ISO 8566-5:2010 Kranführerhaus Normen für Brückenkrane

ISO 8566-5:2010 „Krane – Führerhäuser – Teil 5: Brückenkrane“ ist die spezifische Norm für Kranführerhäuser an Brückenkranen. Aufbauend auf den allgemeinen Grundsätzen der ISO 8566-1 legt die Norm die Abmessungen, Sichtverhältnisse, Umgebungskontrolle, Sicherheitseinrichtungen und ergonomischen Anforderungen für Führerhäuser fest, die auf die Einsatzcharakteristik von Brückenkranen abgestimmt sind.


Abmessungen und Positionierung des Führerhauses

ISO 8566-5:2010 legt Mindestinnenmaße für Führerhäuser an Brückenkranen fest: Bei Stehbedienung beträgt die lichte Höhe ≥ 1900 mm, die lichte Breite ≥ 1000 mm und die lichte Tiefe ≥ 1200 mm. Bei Sitzbedienung gelten Mindestmaße von ≥ 1600 mm Höhe, ≥ 900 mm Breite und ≥ 1100 mm Tiefe. Die Tür muss eine lichte Breite von ≥ 500 mm und eine Höhe von ≥ 1600 mm aufweisen und sowohl von innen als auch von außen zu öffnen sein (Schiebe- oder nach außen öffnende Drehtür; nach innen öffnende Drehtüren sind nicht zulässig). Der Boden ist mit einer Isolierunterlage (Isolationswiderstand ≥ 10 MΩ) sowie rutschfestem Belag auszustatten. Die Gesamtfläche der Fensterverglasung an der Vorderseite muss mindestens 60 % der Stirnwandfläche betragen.

Positionierung des Führerhauses – Das Führerhaus wird in der Regel seitlich unter dem Hauptträger des Krans angeordnet (auf der dem Hubwerk gegenüberliegenden Seite, um eine optimale Sicht auf den Haken zu gewährleisten). Die Einbauposition muss den Bereich unmittelbar unterhalb von Laufrädern und Schienen vermeiden. Die Aufhängung bzw. Tragkonstruktion des Führerhauses muss das Eigengewicht des Führerhauses zuzüglich des 1,5-fachen der Nennlast sicher aufnehmen können. Die Verbindung zwischen Führerhaus und Hauptträger erfolgt über eine Vierpunktaufhängung mit Schwingungsdämpfern und einer zusätzlichen Sicherheitskette als doppelte Absicherung. Die Tragfähigkeit der Sicherheitskette muss mindestens dem 5-fachen des Gesamtgewichts des Führerhauses entsprechen. Die Unterkante des Führerhauses liegt in der Regel in einer Höhe von 6 bis 12 m über dem Boden (typische Arbeitshöhe von Brückenkranen).


Schematische Darstellung eines Kranführerhauses für Brückenkrane


Sichtverhältnisse und Verglasungsanforderungen

Anforderungen an die Sicht aus dem Führerhaus – Der Sichtbereich nach vorne muss den gesamten Hubweg des Hakens (vom Boden bis zur höchsten Position) sowie die gesamte Fahrstrecke von Katzenfahrt und Kranfahrt abdecken. Das horizontale Sichtfeld muss ≥ 180° betragen (nach vorne und zu beiden Seiten). Für Bereiche, die nicht direkt einsehbar sind (oberhalb des Hauptträgers, hinter dem Hubwerk), sind zusätzliche Beobachtungseinrichtungen vorzusehen – wie Rückspiegel oder Kamera mit Monitor (für Brückenkrane empfohlen: Rückfahrkamera mit Monitor im Führerhaus).

Anforderungen an die Verglasung – Verwendung von Einscheibensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas (Dicke ≥ 6 mm). Die Lichtdurchlässigkeit muss ≥ 85 % bei neuen Scheiben und ≥ 75 % bei gebrauchten Scheiben betragen. Die Scheiben sind mit einer Entspiegelungsbehandlung zu versehen (Reduzierung von Lichtreflexionen in der Werkstatt) und mit Scheibenwischern (Frontscheibe) sowie einer Enteisungs- und Entnebelungseinrichtung auszustatten. An der Dach- und Frontpartie des Führerhauses sind Sonnenschutzvorhänge anzubringen. Die Abdichtung zwischen Glas und Rahmen erfolgt mit Dichtungsmasse, um das Eindringen von Regenwasser und Staub zu verhindern. Die Verglasung muss fest eingebaut sein und darf bei Nennvibration keine Lockerung oder ungewöhnliche Geräusche verursachen.

Lichte Höhe (Stehbedienung)
≥ 1900 mm
Lichte Höhe (Sitzbedienung)
≥ 1600 mm
Türbreite
≥ 500 mm
Lichtdurchlässigkeit Glas
≥ 85 %
Horizontales Sichtfeld
≥ 180°
Verbindungsart
Vierpunktaufhängung + Sicherheitskette
ParameterAnforderungenAnwendungsbedingungen
Stehenlichte Höhe≥1900mmgroße TragfähigkeitBrückenkran
Sitzpositionlichte Höhe≥1600mmKlein- und Mittelbrückenkran
Lichte Weite≥900~1000mmAlle Brückenkrane
Sicht nach vornAbdeckungBoden bis höchster PunktAlle
Horizontales Sichtfeld≥180°Alle
GlasLichtdurchlässigkeit≥85%(Neu)Alle

Umgebungskontrolle & Fahrerkomfort

Anforderungen an die Umgebungskontrolle im Führerhaus – Die Klimaanlage muss die Raumtemperatur zwischen 18 und 28 °C halten (bei Umgebungstemperaturen von −10 °C bis +50 °C). Die Kühlleistung muss ≥ 3 kW und die Heizleistung ≥ 2 kW betragen. Die Klimaanlage ist mit einem Filtersystem ausgestattet (Partikelabscheidung ≥ 10 µm). Zur Belüftung: Die seitlichen Fenster müssen eine zu öffnende Fläche von ≥ 0,2 m² aufweisen, die mechanische Belüftung muss einen Luftwechsel von ≥ 10×/h gewährleisten. Der Geräuschpegel im Innenraum darf 85 dB(A) nicht überschreiten. Beleuchtung: ≥ 150 Lux an der Arbeitsfläche. Sitz – Der schwingungsgedämpfte Fahrersitz ist in Längsrichtung um ≥ 150 mm und in der Höhe um ≥ 80 mm verstellbar; die Neigung der Rückenlehne ist zwischen 90° und 120° einstellbar. Der Sitz ist mit atmungsaktivem Material bezogen. Das Führerhaus ist zusätzlich mit Becherhalter, Ablagefach für Dokumente und Staufach für Werkzeug ausgestattet.


Sicherheitseinrichtungen im Führerhaus

Die Sicherheitsausstattung des Führerhauses umfasst zwei unabhängige Ausgänge (Haupttür plus Dachluke oder Hintertür). Der Notausgang muss mindestens 500 × 600 mm groß sein und sich nach außen öffnen oder als Schiebetür ausgeführt sein. Ein Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Pulver oder CO₂ ist vorgeschrieben. Es sind mindestens zwei Anschlagpunkte für Sicherheitsgurte vorhanden (jeweils ≥ 15 kN Tragfähigkeit). Das Dach besteht aus Stahlblech mit einer Mindeststärke von 3 mm oder ist mit einem zusätzlichen Schutzgitter gegen herabfallende Gegenstände versehen. Zur Kommunikationsausstattung gehören Gegensprechanlage bzw. Lautsprechersystem. Ein Monitor dient der Überwachung. Die Führerhäuser der Brückenkrane von Kelude Schwerindustrie werden gemäß der Norm ISO 8566-5:2010 konstruiert und gefertigt.

EinrichtungAnforderungenNormengrundlage
Zwei AusgängeTür+Dachluke/HintertürISO-Klasse 8566-5
Feuerlöscher≥2kgTrockenpulverISO-Klasse 8566-5
Anschlagpunkt≥2Stück/≥15kNISO-Klasse 8566-5
Dachplatte≥3mmSchutz gegen herabfallende GegenständeISO-Klasse 8566-5
KommunikationGegensprechanlage/LautsprecherISO-Klasse 8566-5
ÜberwachungTote-Winkel-KameraISO-Klasse 8566-5

Häufige Fragen zum Führerhaus

F: Welche Mindestabmessungen gelten für das Führerhaus eines Brückenkrans?

A: Bei Stehbedienung: lichte Höhe ≥ 1900 mm, lichte Breite ≥ 1000 mm, lichte Tiefe ≥ 1200 mm. Bei Sitzbedienung: lichte Höhe ≥ 1600 mm, lichte Breite ≥ 900 mm, lichte Tiefe ≥ 1100 mm. Tür ≥ 500 × 1600 mm. Bodenisolierung ≥ 10 MΩ.

F: Welche Anforderungen werden an die Sicht aus dem Führerhaus gestellt?

A: Die Sicht nach vorne muss den gesamten Hakenweg sowie die vollständige Verfahrwege von Brücke und Laufkatze abdecken. Horizontaler Sichtwinkel ≥ 180°. Tote Winkel werden durch Kamera und Monitor ausgeglichen (empfohlen: Rückfahrkamera). Verglasung aus Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbundglas mit einer Dicke ≥ 6 mm, Lichtdurchlässigkeit ≥ 85 % (neu) bzw. ≥ 75 % (im Betrieb). Scheibenwischer, Entfroster und Sonnenschutzvorhang sind serienmäßig.

F: Welche Parameter gelten für die Umgebungskontrolle im Führerhaus?

A: Klimaanlage regelt den Innenraum auf 18–28 °C (bei Außentemperaturen von −10 bis +50 °C). Kühlleistung ≥ 3 kW, Heizleistung ≥ 2 kW. Geräuschpegel ≤ 85 dB(A). Beleuchtungsstärke ≥ 150 Lux. Sitzverstellung: längs ≥ 150 mm, höhenverstellbar ≥ 80 mm, Rückenlehnenneigung 90–120°.

F: Welche Sicherheitseinrichtungen sind im Führerhaus vorgeschrieben?

A: Zwei voneinander unabhängige Ausgänge, Feuerlöscher ≥ 2 kg, mindestens zwei Anschlagpunkte (je ≥ 15 kN), Absturzsicherung im Dachbereich mit Blechstärke ≥ 3 mm. Kommunikationseinrichtung und Überwachung des toten Winkels sind integriert. Die Führerhäuser von Kelude Schwerindustrie sind gemäß der Norm vollständig ausgestattet.

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