AI-Visual-Sicherheitsüberwachung für Brückenkrane

Kelude initiiert technische Spezifikation für die Zertifizierung KI-basierter visueller Sicherheitsüberwachungssysteme für Brückenkrane und schließt damit eine Lücke im Zertifizierungsstandard. Bevor KI-gestützte visuelle Sicherheitsüberwachungssysteme auf den Markt kommen, benötigen sie eine einheitliche technische Norm, um zu verifizieren, dass Funktion und Leistung den Anforderungen an die sichere Verwendung entsprechen.

Bevor KI-gestützte visuelle Sicherheitsüberwachungssysteme auf den Markt gebracht werden, ist eine einheitliche technische Norm erforderlich, um zu verifizieren, dass Funktion und Leistung den Anforderungen an die sichere Verwendung genügen. Kelude Schwerindustrie hat kürzlich die Erstellung der technischen Spezifikation für die Produktzertifizierung KI-basierter visueller Sicherheitsüberwachungssysteme für Brückenkrane initiiert. Die Spezifikation hat die Projektprüfung des China Quality Certification Center bestanden und die Normungsarbeit offiziell aufgenommen. Die technische Spezifikation umfasst fünf Kapitel – funktionale Anforderungen, Leistungskennwerte, Prüfverfahren und Zertifizierungsprozess – mit insgesamt 12 Pflichtprüfungen und 6 optionalen Prüfungen.

BrückenkranAIvisuelles SicherheitsüberwachungssystemProdukteZertifizierungtechnische Spezifikation12vorgeschriebene Prüfgegenstände undNormErstellungsplanzeichnung

Hintergrund der Normungsinitiative

In China existieren bereits die Norm GB/T 28264-2017 „Hebezeuge – Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem" sowie die Gruppen-Norm T/CMIF 1XX-2025, die technische Anforderungen und Prüfverfahren für KI-basierte visuelle Sicherheitsüberwachungssysteme festlegen. Diese Normen fokussieren jedoch auf die technische Spezifikation der Produktkonstruktion und nicht auf die Konformitätsbewertung im Rahmen der Produktzertifizierung. Der grundlegende Unterschied zwischen einer technischen Spezifikation für die Produktzertifizierung und einer Produkttechnischen Norm besteht darin, dass die Zertifizierungsspezifikation nicht nur festlegt, „welche Kennwerte das Produkt erreichen soll", sondern auch definiert, „wie festgestellt wird, ob das Produkt die Kennwerte erreicht" und welche „Bewertungskriterien für das Bestehen der Zertifizierung" gelten.

Kerninhalt der technischen Spezifikation

Die 12 Pflichtprüfungen umfassen: Personenerkennung mAP, Verifizierung der dreistufigen Alarmfunktion, Systemreaktionszeit, Vollständigkeit der Datenaufzeichnung, Systemverfügbarkeit, Erkennungsgenauigkeit bei schwacher Beleuchtung, Störfestigkeit, Fehlalarmrate, Schutzart (IP) der Hardware, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Konformität des Kommunikationsschnittstellen-Protokolls sowie Vollständigkeit der Montage- und Bedienungsanleitung. Die 6 optionalen Prüfungen umfassen: Hublasterkennung, Drahtseilprüfung, Schweißnahtprüfung, Kollaborationserkennung mehrerer Brückenkrane, Anbindung an die Fernwartungs- und Betriebsplattform sowie die Datenschnittstelle für den Digitalen Zwilling.

Zeitplan der Normungsarbeit

Der Erstellungszeitraum der Norm ist auf 12 Monate ausgelegt und wird in vier Phasen umgesetzt. Nach der Veröffentlichung wird die Norm der Branche in Form einer freiwilligen Zertifizierung zur Verfügung gestellt. Hersteller KI-basierter visueller Sicherheitsüberwachungssysteme für Brückenkrane können die Zertifizierung freiwillig beantragen. Nach bestandener Zertifizierung wird das CQC-Produktzertifikat ausgestellt; das Zertifizierungszeichen darf auf dem Produkt selbst, in der Betriebsanleitung und in Werbematerialien verwendet werden.

Häufige Fragen (FAQ)

F: Worin unterscheidet sich die technische Spezifikation für die Produktzertifizierung von der veröffentlichten Gruppen-Norm T/CMIF 1XX-2025?

A: Die beiden Normen haben unterschiedliche Aufgaben – die Gruppen-Norm T/CMIF 1XX-2025 definiert die technischen Anforderungen, die ein Produkt erfüllen muss, während die technische Spezifikation für die Produktzertifizierung festlegt, wie festgestellt wird, ob ein Produkt diese Anforderungen erfüllt. Vereinfacht ausgedrückt: Die technische Norm beantwortet die Frage „Wie soll das Produkt beschaffen sein?", die Zertifizierungsspezifikation beantwortet die Frage „Erfüllt das Produkt die Anforderungen der Norm?".

F: Werden die Prüfungen in der Zertifizierungsspezifikation aufgrund der schnellen Weiterentwicklung der KI-Visionstechnologie häufig aktualisiert?

A: Die Zertifizierungsspezifikation definiert drei Stufen von Prüfungen: Basale Prüfungen wie Personenerkennungsgenauigkeit und Systemreaktionszeit sind relativ stabil und werden nicht durch Algorithmus-Updates beeinflusst. Fortgeschrittene Prüfungen wie Fehlalarmrate und Störfestigkeit werden jährlich anhand des technologischen Entwicklungsstands der Branche überprüft. Zukunftsweisende Prüfungen wie die Kollaborationserkennung mehrerer Brückenkrane sind ausschließlich optionale Prüfungen und fließen nicht in die Bestehensbewertung ein. Diese abgestufte Struktur gewährleistet die Stabilität des Zertifizierungsstandards und lässt gleichzeitig Raum für technologischen Fortschritt.

F: Hat die Zertifizierungsspezifikation Auswirkungen auf die bestehenden Werksprüfungen KI-basierter visueller Systeme für Brückenkrane?

A: Die Einführung der Zertifizierungsspezifikation hat keine rückwirkende Auswirkung auf bestehende Produkte, die bereits nach der Norm T/CMIF 1XX-2025 geprüft wurden. Neu zur Zertifizierung angemeldete Produkte müssen nach der neuen Zertifizierungsspezifikation geprüft werden. Die Prüfverfahren der Zertifizierungsspezifikation können darüber hinaus als Referenz zur Optimierung der Werksabnahme bestehender Produkte herangezogen werden.

F: Wie hoch sind die Zertifizierungskosten und wie lange dauert der Zertifizierungsprozess?

A: Die Produktzertifizierungskosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: Antragsgebühr, Produktprüfgebühr und Werksinspektionsgebühr. Das Produktzertifizierungssystem basiert auf der „Verordnung der Volksrepublik China über Zertifizierung und Akkreditierung" sowie der Norm GB/T 27065-2018 „Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren". Die Kosten für die vollständige Prüfung aller 12 Pflichtprüfungen betragen ca. 10.000–15.000 EUR, die Werksinspektionsgebühr ca. 2.500–3.800 EUR. Der Zertifizierungszeitraum umfasst vier Phasen – Festlegung des Prüfplans, Musterbereitstellung, Prüfdurchführung und Werksinspektion – und beträgt insgesamt ca. 45–60 Arbeitstage.

Verwandte Beiträge

contact

contact us

phone:
+86 13903802779

mail:3915269@qq.com

Working hours: Monday to Friday

Wechat
Wechat
SHARE
TOP