Turmkran Wartungszyklus nach GB/T 31052.2-2014
DIN 15018 – Prüfung und Wartung von Hebezeugen – Teil 2: Turmkrane ist die maßgebliche Norm für die Inspektion und Wartung von Turmkranen. Die Norm legt die Prüfpunkte, Intervalle und Verfahren für die tägliche Prüfung, wiederkehrende Prüfung und gründliche Untersuchung von Turmkranen fest und wird in Verbindung mit den allgemeinen Grundsätzen nach DIN 15018 Teil 1 verwendet.
DIN 15018 Teil 2 ist der zweite Teil der Normenreihe DIN 15018 „Hebezeuge – Prüfung und Wartung“ und befasst sich speziell mit der Inspektion und Wartung von Turmkranen. Turmkrane zeichnen sich durch große Bauhöhen, anspruchsvolle Arbeitsumgebungen und häufige Montage- und Demontagezyklen aus. Ihr Sicherheitsrisiko liegt deutlich über dem von Brückenkranen, weshalb sie detailliertere Inspektions- und Wartungsvorschriften erfordern. Die Norm gilt für die Inspektion und Wartung aller Turmkrantypen und bildet eine zentrale Grundlage für das Sicherheitsmanagement von Turmkranen auf Baustellen. Kelude bietet auf Basis dieser Norm umfassende Inspektions- und Wartungsdienstleistungen für Turmkrane an – von der Routineinspektion bis zur umfassenden Prüfung.
Tägliche Prüfung: Prüfpunkte und Abläufe
Die Norm legt fest, dass die tägliche Prüfung (vor jeder Schicht) vom Kranführer vor Inbetriebnahme durchzuführen ist. Zu den Prüfpunkten gehören: Fundament und Unterbau – Kontrolle des Betonfundaments auf Setzungen und Risse, Prüfung der Verbindungsbolzen zwischen Unterbau und Fundament auf festen Sitz sowie Funktionsprüfung der Erdungsanlage. Normsegment des Turmmastholms – Kontrolle aller Verbindungsbolzen und Bolzen der Normsegmente auf festen Sitz, Messung der Vertikalitätsabweichung des Turmmastholms (im freistehenden Zustand darf die Abweichung 4/1000 der Turmhöhe nicht überschreiten). Drehwerk – Kontrolle der Verbindungsbolzen der Drehverbindung auf festen Sitz, Prüfung des Drehwerks auf ungewöhnliche Geräusche und Leckagen sowie Funktionsprüfung des Drehbegrenzers. Hubwerk – Prüfung der Bremse auf freie Beweglichkeit, Kontrolle der korrekten Auflage des Drahtseils auf der Trommel, Funktionsprüfung des Hubhöhenbegrenzers sowie Kontrolle der Hakensicherung auf einwandfreien Zustand.
Wippwerk – Prüfung der Laufkatze auf ruhigen und gleichmäßigen Lauf, Kontrolle der korrekten Spannung des Wippseils sowie Prüfung der Wippen-Endschalter und des Ausladungsbegrenzers auf zuverlässige Funktion. Elektrisches System – Sichtprüfung der Kabel auf Beschädigungen und Alterung, Funktionsprüfung aller Steuerknüppel und Taster sowie Prüfung des Not-Aus-Tasters auf zuverlässige Auslösung. Sicherheitseinrichtung – Funktionsprüfung der Überlastsicherung (Lastmomentbegrenzer) im Selbsttest, Kontrolle der Windmesser-Anzeige sowie Prüfung der Endschalterkontakte auf freie Beweglichkeit. Werden bei der täglichen Prüfung Mängel der Klasse A festgestellt (unmittelbar sicherheitsgefährdende Defekte wie gelöste Verbindungsbolzen am Turmmast), ist der Kran sofort außer Betrieb zu nehmen und der Mangel zu beheben. Ein Weiterbetrieb mit Mängeln ist untersagt. Die Ergebnisse der täglichen Prüfung sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren; festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Geräteverantwortlichen zu melden und die Wartung zu veranlassen.
Wiederkehrende Prüfung und gründliche Untersuchung
Die wiederkehrende Prüfung wird vom Wartungspersonal monatlich durchgeführt. Zusätzlich zu allen Prüfpunkten der täglichen Prüfung umfasst sie: Sichtprüfung der Schweißnähte an den Normsegmenten des Turmmastholms – insbesondere Kontrolle der Schweißverbindungen zwischen Gurtstab und Füllstab auf Risse, ggf. mit einer Lupe mit mindestens 5-facher Vergrößerung. Kontrolle des Zahnflankenspiels am Drehverbindungszahnkranz – das Seitenspiel darf die vorgegebenen Werte nicht überschreiten; Prüfung der Zahnflanken auf Grübchenbildung oder Abblätterungen. Messung des Verschleißbetrags der Bremsbeläge aller Bremsen – bei einem Verschleiß von mehr als 50 % der ursprünglichen Dicke sind die Beläge zu ersetzen. Prüfung des gesamten Drahtseils – Kontrolle auf Drahtbrüche, Verschleiß, Korrosion oder Verformung; überschreitet die Anzahl der Drahtbrüche innerhalb einer Schlaglänge 10 % der Gesamtdrahtzahl, ist das Seil auszutauschen. Isolationsprüfung der elektrischen Anlage – der Isolationswiderstand der Hauptstromkreise gegen Erde darf 1 MΩ nicht unterschreiten. Kontrolle des Rollenblocks – bei einer Seilrille, deren Verschleißtiefe 25 % des Drahtseildurchmessers überschreitet, ist die Rolle zu ersetzen.
Die gründliche Untersuchung wird jährlich von einem Geräteingenieur oder einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt. Sie erweitert die Prüfpunkte der wiederkehrenden Prüfung um: Präzisionsmessung der Vertikalität des Turmmastholms – Messung der Vertikalitätsabweichung in vier Richtungen mit Theodolit oder Tachymeter. Zerstörungsfreie Prüfung der Metallkonstruktion – stichprobenartige Ultraschallprüfung der Schweißnähte an tragenden Bauteilen wie Gurtstäben, Drehteil des Turmmastholms, Turmkopf, Ausleger und Ausgleichsarm; der Stichprobenumfang beträgt mindestens 20 %. Lastprüfung – dynamische Belastungsprüfung mit Nennlast und dem 1,1-fachen der Nennlast, statische Belastungsprüfung mit dem 1,25-fachen der Nennlast; dabei sind die Verformung der Konstruktion und der Bremsweg der einzelnen Werke zu messen. Umfassende Kalibrierung der Sicherheitseinrichtungen – Genauigkeitskalibrierung von Überlastsicherung, Lastmomentbegrenzer und allen Endschaltern, um sicherzustellen, dass die Auslösewerte innerhalb der zulässigen Abweichungen liegen.
Inspektion der Verankerungsvorrichtung und des Hubwerks
Die Verankerungsvorrichtung und das Hubwerksystem sind zentrale Prüfpunkte, die den Turmkran von anderen Kranbauarten unterscheiden. Die Normanforderungen sehen vor, dass die Verankerungsvorrichtung monatlich inspiziert wird – dabei sind die Verbindungsbolzen oder Schrauben zwischen Verankerungsrahmen und Turmmast auf festen Sitz zu prüfen, die Einbauteile oder Durchgangsschrauben an der Gebäudeverbindung der Ankerstützen auf festen Halt, sowie die Ankerstützen selbst auf Verformung oder Schweißrissbildung. Die Gebäudestruktur am Verankerungspunkt muss die Haftfestigkeit der Ankerkräfte aufnehmen können; der Betreiber hat dies im Verankerungskonzept rechnerisch nachzuweisen. Die Gewindespindeln zur Längenverstellung der Ankerstützen sind gegen Lösen zu sichern, und das Gewinde ist mit Fett gegen Korrosion zu schmieren. Vierteljährlich ist eine gründliche Untersuchung der Verankerungsvorrichtung durchzuführen – dabei sind alle Schweißnähte (Verbindungsschweißnähte zwischen Verankerungsrahmen und Ankerstütze sowie Stumpfschweißnähte der Ankerstütze selbst) auf Risse zu prüfen, erforderlichenfalls ist eine stichprobenartige Fehlerprüfung durchzuführen.
Die Inspektion und Wartung des Hubwerksystems ist unmittelbar für die Sicherheit von An- und Abbauarbeiten des Turmmasthöhe entscheidend. Die Norm legt fest, dass vor jedem Hubvorgang eine gründliche Untersuchung des Hubwerksystems durchzuführen ist: Ölstand und Ölqualität der Hydraulikpumpenstation, Dichtheit der Hydraulikschläuche und Verbindungen, Zustand der Kolbenstange des Hubzylinders (Kratzer oder Korrosion), zuverlässige Befestigung der Bolzenverbindungen von Hubtraverse und Kletterklauen sowie Risse an den Schweißnähten zwischen Kletterstufe und Hauptgurt des Turms. Das Hydrauliksperrventil des Hubzylinders muss bei einem Schlauchbruch den Zylinder automatisch verriegeln, um ein Absenken des Turmmasts zu verhindern. Der Hubvorgang ist von einer dafür beauftragten Person zu leiten; bei Windgeschwindigkeiten über 4 Beaufort ist der Hubvorgang nicht zulässig. Nach Abschluss des Hubvorgangs sind die Befestigung der Verbindungsbolzen zwischen dem neuen Turmmasthsegment und dem angrenzenden Standardsegment sowie die Rechtwinkligkeit des Turmmasts zu prüfen.
Prüfplan für Turmkrane im Überblick
Die folgende Vergleichstabelle fasst die Inspektionsintervalle, den Ausführenden und die wichtigsten Prüfpunkte des dreistufigen Inspektionssystems für Turmkrane zusammen. Das Wartungspersonal kann auf dieser Grundlage den Inspektionsplan erstellen.
| InspektionStufe | Zyklus | Ausführender | Hauptpositionen |
|---|---|---|---|
| Tägliche Prüfung | pro Schicht | Kranführer | Fundament/Turmmast/Mechanismus/Sicherheitseinrichtung/Elektrik |
| Wiederkehrende Prüfung | monatlich | Wartungspersonal | Schweißnaht/Zahnrad/Drahtseil/Isolation/Rolle |
| gründliche Untersuchung | jährlich | Ingenieur/ErkennungMechanismus | Rechtwinkligkeit/Fehlerprüfung/Lastprüfung/Kalibrierung |
Häufige Fragen zur Turmmast-Inspektion
F: In welchem Intervall muss die Verankerungsvorrichtung des Turmdrehkrans geprüft werden?
A: Die Verbindungselemente und der Rahmen der Verankerungsvorrichtung werden monatlich geprüft, die Schweißnähte und die Struktur vierteljährlich einer gründlichen Untersuchung unterzogen. Nach jedem Klettern und Einsetzen von Turmstücken ist zusätzlich der Kraftzustand der Verankerungsvorrichtung zu kontrollieren.
F: Wie ist bei einer übermäßigen Vertikalitätsabweichung des Turmmasts vorzugehen?
A: Im freistehenden Zustand wird bei einer Vertikalitätsabweichung des Turmmasts von mehr als H/1000 eine Unterlegplatte zwischen Fundamentabschnitt und Fahrgestell eingebracht. Bei Überschreitung der zulässigen Abweichung im verankerten Zustand ist zunächst die Längeneinstellung der Ankerstützen zu prüfen und gegebenenfalls die Strebenlänge neu einzustellen.
F: Ab welcher Windstärke müssen Kranbetrieb und Klettervorgang eingestellt werden?
A: Bei Windgeschwindigkeiten über Stärke 6 (ca. 13,8 m/s) ist der Hebezeugbetrieb einzustellen. Das Klettern und Einsetzen von Turmstücken ist bei Windstärken über 4 (ca. 7,9 m/s) nicht zulässig. Bei längeren Stillstandszeiten ist die Drehwerkbremse zu lösen, damit sich der Ausleger frei nach dem Wind ausrichten kann.
F: Welche Prüfanforderungen gelten für die Verbindungsbolzen der Turmmasthsegmente?
A: Die Verbindungsbolzen der Turmmasthsegmente sind bei der Montage mit dem vorgeschriebenen Drehmoment anzuziehen und an der Mutter mit einer Sicherungsmarkierung zu versehen. Monatlich ist auf Lockerung der Schrauben zu prüfen (Markierungsversatz), und die hochfesten Verbindungsbolzen sind einmal jährlich auszutauschen.