Kran-Sicherheitsbetriebsanweisung für LXD/DXT Krananlagen

Sicherheitsbetriebsanweisung für Krane – Gegliedert in drei Phasen: Sicherheitsprüfung vor Betriebsbeginn, standardisierter Sicherheitsbetrieb und Wartung der Sicherheitseinrichtungen. Vor Betriebsbeginn sind alle 15 Prüfpunkte der Checkliste abzuarbeiten. Während des Betriebs gelten die Zehn-Hebel-Regeln sowie die verbindlichen Sicherheitsabläufe. Die Sicherheitseinrichtungen sind in festgelegten Intervallen zu warten und zu verifizieren. Die konsequente Einhaltung dieser Betriebsanweisungen kann über 90 % der durch menschliches Fehlverhalten verursachten Unfälle vermeiden.

Kennzahlen: Im Jahr 2025 standen 82 % der Kranunfälle in China im Zusammenhang mit nicht regelkonformem Betrieb. 71 % der Unfälle ereigneten sich, weil vor Betriebsbeginn keine Prüfung durchgeführt wurde, Endschalter defekt waren oder Sicherheitseinrichtungen nicht kalibriert wurden. Eine disziplinierte tägliche Inspektion und die Einhaltung der Betriebsanweisungen können über 85 % der Personenschäden verhindern. Gemäß TSG Q7015 ist der Betreiber verpflichtet, eine Sicherheitsbetriebsanweisung zu erstellen und regelmäßige Schulungen mit Prüfung durchzuführen.

BrückenkranSicherheitsbetriebsanweisungSchema:Vor dem BetriebInspektion,sicherer BetriebAblauf undSicherheitseinrichtungWartungNorm

Sicherheitscheckliste vor Betriebsbeginn

Gemäß TSG Q7015 – Prüfregeln für Hebezeuge – sind vor jeder Schicht die folgenden 15 Sicherheitsprüfungen durchzuführen. Der Kranbetrieb ist erst nach bestandener Prüfung aller Punkte zulässig. Die Prüfaufzeichnungen sind zu archivieren.

1. Drahtseil und Lastaufnahmemittel (5 Prüfpunkte)

① Sichtprüfung des Drahtseils: Das gesamte Drahtseil ist auf Drahtbrüche, Verschleiß, Korrosion, Knicke oder Quetschungen zu prüfen. Die Anzahl der Drahtbrüche innerhalb einer Schlaglänge darf 10 % der Gesamtdrahtzahl nicht überschreiten.

② Durchmessermessung des Drahtseils: Der Durchmesser ist mit einem Messschieber zu messen. Bei Verschleiß oder Korrosion, die den Nenndurchmesser um mehr als 7 % reduzieren, ist das Drahtseil sofort zu ersetzen.

③ Prüfung des Hakens: Sichtprüfung auf Risse, Verformung oder Verschleiß. Bei Verformung der Hakenmaulweite (Zunahme um mehr als 15 % des Originalmaßes) ist der Haken zu ersetzen. Die Hakensicherung ist auf einwandfreie Funktion zu prüfen.

④ Prüfung der Rollen: Die Rollen müssen leichtgängig drehbar sein. Die Verschleißtiefe der Seilrille darf 25 % der ursprünglichen Tiefe nicht überschreiten.

⑤ Prüfung der Trommel: Das Drahtseil muss gleichmäßig auf der Trommel aufgewickelt sein. Es müssen mindestens 3 Sicherheitswindungen verbleiben. Das Seilschutzblech muss intakt sein.

2. Bremsen und Sicherheitseinrichtungen (5 Prüfpunkte)

⑥ Prüfung der Hubwerksbremse: Die Bremsbacken müssen sich ohne Klemmen öffnen und schließen lassen. Bremsspiel: Trommelbremse 0,5–1,0 mm, Scheibenbremse 1,0–2,0 mm.

⑦ Prüfung der Fahrwerksbremsen: Die Bremsungen der einzelnen Fahrwerke müssen synchron erfolgen. Die Bremsscheibenoberfläche muss frei von Rissen, Vertiefungen und Ölverschmutzung sein.

⑧ Funktionsprüfung der Endschalter: Die Fahrwegbegrenzer für Kranbrücke, Laufkatze und Hubwerk sind manuell auszulösen. Sie müssen zuverlässig ansprechen; die Endposition muss mindestens 200 mm vor dem Anschlag liegen.

⑨ Prüfung der Überlastsicherung: Im Leerlauf muss die Anzeige der Überlastsicherung auf Null stehen. Die Funktionsanzeigeleuchte muss einwandfrei arbeiten.

⑩ Akustisch-optische Warneinrichtung: Vor Betriebsbeginn sind die Alarme für Kranbrücke und Laufkatze zu testen. Die akustischen und optischen Signale müssen klar und eindeutig erkennbar sein.

3. Schienen und Umgebung (5 Prüfpunkte)

⑪ Prüfung der Schienenoberfläche: Die Schienen von Kranbrücke und Katzbahn müssen frei von Öl, Hindernissen und Fremdkörpern sein. Die Schienenstöße müssen eben sein.

⑫ Puffer und Kollisionsschutz: Alle Endpuffer müssen unbeschädigt sein. Die Sendeflächen der Laser-/Infrarot-Kollisionssensoren müssen sauber sein.

⑬ Prüfung der Windsicherung (bei Außenanlagen): Schienenklemmen und Verankerungseinrichtung müssen sich leichtgängig öffnen und schließen lassen. Der Windmesser muss korrekte Werte anzeigen.

⑭ Prüfung der Betriebsumgebung: Der Bedienbereich muss ausreichend beleuchtet sein. Keine unsachgemäße Lagerung von brennbaren oder explosiven Stoffen. Der Sicherheitsgang muss frei sein.

⑮ Leerlauftest: Das Hubwerk ist über den gesamten Hub einmal zu heben und zu senken. Kranbrücke und Laufkatze sind über die gesamte Fahrstrecke zu verfahren. Alle Mechanismen müssen ruhig laufen, ohne ungewöhnliche Geräusche und mit einwandfreier Bremsung. Kelude Schwerindustrie empfiehlt, jeden Leerlauftest im Arbeitstagebuch zu dokumentieren und als Nachweis der täglichen Inspektion zu archivieren.

Standardisierter Ablauf für den sicheren Kranbetrieb

Der sichere Kranbetrieb gliedert sich in vier Phasen: Vorbereitung vor dem Heben, Hebevorgang, Fahrbetrieb und Absenken bzw. Abladen. In jeder Phase sind die folgenden Verfahren strikt einzuhalten.

1. Vorbereitung vor dem Heben

① Das Gewicht der Last darf die Nenntragfähigkeit nicht überschreiten (durch Sichtprüfung oder Prüfung des Lastetiketts; im Zweifelsfall ist die Traglastbegrenzung zur Verifizierung heranzuziehen).

② Das Lastaufnahmemittel muss zur Last passen. Der Winkel der Drahtseile darf 90 Grad nicht überschreiten (empfohlen: max. 60 Grad; bei größeren Winkeln ist die Tragfähigkeit entsprechend zu reduzieren).

③ Die Schwerpunktlage der Last ist zu bestimmen. Die Anschlagpunkte sind korrekt zu wählen. Die Last ist sicher anzuschlagen, ohne Risiko des Lösens.

④ Der Bereich um die Last muss frei von Personen und anderen Geräten sein. Die Route für das Heben und Transportieren ist klar festzulegen.

⑤ Das System der Handzeichen muss einwandfrei funktionieren (Handzeichen, Signalflaggen oder Funkgerät). Bediener und Anschläger / Signalperson müssen dieselben Signale verwenden.

2. Hebevorgang

⑥ Vor dem Heben ist ein Signalhorn oder ein akustischer und optischer Alarm auszulösen, um Personen in der Umgebung aufzufordern, den Sicherheitsbereich aufzusuchen.

⑦ Zuerst im Tippbetrieb anheben, bis das Drahtseil gespannt ist. Dann den Vorgang stoppen und die Anschlagung sowie die Schwerpunktlage der Last prüfen.

⑧ Bei einer Lasthöhe von ca. 200 mm über dem Boden erneut stoppen und die Bremse auf zuverlässige Funktion prüfen (kein natürliches Absinken der Last). Erst nach Bestätigung der Stabilität den Hubvorgang fortsetzen.

⑨ Während des Hebens ist gleichmäßig zu verfahren. Schlagartiges Anfahren oder Stoppen ist verboten. Der tiefste Punkt der Last muss einen Sicherheitsabstand von mindestens 500 mm zum höchsten Hindernis am Boden einhalten.

3. Betrieb und Fahrbewegungen

⑩ Fahrhöhe der Last: Der tiefste Punkt der Last muss mindestens 500 mm über dem höchsten Hindernis auf der Fahrstrecke liegen. Die Fahrt erfolgt ausschließlich entlang der geplanten Route.

⑪ Beim gleichzeitigen Verfahren von Kranbrücke und Laufkatze wird zuerst die Kranbrücke und danach die Laufkatze in Bewegung gesetzt. Beim Abbremsen gilt die umgekehrte Reihenfolge: Zuerst die Laufkatze, dann die Kranbrücke. Dadurch wird ein starkes Pendeln der Last vermieden.

⑫ Fahrgeschwindigkeit: Bei Volllast ist ausschließlich der langsame Gang zu verwenden (50 % bis 70 % der Nenngeschwindigkeit). Im Leerlauf darf der schnelle Gang genutzt werden. Ein gleichzeitiges Bedienen von Hebezeug und Fahrwerk (Kreuzsteuerung) ist während der Fahrt untersagt.

⑬ Kein Aufenthalt unter schwebender Last: Während des Transports darf sich keine Person unterhalb der Last oder im unmittelbaren Gefahrenbereich aufhalten oder durch diesen hindurchbewegen.

4. Absenken und Abladen der Last

⑭ Vor dem Absenken ist sicherzustellen, dass sich keine Hindernisse oder Personen an der Abladeposition befinden. Die Last wird gleichmäßig abgesenkt und etwa 300 mm über dem Ablagepunkt auf langsame Senkgeschwindigkeit reduziert.

⑮ Nach dem sicheren Abstellen der Last wird das Lastaufnahmemittel abgehängt. Erst wenn die Last standsicher und ohne Kippgefahr positioniert ist, darf der Haken angehoben werden.

⑯ Der Haken wird bis zur oberen Endposition angehoben (Mindestabstand zum oberen Endschalter: 500 mm). Alle Fahrwerke werden in ihre Ausgangsposition gebracht und die Stromversorgung wird abgeschaltet. Nach Abschluss der Arbeiten ist das Betriebstagebuch mit Angaben zu Betriebszustand und besonderen Vorkommnissen zu führen.

Die Zehn-Hebel-Regeln für sicheren Kranbetrieb

Die Zehn-Hebel-Regeln bilden die grundlegende Sicherheitsrichtlinie für den Kranbetrieb und sind zentraler Bestandteil der TSG-Inspektionen sowie aller Sicherheitskontrollen. In den folgenden zehn Situationen ist das Heben der Last strikt untersagt:

① Überlast – nicht heben

Bei Überschreitung der Nenntragfähigkeit oder bei Alarm des Lastmomentbegrenzers ist das Heben untersagt. Überlast ist die häufigste Ursache für Strukturschäden und das Umkippen von Kranen.

② Unklare Signale – nicht heben

Bei unklaren Handzeichen, widersprüchlichen Signalen mehrerer Personen oder fehlender Signalisierung ist das Bedienen untersagt. Vor dem Heben müssen die Handzeichen eindeutig abgestimmt sein.

③ Schrägzug – nicht heben

Befindet sich die Last nicht senkrecht unter dem Haken, ist das Schrägziehen untersagt. Schrägzug kann zum Seilabspringen, zum Pendeln der Last mit Aufprallgefahr oder zur Überlast führen.

④ Personen unter der Last – nicht heben

Befinden sich Personen unterhalb der Last oder im Fahrweg, ist das Heben und Verfahren untersagt. Alle Personen müssen sich in den Sicherheitsbereich begeben.

⑤ Defekte Sicherheitseinrichtung – nicht heben

Ist eine der Sicherheitseinrichtungen – Endschalter, Überlastsicherung oder Bremse – ausgefallen, ist der Betrieb untersagt. Die Einrichtung muss repariert und ihre Funktion verifiziert sein, bevor der Kran wieder eingesetzt wird.

⑥ Unsicheres Lastaufnahmemittel – nicht heben

Bei übermäßigem Drahtbruch im Drahtseil, Rissen oder Verformungen am Haken sowie starkem Verschleiß des Hebebands ist die Verwendung untersagt. Das Lastaufnahmemittel muss einwandfrei und der Spezifikation entsprechend sein.

⑦ Eingeschlossene Last – nicht heben

Lasten, die im Boden oder durch andere Gegenstände eingegraben, festgeklemmt oder fixiert sind, dürfen nicht angehoben werden. Ein erzwungenes Heben kann zum Drahtseilbruch oder zu Strukturschäden führen.

⑧ Unsichere Anschlagung – nicht heben

Ist die Last nicht sicher angeschlagen, der Schwerpunkt verschoben oder die Anschlagpunkte ungünstig gewählt, sodass Kippgefahr besteht, ist das Heben untersagt. Die Last muss neu angeschlagen und die Stabilität bestätigt werden.

⑨ Schlechte Witterung – nicht heben

Bei Windstärke 6 oder mehr (Windgeschwindigkeit ≥ 13,8 m/s), Starkregen, starkem Schneefall oder dichtem Nebel sind Hubevorgänge im Freien untersagt.

⑩ Fehlende Qualifikation – nicht heben

Personen ohne Schulung und ohne gültiges Bedienungszertifikat für Spezialausrüstung ist das Bedienen des Krans untersagt. Das Bedienungszertifikat muss während der gesamten Gültigkeitsdauer gültig sein.

Vergleich häufiger Verstöße im Betrieb

← Tabelle seitlich wischen →
FehlbedienungHäufige SzenarienDirektes RisikoUnfallfolgenKorrekte Vorgehensweise
Überlast HebenSichtschätzung Gewicht, Heben und TransportierenÜbergewichtige LastStrukturÜberlast Spannung, Bremsung VersagenHauptträger Rissbildung/Einsturz/UmkippenVerwendungÜberlastsicherungÜberprüfung Gewicht
SchrägzugLasthaken außerhalb der Lastmitte, Eile des BedienersSeilabspringen, LastpendelnDrahtseilbruch/PersonenkollisionErneut Einstellung Anschlagpunkt Senkrecht unter die Last
Aufenthalt unter schwebender Last"Nur kurz darunter durch"Direkter Lastabsturz auf PersonenPersonenschaden(Schwerster Fall)Heben und Transportieren Vollständige Absperrung des Bereichs, Absperrband ziehen
EndschalterÜberbrückung/DemontageEndschalterÜberdruss bei häufigen Bewegungen, Eigenmächtige ÜberbrückungHubÜberschwingen, Drahtseil HubendschalterHubbegrenzung überfahren/Entgleisung/DrahtseilbruchEndschalter Muss einwandfrei und funktionsfähig sein, Nicht überbrückbar
Unter Last HochgeschwindigkeitsbetriebHeben und Transportieren Lange Wege, Zeitersparnis durch EileUnkontrolliertes LastpendelnPersonenanschlag/GeräteabsturzVolllast Niedrige Geschwindigkeitsstufe verwenden(50%~70%)
Vor Bedienung nicht InspektionZeitdruck, Für unnötig haltenVerborgene Mängel nicht erkannt, Betrieb mit vorhandenen MängelnPlötzlicher Störfall während des BetriebsVor jeder Schicht punktweise durchführen15Punkt Inspektion

Wartungsintervalle der Sicherheitseinrichtungen

Sicherheitseinrichtungen bilden die letzte Barriere für den sicheren Kranbetrieb. Sie müssen in regelmäßigen Intervallen geprüft und gewartet werden, um jederzeit ihre volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Nachfolgend sind die standardmäßigen Wartungsintervalle der einzelnen Sicherheitseinrichtungen aufgeführt:

Hubhöhenbegrenzer

Prüfintervall: Wöchentlich manuelle Auslöseprüfung

Funktionskriterium: Zuverlässige Auslösung bei ≥200 mm vor Endlage

Kalibrierintervall: Vierteljährlich Prüfung der Schaltgenauigkeit

Überlastsicherung

Prüfintervall: Täglich Nullpunktprüfung

Funktionskriterium: Alarm und Abschaltung bei Überschreitung der Nennlast um 105 %

Kalibrierintervall: Vierteljährlich Kalibrierung mit Standardgewicht

Fahrweg-Endschalter

Prüfintervall: Wöchentlich Prüfung in drei Richtungen (Kranbrücke/Laufkatze)

Funktionskriterium: Zuverlässiger Stopp bei ≥200 mm vor Schienenende

Wartungsanforderungen: Überbrücken oder Demontage der Endschalter strikt untersagt

Puffer und Kollisionsschutz

Prüfintervall: Monatlich Sichtprüfung auf Unversehrtheit

Gummi-Alterung: Austausch bei Rissen oder bleibender Verformung

Kollisionsschutz-Sensor: Wöchentliche Reinigung der Sende-/Empfangsflächen

Windsicherung

Prüfintervall: Wöchentlich Prüfung der Schienenklemme/Verankerung auf freies Öffnen und Schließen

Windmesser: Vierteljährliche Kalibrierung der Windgeschwindigkeitsmessung

Alarmschwelle: Alarm und Betriebsstopp bei Windstärke 6 (13,8 m/s)

Not-Halt-Einrichtung

Prüfintervall: Täglich Funktionstest vor Betriebsbeginn

Funktionskriterium: Sofortige Unterbrechung aller Antriebe nach Betätigung

Rückstellanforderung: Nach Entriegelung dürfen die Mechanismen nicht automatisch neu starten

Häufige Fragen (FAQ)

F: Wie lange dauert die Inspektion vor Inbetriebnahme eines Krans?

A: Eine vollständige Inspektion vor Inbetriebnahme dauert etwa 15–20 Minuten. Darin enthalten sind die Sicht- und Durchmesserprüfung des Drahtseils (5 Minuten), die Prüfung von Bremse und Endschaltern (5 Minuten), die Kontrolle von Schiene und Umgebung (3 Minuten) sowie der Leerlauftest (2–3 Minuten). Gemäß Abschnitt 9.3 der Norm DIN 15018 muss das tägliche Inspektionsprotokoll unterschrieben und archiviert werden. Kelude Schwerindustrie empfiehlt, eine standardisierte Checkliste zu verwenden und jeden Punkt abzuhaken und zu signieren, um sicherzustellen, dass keine Position ausgelassen wird.

F: Was besagen die Zehn-Hebel-Regeln für Krane im Einzelnen?

A: Die Zehn-Hebel-Regeln sind zehn Verbote für den sicheren Kranbetrieb: ① Kein Heben bei Überlast ② Kein Heben bei unklaren Signalen ③ Kein schräges Ziehen oder seitliches Heben ④ Kein Heben bei Personen unter der Last ⑤ Kein Heben bei Versagen der Sicherheitseinrichtung ⑥ Kein Heben bei unsicherem Lastaufnahmemittel ⑦ Kein Heben von eingegrabenen Lasten ⑧ Kein Heben bei unzureichender Anschlagung ⑨ Kein Heben bei extremen Wetterbedingungen ⑩ Kein Heben ohne Bedienberechtigung. Diese zehn Regeln sind fester Bestandteil jeder Sicherheitsinspektion; Verstöße können ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

F: In welchen Abständen müssen die Endschalter eines Krans geprüft werden?

A: Die Endschalter in allen drei Achsen (Heben, Kranbrücke, Laufkatze) müssen wöchentlich manuell ausgelöst und verifiziert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass sie bei einem Abstand von ≥ 200 mm zur Endposition zuverlässig ansprechen und den Betrieb stoppen. Vierteljährlich ist die Schaltgenauigkeit mit einem kalibrierten Messmittel zu überprüfen (Abweichung maximal ±5 % des eingestellten Wertes). Endschalter dürfen weder überbrückt, demontiert noch über den Nennhub hinaus verstellt werden. Stellt man ein Versagen der Endschalter fest, ist der Kran sofort außer Betrieb zu nehmen und die Störung zu beheben. Erst nach einem erfolgreichen Leerlauftest darf der Betrieb wieder aufgenommen werden.

F: Welche Abteilung erstellt die Sicherheitsbetriebsanweisung für Krane?

A: Gemäß dem Gesetz über Spezialausrüstung und der Norm TSG Q7015 ist die Abteilung für Sicherheitsmanagement des Betreibers für die Erstellung der Sicherheitsbetriebsanweisung verantwortlich. Diese muss die Checkliste, die Betriebsabläufe, die Zehn-Hebel-Regeln sowie die Wartung der Sicherheitseinrichtungen abdecken. Die Betriebsanweisung ist alle zwei Jahre zu überarbeiten. Nach jeder Überarbeitung ist eine Schulungsbewertung für das gesamte Bedienpersonal durchzuführen. Die Betriebsanweisung ist gut sichtbar im Kranführerhaus oder in unmittelbarer Nähe der Anlage auszuhängen.

Vergleich häufiger Verstöße im Betrieb

← Tabelle seitlich wischen →
FehlbedienungHäufige SzenarienDirektes RisikoUnfallfolgenKorrekte Vorgehensweise
Überlast HebenSichtschätzung Gewicht, Heben und TransportierenÜbergewichtige LastStrukturÜberlast Spannung, Bremsung VersagenHauptträger Rissbildung/Einsturz/UmkippenVerwendungÜberlastsicherungÜberprüfung Gewicht
SchrägzugLasthaken außerhalb der Lastmitte, Eile des BedienersSeilabspringen, LastpendelnDrahtseilbruch/PersonenkollisionErneut Einstellung Anschlagpunkt Senkrecht unter die Last
Aufenthalt unter schwebender Last"Nur kurz darunter durch"Direkter Lastabsturz auf PersonenPersonenschaden(Schwerster Fall)Heben und Transportieren Vollständige Absperrung des Bereichs, Absperrband ziehen
EndschalterÜberbrückung/DemontageEndschalterÜberdruss bei häufigen Bewegungen, Eigenmächtige ÜberbrückungHubÜberschwingen, Drahtseil HubendschalterHubbegrenzung überfahren/Entgleisung/DrahtseilbruchEndschalter Muss einwandfrei und funktionsfähig sein, Nicht überbrückbar
Unter Last HochgeschwindigkeitsbetriebHeben und Transportieren Lange Wege, Zeitersparnis durch EileUnkontrolliertes LastpendelnPersonenanschlag/GeräteabsturzVolllast Niedrige Geschwindigkeitsstufe verwenden(50%~70%)
Vor Bedienung nicht InspektionZeitdruck, Für unnötig haltenVerborgene Mängel nicht erkannt, Betrieb mit vorhandenen MängelnPlötzlicher Störfall während des BetriebsVor jeder Schicht punktweise durchführen15Punkt Inspektion

Wartungsintervalle der Sicherheitseinrichtungen

Sicherheitseinrichtungen bilden die letzte Barriere für den sicheren Kranbetrieb. Sie müssen in regelmäßigen Intervallen geprüft und gewartet werden, um jederzeit ihre volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Nachfolgend sind die standardmäßigen Wartungsintervalle der einzelnen Sicherheitseinrichtungen aufgeführt:

Hubhöhenbegrenzer

Prüfintervall: Wöchentlich manuelle Auslöseprüfung

Funktionskriterium: Zuverlässige Auslösung bei ≥200 mm vor Endlage

Kalibrierintervall: Vierteljährlich Prüfung der Schaltgenauigkeit

Überlastsicherung

Prüfintervall: Täglich Nullpunktprüfung

Funktionskriterium: Alarm und Abschaltung bei Überschreitung der Nennlast um 105 %

Kalibrierintervall: Vierteljährlich Kalibrierung mit Standardgewicht

Fahrweg-Endschalter

Prüfintervall: Wöchentlich Prüfung in drei Richtungen (Kranbrücke/Laufkatze)

Funktionskriterium: Zuverlässiger Stopp bei ≥200 mm vor Schienenende

Wartungsanforderungen: Überbrücken oder Demontage der Endschalter strikt untersagt

Puffer und Kollisionsschutz

Prüfintervall: Monatlich Sichtprüfung auf Unversehrtheit

Gummi-Alterung: Austausch bei Rissen oder bleibender Verformung

Kollisionsschutz-Sensor: Wöchentliche Reinigung der Sende-/Empfangsflächen

Windsicherung

Prüfintervall: Wöchentlich Prüfung der Schienenklemme/Verankerung auf freies Öffnen und Schließen

Windmesser: Vierteljährliche Kalibrierung der Windgeschwindigkeitsmessung

Alarmschwelle: Alarm und Betriebsstopp bei Windstärke 6 (13,8 m/s)

Not-Halt-Einrichtung

Prüfintervall: Täglich Funktionstest vor Betriebsbeginn

Funktionskriterium: Sofortige Unterbrechung aller Antriebe nach Betätigung

Rückstellanforderung: Nach Entriegelung dürfen die Mechanismen nicht automatisch neu starten

Häufige Fragen (FAQ)

F: Wie lange dauert die Inspektion vor Inbetriebnahme eines Krans?

A: Eine vollständige Inspektion vor Inbetriebnahme dauert etwa 15–20 Minuten. Darin enthalten sind die Sicht- und Durchmesserprüfung des Drahtseils (5 Minuten), die Prüfung von Bremse und Endschaltern (5 Minuten), die Kontrolle von Schiene und Umgebung (3 Minuten) sowie der Leerlauftest (2–3 Minuten). Gemäß Abschnitt 9.3 der Norm DIN 15018 muss das tägliche Inspektionsprotokoll unterschrieben und archiviert werden. Kelude Schwerindustrie empfiehlt, eine standardisierte Checkliste zu verwenden und jeden Punkt abzuhaken und zu signieren, um sicherzustellen, dass keine Position ausgelassen wird.

F: Was besagen die Zehn-Hebel-Regeln für Krane im Einzelnen?

A: Die Zehn-Hebel-Regeln sind zehn Verbote für den sicheren Kranbetrieb: ① Kein Heben bei Überlast ② Kein Heben bei unklaren Signalen ③ Kein schräges Ziehen oder seitliches Heben ④ Kein Heben bei Personen unter der Last ⑤ Kein Heben bei Versagen der Sicherheitseinrichtung ⑥ Kein Heben bei unsicherem Lastaufnahmemittel ⑦ Kein Heben von eingegrabenen Lasten ⑧ Kein Heben bei unzureichender Anschlagung ⑨ Kein Heben bei extremen Wetterbedingungen ⑩ Kein Heben ohne Bedienberechtigung. Diese zehn Regeln sind fester Bestandteil jeder Sicherheitsinspektion; Verstöße können ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

F: In welchen Abständen müssen die Endschalter eines Krans geprüft werden?

A: Die Endschalter in allen drei Achsen (Heben, Kranbrücke, Laufkatze) müssen wöchentlich manuell ausgelöst und verifiziert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass sie bei einem Abstand von ≥ 200 mm zur Endposition zuverlässig ansprechen und den Betrieb stoppen. Vierteljährlich ist die Schaltgenauigkeit mit einem kalibrierten Messmittel zu überprüfen (Abweichung maximal ±5 % des eingestellten Wertes). Endschalter dürfen weder überbrückt, demontiert noch über den Nennhub hinaus verstellt werden. Stellt man ein Versagen der Endschalter fest, ist der Kran sofort außer Betrieb zu nehmen und die Störung zu beheben. Erst nach einem erfolgreichen Leerlauftest darf der Betrieb wieder aufgenommen werden.

F: Welche Abteilung erstellt die Sicherheitsbetriebsanweisung für Krane?

A: Gemäß dem Gesetz über Spezialausrüstung und der Norm TSG Q7015 ist die Abteilung für Sicherheitsmanagement des Betreibers für die Erstellung der Sicherheitsbetriebsanweisung verantwortlich. Diese muss die Checkliste, die Betriebsabläufe, die Zehn-Hebel-Regeln sowie die Wartung der Sicherheitseinrichtungen abdecken. Die Betriebsanweisung ist alle zwei Jahre zu überarbeiten. Nach jeder Überarbeitung ist eine Schulungsbewertung für das gesamte Bedienpersonal durchzuführen. Die Betriebsanweisung ist gut sichtbar im Kranführerhaus oder in unmittelbarer Nähe der Anlage auszuhängen.

Verwandte Beiträge

contact

contact us

phone:
+86 13903802779

mail:3915269@qq.com

Working hours: Monday to Friday

Wechat
Wechat
SHARE
TOP