-Zertifizierung an Verpackung und Begleitdokumentation beim Export von Brückenkranen?

A: Die CE-Zertifizierung legt klare Anforderungen an Verpackung und Begleitdokumentation fest: Die Verpackung muss der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG entsprechen (Grenzwerte für Schadstoffe im Verpackungsmaterial) und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Die Begleitdokumentation umfasst die Bedienungsanleitung in der Landessprache des Bestimmungslandes (Übersetzung in Deutsch, Französisch, Italienisch usw.), die EG-Konformitätserklärung (DoC), die CE-Konformitätsbescheinigung sowie eine Montage- und Inbetriebnahmeanleitung.

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